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Frische & mehr - wann und wo Sie es wünschen - DEHOGA ...

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<strong>DEHOGA</strong>REPORT 01/ 2010 – Ratgeber<br />

Steuertipp von Sascha König<br />

Weiterverkauf von Übernachtungen unterliegt auch 7%<br />

Gar nicht so kompliziert!<br />

Zugegeben, das deutsche Steuerrecht<br />

ist – auch für Experten – zunehmend<br />

schwieriger zu verstehen.<br />

Doch manchmal ist <strong>es</strong> auch ein -<br />

facher als sein Ruf. Solch ein Fall<br />

scheint gerade im Bereich d<strong>es</strong> Tourismus<br />

die R<strong>und</strong>e zu machen, denn<br />

einige Touristinformationen <strong>und</strong><br />

Reiseveranstalter stellen nun<strong>mehr</strong><br />

die Behauptung auf, dass sie Übernachtungsleistungen<br />

mit 7 Prozent<br />

Umsatzsteuer einkaufen, di<strong>es</strong>e aber<br />

mit 19 Prozent weiterverkaufen<br />

müssten. Im Ergebnis würden sie<br />

d<strong>es</strong>halb nicht selten ein Verlust -<br />

g<strong>es</strong>chäft machen.<br />

Di<strong>es</strong>e Aussage mag zwar ein Einstieg<br />

in Preisverhandlungen sein, ist<br />

aber mit dem deutschen Steuerrecht<br />

nicht in Einklang zu bringen. Denn<br />

entweder unterliegt der Reiseveranstalter<br />

der so genannten Margen -<br />

b<strong>es</strong>teuerung gem. § 25 UStG, dann<br />

steht <strong>und</strong> stand ihm aber überhaupt<br />

kein Vorsteuerabzug zu <strong>und</strong> er<br />

muss – wie früher auch – nur die<br />

Differenz zwischen Ein- <strong>und</strong> Verkaufspreis<br />

der Umsatzsteuer unterwerfen,<br />

oder aber er kauft die Übernachtungsleistung<br />

mit 7 Prozent<br />

Vorsteuer ein <strong>und</strong> kann di<strong>es</strong>e so<br />

dann auch zum ermäßigten Umsatzsteuersatz<br />

weiterverkaufen. Der<br />

ermäßigte Steuersatz gilt nämlich<br />

<br />

<br />

auch in einer Leistungskette. Er ist<br />

nicht b<strong>es</strong>chränkt auf das unmittelbare<br />

G<strong>es</strong>chäft zwischen Hotel <strong>und</strong><br />

Gast.<br />

Hinsichtlich der Margenb<strong>es</strong>teuerung<br />

stellt sich lediglich die noch nicht<br />

abschließend geklärte Frage, mit<br />

welchem Steuersatz die Marge<br />

durch den Reiseveranstalter zu versteuern<br />

ist. Da § 25 UStG keine<br />

Aussage über den Steuersatz trifft,<br />

gelten hier unserer Auffassung nach<br />

insoweit die allgemeinen Regeln mit<br />

einer Ausnahme: Werden neben der<br />

Übernachtungsleistung <strong>mehr</strong>ere<br />

weitere Reiseleistungen erbracht,<br />

gelten di<strong>es</strong>e kraft g<strong>es</strong>etzlicher Fik -<br />

tion als eine einheitliche Leistung. In<br />

di<strong>es</strong>em Fall müsste dann unser<strong>es</strong><br />

Erachtens geprüft werden, welche<br />

Leistung der einheitlichen Leistung<br />

ihr Gepräge gibt. Anhand di<strong>es</strong>er<br />

„dominierenden“ Leistung ist dann<br />

auch der maßgebliche Steuersatz zu<br />

b<strong>es</strong>timmen.<br />

Anders sieht der Fall hingegen aus,<br />

wenn der Reiseveranstalter oder die<br />

Touristinformation die Übernachtungsgäste<br />

lediglich vermittelt <strong>und</strong><br />

hierfür eine Provision erhält. Di<strong>es</strong>e<br />

Provision unterliegt – wie früher<br />

auch – dem regulären Mehrwertsteuersatz<br />

von 19 Prozent. Für den<br />

Reiseveranstalter ändert sich daher<br />

<br />

<br />

<br />

durch die Einführung d<strong>es</strong> ermäßigten<br />

Steuersatz<strong>es</strong> auf Übernachtungs -<br />

leistungen nichts.<br />

Abschließend ist d<strong>es</strong>halb f<strong>es</strong>tzustellen,<br />

dass <strong>es</strong> nur in sehr untypischen Fällen<br />

sein kann, dass Touristinformationen<br />

oder Reiseveranstalter durch die Einführung<br />

der 7 Prozent auf Übernachtungsleistungen<br />

einen wirtschaftlichen<br />

Nachteil erleiden. Di<strong>es</strong> gilt so<strong>wo</strong>hl für die<br />

Fälle, in denen der Reiseveranstalter die<br />

Übernachtungsleistung selbst ein- <strong>und</strong><br />

wieder verkauft, als auch für den Fall,<br />

dass di<strong>es</strong>er die Übernachtungsleistung<br />

nur vermittelt <strong>und</strong> dafür eine Provision<br />

erhält.<br />

<br />

Sascha König ist<br />

Steuerberater bei<br />

der HOTAX Koblenz<br />

Steuer beratungs -<br />

g<strong>es</strong>ellschaft mbH,<br />

Kooperationspartner<br />

d<strong>es</strong> <strong>DEHOGA</strong> Rheinland<br />

e.V. Er ist zudem<br />

Mitglied im B<strong>und</strong><strong>es</strong> -<br />

ausschuss für Steuern<br />

d<strong>es</strong> <strong>DEHOGA</strong> in Berlin.<br />

Hauptstraße 73<br />

56761 Hambuch/Eifel<br />

www.baeder-ostermann.de<br />

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