Kultur in Gefahr - ITI
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Das Beispiel<br />
Neuseelands<br />
1993,nachAbschlussderUruguay-Runde,<br />
hatte sich Neuseeland verpflichtet, im<br />
audiovisuellen Bereich ke<strong>in</strong>erlei Quoten<br />
oder quantitative Beschränkungen<br />
e<strong>in</strong>zuführen. E<strong>in</strong>e 1999 veröffentlichte<br />
Untersuchung ergab jedoch <strong>in</strong> der Folge,<br />
dassderAnteilderlokalenBerichterstattung<br />
imneuseeländischenFernsehenzudiesem<br />
Zeitpunkt nur noch 24% der gesamten<br />
Sendezeit erreichte, was Neuseeland <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er vergleichenden Untersuchung mit<br />
zehn anderen Ländern den letzten Platz<br />
e<strong>in</strong>trug.2001kündigtedieneuseeländische<br />
RegierungihreAbsichtan,Quotenfürden<br />
Anteil lokaler Nachrichten und Sendungen<br />
<strong>in</strong>RundfunkundFernsehene<strong>in</strong>zuführen,da<br />
dieSubventionierungsolcherBeträgesich<br />
alsnichtausreichenderwiesenhatte.Doch<br />
der amerikanische Vertreter für den <strong>in</strong>ternationalenHandelliessschonsehrschnell<br />
verlauten,dasse<strong>in</strong>esolcheMassnahmedie<br />
VerpflichtungenNeuseelandsverletze.Das<br />
Vorhaben wurde aufgegeben und durch<br />
e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Vere<strong>in</strong>barung zwischen der<br />
neuseeländischen Regierung und den<br />
Fernsehstationen ersetzt, <strong>in</strong> der sich die<br />
Senderverpflichteten,«ihrBesteszutun»,<br />
umdasNiveauihrerlokalenSendegefässe<br />
zuheben.<br />
• Der dritte, neuere Grund ist die<br />
Marg<strong>in</strong>alisierung e<strong>in</strong>er grossen Zahl von<br />
<strong>Kultur</strong>en im <strong>in</strong>ternationalen Raum, der<br />
mit den neuen Informationstechnologien<br />
entsteht (Internet usw.). Ungeachtet der<br />
Tatsache, dass diese neuen Technologien<br />
beachtliche Möglichkeiten bieten, um die<br />
Vielfalt der <strong>Kultur</strong>en auszudrücken, ist die<br />
<strong>Gefahr</strong>,dasssichderGrabenzwischenden<br />
Ländern mit und ohne echten Zugang zu<br />
diesen Möglichkeiten weiter vertieft, durchausrealundsehrbesorgniserregend.<br />
InallendreiFällenistdasGrundrechtaufkulturellenAusdruck<strong>in</strong>Fragegestelltunddamit<br />
auch das demokratische Leben und der<br />
gesellschaftliche Zusammenhalt der betreffenden<br />
Geme<strong>in</strong>schaft bzw. Bevölkerung.<br />
Unter diesem Gesichtspunkt besteht ke<strong>in</strong><br />
Zweifel, dass es sich bei der Verteidigung<br />
derkulturellenVielfaltume<strong>in</strong>engrundlegendenKampfhandelt.<br />
Die WTO oder die<br />
kulturelle Vielfalt<br />
als Beh<strong>in</strong>derung<br />
des freien Handels<br />
Die WTO als solche <strong>in</strong>teressiert sich<br />
nicht für die <strong>Kultur</strong>, da diese nicht <strong>in</strong> ihren<br />
Zuständigkeitsbereich fällt. Sie <strong>in</strong>teressiert<br />
sich jedoch für die Massnahmen, die von<br />
den Staaten ergriffen werden, um den kulturellen<br />
Ausdruck auf nationaler und die<br />
kulturelle Vielfalt auf <strong>in</strong>ternationaler Ebene zu<br />
fördern. Wenn diese <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Weise die<br />
Handelsströme beh<strong>in</strong>dern und e<strong>in</strong>er WTO-<br />
Bestimmungzuwiderlaufen,könnensieAnlass<br />
für e<strong>in</strong>e Klage se<strong>in</strong>. Unter den Massnahmen,<br />
diediesbezüglichamehestenSchwierigkeiten<br />
machenkönnen,gehörenöffentlicheBeihilfen,<br />
Quoten,ForderungennachlokalemInhaltund<br />
MassnahmenzurInvestitionskontrolle.<br />
Sieht man von den Filmquoten ab, die<br />
durch Artikel IV des GATT bewilligt werden<br />
(manweiss<strong>in</strong>diesemZusammenhang,dass<br />
derschweizerischeQuotenanteil1993füre<strong>in</strong><br />
Landerecht der Swissair <strong>in</strong> Atlanta e<strong>in</strong>getauscht<br />
wurde…), sowie von der generellen<br />
Ausnahme<strong>in</strong>ArtikelXXdesGATTbetreffend<br />
den Schutz nationaler Güter mit künstlerischem,<br />
historischem oder archäologischem<br />
Wert, gibt es ke<strong>in</strong>erlei Ausnahmeregelungen<br />
oderSonderbehandlungen,diespezifischauf<br />
kulturelle Güter und Leistungen anwendbar<br />
wären.<br />
In den gegenwärtig laufenden WTO-<br />
Verhandlungen über den <strong>in</strong>ternationalen<br />
Handel haben gewisse Mitglieder bereits<br />
Anträge e<strong>in</strong>gebracht, die das Problem der<br />
Berücksichtigung der Besonderheiten im<br />
audiovisuellen Bereich ausdrücklich ansprechen.Diesist<strong>in</strong>besonderederFallderSchweiz.<br />
Sieschlägte<strong>in</strong>egründlicheUntersuchungvor,<br />
mitderfestgestelltwerdensoll,obdasGeneral<br />
AgreementonTrade<strong>in</strong>Services(GATS)–e<strong>in</strong>es<br />
derzahlreichenAbkommen,dieheutevonder<br />
WTO verwaltet werden – flexibel genug ist,<br />
um den Besonderheiten des audiovisuellen<br />
Sektors angepasste Lösungen vorschlagen<br />
und die kulturellen, sozialen und demokratischen<br />
Ziele der Mitgliedstaaten h<strong>in</strong>reichend<br />
berücksichtigen zu können. Unter den<br />
Fragen, die bei e<strong>in</strong>er solchen Untersuchung<br />
geprüft werden müssten, erwähnt die<br />
Schweiz die Subventionen, die öffentlichen<br />
audiovisuellen Dienstleister, unerlaubte<br />
Inhalte, Fragen bezüglich des Wettbewerbs<br />
und der Reglementierungen sowie schliesslich<br />
die Restriktionen für den Zugang zum<br />
Inlandmarkt und zur Inländerbehandlung. Die<br />
LösungenfürdieseFragenkönntendieForm<br />
e<strong>in</strong>es GATS-Anhangs über die audiovisuellen<br />
Dienstleistungen annehmen. E<strong>in</strong> solches<br />
Vorgehen ist jedoch <strong>in</strong>sofern nicht ungefährlich,<br />
als es e<strong>in</strong>er hauptsächlich kommerziell<br />
orientierten Organisation die Aufgabe überträgt,zubestimmen,wase<strong>in</strong>Land<strong>in</strong>Sachen<br />
kulturellerEntwicklungtundarfundwasnicht.<br />
Die Haltung der USA zu diesem Thema<br />
erlaubt,dieGrenzene<strong>in</strong>essolchenVorgehens<br />
besser zu erfassen. Sie schlagen nämlich<br />
vor, dass die Mitgliedstaaten parallel zur<br />
Aushandlung spezifischer Verpflichtungen<br />
bezüglich der audiovisuellen Dienstleistungen<br />
auchzue<strong>in</strong>erE<strong>in</strong>igungüberdieSubventionen<br />
kommen könnten, die das Bedürfnis jedes<br />
Landesrespektiert,se<strong>in</strong>ekulturelleIdentitätzu<br />
fördern,<strong>in</strong>demese<strong>in</strong>Umfeldschafft,dassich<br />
bereicherndaufdienationale<strong>Kultur</strong>auswirkt.<br />
AufdenerstenBlickersche<strong>in</strong>tdieserVorschlag<br />
als Zeichen guten Willens. Tatsächlich ist die<br />
StrategiederVere<strong>in</strong>igtenStaatenaufdreiZiele<br />
ausgerichtet:<br />
• Als erstes sollen diejenigen WTO-Mitgliedstaaten,<br />
die bisher ke<strong>in</strong>e Liberalisierungsverpflichtungen<br />
für den audiovisuellen Bereich<br />
e<strong>in</strong>g<strong>in</strong>gen (die weit überwiegende Mehrheit),<br />
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