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Kurzgefasst Extra September 2015.pdf

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2<br />

Dort wo die neue Entgeltordnung für Lehrkräfte punktuelle Höhergruppierungen vorsieht,<br />

ist jedoch Vorsicht geboten!<br />

Es müssen die Besonderheiten des TV-L in jedem Einzelfall durch die Lehrkräfte geprüft werden, denn<br />

o es können trotz einer Höhergruppierungen tatsächlich finanzielle Einbußen entstehen (die Stufenlaufzeiten<br />

beginnen jeweils neu) oder ein etwaiger Strukturausgleich könnte enden,<br />

daher ist<br />

o eine sorgfältige Prüfung und Abwägung vor einem Höhergruppierungsantrag unbedingt erforderlich.<br />

Und genau dies ist auch möglich:<br />

Anträge können bis zum 31. Juli 2016 gestellt werden und entfalten dann immer eine Rückwirkung<br />

auf den 1. August 2015!<br />

Daher empfehlen wir ausdrücklich:<br />

In Ruhe auf weitere Informationen warten und jetzt nichts unternehmen!<br />

Die GEW wird sich intensiv mit den Auswirkungen beschäftigen und Informationen veröffentlichen.<br />

In Niedersachen ist jetzt eine schwierige Situation entstanden:<br />

Eine Tarifeinigung über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte ist mit dem „Deutschen Beamtenbund und Tarifunion“<br />

(dbb) geschlossen worden. Die ebenfalls in den Tarifverhandlungen beteiligte GEW hat den Tarifkompromiss<br />

jedoch begründet nicht angenommen. Trotzdem ist sie nun nach dem Willen des Landes für alle<br />

eingeführt worden.<br />

Warum hat die GEW eigentlich der Entgeltordnung für Lehrkräfte nicht zustimmen können?<br />

Die GEW hat seit Jahren einen Tarifvertrag für Lehrkräfte (die sogenannte L-Ego) gefordert und hat damit<br />

natürlich auch inhaltliche Verbesserungen verbunden. Seit 1996 werden tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Niedersachsen<br />

nach dem Eingruppierungserlass eingruppiert. Dieser Eingruppierungserlass ist einseitig durch<br />

den Arbeitgeber (hier dem Kultusministerium) festgelegt worden und benachteiligt angestellte Lehrkräfte<br />

bei gleicher Tätigkeit und gleichem Einsatz gegenüber verbeamteten Lehrkräften finanziell erheblich.<br />

Hier ein vergleichendes Beispiel für eine Grundschullehrkraft in Niedersachsen (ohne Kinder, Lohnsteuerklasse 1):<br />

Eingangsgehalt als verbeamtete vollbeschäftigte Lehrkraft A 12:<br />

Brutto 3120,44 € = nach den Abzügen verbleiben Netto 2557,83€<br />

Eingangsgehalt als beschäftigte Lehrkraft EG 11:<br />

Brutto 2964,39€ = nach den Abzügen verbleiben Netto 1818,64 €<br />

Daher war es für die GEW u.a. ausgesprochen wichtig, dass der vorhandene Eingruppierungserlass nicht<br />

einfach 1:1 in eine neue Entgelttabelle übertragen wird, sondern dass die finanziellen Benachteiligungen beendet<br />

und beschäftigte Lehrkräfte angemessenen und verbessert eingruppiert werden!<br />

Diese überfälligen Verbesserungen waren mit den Ländern jedoch nicht vereinbar.<br />

Die Angebote der Arbeitgeber waren enttäuschend.<br />

Dafür waren die vielen streikenden Lehrkräfte nicht auf die Straße gegangen.<br />

Impressum: <strong>Kurzgefasst</strong> wird in unregelmäßigen Abständen von der GEW-Fraktion des Schulbezirkspersonalrats<br />

Osnabrück herausgegeben – <strong>September</strong> <strong>Extra</strong> 2015; Enno Emken<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4a, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-24013, info@gewweserems.de<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg

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