Kurzgefasst Februar 2016
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2. Schulpersonalräte – für alle Beschäftigten<br />
Schulpersonalräte werden von allen Beschäftigten der Schule gewählt. Dazu zählen neben<br />
den Lehrkräften auch alle anderen Professionen, die einen Vertrag mit der Schule oder dem<br />
Land Niedersachsen geschlossen haben. Bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses prüfen<br />
die Wahlvorstände u.a., ob die Personen, die im Schul- oder Ganztagsbetrieb eingesetzt sind,<br />
einen Vertrag zum Land haben. Inzwischen geht das Personalvertretungsgesetz in Niedersachsen<br />
sogar noch einen Schritt weiter und bezieht die Personen ein, die zwar keinen direkten Vertrag<br />
mit der Schule haben, bei denen aber ein qualifiziertes Weisungsrecht durch die Schulleitung<br />
vorliegt.<br />
Schulassistentinnen und Schulassistenten und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
mit einem Arbeitsvertrag zur Schule/zum Land Niedersachsen gehören eindeutig zum Schulpersonal.<br />
Bisher und auch zukünftig sind die Personalräte der Schulen für dieses Personal und alle Personalentscheidungen<br />
in den Schulen zuständig und sollten sich auch dafür verantwortlich fühlen.<br />
Diese Kolleginnen und Kollegen wählen den Personalrat der Schule und haben auch das Recht<br />
selbst zu kandidieren und damit Teil des Schulpersonalrats zu werden.<br />
Die Profession ist nicht entscheidend – sondern die vertragliche Zugehörigkeit zum<br />
Schulbetrieb!<br />
Aber: Keine Regel ohne Ausnahme<br />
Beschäftigte über den kommunalen Schulträger (z.B. Schulsekretärinnen und Hausmeister<br />
wählen nicht den Personalrat der Schule – sondern den Personalrat der Kommune).<br />
3. Gesamtkonferenzen<br />
Durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule haben sich die Strukturen in den Schulen<br />
entscheidend verändert. Die Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter wurde ausgebaut und diese<br />
sind Dienstvorgesetzte geworden. Gleichzeitig wurde ein Schulvorstand eingeführt und die etablierte<br />
demokratische Struktur, die Gesamtkonferenz, demontiert.<br />
Diese Verschiebung der Gewichte hat dazu geführt, dass Gesamtkonferenzen nur noch sehr eingeschränkt<br />
Entscheidungskompetenzen besitzen und schulpolitische Entscheidungen schwerpunktmäßig<br />
über die Schulvorstände oder aber die Schulleitungen getroffen werden. Diese Zerschlagung der<br />
gewachsenen demokratischen Schulstrukturen hat nicht zu einer „besseren“ oder effektiveren Schule<br />
geführt. Durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule sind viele Verwaltungstätigkeiten<br />
auf die Schulen verlagert worden, die, zu Lasten der pädagogischen Arbeiten, viel Zeit und Raum<br />
einnehmen.<br />
Die Entfrachtung der Schulen von allen zusätzlichen Verwaltungsaufgaben und eine Rückübertragung<br />
vieler Tätigkeiten sind aus Sicht der GEW erforderlich.<br />
Beklagt werden in den Schulen häufig die Sitzungsmarathons und die Vielzahl an Dienstbesprechungen<br />
und Konferenzen.<br />
Uns erreichte die Frage aus einer Schule: Wie viele Gesamtkonferenzen müssen eigentlich jährlich<br />
durchgeführt werden?<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg