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Hinweise zur Behandlung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie

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Heft 24 – 2006 920 VkBl. Amtlicher Teil<br />

Änderungsmitteilung nach dem TKG<br />

Anlage zu Ziffer 1.2.6<br />

über <strong>Ver</strong>sorgungsleitungen, die aufgr<strong>und</strong> einer Wegenutzungsberechtigung im Sinne <strong>von</strong> § 69 Abs. 1<br />

i. V. m. § 68 Abs. 1 TKG nach dem TKG benutzt werden<br />

bisheriger Benutzer/Eigentümer:<br />

bisherige Benutzungsgr<strong>und</strong>lage (<strong>Ver</strong>trag):<br />

neuer Benutzer/Eigentümer:<br />

Wegenutzungsberechtigung Nr. erteilt am:<br />

Straße: B<strong>und</strong>esautobahn B<strong>und</strong>esstraße Landesstraße<br />

Netzknoten/Abschnitt Bauart der Telekommunikationslinie<br />

Lage der Leitung:<br />

1. Kreuzende Leitung<br />

in km/Station<br />

<strong>Ver</strong>legungstiefe<br />

Schutzrohr<br />

2. Längsteilung<br />

<strong>von</strong> km/Station bis km/Station<br />

<strong>Ver</strong>legungstiefe<br />

im Gehweg<br />

im Radweg<br />

im Seitenstreifen<br />

in feldseitiger Grabenböschung<br />

in straßenseitiger Grabenböschung<br />

Abstand <strong>von</strong> der Straßenachse/<br />

Fahrbahnrand in cm<br />

besondere Einrichtungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

(z. B. Mantelrohr, Abdecksteine,<br />

Platten usw.)<br />

Sonstiges<br />

(ggf. auf besonderem Blatt erläutern)<br />

(Unterschrift)<br />

(VkBl. 2006 S. 899)<br />

, den

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