Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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B 4.9.7 AboFix<br />
Allgemeine Regelungen<br />
Das AboFix ist eine persönliche Jahreskarte für Jedermann und<br />
kann nur von der auf der Karte eingetragenen Person genutzt<br />
werden. Das AboFix gilt in dem auf der Karte eingetragenen Geltungsbereich<br />
und Gültigkeitszeitraum.<br />
Mitnahmeregelung<br />
Nach 19 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages kann der Eigentümer<br />
eines Abo-Fix einen weiteren Erwachsenen und bis zu 2<br />
zahlungspflichtige Kinder unter 15 Jahren mitnehmen. Bei Familien<br />
können alle zur Familie gehörenden Kinder des Abo-Fix-Inhabers<br />
unter 15 Jahren mitgenommen werden.<br />
Bei gemeinsam reisenden Personen ist die Erweiterung der Gruppengröße<br />
nach Antritt der Fahrt nicht zugelassen.<br />
Das AboFix ist nur im Abonnement mit monatlicher Abbuchung<br />
oder einmaliger Abbuchung des Jahresbetrages erhältlich und wird<br />
auf einer persönlichen Karte mit Lichtbild für die Dauer von 12<br />
Monaten ausgegeben. Die Teilnahme am Abonnementverfahren<br />
setzt voraus, dass eine Einzugsermächtigung vorliegt. Die Teilnahme<br />
am Abonnementverfahren kann vom Verkehrsunternehmen<br />
verweigert werden, sofern keine ausreichende Bonität des<br />
Kunden vorliegt bzw. der Kunde einer Bonitätsprüfung bei einer<br />
Wirtschaftsauskunftei nicht zustimmt.<br />
Im Abonnement wird die Jahreskarte mit einem aufgedruckten<br />
Barcode ausgegeben. Der Barcode enthält die Vertragsnummer<br />
sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkartenkontrollen<br />
durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />
werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />
Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />
Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />
Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />
Beginn des Vertrages<br />
Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen werden,<br />
wenn bis zum 10. des Vormonats der Bestellschein vorliegt.<br />
Dem Bestellschein ist ein aktuelles Lichtbild beizulegen. Die personenbezogenen<br />
Daten und das Lichtbild des Kunden werden im<br />
Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.<br />
Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />
monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />
12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />
bei einem Geldinstitut mit Sitz in Deutschland abgebucht.<br />
Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung des<br />
bestellten Abo-Fix zustande.<br />
Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />
Dauer des AboFix-Vertrages<br />
Der AboFix-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate. Wird ein<br />
AboFix, das im Abonnementverfahren bezogen wird, nicht gekündigt,<br />
verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate.<br />
Das AboFix gilt auch noch am ersten Werktag des auf den angegebenen<br />
Zeitraum folgenden Monats. Ist der Werktag ein Samstag,<br />
gelten die Karten auch noch am nächstfolgenden Werktag.<br />
Kündigung des AboFix<br />
(1) Der AboFix-Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats<br />
gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 10.<br />
des Monats erfolgen.<br />
(2) Wird der AboFix-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes<br />
gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />
Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden<br />
Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum gemäß den<br />
jeweils gültigen Tarifbestimmungen nachberechnet.<br />
(3) Die Einzugsermächtigung schließt die Erhöhung oder Verringerung<br />
des monatlichen Einzugsbetrages bei Änderungen des<br />
Geltungsbereiches oder der Tarife mit ein. In diesem Fall hat<br />
der Abonnent ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei<br />
Wochen nach Kenntnis oder Kennenmüssen des Abonnenten<br />
von der Änderung auf dem Kontoauszug. Der ab Änderung<br />
eingezogene höhere Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />
(4) Das AboFix ist bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungs-<br />
termin per Einschreiben an die Ausgabestelle zu senden oder<br />
gegen Quittung zurückzugeben.<br />
Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die Pflicht zur Zahlung<br />
des Beförderungsentgeltes bis zum Ablauf der Geltungsdauer<br />
des AboFix.<br />
Verlust oder Zerstörung<br />
(1) Bei Verlust oder Zerstörung des AboFix erhält der Fahrgast<br />
nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt<br />
von € 20 eine Ersatzkarte.<br />
44 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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