Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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(2) Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungsentgelt für<br />
die monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der Jahreskarte<br />
ausgewiesenen Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten.<br />
Eine Kündigung ist in diesem Falle nicht möglich. Das Beförderungsentgelt<br />
für ein abhanden gekommenes oder zerstörtes<br />
AboFix wird nicht erstattet. Das als abhanden gekommen<br />
gemeldete AboFix ist ungültig. Ein Wiederauffinden des<br />
AboFix muss der ausgebenden Stelle unverzüglich angezeigt<br />
und das AboFix zurückgegeben werden.<br />
Fristgemäße Abbuchung im Abonnementverfahren<br />
Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen<br />
Konto zum jeweiligen Monatsbeginn bereitzuhalten.<br />
Der Abonnent ist verpflichtet, Kosten, die aufgrund einer nicht<br />
ausreichenden Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter<br />
Angaben des Abonnenten anfallen, zu übernehmen.<br />
Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht möglich, kann das Verkehrsunternehmen<br />
nach einer weiteren vergeblichen schriftlichen<br />
Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung kündigen.<br />
Durch die Kündigung wird das AboFix ungültig. Das AboFix muss<br />
dem Verkehrsunternehmen unverzüglich auf dem Postweg per<br />
Einschreiben oder persönlich gegen Quittung zurückgegeben<br />
werden.<br />
Änderung des Kontos<br />
Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen Konto abgebucht<br />
werden, ist eine neue Einzugsermächtigung bis zum 10. des Vormonats<br />
einzureichen.<br />
Haftung<br />
Der Jahreskartenkunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haftet<br />
für alle aus dem Jahreskartenvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.<br />
Sofern Besteller, Nutzer oder Kontoinhaber nicht identisch sind,<br />
haften alle Personen gesamtschuldnerisch.<br />
B 4.9.8 KombiCard<br />
Die KombiCard ist eine persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte<br />
für Jedermann ohne Mitnahmeregelung. Sie gilt in dem auf der<br />
Karte eingetragenen Zeitraum im Netz des <strong>KVV</strong>.<br />
Die KombiCard ist nur im Abonnement mit monatlicher Abbuchung<br />
oder einmaliger Abbuchung des Jahresbetrages im Voraus<br />
erhältlich und wird in Form einer persönlichen Karte mit Lichtbild<br />
für die Dauer von mindestens 12 Monaten ausgegeben.<br />
Die Teilnahme am Abonnementverfahren setzt voraus, dass eine<br />
gültige Einzugsermächtigung für ein Bankkonto eines Geldinstituts<br />
mit Sitz in Deutschland vorliegt. Die Teilnahme am Abonnementverfahren<br />
kann vom Verkehrsunternehmen verweigert werden,<br />
sofern keine ausreichende Bonität des Kunden vorliegt.<br />
Im Abonnement wird die Jahreskarte mit einem aufgedruckten<br />
Barcode ausgegeben. Der Barcode enthält die Vertragsnummer<br />
sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkartenkontrollen<br />
durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />
werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />
Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />
Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />
Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />
KombiCard Partner<br />
Lebenspartner von Inhabern einer KombiCard (Hauptkarte) können<br />
eine im Preis ermäßigte KombiCard Partner (Partnerkarte) erhalten.<br />
Voraussetzungen sind:<br />
Der Nachweis eines gemeinsamen Haushaltes/Hauptwohnsitzes<br />
und<br />
die Abbuchung des monatlichen bzw. jährlichen Preises für<br />
die Partnerkarte erfolgt von demselben Konto wie bei der<br />
Hauptkarte.<br />
Für die Partnerkarte gelten die gleichen Tarifbestimmungen wie<br />
für die Hauptkarte. Die Partnerkarte hat eine eigenständige Laufzeit<br />
von 12 Monaten, unabhängig von der Laufzeit der Hauptkarte.<br />
Beginn des Vertrages<br />
Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen<br />
werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der hierfür vorgesehene<br />
vollständig ausgefüllte Bestellschein mit beigefügtem aktuellem<br />
Lichtbild vorliegt. Die personenbezogenen Daten und das Lichtbild<br />
des Kunden werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen erhoben und verarbeitet.<br />
Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />
monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />
12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />
bei einem Geldinstitut mit Sitz in Deutschland abgebucht.<br />
Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung der<br />
bestellten KombiCard zustande.<br />
Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />
46 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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