15.12.2015 Views

Kurzgefasst Dezember 2015 II

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Weser-Ems<br />

1<br />

KURZGEFASST<br />

Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück<br />

Die Inhalte dieser Ausgabe:<br />

1. Personalratswahlen - Wahlvorstände in Schulen<br />

2. Sozialpädagogische Fachkräfte und Flüchtlingshilfe<br />

3. Förderschulen sind notorisch unterversorgt…<br />

4. Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und außerunterrichtliche Tätigkeiten<br />

5. Wahlvorstandsschulungen durch den SBPR<br />

6. Präsenzzeiten und Mitbestimmung<br />

Haben Sie das gewusst?<br />

Für Schwerbehinderte mit einem GdB von 50 und Gleichgestellte gelten die Schwerbehindertenrichtlinien.<br />

Diese beinhalten Nachteilsausgleiche, die eingefordert werden können:<br />

- So sind Schwerbehinderte auf ihr Verlangen von zusätzlichen Krankheits- und Urlaubsvertretungen<br />

freizustellen.<br />

1. Personalratswahlen - Wahlvorstände<br />

Die Personalratswahlen werden durch die Wahlvorstände der Schulen vorbereitet und durchgeführt.<br />

Sie erhalten für diese Tätigkeiten zu Beginn des Jahres 2016 eine Schulung, Material und<br />

genügend Hilfen, um die Wahlen dann souverän durchzuführen. Darüber hinaus steht der Bezirkswahlvorstand<br />

auch für Rückfragen, Klärungen und Beratungen zur Verfügung.<br />

Kurztipps:<br />

Wahlvorstände sollen aus drei wahlberechtigten Personen bestehen.<br />

Ausnahme: Bei kleinen Schulen (mit weniger als 10 Wahlberechtigten) besteht<br />

der Wahlvorstand nur aus einer Person!<br />

Mitglieder des Wahlvorstands können nicht für den Personalrat der eigenen<br />

Schule aufgestellt und gewählt werden.<br />

Ausnahme: Wenn ein Personalräte nur aus einer Person bestehen (kleine Schulen mit 5 bis 20<br />

Wahlberechtigten), können auch Mitglieder der Wahlvorstände für den Personalrat gewählt werden.<br />

Haben Sie das gewusst?<br />

Für Schwerbehinderte mit einem GdB von 50 und Gleichgestellte gelten die Schwerbehindertenrichtlinien.<br />

Diese beinhalten Nachteilsausgleiche, die eingefordert werden können:<br />

- Versetzungen und Abordnungen dürfen nicht gegen ihren Willen angeordnet werden. Dies<br />

ist nur bei zwingenden dienstlichen Gründen möglich.<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


2<br />

2. Sozialpädagogische Fachkräfte und Flüchtlingshilfe<br />

In Vorbereitung durch das Kultusministerium ist die Einstellung von sozialpädagogischen Fachkräften<br />

in Schulen.<br />

Landesweit sind dafür 100 Stellen vorgesehen:<br />

Regionalabteilung Hannover<br />

Regionalabteilung Braunschweig<br />

Regionalabteilung Osnabrück<br />

Regionalabteilung Lüneburg<br />

30 Stellen<br />

25 Stellen<br />

25 Stellen<br />

20 Stellen<br />

Offenbar stehen die Schulen, die mit einer sozialpädagogischen Fachkraft verstärkt werden sollen,<br />

schon fest. Dabei hat sich das Kultusministerium wohl durch die statistischen Daten und<br />

Prognosen der jeweiligen Schulen leiten lassen und die Quantität der gemeldeten Flüchtlingskinder<br />

zur Auswahl herangezogen.<br />

Beabsichtigt ist die Einstellung in vollen Stellen und für 2 Jahre!<br />

Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt noch die gewünschte Qualifikation der einzustellenden sozialpädagogischen<br />

Fachkräfte. Die Bandbreite der Überlegungen reicht von Sozialassistenten/-<br />

innen bis zu Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Das Kultusministerium muss hier noch<br />

eindeutige Vorgaben erstellen, erst dann werden die Landesschulbehörden diese Stellen in Zusammenarbeit<br />

mit den ausgewählten Schulen ausschreiben und besetzen können.<br />

3. Förderschulen sind notorisch unterversorgt…<br />

Förderschulen sind personell nicht gut ausgestattet. In der Regel liegt die Unterrichtsversorgung deutlich<br />

unter 100 % und in einigen Schulen sogar dauerhaft bei rund 80%. Damit können nicht nur die<br />

Aufgaben in den Förderschulen, sondern auch die Aufgaben und Erwartungen durch die Inklusion nur<br />

unzureichend erfüllt werden. Eine (Über-) Belastung der Förderschullehrkräfte ist zu verzeichnen –<br />

zum Teil sind gewaltige Mehrarbeitsstunden geleistet worden.<br />

Auch der zweite Personalbereich in Förderschulen wird zum Teil stiefmütterlich behandelt. Obwohl es<br />

einen sogenannten Zuweisungserlass des Kultusministeriums für den Einsatz von pädagogischen und<br />

therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt, ist die Realität in den Förderschulen durchaus<br />

anders. Ganz besonders betroffen durch die zurückhaltende Einstellungspraxis sind dabei die Förderschulen<br />

für emotionale und soziale Entwicklung.<br />

Seit Jahren hat das Kultusministerium keine neuen Stellen für PM an Förderschulen mehr zur Verfügung<br />

gestellt. Die Unterversorgung ist eklatant. Inzwischen gibt es auch klare und deutliche Worte aus<br />

den betroffenen Schulen, die diese Defizite kaum noch vertreten können und dringend personelle Entlastung<br />

benötigen.<br />

Denn eines klar: Gute Arbeit kann nur unter guter personeller Ausstattung geleistet werden!<br />

Und gefordert werden keine Unmöglichkeiten, sondern nur das, was der Erlass inhaltlich vorgibt.<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


3<br />

Der bestehende Erlass muss doch im Prinzip nur eins zu eins durch das Kultusministerium umgesetzt<br />

werden:<br />

Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und<br />

Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten<br />

emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische<br />

Entwicklung<br />

RdErl. d. MK v. 7.5.2013 - 15-84 033 (SVBl. 6/2013 S.220) - VORIS 22410 -<br />

Bezug: RdErl. d. MK v. 23.9.2008 - 34-84 033 (VORIS 22410)<br />

1. Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung<br />

In den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung werden für die<br />

pädagogische Begleitung im Unterricht und für damit zusammenhängende Arbeiten sowie für therapeutische Maßnahmen insgesamt<br />

- bei ganztägigem Unterricht 46 Zeitstunden pro Klasse und<br />

- bei halbtägigem Unterricht 35 Zeitstunden pro Klasse<br />

für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit gestellt.<br />

Damit sind die Präsenzzeiten (Unterricht und Pausen) und die Stunden für weitere Tätigkeiten abgedeckt.<br />

2. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung<br />

Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden, aufsteigend ab dem ersten Schuljahrgang, allen öffentlichen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt<br />

emotionale und soziale Entwicklung<br />

- bei ganztägigem Unterricht 36 Zeitstunden pro Klasse und<br />

- bei halbtägigem Unterricht 30 Zeitstunden pro Klasse<br />

von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die pädagogische Begleitung im Unterricht bereit gestellt.<br />

Damit sind die Präsenzzeiten (Unterricht und Pausen) und die Stunden für weitere Tätigkeiten abgedeckt.<br />

3. Allgemein bildende Schulen ohne Förderschulen<br />

Diesen Schulen können je Schülerin oder je Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung der Schwerpunkte<br />

geistige Entwicklung bzw. körperliche und motorische Entwicklung bedarfsorientiert bis zu fünf Stunden für eine Pädagogische<br />

Mitarbeiterin bzw. einen Pädagogischen Mitarbeiter bereit gestellt werden.<br />

4. Schlussbestimmungen<br />

Der RdErl. tritt am 1.8.2013 in Kraft und mit Ablauf des 31.7.2018 außer Kraft.<br />

4. Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und außerunterrichtliche Aufgaben<br />

Für Unsicherheit sorgen Informationen über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.<br />

Juli <strong>2015</strong>. In einer Pressemitteilung mit dem Leitsatz aus der Verhandlung und in Informationen<br />

der Verbände wird Folgendes mitgeteilt:<br />

„Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus<br />

zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in<br />

der Summe der Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme<br />

an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene<br />

schulische Veraltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend<br />

ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden. Das bedeutet, dass der<br />

Teilzeitquote entweder bei der Übertragung von Funktionstätigkeiten Rechnung zu tragen ist<br />

oder ein zeitlicher Ausgleich durch entsprechend geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben<br />

erfolgen muss.“<br />

Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht kein abschließendes Urteil gesprochen, sondern<br />

die Urteilsbegründung in der Frage der Teilzeit des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg als<br />

rechtsfehlerhaft eingestuft.<br />

Das Verfahren wurde an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dort muss die<br />

Frage der Arbeitsbelastung in Teilzeit und in den besonderen Fällen in denen zusätzlich noch<br />

eine Funktionstätigkeit wahrgenommen wird - erneut prüfen.<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


4<br />

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt dem Gericht dabei deutliche Hinweise und es<br />

wird erwartet, dass der Zeitaufwand der Funktionstätigkeit deutlich festgestellt und dann bewertet<br />

werden muss. Eine „arbeitszeitbezogene normative Regelung im Zusammenhang mit<br />

Funktionstätigkeiten“ wird zu prüfen sein.<br />

Fazit: Gute Ansätze, aber noch keine Entscheidung! Das Oberverwaltungsgericht<br />

Lüneburg muss sich erneut mit der Arbeitsbelastung von Lehrkräften beschäftigen.<br />

Wir hoffen, dass sich daraus dann klare Handlungsanweisungen für das Kultusministerium<br />

in Hannover ergeben und es zu den notwendigen und überfälligen<br />

Entlastungen kommen wird!<br />

Haben Sie das gewusst?<br />

Für Schwerbehinderte mit einem GdB von 50 und Gleichgestellte gelten die Schwerbehindertenrichtlinien.<br />

Diese beinhalten Nachteilsausgleiche, die eingefordert werden können:<br />

- Eine Befreiung von Pausenaufsichten ist bei gehbehinderten Schwerbehinderten aus Gründen<br />

der Fürsorgepflicht angebracht. Ebenso bei Schwerbehinderten, deren gesundheitliche Einschränkungen<br />

es erforderlich machen, dass sie die Schulpausen als Erholungspausen nutzen<br />

können.<br />

5. Schulungstermine für Wahlvorstände<br />

Die Termine und Orte Wahlvorstandsschulungen für die PR-Wahl 2016 stehen fest. Alle Schulen<br />

erhalten in diesen Tagen ein Anschreiben mit Anmeldebogen!<br />

Region Termin Veranstaltungsort<br />

Ammerland 22.01.2016 BBS Rostrup<br />

Aurich 08.02.2016 Europahaus<br />

Cloppenburg 22.01.2016 Kreishaus<br />

Delmenhorst 01.02.2016 Gym. An der Wilmstr.<br />

Emden 02.02.2016 Pelzer-Haus<br />

Emsland, Lingen + Meppen 05.02.2016<br />

04.02.<strong>2015</strong><br />

BBS Lingen<br />

BBS Meppen<br />

Friesland 21.01.2016 BBS Jever<br />

Grafschaft Bentheim 25.01.2016 Gew. BBS Nordhorn<br />

Leer 26.01.2016 Teletta-Groß-Gym.<br />

OL-Land 25.01.2016 BBS Wildeshausen<br />

OL-Stadt 26.01.2016 Cäcilienschule<br />

OS-Stadt 02.02.2016 BBS Brinkstrasse<br />

OS-Land Nord 26.01.2016 BBS Bersenbrück<br />

OS-Land Süd 08.02.2016 BBS Westerberg<br />

Vechta 04.02.2016 Kreishaus<br />

Wesermarsch 01.02.2016 BBS Brake<br />

Wilhelmshaven 21.01.2016 OBS Stadtmitte<br />

Wittmund/ Altkreis Norden 03.02.2016 Rittersaal - Realschule Dornum<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


5<br />

6. Präsenzzeiten und Mitbestimmung<br />

An einer Oberschule findet von montags bis donnerstags im Rahmen der Ganztagsschule bis<br />

15:30 Uhr Unterrichts statt. Der Donnerstag wird von 15:45 – 18:00 Uhr als Konferenznachmittag<br />

festgelegt. In dieser Zeit sollen Konferenzen, aber auch Dienstbesprechungen stattfinden.<br />

Dagegen kann nichts gesagt werden – ein verbindlicher Präsenztag kann sogar für die notwendige<br />

Planungssicherheit bei den Lehrkräften und Beschäftigten sorgen.<br />

Aber es gibt weitergehende Vorstellungen: Findet an einem Donnerstag keine Konferenz oder<br />

Dienstbesprechung statt, sollen die Lehrkräfte dennoch alle in der Schule sein. Diese Zeit von<br />

15:45 bis 18:00 Uhr soll dann für Korrekturen, Unterrichtsvorbereitungen, Absprachen und andere<br />

sich ergebende Dinge genutzt werden.<br />

Es soll also eine Präsenzzeit festgelegt werden.<br />

In diesem Fall handelt es sich um eine Festlegung der Arbeitszeit durch die Schulleitung, die<br />

der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt.<br />

Die Festlegung der Arbeitszeit durch Anordnung des Schulleiters bzw. der Schulleiterin<br />

unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats, wenn der entsprechende Zeitraum sich<br />

regelmäßig wiederholt und an bestimmten Tagen ( siehe § 66 Abs. 1 Ziff 1a NPersVG).<br />

Die Schulleitung kann die beabsichtigte Maßnahme nur dann rechtmäßig durchführen, wenn<br />

das Mitbestimmungsverfahren durchgeführt wurde und die Zustimmung des Personalrats vorliegt!<br />

Die GEW-Mitglieder im Schulbezirkspersonalrat<br />

Osnabrück, wünschen allen Lehrkräften und<br />

Beschäftigten eine schöne und besinnliche<br />

Weihnachtszeit.<br />

Einen guten Rutsch in das neue Jahr und bis in 2016…<br />

Impressum: <strong>Kurzgefasst</strong> wird in unregelmäßigen Abständen von der GEW-Fraktion des Schulbezirkspersonalrats<br />

Osnabrück herausgegeben – <strong>Dezember</strong> <strong>2015</strong> – Teil 2; Enno Emken<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4a, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-24013, info@gewweserems.de<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!