Kurzgefasst Extra September 2015.pdf
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Dort wo die neue Entgeltordnung für Lehrkräfte punktuelle Höhergruppierungen vorsieht,<br />
ist jedoch Vorsicht geboten!<br />
Es müssen die Besonderheiten des TV-L in jedem Einzelfall durch die Lehrkräfte geprüft werden, denn<br />
o es können trotz einer Höhergruppierungen tatsächlich finanzielle Einbußen entstehen (die Stufenlaufzeiten<br />
beginnen jeweils neu) oder ein etwaiger Strukturausgleich könnte enden,<br />
daher ist<br />
o eine sorgfältige Prüfung und Abwägung vor einem Höhergruppierungsantrag unbedingt erforderlich.<br />
Und genau dies ist auch möglich:<br />
Anträge können bis zum 31. Juli 2016 gestellt werden und entfalten dann immer eine Rückwirkung<br />
auf den 1. August 2015!<br />
Daher empfehlen wir ausdrücklich:<br />
In Ruhe auf weitere Informationen warten und jetzt nichts unternehmen!<br />
Die GEW wird sich intensiv mit den Auswirkungen beschäftigen und Informationen veröffentlichen.<br />
In Niedersachen ist jetzt eine schwierige Situation entstanden:<br />
Eine Tarifeinigung über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte ist mit dem „Deutschen Beamtenbund und Tarifunion“<br />
(dbb) geschlossen worden. Die ebenfalls in den Tarifverhandlungen beteiligte GEW hat den Tarifkompromiss<br />
jedoch begründet nicht angenommen. Trotzdem ist sie nun nach dem Willen des Landes für alle<br />
eingeführt worden.<br />
Warum hat die GEW eigentlich der Entgeltordnung für Lehrkräfte nicht zustimmen können?<br />
Die GEW hat seit Jahren einen Tarifvertrag für Lehrkräfte (die sogenannte L-Ego) gefordert und hat damit<br />
natürlich auch inhaltliche Verbesserungen verbunden. Seit 1996 werden tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Niedersachsen<br />
nach dem Eingruppierungserlass eingruppiert. Dieser Eingruppierungserlass ist einseitig durch<br />
den Arbeitgeber (hier dem Kultusministerium) festgelegt worden und benachteiligt angestellte Lehrkräfte<br />
bei gleicher Tätigkeit und gleichem Einsatz gegenüber verbeamteten Lehrkräften finanziell erheblich.<br />
Hier ein vergleichendes Beispiel für eine Grundschullehrkraft in Niedersachsen (ohne Kinder, Lohnsteuerklasse 1):<br />
Eingangsgehalt als verbeamtete vollbeschäftigte Lehrkraft A 12:<br />
Brutto 3120,44 € = nach den Abzügen verbleiben Netto 2557,83€<br />
Eingangsgehalt als beschäftigte Lehrkraft EG 11:<br />
Brutto 2964,39€ = nach den Abzügen verbleiben Netto 1818,64 €<br />
Daher war es für die GEW u.a. ausgesprochen wichtig, dass der vorhandene Eingruppierungserlass nicht<br />
einfach 1:1 in eine neue Entgelttabelle übertragen wird, sondern dass die finanziellen Benachteiligungen beendet<br />
und beschäftigte Lehrkräfte angemessenen und verbessert eingruppiert werden!<br />
Diese überfälligen Verbesserungen waren mit den Ländern jedoch nicht vereinbar.<br />
Die Angebote der Arbeitgeber waren enttäuschend.<br />
Dafür waren die vielen streikenden Lehrkräfte nicht auf die Straße gegangen.<br />
Impressum: <strong>Kurzgefasst</strong> wird in unregelmäßigen Abständen von der GEW-Fraktion des Schulbezirkspersonalrats<br />
Osnabrück herausgegeben – <strong>September</strong> <strong>Extra</strong> 2015; Enno Emken<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4a, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-24013, info@gewweserems.de<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg