Mai - St. Raphael
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<strong>Mai</strong> – September 2010 <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong>-Kurier<br />
„End-lich leben“<br />
In unserem Seniorencentrum <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong> konnte kürzlich das Seminar mit dem Titel<br />
„End-lich leben“ – Ein Qualifizierungsseminar zur Begleitung von Menschen in der<br />
letzten Lebensphase und ihren Angehörigen<br />
von allen Teilnehmern erfolgreich beendet werden. Im Folgenden einige Erläuterungen<br />
zu den Inhalten:<br />
<strong>St</strong>erben, Tod und Trauer würden die meisten Menschen am liebsten aus dem Weg gehen.<br />
Dennoch werden sie jeden Menschen irgendwann einholen und in den<br />
Senioreneinrichtungen wird man zwangsläufig immer wieder damit konfrontiert.<br />
So war es das Anliegen unserer Einrichtung diesen Themen nicht auszuweichen und sich<br />
mit dem Artikel 8 der Charta der<br />
Rechte hilfe- und pflegebedürftiger<br />
Menschen intensiv auseinander-<br />
zusetzen, in dem es heißt:<br />
„Jeder hilfe- und pflegebedürftige<br />
Mensch hat das Recht, in Würde zu<br />
sterben.“<br />
Was aber heißt „in Würde sterben“?<br />
Dieser Frage gingen 11<br />
MitarbeiterInnen der Einrichtung ab<br />
August 2009 in einem<br />
Qualifizierungsseminar nach, das<br />
von Karin Kinkel-Lennemann (Dipl.-Religionspädagogin und Trauerbegleiterin) geleitet<br />
wurde. Darin wurde deutlich, dass <strong>St</strong>erbebegleitung Lebensbegleitung ist. In Würde<br />
sterben heißt, dass nicht das <strong>St</strong>erben im Mittelpunkt stehen soll, sondern die Begegnung<br />
mit einem Menschen, der die größte Herausforderung des Lebens – seinen Tod – zu<br />
bewältigen hat. Dieser letzten Lebenskrise mit Wertschätzung für den individuellen,<br />
selbstbestimmten Weg eines jeden Menschen zu begegnen, ist eine der wichtigsten<br />
inneren Haltungen für die Begleitung. Deshalb ist auch noch in der letzten Lebensphase<br />
von Menschen entscheidend, was in Artikel 1 der Charta für alle pflegebedürftigen<br />
Menschen eingefordert wird:<br />
„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie<br />
auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen<br />
zu können.“<br />
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