Kurzgefasst Februar 2016
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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Weser-Ems<br />
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KURZGEFASST<br />
Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück<br />
Die Inhalte dieser Ausgabe:<br />
1. Personalratswahlen im April <strong>2016</strong><br />
2. Schulpersonalräte – für alle Beschäftigten<br />
3. Gesamtkonferenzen<br />
4. Feuerwehrverträge und PM-Tätigkeit<br />
5. PM Schulungen in den Kreisverbänden<br />
1. Personalratswahlen im April <strong>2016</strong><br />
Turnusmäßig werden am 12. und 13. April die neuen Personalräte in den niedersächsischen<br />
Schulen gewählt. Auf Hochtouren laufen im Bereich Weser-Ems bereits die Schulungen der<br />
Wahlvorstände aus den Schulen. Denn - einige Wahlvorgaben haben sich mit der Novellierung<br />
des Personalvertretungsgesetzes im Dezember 2015 geändert.<br />
So ist z.B. das Fachgruppenprinzip für die Wahlen des Schulbezirkspersonalrats (SBPR) und des<br />
Schulhauptpersonalrats (SHPR) abgeschafft worden. Fachgruppen waren praktisch gleichzusetzen<br />
mit den Schulformen: Z.B. Fachgruppe Gymnasien, Fachgruppe Förderschule, Fachgruppe<br />
Grundschule usw. Die bisherigen neun Fachgruppen) gibt es zukünftig nach dem Personalvertretungsgesetz<br />
nicht mehr. Gewählt wird zukünftig ausschließlich nach Statusgruppen.<br />
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Das Gruppenprinzip, mit der Gruppe der Beamtinnen und Beamten und mit der Gruppe<br />
der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer, ersetzt das Fachgruppenprinzip!<br />
Diese zwei Statusgruppen aus den Schulen bilden bei der Organisation und Durchführung der<br />
Wahlen zu den Stufenvertretungen (SBPR und SHPR) die zentrale Struktur.<br />
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Aber auch die Wahlen in den Schulen müssen sich an diesen beiden Statusgruppen orientieren.<br />
Daher sind die Wahlabläufe bei Mehrpersonenpersonalräten durchaus anders, als<br />
dies in den vergangenen Wahlen zu den Schulpersonalräten der Fall war. Hier hilft nur eine<br />
getrennte Abstimmung der beiden Statusgruppen um sich mehrheitlich für eine gemeinsame<br />
Wahl zu entscheiden und damit das Verfahren etwas zu vereinfachen.<br />
Übrigens bei Ein-Personen-Personalräten spielt dieses Statusprinzip keine Rolle!<br />
Neu ist auch, dass (unabhängig von der bisherigen Amtszeit) alle Schulpersonalräte im<br />
April neu gewählt werden müssen.<br />
Sehr hilfreich ist es daher, wenn sich die Wahlvorstände aus den Schulen in den Schulungen für<br />
Wahlvorstände die notwendigen Hintergrundinformationen und Verfahrenstipps aneignen.<br />
Für alle Fragen rund um die Wahlen ist der Bezirkswahlvorstand in Osnabrück erreichbar:<br />
Vorsitzende Heidrun Achler<br />
Telefon: 0541-314242 Fax: 0541-3149242<br />
Email: Wahlvorstand-SBPR-OS@nlschb.niedersachsen.de<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg
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2. Schulpersonalräte – für alle Beschäftigten<br />
Schulpersonalräte werden von allen Beschäftigten der Schule gewählt. Dazu zählen neben<br />
den Lehrkräften auch alle anderen Professionen, die einen Vertrag mit der Schule oder dem<br />
Land Niedersachsen geschlossen haben. Bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses prüfen<br />
die Wahlvorstände u.a., ob die Personen, die im Schul- oder Ganztagsbetrieb eingesetzt sind,<br />
einen Vertrag zum Land haben. Inzwischen geht das Personalvertretungsgesetz in Niedersachsen<br />
sogar noch einen Schritt weiter und bezieht die Personen ein, die zwar keinen direkten Vertrag<br />
mit der Schule haben, bei denen aber ein qualifiziertes Weisungsrecht durch die Schulleitung<br />
vorliegt.<br />
Schulassistentinnen und Schulassistenten und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
mit einem Arbeitsvertrag zur Schule/zum Land Niedersachsen gehören eindeutig zum Schulpersonal.<br />
Bisher und auch zukünftig sind die Personalräte der Schulen für dieses Personal und alle Personalentscheidungen<br />
in den Schulen zuständig und sollten sich auch dafür verantwortlich fühlen.<br />
Diese Kolleginnen und Kollegen wählen den Personalrat der Schule und haben auch das Recht<br />
selbst zu kandidieren und damit Teil des Schulpersonalrats zu werden.<br />
Die Profession ist nicht entscheidend – sondern die vertragliche Zugehörigkeit zum<br />
Schulbetrieb!<br />
Aber: Keine Regel ohne Ausnahme<br />
Beschäftigte über den kommunalen Schulträger (z.B. Schulsekretärinnen und Hausmeister<br />
wählen nicht den Personalrat der Schule – sondern den Personalrat der Kommune).<br />
3. Gesamtkonferenzen<br />
Durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule haben sich die Strukturen in den Schulen<br />
entscheidend verändert. Die Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter wurde ausgebaut und diese<br />
sind Dienstvorgesetzte geworden. Gleichzeitig wurde ein Schulvorstand eingeführt und die etablierte<br />
demokratische Struktur, die Gesamtkonferenz, demontiert.<br />
Diese Verschiebung der Gewichte hat dazu geführt, dass Gesamtkonferenzen nur noch sehr eingeschränkt<br />
Entscheidungskompetenzen besitzen und schulpolitische Entscheidungen schwerpunktmäßig<br />
über die Schulvorstände oder aber die Schulleitungen getroffen werden. Diese Zerschlagung der<br />
gewachsenen demokratischen Schulstrukturen hat nicht zu einer „besseren“ oder effektiveren Schule<br />
geführt. Durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule sind viele Verwaltungstätigkeiten<br />
auf die Schulen verlagert worden, die, zu Lasten der pädagogischen Arbeiten, viel Zeit und Raum<br />
einnehmen.<br />
Die Entfrachtung der Schulen von allen zusätzlichen Verwaltungsaufgaben und eine Rückübertragung<br />
vieler Tätigkeiten sind aus Sicht der GEW erforderlich.<br />
Beklagt werden in den Schulen häufig die Sitzungsmarathons und die Vielzahl an Dienstbesprechungen<br />
und Konferenzen.<br />
Uns erreichte die Frage aus einer Schule: Wie viele Gesamtkonferenzen müssen eigentlich jährlich<br />
durchgeführt werden?<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg
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Das Kultusministerium hat nach der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule einige Erlasse dereguliert.<br />
Darunter auch die Regelung, dass Gesamtkonferenzen viermal in einem Schuljahr durchgeführt<br />
werden müssen. Durch die Verlagerung vieler Aufgaben auf den Schulvorstand und die Schulleitungen,<br />
sind jetzt zwei Gesamtkonferenzen vorgegeben.<br />
Selbstverständlich können Schulen dieses Mindestmaß überschreiten.<br />
Gerade an Schulen, an denen die „alten demokratischen Strukturen der Gesamtkonferenz“ immer<br />
noch gelebt werden und die GeKo als vorbereitendes Gremium für Entscheidungen der weiteren Gremien<br />
betrieben wird, sollten diese Strukturen auch weiterhin gepflegt werden.<br />
Dort wo sie ihre Sinnhaftigkeit verloren haben, sollte in den Schulen über eine Reduzierung<br />
der Häufigkeit und damit Entlastung des Kollegiums nachgedacht werden: Zwei Gesamtkonferenzen<br />
würden ja ausreichen!<br />
4. Feuerwehrverträge und PM-Tätigkeit<br />
Es gibt sie in den Schulen: PM als ausgebildete Lehrkräfte. Gerne wurden bisher, z.B. bei längerfristigen<br />
Erkrankungsfällen von Lehrkräften, diese PM befristet als Vertretungslehrkräfte (mit<br />
sogenannten Feuerwehrverträgen) an den Schulen eingestellt.<br />
Diese PM erhielten für die Feuerwehrtätigkeit eine deutliche bessere Bezahlung, denn sie wurden<br />
in dieser Funktion in eine andere Entgeltgruppe eingestuft und damit höher vergütet. Gleichzeitig<br />
ruhte der PM-Vertrag und lebte nach dem Ende der Feuerwehrtätigkeit sofort wieder<br />
unverändert auf.<br />
PM als Feuerwehrlehrkräfte kannten sich mit den Abläufen im Schulbetrieb aus und konnten<br />
dann relativ zügig und problemlos als Vertretungslehrkräfte einen befristeten Vertrag erhalten.<br />
Nun gibt es seit Dezember 2015 eine Änderung. Die Landeschulbehörde hat in allen anderen Beschäftigungszusammenhängen<br />
immer die Devise verfolgt: Es kann nur einen Vertrag zum<br />
Land Niedersachsen geben!<br />
Nur bei PM und Feuerwehrverträgen wurde dies bisher anders und großzügig geregelt, eben das<br />
Ruhen des PM-Vertrages für die Zeit der Vertretungslehrtätigkeit.<br />
Damit ist jetzt Schluss!<br />
Nach den grundsätzlichen Vorgaben soll es auch in diesen Fällen nur noch einen Vertrag zum<br />
Land Niedersachen geben. Das heißt: Will eine PM einen Feuerwehrvertrag annehmen, muss<br />
diese den PM-Vertrag im gleichen Moment aufgeben (Auflösungsvertrag).<br />
Die Sicherheit anschließend wieder als PM an alter Stelle weiter zu arbeiten ist damit entfallen!<br />
Diese Entscheidung ist daher von den PM gut zu durchdenken.<br />
Die meisten PM, denen diese Möglichkeit aufgrund ihrer Ausbildung offensteht, werden sich aus<br />
Sicherheitsgründen zukünftig wohl gegen einen Feuerwehrvertrag entscheiden.<br />
Das macht die Suche nach Vertretungslehrkräften in den Schulen keinesfalls leichter.<br />
Und das in einer Zeit, in der der Markt an Feuerwehrlehrkräften ohnehin ist<br />
leergefegt.<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg
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5. Schulungen für pädagogische Mitarbeiter*innen aus der Grundschule und dem<br />
Ganztag<br />
Im Mittelpunkt der Aktivitäten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stehen zur<br />
Zeit die pädagogischen Mitarbeiter*innen an Grundschulen und im Ganztag. Hier gibt es besondere<br />
Vertragsbedinungen und immer wieder Probleme mit der Anrechnung von Arbeitszeit, Pausenregelungen,<br />
Krankheitstagen und mit befristeten Verträgen.<br />
Dies und vieles mehr, klären die kompetenten Referentinnen und Referenten aus dem Schulbezirkspersonalrat.<br />
Die Kreisverbände der GEW organisieren diese Veranstaltungen und laden die<br />
PM dazu ein. Die Schulen oder PM werden durch die GEW angeschrieben.<br />
Nähere Informationen sind bei den Kreisverbänden oder im Schulbezirkspersonalrat zu erhalten. Hier<br />
eine Übersicht der Schulungstermine:<br />
Untergliederung Termin Referentin/ Referent<br />
GEW Kreisverband Cloppenburg 1 01.03.<strong>2016</strong> Stapelfeld Melanie Esters<br />
GEW Kreisverband Cloppenburg 2 15.03.<strong>2016</strong> Pollmeyer Thüle Elisabeth Schramm<br />
GEW Kreisverband Varel Wird noch vereinbart Enno Emken/ Rita Vogt<br />
GEW Kreisverband Delmenhorst 12.01.<strong>2016</strong> Astrid Müller<br />
GEW Kreisverband Oldenburg-Stadt 02.03.<strong>2016</strong> Rita Vogt<br />
GEW Kreisverband Oldenburg-Land 02.02.<strong>2016</strong> Maite Sychla<br />
GEW Kreisverband Melle 01.03.<strong>2016</strong> Margret Kohake<br />
GEW Kreisverband Lingen 16.02.<strong>2016</strong> Doris Merg<br />
GEW Kreisverband Meppen ---------- Doris Merg<br />
GEW Kreisverband Osnabrück-Nord Wird noch vereinbart Heide Michelmann<br />
GEW Kreisverband Norden 01.03.<strong>2016</strong> Enno Emken<br />
GEW Kreisverband Aurich 01.03.<strong>2016</strong> Elisabeth Schramm<br />
GEW Kreisverband Emden 25.02.<strong>2016</strong> Elisabeth Schramm<br />
GEW Kreisverband Wesermarsch 27.02. oder 14.03. Enno Emken<br />
GEW Kreisverband Wittlage 09.02.<strong>2016</strong> Margret Kohake<br />
GEW Kreisverband Osnabrück Land Wird noch vereinbart Heide Michelmann<br />
GEW Kreisverband Wittmund 21.01.<strong>2016</strong> Enno Emken/ Rita Vogt<br />
GEW Kreisverband Wilhelmshaven Wird noch vereinbart Enno Emken/ Rita Vogt<br />
GEW Kreisverband Aschendorf-Hümml. ------------- Maite Sychla<br />
GEW Kreisverband Jever 17.02.<strong>2016</strong> Enno Emken/ Rita Vogt<br />
GEW Kreisverband Ammerland 10.12.2015 Melanie Esters/ Rita Vogt<br />
GEW Kreisverband Vechta 18.02.<strong>2016</strong> Melanie Esters<br />
GEW Kreisverband Leer 09.02.<strong>2016</strong> Enno Emken<br />
GEW Kreisverband Grafschaft Bentheim 04.02.<strong>2016</strong> Maite Sychla<br />
GEW Kreisverband Osnabrück-Stadt 16.02.<strong>2016</strong> Margret Kohake<br />
Was erwartet Sie in der nächsten Ausgabe des <strong>Kurzgefasst</strong>:<br />
Z.B. etwas zu einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachen zu Befristungsgründen bei<br />
PM an FÖS, die Betreuung von Flüchtlingen in den Schulen und noch weitere Informationen zur<br />
Personalratswahl am 12. und 13. April <strong>2016</strong><br />
Impressum: <strong>Kurzgefasst</strong> wird in unregelmäßigen Abständen von der GEW-Fraktion des Schulbezirkspersonalrats<br />
Osnabrück herausgegeben – <strong>Februar</strong> <strong>2016</strong>; Enno Emken<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4a, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-24013, info@gewweserems.de<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg