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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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alle Fahrkarten von und nach Zielen außerhalb des <strong>KVV</strong> Tarifes<br />

(ein- und ausbrechender Verkehr).<br />

Diese Fahrkarten werden auf den o.g. S-Bahn-Linien der AVG<br />

anerkannt, auch wenn sie außerhalb des <strong>KVV</strong> Verbundgebietes<br />

verkehren.<br />

C 4.1.1 City-Ticket der DB AG<br />

Fahrkarten der DB AG, die den Zusatz „Karlsruhe + City“ aufgedruckt<br />

haben, berechtigen in Karlsruhe zur kostenlosen Weiterfahrt<br />

mit Bus und Bahn vom Bahnhof zum Reiseziel im Stadtgebiet<br />

(Wabe 100).<br />

Fahrkarten der DB AG, die den Zusatz „Baden-Baden + City“<br />

aufgedruckt haben, berechtigen in Baden-Baden zur kostenlosen<br />

Weiterfahrt mit Bus und Bahn vom Bahnhof zum Reiseziel im<br />

Stadtgebiet (Wabe 480).<br />

Bei Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt möglich. Die Fahrtberechtigung<br />

bei der Hinfahrt gilt zur Fahrtfortsetzung nach Ankunft<br />

am Zielbahnhof. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf<br />

der Fahrkarte angegebene Datum. Die Fahrtberechtigung bezieht<br />

sich immer auf alle Inhaber der DB AG Fahrkarte.<br />

C 4.1.2 BahnCard100<br />

Inhaber der BahnCard100 der Deutschen Bahn sind zur Nutzung<br />

folgender Verkehrsmittel im <strong>KVV</strong> berechtigt:<br />

alle Bahnen im Netz des <strong>KVV</strong>,<br />

innerhalb der Tarifwabe 100 (Karlsruhe) alle Busse und Bahnen,<br />

innerhalb der Tarifwabe 480 (Baden-Baden) alle Busse und<br />

Bahnen.<br />

C 4.1.3 Schönes-Wochenende-Ticket<br />

Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Deutschen Bahn AG.<br />

Das Schöne-Wochenende-Ticket gilt in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln<br />

für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet und bundesweit<br />

in allen Zügen des Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG (S, RB,<br />

RE, IRE).<br />

Der Verkauf erfolgt durch die Deutsche Bahn AG, sowie über<br />

Vorverkaufsstellen und Automaten des <strong>KVV</strong>.<br />

C 4.1.4 Baden-Württemberg-Ticket<br />

Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Deutschen Bahn AG.<br />

Das Baden-Württemberg-Ticket und das Baden-Württemberg-<br />

Ticket Nacht werden in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln in Baden-<br />

Württemberg und auf den DB-Schienenstrecken Karlsruhe –<br />

Wörth (Rhein) – Germersheim – Ludwigshafen (Rhein) sowie<br />

Germersheim – Graben-Neudorf anerkannt. (Änderungen nach<br />

dem Tarif der Deutschen Bahn AG vorbehalten). Das Baden-<br />

Württemberg-Ticket Nacht wird nur durch die Deutsche Bahn AG<br />

verkauft.<br />

C 4.1.5 Rheinland-Pfalz-Ticket<br />

Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Deutschen Bahn AG.<br />

Das Rheinland-Pfalz-Ticket und das Rheinland-Pfalz-Ticket Nacht in<br />

allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln in Rheinland-Pfalz sowie auf den<br />

DB-Schienenstrecken Wörth (Rhein) – Karlsruhe Hbf, Germersheim –<br />

Graben-Neudorf und Karlsruhe – Graben-Neudorf – Mannheim<br />

anerkannt. Der Verkauf erfolgt durch die Deutsche Bahn AG.<br />

C 4.2 Fahrkartenverkauf für die Nutzung von Zügen der<br />

DB Regio AG<br />

Im Verbundraum kann die DB den Verkauf bei Fahrkartenausgaben<br />

und sonstigen Verkaufsstellen auf bestimmte Verbund-Fahrkarten<br />

beschränken sowie einen ausschließlichen Verkauf aus Fahrkartenautomaten<br />

vorsehen.<br />

Fahrkartenausgaben, Bahnhöfe und sonstige Verkaufsstellen, die außer<br />

halb des <strong>Verkehrsverbund</strong>es liegen, geben grundsätzlich keine Verbund-Fahrkarten<br />

aus. Ausnahmen werden örtlich bekannt gegeben.<br />

C 5 Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr<br />

C 5.1 Allgemein<br />

Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des <strong>KVV</strong> Tarifgebietes<br />

liegen, werden durchgehende Fahrkarten nach dem Haustarif<br />

der betroffenen Verkehrsunternehmen ausgegeben.<br />

C 5.2 Übergangsregelungen zu bestimmten Zielen außerhalb<br />

des Verbundgebietes<br />

Ist eine durchgehende Fahrkarte an der Zustiegshaltestelle nicht<br />

erhältlich, so hat der Fahrgast am Fahrkartenautomaten für die<br />

Weiterfahrt ab der Verbundgrenze des <strong>KVV</strong> eine Fahrkarte für das<br />

Übergangsgebiet zu lösen. Sie gilt für eine Person und für eine<br />

Fahrt maximal 240 Minuten ab Entwertung bzw. Ausgabe aus<br />

stationären DB-Fahrkartenautomaten oder aus den Fahrkartenautomaten<br />

in Fahrzeugen.<br />

54 Sonderregelungen<br />

Sonderregelungen<br />

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