Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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alle Fahrkarten von und nach Zielen außerhalb des <strong>KVV</strong> Tarifes<br />
(ein- und ausbrechender Verkehr).<br />
Diese Fahrkarten werden auf den o.g. S-Bahn-Linien der AVG<br />
anerkannt, auch wenn sie außerhalb des <strong>KVV</strong> Verbundgebietes<br />
verkehren.<br />
C 4.1.1 City-Ticket der DB AG<br />
Fahrkarten der DB AG, die den Zusatz „Karlsruhe + City“ aufgedruckt<br />
haben, berechtigen in Karlsruhe zur kostenlosen Weiterfahrt<br />
mit Bus und Bahn vom Bahnhof zum Reiseziel im Stadtgebiet<br />
(Wabe 100).<br />
Fahrkarten der DB AG, die den Zusatz „Baden-Baden + City“<br />
aufgedruckt haben, berechtigen in Baden-Baden zur kostenlosen<br />
Weiterfahrt mit Bus und Bahn vom Bahnhof zum Reiseziel im<br />
Stadtgebiet (Wabe 480).<br />
Bei Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt möglich. Die Fahrtberechtigung<br />
bei der Hinfahrt gilt zur Fahrtfortsetzung nach Ankunft<br />
am Zielbahnhof. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf<br />
der Fahrkarte angegebene Datum. Die Fahrtberechtigung bezieht<br />
sich immer auf alle Inhaber der DB AG Fahrkarte.<br />
C 4.1.2 BahnCard100<br />
Inhaber der BahnCard100 der Deutschen Bahn sind zur Nutzung<br />
folgender Verkehrsmittel im <strong>KVV</strong> berechtigt:<br />
alle Bahnen im Netz des <strong>KVV</strong>,<br />
innerhalb der Tarifwabe 100 (Karlsruhe) alle Busse und Bahnen,<br />
innerhalb der Tarifwabe 480 (Baden-Baden) alle Busse und<br />
Bahnen.<br />
C 4.1.3 Schönes-Wochenende-Ticket<br />
Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Deutschen Bahn AG.<br />
Das Schöne-Wochenende-Ticket gilt in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln<br />
für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet und bundesweit<br />
in allen Zügen des Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG (S, RB,<br />
RE, IRE).<br />
Der Verkauf erfolgt durch die Deutsche Bahn AG, sowie über<br />
Vorverkaufsstellen und Automaten des <strong>KVV</strong>.<br />
C 4.1.4 Baden-Württemberg-Ticket<br />
Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Deutschen Bahn AG.<br />
Das Baden-Württemberg-Ticket und das Baden-Württemberg-<br />
Ticket Nacht werden in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln in Baden-<br />
Württemberg und auf den DB-Schienenstrecken Karlsruhe –<br />
Wörth (Rhein) – Germersheim – Ludwigshafen (Rhein) sowie<br />
Germersheim – Graben-Neudorf anerkannt. (Änderungen nach<br />
dem Tarif der Deutschen Bahn AG vorbehalten). Das Baden-<br />
Württemberg-Ticket Nacht wird nur durch die Deutsche Bahn AG<br />
verkauft.<br />
C 4.1.5 Rheinland-Pfalz-Ticket<br />
Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Deutschen Bahn AG.<br />
Das Rheinland-Pfalz-Ticket und das Rheinland-Pfalz-Ticket Nacht in<br />
allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln in Rheinland-Pfalz sowie auf den<br />
DB-Schienenstrecken Wörth (Rhein) – Karlsruhe Hbf, Germersheim –<br />
Graben-Neudorf und Karlsruhe – Graben-Neudorf – Mannheim<br />
anerkannt. Der Verkauf erfolgt durch die Deutsche Bahn AG.<br />
C 4.2 Fahrkartenverkauf für die Nutzung von Zügen der<br />
DB Regio AG<br />
Im Verbundraum kann die DB den Verkauf bei Fahrkartenausgaben<br />
und sonstigen Verkaufsstellen auf bestimmte Verbund-Fahrkarten<br />
beschränken sowie einen ausschließlichen Verkauf aus Fahrkartenautomaten<br />
vorsehen.<br />
Fahrkartenausgaben, Bahnhöfe und sonstige Verkaufsstellen, die außer<br />
halb des <strong>Verkehrsverbund</strong>es liegen, geben grundsätzlich keine Verbund-Fahrkarten<br />
aus. Ausnahmen werden örtlich bekannt gegeben.<br />
C 5 Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr<br />
C 5.1 Allgemein<br />
Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des <strong>KVV</strong> Tarifgebietes<br />
liegen, werden durchgehende Fahrkarten nach dem Haustarif<br />
der betroffenen Verkehrsunternehmen ausgegeben.<br />
C 5.2 Übergangsregelungen zu bestimmten Zielen außerhalb<br />
des Verbundgebietes<br />
Ist eine durchgehende Fahrkarte an der Zustiegshaltestelle nicht<br />
erhältlich, so hat der Fahrgast am Fahrkartenautomaten für die<br />
Weiterfahrt ab der Verbundgrenze des <strong>KVV</strong> eine Fahrkarte für das<br />
Übergangsgebiet zu lösen. Sie gilt für eine Person und für eine<br />
Fahrt maximal 240 Minuten ab Entwertung bzw. Ausgabe aus<br />
stationären DB-Fahrkartenautomaten oder aus den Fahrkartenautomaten<br />
in Fahrzeugen.<br />
54 Sonderregelungen<br />
Sonderregelungen<br />
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