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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkartenkontrollen<br />

durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />

werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />

Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />

Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />

Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />

Beginn des Vertrages<br />

Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen<br />

werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der hierfür vorgesehene<br />

vollständig ausgefüllte Bestellschein vorliegt. Die personenbezogenen<br />

Daten des Kunden werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen erhoben und verarbeitet.<br />

Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />

monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />

12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />

bei einem Geldinstitut mit Sitz in Deutschland abgebucht.<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung der<br />

bestellten Umwelt-Jahreskarte zustande.<br />

Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />

Dauer des Vertrages<br />

Der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate.<br />

Das Abonnement verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es<br />

nicht gekündigt wird.<br />

Kündigung der Umwelt-Jahreskarte<br />

Der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag kann zum Ende eines jeden<br />

Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss<br />

schriftlich bis zum 10. des Monats unter Vorlage der restlichen<br />

Monatsabschnitte der Jahreskarte erfolgen.<br />

Wird der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes<br />

gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen<br />

dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden<br />

Umwelt-Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum<br />

gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen nachberechnet.<br />

Die Einzugsermächtigung schließt die Erhöhung oder Verringerung<br />

des monatlichen Einzugsbetrages bei Änderungen des Geltungsbereiches<br />

oder der Tarife mit ein. In diesem Fall hat der Abonnent<br />

ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach<br />

Kenntnis oder Kennenmüssen des Abonnenten von der Änderung<br />

auf dem Kontoauszug. Der ab Änderung eingezogene höhere<br />

Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />

Verlust oder Zerstörung<br />

Für verlorengegangene oder nicht ausgenutzte Umwelt-Jahreskarten<br />

wird wegen der Übertragbarkeit kein Ersatz geleistet und kein<br />

Beförderungsentgelt erstattet.<br />

Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungsentgelt für die<br />

monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der Jahreskarte<br />

ausgewiesenen Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten. Eine<br />

Kündigung ist in diesem Falle nicht möglich.<br />

Fristgemäße Abbuchung im Abonnementverfahren<br />

Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen<br />

Konto zum jeweiligen Monatsbeginn bereitzuhalten.<br />

Der Abonnent ist verpflichtet, Kosten, die aufgrund einer nicht<br />

ausreichenden Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter<br />

Angaben des Abonnenten anfallen, zu übernehmen.<br />

Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht möglich, kann das Verkehrsunternehmen<br />

nach einer weiteren vergeblichen schriftlichen<br />

Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung kündigen.<br />

Durch die Kündigung wird die Umwelt-Jahreskarte ungültig. Die<br />

Umwelt-Jahreskarte muss dem Verkehrsunternehmen unverzüglich<br />

auf dem Postweg per Einschreiben oder persönlich gegen Quittung<br />

zurückgegeben werden.<br />

Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift<br />

Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen Konto abgebucht<br />

werden, ist eine neue Einzugsermächtigung bis zum 10. des Vormonats<br />

einzureichen.<br />

Der Abonnent ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen eine<br />

Änderung seiner Anschrift rechtzeitig anzuzeigen.<br />

Kosten, die durch eine unterbliebene Anzeige des Wechsels der<br />

Bankverbindung oder der Anschrift entstehen, gehen zu Lasten<br />

des Abonnenten.<br />

Haftung<br />

Der Jahreskartenkunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haftet<br />

für alle aus dem Jahreskartenvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.<br />

Sofern Besteller, Nutzer oder Kontoinhaber nicht identisch sind,<br />

haften alle Personen gesamtschuldnerisch.<br />

42 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

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