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Kurzgefasst Februar 2016

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2. Schulpersonalräte – für alle Beschäftigten<br />

Schulpersonalräte werden von allen Beschäftigten der Schule gewählt. Dazu zählen neben<br />

den Lehrkräften auch alle anderen Professionen, die einen Vertrag mit der Schule oder dem<br />

Land Niedersachsen geschlossen haben. Bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses prüfen<br />

die Wahlvorstände u.a., ob die Personen, die im Schul- oder Ganztagsbetrieb eingesetzt sind,<br />

einen Vertrag zum Land haben. Inzwischen geht das Personalvertretungsgesetz in Niedersachsen<br />

sogar noch einen Schritt weiter und bezieht die Personen ein, die zwar keinen direkten Vertrag<br />

mit der Schule haben, bei denen aber ein qualifiziertes Weisungsrecht durch die Schulleitung<br />

vorliegt.<br />

Schulassistentinnen und Schulassistenten und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

mit einem Arbeitsvertrag zur Schule/zum Land Niedersachsen gehören eindeutig zum Schulpersonal.<br />

Bisher und auch zukünftig sind die Personalräte der Schulen für dieses Personal und alle Personalentscheidungen<br />

in den Schulen zuständig und sollten sich auch dafür verantwortlich fühlen.<br />

Diese Kolleginnen und Kollegen wählen den Personalrat der Schule und haben auch das Recht<br />

selbst zu kandidieren und damit Teil des Schulpersonalrats zu werden.<br />

Die Profession ist nicht entscheidend – sondern die vertragliche Zugehörigkeit zum<br />

Schulbetrieb!<br />

Aber: Keine Regel ohne Ausnahme<br />

Beschäftigte über den kommunalen Schulträger (z.B. Schulsekretärinnen und Hausmeister<br />

wählen nicht den Personalrat der Schule – sondern den Personalrat der Kommune).<br />

3. Gesamtkonferenzen<br />

Durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule haben sich die Strukturen in den Schulen<br />

entscheidend verändert. Die Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter wurde ausgebaut und diese<br />

sind Dienstvorgesetzte geworden. Gleichzeitig wurde ein Schulvorstand eingeführt und die etablierte<br />

demokratische Struktur, die Gesamtkonferenz, demontiert.<br />

Diese Verschiebung der Gewichte hat dazu geführt, dass Gesamtkonferenzen nur noch sehr eingeschränkt<br />

Entscheidungskompetenzen besitzen und schulpolitische Entscheidungen schwerpunktmäßig<br />

über die Schulvorstände oder aber die Schulleitungen getroffen werden. Diese Zerschlagung der<br />

gewachsenen demokratischen Schulstrukturen hat nicht zu einer „besseren“ oder effektiveren Schule<br />

geführt. Durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule sind viele Verwaltungstätigkeiten<br />

auf die Schulen verlagert worden, die, zu Lasten der pädagogischen Arbeiten, viel Zeit und Raum<br />

einnehmen.<br />

Die Entfrachtung der Schulen von allen zusätzlichen Verwaltungsaufgaben und eine Rückübertragung<br />

vieler Tätigkeiten sind aus Sicht der GEW erforderlich.<br />

Beklagt werden in den Schulen häufig die Sitzungsmarathons und die Vielzahl an Dienstbesprechungen<br />

und Konferenzen.<br />

Uns erreichte die Frage aus einer Schule: Wie viele Gesamtkonferenzen müssen eigentlich jährlich<br />

durchgeführt werden?<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg

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