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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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(2) Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungsentgelt für<br />

die monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der Jahreskarte<br />

ausgewiesenen Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten.<br />

Eine Kündigung ist in diesem Falle nicht möglich. Das Beförderungsentgelt<br />

für ein abhanden gekommenes oder zerstörtes<br />

AboFix wird nicht erstattet. Das als abhanden gekommen<br />

gemeldete AboFix ist ungültig. Ein Wiederauffinden des<br />

AboFix muss der ausgebenden Stelle unverzüglich angezeigt<br />

und das AboFix zurückgegeben werden.<br />

Fristgemäße Abbuchung im Abonnementverfahren<br />

Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen<br />

Konto zum jeweiligen Monatsbeginn bereitzuhalten.<br />

Der Abonnent ist verpflichtet, Kosten, die aufgrund einer nicht<br />

ausreichenden Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter<br />

Angaben des Abonnenten anfallen, zu übernehmen.<br />

Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht möglich, kann das Verkehrsunternehmen<br />

nach einer weiteren vergeblichen schriftlichen<br />

Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung kündigen.<br />

Durch die Kündigung wird das AboFix ungültig. Das AboFix muss<br />

dem Verkehrsunternehmen unverzüglich auf dem Postweg per<br />

Einschreiben oder persönlich gegen Quittung zurückgegeben<br />

werden.<br />

Änderung des Kontos<br />

Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen Konto abgebucht<br />

werden, ist eine neue Einzugsermächtigung bis zum 10. des Vormonats<br />

einzureichen.<br />

Haftung<br />

Der Jahreskartenkunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haftet<br />

für alle aus dem Jahreskartenvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.<br />

Sofern Besteller, Nutzer oder Kontoinhaber nicht identisch sind,<br />

haften alle Personen gesamtschuldnerisch.<br />

B 4.9.8 KombiCard<br />

Die KombiCard ist eine persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte<br />

für Jedermann ohne Mitnahmeregelung. Sie gilt in dem auf der<br />

Karte eingetragenen Zeitraum im Netz des <strong>KVV</strong>.<br />

Die KombiCard ist nur im Abonnement mit monatlicher Abbuchung<br />

oder einmaliger Abbuchung des Jahresbetrages im Voraus<br />

erhältlich und wird in Form einer persönlichen Karte mit Lichtbild<br />

für die Dauer von mindestens 12 Monaten ausgegeben.<br />

Die Teilnahme am Abonnementverfahren setzt voraus, dass eine<br />

gültige Einzugsermächtigung für ein Bankkonto eines Geldinstituts<br />

mit Sitz in Deutschland vorliegt. Die Teilnahme am Abonnementverfahren<br />

kann vom Verkehrsunternehmen verweigert werden,<br />

sofern keine ausreichende Bonität des Kunden vorliegt.<br />

Im Abonnement wird die Jahreskarte mit einem aufgedruckten<br />

Barcode ausgegeben. Der Barcode enthält die Vertragsnummer<br />

sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkartenkontrollen<br />

durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />

werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />

Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />

Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />

Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />

KombiCard Partner<br />

Lebenspartner von Inhabern einer KombiCard (Hauptkarte) können<br />

eine im Preis ermäßigte KombiCard Partner (Partnerkarte) erhalten.<br />

Voraussetzungen sind:<br />

Der Nachweis eines gemeinsamen Haushaltes/Hauptwohnsitzes<br />

und<br />

die Abbuchung des monatlichen bzw. jährlichen Preises für<br />

die Partnerkarte erfolgt von demselben Konto wie bei der<br />

Hauptkarte.<br />

Für die Partnerkarte gelten die gleichen Tarifbestimmungen wie<br />

für die Hauptkarte. Die Partnerkarte hat eine eigenständige Laufzeit<br />

von 12 Monaten, unabhängig von der Laufzeit der Hauptkarte.<br />

Beginn des Vertrages<br />

Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen<br />

werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der hierfür vorgesehene<br />

vollständig ausgefüllte Bestellschein mit beigefügtem aktuellem<br />

Lichtbild vorliegt. Die personenbezogenen Daten und das Lichtbild<br />

des Kunden werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen erhoben und verarbeitet.<br />

Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />

monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />

12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />

bei einem Geldinstitut mit Sitz in Deutschland abgebucht.<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung der<br />

bestellten KombiCard zustande.<br />

Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />

46 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

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