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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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B 4.9.7 AboFix<br />

Allgemeine Regelungen<br />

Das AboFix ist eine persönliche Jahreskarte für Jedermann und<br />

kann nur von der auf der Karte eingetragenen Person genutzt<br />

werden. Das AboFix gilt in dem auf der Karte eingetragenen Geltungsbereich<br />

und Gültigkeitszeitraum.<br />

Mitnahmeregelung<br />

Nach 19 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages kann der Eigentümer<br />

eines Abo-Fix einen weiteren Erwachsenen und bis zu 2<br />

zahlungspflichtige Kinder unter 15 Jahren mitnehmen. Bei Familien<br />

können alle zur Familie gehörenden Kinder des Abo-Fix-Inhabers<br />

unter 15 Jahren mitgenommen werden.<br />

Bei gemeinsam reisenden Personen ist die Erweiterung der Gruppengröße<br />

nach Antritt der Fahrt nicht zugelassen.<br />

Das AboFix ist nur im Abonnement mit monatlicher Abbuchung<br />

oder einmaliger Abbuchung des Jahresbetrages erhältlich und wird<br />

auf einer persönlichen Karte mit Lichtbild für die Dauer von 12<br />

Monaten ausgegeben. Die Teilnahme am Abonnementverfahren<br />

setzt voraus, dass eine Einzugsermächtigung vorliegt. Die Teilnahme<br />

am Abonnementverfahren kann vom Verkehrsunternehmen<br />

verweigert werden, sofern keine ausreichende Bonität des<br />

Kunden vorliegt bzw. der Kunde einer Bonitätsprüfung bei einer<br />

Wirtschaftsauskunftei nicht zustimmt.<br />

Im Abonnement wird die Jahreskarte mit einem aufgedruckten<br />

Barcode ausgegeben. Der Barcode enthält die Vertragsnummer<br />

sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkartenkontrollen<br />

durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />

werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />

Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />

Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />

Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />

Beginn des Vertrages<br />

Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen werden,<br />

wenn bis zum 10. des Vormonats der Bestellschein vorliegt.<br />

Dem Bestellschein ist ein aktuelles Lichtbild beizulegen. Die personenbezogenen<br />

Daten und das Lichtbild des Kunden werden im<br />

Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.<br />

Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />

monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />

12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />

bei einem Geldinstitut mit Sitz in Deutschland abgebucht.<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung des<br />

bestellten Abo-Fix zustande.<br />

Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />

Dauer des AboFix-Vertrages<br />

Der AboFix-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate. Wird ein<br />

AboFix, das im Abonnementverfahren bezogen wird, nicht gekündigt,<br />

verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate.<br />

Das AboFix gilt auch noch am ersten Werktag des auf den angegebenen<br />

Zeitraum folgenden Monats. Ist der Werktag ein Samstag,<br />

gelten die Karten auch noch am nächstfolgenden Werktag.<br />

Kündigung des AboFix<br />

(1) Der AboFix-Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats<br />

gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 10.<br />

des Monats erfolgen.<br />

(2) Wird der AboFix-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes<br />

gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />

Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden<br />

Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum gemäß den<br />

jeweils gültigen Tarifbestimmungen nachberechnet.<br />

(3) Die Einzugsermächtigung schließt die Erhöhung oder Verringerung<br />

des monatlichen Einzugsbetrages bei Änderungen des<br />

Geltungsbereiches oder der Tarife mit ein. In diesem Fall hat<br />

der Abonnent ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Kenntnis oder Kennenmüssen des Abonnenten<br />

von der Änderung auf dem Kontoauszug. Der ab Änderung<br />

eingezogene höhere Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />

(4) Das AboFix ist bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungs-<br />

termin per Einschreiben an die Ausgabestelle zu senden oder<br />

gegen Quittung zurückzugeben.<br />

Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die Pflicht zur Zahlung<br />

des Beförderungsentgeltes bis zum Ablauf der Geltungsdauer<br />

des AboFix.<br />

Verlust oder Zerstörung<br />

(1) Bei Verlust oder Zerstörung des AboFix erhält der Fahrgast<br />

nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt<br />

von € 20 eine Ersatzkarte.<br />

44 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

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