Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkartenkontrollen<br />
durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />
werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />
Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />
Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />
Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />
Beginn des Vertrages<br />
Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen<br />
werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der hierfür vorgesehene<br />
vollständig ausgefüllte Bestellschein vorliegt. Die personenbezogenen<br />
Daten des Kunden werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen erhoben und verarbeitet.<br />
Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />
monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />
12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />
bei einem Geldinstitut mit Sitz in Deutschland abgebucht.<br />
Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung der<br />
bestellten Umwelt-Jahreskarte zustande.<br />
Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />
Dauer des Vertrages<br />
Der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate.<br />
Das Abonnement verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es<br />
nicht gekündigt wird.<br />
Kündigung der Umwelt-Jahreskarte<br />
Der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag kann zum Ende eines jeden<br />
Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss<br />
schriftlich bis zum 10. des Monats unter Vorlage der restlichen<br />
Monatsabschnitte der Jahreskarte erfolgen.<br />
Wird der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes<br />
gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen<br />
dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden<br />
Umwelt-Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum<br />
gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen nachberechnet.<br />
Die Einzugsermächtigung schließt die Erhöhung oder Verringerung<br />
des monatlichen Einzugsbetrages bei Änderungen des Geltungsbereiches<br />
oder der Tarife mit ein. In diesem Fall hat der Abonnent<br />
ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach<br />
Kenntnis oder Kennenmüssen des Abonnenten von der Änderung<br />
auf dem Kontoauszug. Der ab Änderung eingezogene höhere<br />
Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />
Verlust oder Zerstörung<br />
Für verlorengegangene oder nicht ausgenutzte Umwelt-Jahreskarten<br />
wird wegen der Übertragbarkeit kein Ersatz geleistet und kein<br />
Beförderungsentgelt erstattet.<br />
Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungsentgelt für die<br />
monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der Jahreskarte<br />
ausgewiesenen Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten. Eine<br />
Kündigung ist in diesem Falle nicht möglich.<br />
Fristgemäße Abbuchung im Abonnementverfahren<br />
Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen<br />
Konto zum jeweiligen Monatsbeginn bereitzuhalten.<br />
Der Abonnent ist verpflichtet, Kosten, die aufgrund einer nicht<br />
ausreichenden Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter<br />
Angaben des Abonnenten anfallen, zu übernehmen.<br />
Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht möglich, kann das Verkehrsunternehmen<br />
nach einer weiteren vergeblichen schriftlichen<br />
Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung kündigen.<br />
Durch die Kündigung wird die Umwelt-Jahreskarte ungültig. Die<br />
Umwelt-Jahreskarte muss dem Verkehrsunternehmen unverzüglich<br />
auf dem Postweg per Einschreiben oder persönlich gegen Quittung<br />
zurückgegeben werden.<br />
Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift<br />
Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen Konto abgebucht<br />
werden, ist eine neue Einzugsermächtigung bis zum 10. des Vormonats<br />
einzureichen.<br />
Der Abonnent ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen eine<br />
Änderung seiner Anschrift rechtzeitig anzuzeigen.<br />
Kosten, die durch eine unterbliebene Anzeige des Wechsels der<br />
Bankverbindung oder der Anschrift entstehen, gehen zu Lasten<br />
des Abonnenten.<br />
Haftung<br />
Der Jahreskartenkunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haftet<br />
für alle aus dem Jahreskartenvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.<br />
Sofern Besteller, Nutzer oder Kontoinhaber nicht identisch sind,<br />
haften alle Personen gesamtschuldnerisch.<br />
42 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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