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Mai - St. Raphael

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<strong>Mai</strong> – September 2010 <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong>-Kurier<br />

„End-lich leben“<br />

In unserem Seniorencentrum <strong>St</strong>. <strong>Raphael</strong> konnte kürzlich das Seminar mit dem Titel<br />

„End-lich leben“ – Ein Qualifizierungsseminar zur Begleitung von Menschen in der<br />

letzten Lebensphase und ihren Angehörigen<br />

von allen Teilnehmern erfolgreich beendet werden. Im Folgenden einige Erläuterungen<br />

zu den Inhalten:<br />

<strong>St</strong>erben, Tod und Trauer würden die meisten Menschen am liebsten aus dem Weg gehen.<br />

Dennoch werden sie jeden Menschen irgendwann einholen und in den<br />

Senioreneinrichtungen wird man zwangsläufig immer wieder damit konfrontiert.<br />

So war es das Anliegen unserer Einrichtung diesen Themen nicht auszuweichen und sich<br />

mit dem Artikel 8 der Charta der<br />

Rechte hilfe- und pflegebedürftiger<br />

Menschen intensiv auseinander-<br />

zusetzen, in dem es heißt:<br />

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige<br />

Mensch hat das Recht, in Würde zu<br />

sterben.“<br />

Was aber heißt „in Würde sterben“?<br />

Dieser Frage gingen 11<br />

MitarbeiterInnen der Einrichtung ab<br />

August 2009 in einem<br />

Qualifizierungsseminar nach, das<br />

von Karin Kinkel-Lennemann (Dipl.-Religionspädagogin und Trauerbegleiterin) geleitet<br />

wurde. Darin wurde deutlich, dass <strong>St</strong>erbebegleitung Lebensbegleitung ist. In Würde<br />

sterben heißt, dass nicht das <strong>St</strong>erben im Mittelpunkt stehen soll, sondern die Begegnung<br />

mit einem Menschen, der die größte Herausforderung des Lebens – seinen Tod – zu<br />

bewältigen hat. Dieser letzten Lebenskrise mit Wertschätzung für den individuellen,<br />

selbstbestimmten Weg eines jeden Menschen zu begegnen, ist eine der wichtigsten<br />

inneren Haltungen für die Begleitung. Deshalb ist auch noch in der letzten Lebensphase<br />

von Menschen entscheidend, was in Artikel 1 der Charta für alle pflegebedürftigen<br />

Menschen eingefordert wird:<br />

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie<br />

auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen<br />

zu können.“<br />

12

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