08.02.2016 Aufrufe

Kurzgefasst Februar 2016

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Weser-Ems<br />

1<br />

KURZGEFASST<br />

Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück<br />

Die Inhalte dieser Ausgabe:<br />

1. Personalratswahlen im April <strong>2016</strong><br />

2. Schulpersonalräte – für alle Beschäftigten<br />

3. Gesamtkonferenzen<br />

4. Feuerwehrverträge und PM-Tätigkeit<br />

5. PM Schulungen in den Kreisverbänden<br />

1. Personalratswahlen im April <strong>2016</strong><br />

Turnusmäßig werden am 12. und 13. April die neuen Personalräte in den niedersächsischen<br />

Schulen gewählt. Auf Hochtouren laufen im Bereich Weser-Ems bereits die Schulungen der<br />

Wahlvorstände aus den Schulen. Denn - einige Wahlvorgaben haben sich mit der Novellierung<br />

des Personalvertretungsgesetzes im Dezember 2015 geändert.<br />

So ist z.B. das Fachgruppenprinzip für die Wahlen des Schulbezirkspersonalrats (SBPR) und des<br />

Schulhauptpersonalrats (SHPR) abgeschafft worden. Fachgruppen waren praktisch gleichzusetzen<br />

mit den Schulformen: Z.B. Fachgruppe Gymnasien, Fachgruppe Förderschule, Fachgruppe<br />

Grundschule usw. Die bisherigen neun Fachgruppen) gibt es zukünftig nach dem Personalvertretungsgesetz<br />

nicht mehr. Gewählt wird zukünftig ausschließlich nach Statusgruppen.<br />

<br />

Das Gruppenprinzip, mit der Gruppe der Beamtinnen und Beamten und mit der Gruppe<br />

der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer, ersetzt das Fachgruppenprinzip!<br />

Diese zwei Statusgruppen aus den Schulen bilden bei der Organisation und Durchführung der<br />

Wahlen zu den Stufenvertretungen (SBPR und SHPR) die zentrale Struktur.<br />

<br />

<br />

Aber auch die Wahlen in den Schulen müssen sich an diesen beiden Statusgruppen orientieren.<br />

Daher sind die Wahlabläufe bei Mehrpersonenpersonalräten durchaus anders, als<br />

dies in den vergangenen Wahlen zu den Schulpersonalräten der Fall war. Hier hilft nur eine<br />

getrennte Abstimmung der beiden Statusgruppen um sich mehrheitlich für eine gemeinsame<br />

Wahl zu entscheiden und damit das Verfahren etwas zu vereinfachen.<br />

Übrigens bei Ein-Personen-Personalräten spielt dieses Statusprinzip keine Rolle!<br />

Neu ist auch, dass (unabhängig von der bisherigen Amtszeit) alle Schulpersonalräte im<br />

April neu gewählt werden müssen.<br />

Sehr hilfreich ist es daher, wenn sich die Wahlvorstände aus den Schulen in den Schulungen für<br />

Wahlvorstände die notwendigen Hintergrundinformationen und Verfahrenstipps aneignen.<br />

Für alle Fragen rund um die Wahlen ist der Bezirkswahlvorstand in Osnabrück erreichbar:<br />

Vorsitzende Heidrun Achler<br />

Telefon: 0541-314242 Fax: 0541-3149242<br />

Email: Wahlvorstand-SBPR-OS@nlschb.niedersachsen.de<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


2<br />

2. Schulpersonalräte – für alle Beschäftigten<br />

Schulpersonalräte werden von allen Beschäftigten der Schule gewählt. Dazu zählen neben<br />

den Lehrkräften auch alle anderen Professionen, die einen Vertrag mit der Schule oder dem<br />

Land Niedersachsen geschlossen haben. Bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses prüfen<br />

die Wahlvorstände u.a., ob die Personen, die im Schul- oder Ganztagsbetrieb eingesetzt sind,<br />

einen Vertrag zum Land haben. Inzwischen geht das Personalvertretungsgesetz in Niedersachsen<br />

sogar noch einen Schritt weiter und bezieht die Personen ein, die zwar keinen direkten Vertrag<br />

mit der Schule haben, bei denen aber ein qualifiziertes Weisungsrecht durch die Schulleitung<br />

vorliegt.<br />

Schulassistentinnen und Schulassistenten und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

mit einem Arbeitsvertrag zur Schule/zum Land Niedersachsen gehören eindeutig zum Schulpersonal.<br />

Bisher und auch zukünftig sind die Personalräte der Schulen für dieses Personal und alle Personalentscheidungen<br />

in den Schulen zuständig und sollten sich auch dafür verantwortlich fühlen.<br />

Diese Kolleginnen und Kollegen wählen den Personalrat der Schule und haben auch das Recht<br />

selbst zu kandidieren und damit Teil des Schulpersonalrats zu werden.<br />

Die Profession ist nicht entscheidend – sondern die vertragliche Zugehörigkeit zum<br />

Schulbetrieb!<br />

Aber: Keine Regel ohne Ausnahme<br />

Beschäftigte über den kommunalen Schulträger (z.B. Schulsekretärinnen und Hausmeister<br />

wählen nicht den Personalrat der Schule – sondern den Personalrat der Kommune).<br />

3. Gesamtkonferenzen<br />

Durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule haben sich die Strukturen in den Schulen<br />

entscheidend verändert. Die Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter wurde ausgebaut und diese<br />

sind Dienstvorgesetzte geworden. Gleichzeitig wurde ein Schulvorstand eingeführt und die etablierte<br />

demokratische Struktur, die Gesamtkonferenz, demontiert.<br />

Diese Verschiebung der Gewichte hat dazu geführt, dass Gesamtkonferenzen nur noch sehr eingeschränkt<br />

Entscheidungskompetenzen besitzen und schulpolitische Entscheidungen schwerpunktmäßig<br />

über die Schulvorstände oder aber die Schulleitungen getroffen werden. Diese Zerschlagung der<br />

gewachsenen demokratischen Schulstrukturen hat nicht zu einer „besseren“ oder effektiveren Schule<br />

geführt. Durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule sind viele Verwaltungstätigkeiten<br />

auf die Schulen verlagert worden, die, zu Lasten der pädagogischen Arbeiten, viel Zeit und Raum<br />

einnehmen.<br />

Die Entfrachtung der Schulen von allen zusätzlichen Verwaltungsaufgaben und eine Rückübertragung<br />

vieler Tätigkeiten sind aus Sicht der GEW erforderlich.<br />

Beklagt werden in den Schulen häufig die Sitzungsmarathons und die Vielzahl an Dienstbesprechungen<br />

und Konferenzen.<br />

Uns erreichte die Frage aus einer Schule: Wie viele Gesamtkonferenzen müssen eigentlich jährlich<br />

durchgeführt werden?<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


3<br />

Das Kultusministerium hat nach der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule einige Erlasse dereguliert.<br />

Darunter auch die Regelung, dass Gesamtkonferenzen viermal in einem Schuljahr durchgeführt<br />

werden müssen. Durch die Verlagerung vieler Aufgaben auf den Schulvorstand und die Schulleitungen,<br />

sind jetzt zwei Gesamtkonferenzen vorgegeben.<br />

Selbstverständlich können Schulen dieses Mindestmaß überschreiten.<br />

Gerade an Schulen, an denen die „alten demokratischen Strukturen der Gesamtkonferenz“ immer<br />

noch gelebt werden und die GeKo als vorbereitendes Gremium für Entscheidungen der weiteren Gremien<br />

betrieben wird, sollten diese Strukturen auch weiterhin gepflegt werden.<br />

Dort wo sie ihre Sinnhaftigkeit verloren haben, sollte in den Schulen über eine Reduzierung<br />

der Häufigkeit und damit Entlastung des Kollegiums nachgedacht werden: Zwei Gesamtkonferenzen<br />

würden ja ausreichen!<br />

4. Feuerwehrverträge und PM-Tätigkeit<br />

Es gibt sie in den Schulen: PM als ausgebildete Lehrkräfte. Gerne wurden bisher, z.B. bei längerfristigen<br />

Erkrankungsfällen von Lehrkräften, diese PM befristet als Vertretungslehrkräfte (mit<br />

sogenannten Feuerwehrverträgen) an den Schulen eingestellt.<br />

Diese PM erhielten für die Feuerwehrtätigkeit eine deutliche bessere Bezahlung, denn sie wurden<br />

in dieser Funktion in eine andere Entgeltgruppe eingestuft und damit höher vergütet. Gleichzeitig<br />

ruhte der PM-Vertrag und lebte nach dem Ende der Feuerwehrtätigkeit sofort wieder<br />

unverändert auf.<br />

PM als Feuerwehrlehrkräfte kannten sich mit den Abläufen im Schulbetrieb aus und konnten<br />

dann relativ zügig und problemlos als Vertretungslehrkräfte einen befristeten Vertrag erhalten.<br />

Nun gibt es seit Dezember 2015 eine Änderung. Die Landeschulbehörde hat in allen anderen Beschäftigungszusammenhängen<br />

immer die Devise verfolgt: Es kann nur einen Vertrag zum<br />

Land Niedersachsen geben!<br />

Nur bei PM und Feuerwehrverträgen wurde dies bisher anders und großzügig geregelt, eben das<br />

Ruhen des PM-Vertrages für die Zeit der Vertretungslehrtätigkeit.<br />

Damit ist jetzt Schluss!<br />

Nach den grundsätzlichen Vorgaben soll es auch in diesen Fällen nur noch einen Vertrag zum<br />

Land Niedersachen geben. Das heißt: Will eine PM einen Feuerwehrvertrag annehmen, muss<br />

diese den PM-Vertrag im gleichen Moment aufgeben (Auflösungsvertrag).<br />

Die Sicherheit anschließend wieder als PM an alter Stelle weiter zu arbeiten ist damit entfallen!<br />

Diese Entscheidung ist daher von den PM gut zu durchdenken.<br />

Die meisten PM, denen diese Möglichkeit aufgrund ihrer Ausbildung offensteht, werden sich aus<br />

Sicherheitsgründen zukünftig wohl gegen einen Feuerwehrvertrag entscheiden.<br />

Das macht die Suche nach Vertretungslehrkräften in den Schulen keinesfalls leichter.<br />

Und das in einer Zeit, in der der Markt an Feuerwehrlehrkräften ohnehin ist<br />

leergefegt.<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


4<br />

5. Schulungen für pädagogische Mitarbeiter*innen aus der Grundschule und dem<br />

Ganztag<br />

Im Mittelpunkt der Aktivitäten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stehen zur<br />

Zeit die pädagogischen Mitarbeiter*innen an Grundschulen und im Ganztag. Hier gibt es besondere<br />

Vertragsbedinungen und immer wieder Probleme mit der Anrechnung von Arbeitszeit, Pausenregelungen,<br />

Krankheitstagen und mit befristeten Verträgen.<br />

Dies und vieles mehr, klären die kompetenten Referentinnen und Referenten aus dem Schulbezirkspersonalrat.<br />

Die Kreisverbände der GEW organisieren diese Veranstaltungen und laden die<br />

PM dazu ein. Die Schulen oder PM werden durch die GEW angeschrieben.<br />

Nähere Informationen sind bei den Kreisverbänden oder im Schulbezirkspersonalrat zu erhalten. Hier<br />

eine Übersicht der Schulungstermine:<br />

Untergliederung Termin Referentin/ Referent<br />

GEW Kreisverband Cloppenburg 1 01.03.<strong>2016</strong> Stapelfeld Melanie Esters<br />

GEW Kreisverband Cloppenburg 2 15.03.<strong>2016</strong> Pollmeyer Thüle Elisabeth Schramm<br />

GEW Kreisverband Varel Wird noch vereinbart Enno Emken/ Rita Vogt<br />

GEW Kreisverband Delmenhorst 12.01.<strong>2016</strong> Astrid Müller<br />

GEW Kreisverband Oldenburg-Stadt 02.03.<strong>2016</strong> Rita Vogt<br />

GEW Kreisverband Oldenburg-Land 02.02.<strong>2016</strong> Maite Sychla<br />

GEW Kreisverband Melle 01.03.<strong>2016</strong> Margret Kohake<br />

GEW Kreisverband Lingen 16.02.<strong>2016</strong> Doris Merg<br />

GEW Kreisverband Meppen ---------- Doris Merg<br />

GEW Kreisverband Osnabrück-Nord Wird noch vereinbart Heide Michelmann<br />

GEW Kreisverband Norden 01.03.<strong>2016</strong> Enno Emken<br />

GEW Kreisverband Aurich 01.03.<strong>2016</strong> Elisabeth Schramm<br />

GEW Kreisverband Emden 25.02.<strong>2016</strong> Elisabeth Schramm<br />

GEW Kreisverband Wesermarsch 27.02. oder 14.03. Enno Emken<br />

GEW Kreisverband Wittlage 09.02.<strong>2016</strong> Margret Kohake<br />

GEW Kreisverband Osnabrück Land Wird noch vereinbart Heide Michelmann<br />

GEW Kreisverband Wittmund 21.01.<strong>2016</strong> Enno Emken/ Rita Vogt<br />

GEW Kreisverband Wilhelmshaven Wird noch vereinbart Enno Emken/ Rita Vogt<br />

GEW Kreisverband Aschendorf-Hümml. ------------- Maite Sychla<br />

GEW Kreisverband Jever 17.02.<strong>2016</strong> Enno Emken/ Rita Vogt<br />

GEW Kreisverband Ammerland 10.12.2015 Melanie Esters/ Rita Vogt<br />

GEW Kreisverband Vechta 18.02.<strong>2016</strong> Melanie Esters<br />

GEW Kreisverband Leer 09.02.<strong>2016</strong> Enno Emken<br />

GEW Kreisverband Grafschaft Bentheim 04.02.<strong>2016</strong> Maite Sychla<br />

GEW Kreisverband Osnabrück-Stadt 16.02.<strong>2016</strong> Margret Kohake<br />

Was erwartet Sie in der nächsten Ausgabe des <strong>Kurzgefasst</strong>:<br />

Z.B. etwas zu einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachen zu Befristungsgründen bei<br />

PM an FÖS, die Betreuung von Flüchtlingen in den Schulen und noch weitere Informationen zur<br />

Personalratswahl am 12. und 13. April <strong>2016</strong><br />

Impressum: <strong>Kurzgefasst</strong> wird in unregelmäßigen Abständen von der GEW-Fraktion des Schulbezirkspersonalrats<br />

Osnabrück herausgegeben – <strong>Februar</strong> <strong>2016</strong>; Enno Emken<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4a, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-24013, info@gewweserems.de<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!