Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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Der Preis des Zuschlages ist ein Pauschalpreis, unabhängig von<br />
der Anzahl befahrener Waben und einheitlich für Erwachsene und<br />
Kinder.<br />
Es werden folgende Zuschläge angeboten:<br />
1. Klasse Zuschlag für einfache Fahrt<br />
Der Zuschlag gilt in Verbindung mit der zugehörigen <strong>KVV</strong><br />
Fahrkarte maximal 240 Minuten.<br />
1. Klasse Zuschlag als Monatskarte<br />
Für die zeitliche Gültigkeit gelten analog die Tarifbestimmungen<br />
der Umweltmonatskarte unter Punkt 4.9.5.<br />
Der Zuschlag wird zu Zeitkarten ausgegeben (ausgenommen<br />
Ausbildungs-Monatskarten, Ausbildungs-Jahreskarten/<br />
ScoolCard und Studikarten).<br />
B 4.7 Zuschlag Anruflinientaxi/Anrufsammeltaxi<br />
Für die Benutzung eines Anruflinien- oder Anrufsammeltaxis<br />
gelten Sonderregelungen.<br />
B 4.8 24-Stunden-Karten<br />
(1) Die 24-Stunden-Karte „solo“ gilt für eine Person.<br />
Die 24-Stunden-Karten mit dem Zusatz „plus“ gilt für maximal<br />
5 Personen oder Eltern bzw. Großeltern (maximal 2 Erwachsene)<br />
mit beliebiger Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder<br />
bis einschließlich 14 Jahre.<br />
(2) Die solo- und die plus-Fahrkarten sind zu entwerten, falls sie<br />
nicht bereits entwertet ausgegeben werden (§ 6 Beförderungsentgelte,<br />
Fahrkarten der Beförderungsbedingungen).<br />
Mehrfache Entwertung der gleichen Fahrkarte führt zur<br />
Ungültigkeit.<br />
(3) Die solo- und die plus-Fahrkarten werden für vier Geltungsbereiche<br />
ausgegeben. Der jeweilige Geltungsbereich wird durch<br />
die Tarifwabe bestimmt, in der die Karte entwertet worden ist.<br />
Es werden folgende Fahrkarten angeboten:<br />
City/3 Waben<br />
Karlsruhe bzw. Baden-Baden mit einer angrenzenden Regio-<br />
nalwabe oder in drei einander angrenzenden Regionalwaben.<br />
Regio<br />
Die Regiokarte gilt im Netz des <strong>KVV</strong>.<br />
Sibylla<br />
Die Sibyllakarte gilt im Stadtgebiet Ettlingen/Wabe 230.<br />
Sie wird nur als solo-Ticket angeboten.<br />
RegioX<br />
Die RegioX-Karte gilt im Netz des <strong>KVV</strong> sowie in weiteren<br />
angrenzenden Gebieten (siehe Abschnitt C, 5.3).<br />
(4) 24-Stunden-Karten solo und plus berechtigen zu beliebig<br />
vielen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich innerhalb der<br />
Geltungsdauer. Beide Karten gelten vom Zeitpunkt der Entwertung<br />
24 Stunden.<br />
Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein.<br />
Entwertete 24-Stunden-Karten sind nicht übertragbar.<br />
(5) Die für eine Person (solo) gültigen 24-Stunden-Karten „City“<br />
und „Regio“ sind auch als 4er-Karten mit der Bezeichnung<br />
„City quattro“ und „Regio quattro“ erhältlich.<br />
Die quattro-Karte enthält vier Abschnitte. Bei Fahrtantritt ist<br />
für jede Person unverzüglich ein Abschnitt zu entwerten. Ein<br />
Abschnitt berechtigt binnen 24 Stunden ab Entwertung zu<br />
beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches.<br />
(6) Eine Ergänzungskarte für Kinder berechtigt mit einer 24-Stunden-<br />
Karte für eine Person (City, Regio, Sibylla und RegioX) zur Mitnahme<br />
aller eigenen Familienkinder bis einschließlich 14 Jahre.<br />
B 4.9 Zeitfahrkarten<br />
Zu den Zeitfahrkarten gehören alle Fahrkarten mit mehr als<br />
24 Stunden Gültigkeit.<br />
Für die Benutzung personenbezogener Zeitfahrkarten ohne Lichtbild<br />
hat der Fahrgast einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis<br />
(bei Schülern auch Schülerausweis) mit sich zu führen und bei<br />
Fahrkartenkontrollen auf Verlangen vorzuzeigen.<br />
B 4.9.1 Ausbildungs-Monatskarte<br />
Ausbildungs-Monatskarten berechtigten innerhalb des eingetragenen<br />
Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten. In den Zügen<br />
der DB berechtigen Monatskarten im Ausbildungsverkehr nur zur<br />
Fahrt in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Klasse ist<br />
nicht gestattet.<br />
Ausbildungs-Monatskarten sind nur gültig in Verbindung mit einer<br />
Kundenkarte (Ausbildungskarte) und mit Kugelschreiber eingetragener<br />
Kundenkartennummer.<br />
28 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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