Kurzgefasst Okober 2015
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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Weser-Ems<br />
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KURZGEFASST<br />
Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück<br />
Die Inhalte dieser Ausgabe:<br />
1. Beschwerden gegen Lehrkräfte<br />
2. Oldenburg-card – eine zusätzliche Belastung für Lehrkräfte<br />
3. Wohntraining an Förderschulen<br />
4. Wechsel im Schulbezirkspersonalrat Osnabrück<br />
5. Teilnahme der FÖS-Lehrkräfte an Gremien der Schulen<br />
6. PM Stellen in Förderschulen<br />
1. Beschwerden gegen Lehrkräfte<br />
Beschwerden gegen Lehrkräfte sind immer wieder Thema in Beratungen durch den Schulbezirkspersonalrat.<br />
Die Bereitschaft von Eltern gegen Lehrkräfte vorzugehen, ist eindeutig gestiegen. Dabei<br />
geht es um alles – um Beschwerden über Notengebung, Punkteverteilung, Nichtankündigung von<br />
Proben, Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen und Aufsichtspflichtverletzungen.<br />
Vorwürfe, ob berechtigt oder unberechtigt sind so oder so eine starke psychische Belastung der betroffenen<br />
Lehrkraft.<br />
Lehrkräfte haben dabei einen Anspruch durch die Schulleitungen unterstützt und beraten zu werden.<br />
Es gibt seit 1996 deutliche Vorgaben durch die Schulbehörde, die auch immer noch den Umgang<br />
in derartigen Situationen festlegt.<br />
Einige wesentliche Passagen dieser Vorgaben sind:<br />
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„ Bei der Behandlung von Beschwerden sind insbesondere der Offenheitsgrundsatz, das Fairnessgebot<br />
sowie die Fürsorgepflicht zu berücksichtigen.“<br />
„Der/Die Betroffene ist in geeigneter Weise über den der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt<br />
zu informieren. Dies kann dadurch geschehen, dass bereits die Schulleiterin/der Schulleiter<br />
… den Betroffenen bei schriftlich erhobenen Beschwerden grundsätzlich durch Bekanntgabe<br />
der Beschwerdeschrift bzw. bei mündlich vorgebrachten Beschwerden auf andere Weise (z.B.<br />
durch Aushändigung einer Kopie Ihres/seines Gesprächsvermerkes) Kenntnis gibt.“<br />
„Soweit die Beschwerde zum Gegenstand eines Dienstgesprächs gemacht werden soll, wird …<br />
zunächst gefragt, ob die Lehrkraft die Teilnahme eines Mitgliedes der Personalvertretung<br />
wünscht.“<br />
„Bevor nicht die Lehrkraft Gelegenheit hatte, sich zu äußern, wird keine Entscheidung über Maßnahmen<br />
auf der Grundlage des Beurteilungserlasse getroffen… .“<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg
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„Das Ergebnis der Bearbeitung der Beschwerde ist der/dem Betroffenen schriftlich bekanntzugeben.“<br />
Neben einer notwendigen professionellen Begleitung durch die Schulleitung sind auch weitere<br />
Maßnahmen möglich!<br />
Um Lehrkräfte in problematischen Situationen zu unterstützen und z.B. auf schwierige Elterngespräche<br />
und Elternbeschwerden vorzubereiten, können Schulen auch ein Trainingsseminar im<br />
Rahmen einer schulinternen Fortbildung durchführen.<br />
Schulen können auch ein professionelles Beschwerdemanagement entwickeln um zwei zentrale<br />
Zielsetzungen zu erreichen:<br />
1. Elternzufriedenheit die Eltern sollen fachlichpädagogisch gut beraten werden.<br />
2. Lehrkräftezufriedenheit die Kollegen werden geschult, auch in schwierigen Gesprächen<br />
souverän mit dem Ärger von Eltern umzugehen.<br />
Haben Sie das gewusst?<br />
Die Erteilung von weniger als zwei Unterrichtsstunden am Tag sowie ein Einsatz am Vorund<br />
Nachmittag desselben Tages sind bei Teilzeitbeschäftigten nach § 62 NBG ausgeschlossen<br />
und sollten bei den übrigen Teilzeitbeschäftigten vermieden werden, es sei denn, eine solche<br />
Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten gewünscht.“<br />
Auszug aus dem Erlass „Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige<br />
Lehrkräfte“<br />
2. Oldenburg card – eine zusätzliche Belastung für Lehrkräfte<br />
Mitte des Jahres 2014 hat die Stadt Oldenburg pünktlich zum Beginn des Schuljahres, zusammen mit<br />
dem Jobcenter die sogenannte OL-card zur Abrechnung eingeführt. Damit können Schülerinnen und<br />
Schüler Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie das Mittagessen in städtischen weiterführenden<br />
Schulen in Anspruch nehmen.<br />
Was sich erst einmal als Bürokratieabbau darstellt, entpuppt sich bei näherer Hinsicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme<br />
für die Lehrkräfte der Oldenburger Schulen. Die Stadt Oldenburg hat einfach<br />
Verwaltungsaufgaben auf die Lehrkräfte der Schulen übertragen.<br />
Diese müssen unter anderem, folgende zusätzliche Verwaltungsaufgaben verrichten:<br />
- Registrierung als Leistungsanbieter für Klassen- bzw. Kursfahrten im online-Portal<br />
- Erfassen der berechtigten Schülerinnen und Schüler (Karten-Nummern) und Eingabe der Daten<br />
für das jeweilige Angebot.<br />
- Sicherstellung der verwaltungsgebundenen Mensaessen-Abwicklung.<br />
Die Umsetzung dieser Oldenburg-card ist mit keiner Personalvertretung im Vorfeld abgestimmt worden.<br />
Durch die Einführung dieses System mit umfangreichen zusätzlichen Vewaltungsarbeiten sind<br />
die ohnehin bereits über Gebühr strapazierten Lehrkräfte in den Schulen zusätzlich belastet. Hinzu<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg
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kommt, dass Abrechnungen z.T. nicht zeitgerecht erfolgen und Kolleginnen und Kollegen in finanzielle<br />
Vorleistung gehen müssen, damit die betreffenden Schülerinnen und Schüler an den Fahrten<br />
überhaupt teilnehmen können.<br />
Auf Initiative der GEW-Fraktion hat der Schulbezirkspersonalrat Osnabrück bereits am 25.03.<strong>2015</strong><br />
die Landesschulbehörde informiert und gleichzeitig aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:<br />
o Können kommunale Einrichtungen Teile ihrer Verwaltungsaufgaben auf Lehrerinnen und<br />
Lehrer (Landesbedienstete) übertragen?<br />
o Selbst wenn tatsächlich die Wahrnehmung dieser zusätzlichen Verwaltungsaufgaben angeordnet<br />
werden darf, müsste nicht die Mitbestimmung entweder aus § 67 Abs. 1 Ziffer 3<br />
NPersVG (Gestaltung von Arbeitsplätzen) oder im Rahmen der Allzuständigkeit des Personalrats<br />
in Bezug auf den gesamten innerdienstlichen Betrieb gegeben sein und die Personalräte<br />
der Schulen beteiligt werden?<br />
o Wie ist die Haftung bei Fehlern seitens der Lehrerinnen und Lehrer z.B. durch fehlerhafte<br />
Eingaben geregelt?<br />
o Können Lehrkräfte verpflichtet werden ggf. in finanzielle Vorleistungen zu treten, um z.B.<br />
eine Teilnahme von Klassenfahrten von BuT-Berechtigten Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen?<br />
o Können dann bankübliche Verzugszinsen im Fall der nicht zeitgemäßen finanziellen Regelung<br />
geltend gemacht werden?<br />
Bis heute (Oktober <strong>2015</strong>), stehen die Beantwortung dieser Fragen und die Lösung der Belastungsproblematik<br />
aus. Auch konkrete Nachfragen in der Behörde haben bisher nicht zu Antworten<br />
geführt. Inzwischen hat die Landesschulbehörde die Angelegenheit an das Kultusministerium abgegeben.<br />
Eine Klärung steht weiter aus.<br />
Der Schulbezirkspersonalrat Osnabrück bleibt dran und wird weiter die Rücknahme dieser Übertragung<br />
und die Entlastung der Lehrkräfte fordern.<br />
3. Wohntraining in Förderschulen<br />
Wohntrainingskonzepte in FÖS sind in den entsprechenden Richtlinien enthalten. Nicht enthalten<br />
und nicht geregelt ist die Frage der Anrechnung der Arbeitszeit für diese Aktivitäten.<br />
Eine Nachfrage aus dem Schulbezirkspersonalrat Lüneburg an die Landesschulbehörde, ob für die<br />
zusätzliche Arbeitszeit im Wohntraining ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt werden muss,<br />
wurde in Lüneburg wie folgt beantwortet:<br />
„Ihre Frage muss mit „ja“ beantwortet werden, wenn es sich bei der Betreuung des Wohntrainings<br />
um eine dienstliche Veranstaltung handelt, was ich hiermit unterstelle.“<br />
Ganz anders ist aber die Bewertung in der Landesschulbehörde Abteilung Braunschweig.<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg
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Nun reicht uns das Wirr-Warr!<br />
Die PM in den Förderschulen brauchen Klarheit. Die GEW unterstützt jetzt ein Klageverfahren vor<br />
dem Arbeitsgericht in Braunschweig – so wird demnächst sicher ein Urteil gesprochen. Wir gehen<br />
davon aus, dass das Gericht hier nur zu dem Urteil kommen kann, dass Dienstzeiten für PM im<br />
Wohntraining nichts anderes als Arbeitszeiten sein können.<br />
Haben Sie das gewusst?<br />
Gesundmeldung nach Krankheit<br />
TV-L Beschäftigte, für die die Niedersächsische Landesschulbehörde die dienstrechtlichen Befugnisse<br />
wahrnimmt (z.B. Lehrkräfte, PM. Verwaltungspersonal, SchulassistentInnen) müssen nach der „Wiederherstellung<br />
der Arbeitsfähigkeit der Niedersächsischen Landesschulbehörde umgehend die Wiederaufnahme<br />
der Arbeit anzeigen. Dies gilt auch für Gesundmeldungen, die in den Ferien eingehen… .“<br />
Es reicht dafür ein formloses Schreiben auf dem Dienstweg (über die Schule).<br />
4. Wechsel im Schulbezirkspersonalrat Osnabrück<br />
Die Fachgruppe Gesamtschulen hat einen Wechsel zu verkraften: Ralf Dittmer wurde pensioniert<br />
und musste daher auch seine geschätzte Arbeit im Schulbezirkspersonalrat beenden.<br />
Seine Kenntnisse, Ratschläge und Formulierungskünste werden der GEW-Fraktion ganz sicher<br />
fehlen. Ralf hingegen hat nun vielmehr Zeit sich seinen Hobbys und vor allem seinen frankophilen<br />
Interessen hinzugeben.<br />
Wir wünschen Ihm ganz viel Gesundheit, viel Entspannung: amuse-toi bien!<br />
Nachgerückt im Team der GEW ist Jutta Hilgers aus Osnabrück. Jutta übernimmt natürlich<br />
die Fachgruppenarbeit für den Gesamtschulbereich.<br />
Jutta Hilgers ist folgendermaßen erreichbar:<br />
In der Landesschulbehörde unter 0541-314366<br />
unter der privaten Dienstnummer 0541-186233<br />
und per Email jutta.hilgers@gesamtschule-online.de<br />
Da Jutta aber auch noch viele weitere Aufgaben in der Schule und in der Ausbildung wahrnimmt,<br />
unterstützt sie die Kollegin Doris Merg aus dem Grundschulbereich tatkräftig.<br />
5. Teilnahme der Förderschullehrkräfte an Gremien der Schule<br />
Immer wieder kommt es zu Nachfragen bezüglich der Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen<br />
an den Einsatzschulen. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen einer<br />
Abordnung und einer Beauftragung.<br />
Bei einer Beauftragung (Mobiler Dienst) wird kein eigenverantwortlicher Unterricht der Förderschullehrkräfte<br />
geleistet. Diese Personen sind daher nicht verpflichtet an Dienstbesprechungen<br />
und Konferenzen der Zielschulen teilzunehmen.<br />
Abgeordnete Förderschullehrkräfte sind verpflichtet, auch an den Dienstbesprechungen und<br />
Konferenzen der Zielschulen teilzunehmen.<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg
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Aber: „Liegen keine Abordnungen im Umfang einer ganzen Stelle vor, liegt es im Ermessen der<br />
Schulleitung, die Förderschullehrkräfte von der Teilnahme zu befreien.“ (Aus der Sitzung Jour<br />
Fix Inklusion - vom 08.07.<strong>2015</strong>)<br />
Im Interesse der Belastungsreduzierungen sollten diese Regelungen unbedingt großzügig angewendet<br />
werden!<br />
6. PM Stellen an Förderschulen<br />
Seit geraumer Zeit hat es keine Neueinstellungen von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
in den Förderschulen mehr gegeben. Der Schulbezirkspersonalrat fordert, dass sofort<br />
neue Stellen geschaffen werden und die Personaldecke deutlich verbessert wird.<br />
Erfreulich ist, dass die Landesschulbehörde dies ähnlich sieht und einen Handlungsbedarf ausgemacht<br />
hat. Das Kultusministerium ist über „die nicht ausreichenden Stellen“ informiert worden.<br />
Jetzt ist das Kultusministerium am Zug!<br />
Impressum: <strong>Kurzgefasst</strong> wird in unregelmäßigen Abständen von der GEW-Fraktion des Schulbezirkspersonalrats<br />
Osnabrück herausgegeben – Oktober <strong>2015</strong>; Enno Emken<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4a, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-24013, info@gewweserems.de<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg