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Kurzgefasst Okober 2015

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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Weser-Ems<br />

1<br />

KURZGEFASST<br />

Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück<br />

Die Inhalte dieser Ausgabe:<br />

1. Beschwerden gegen Lehrkräfte<br />

2. Oldenburg-card – eine zusätzliche Belastung für Lehrkräfte<br />

3. Wohntraining an Förderschulen<br />

4. Wechsel im Schulbezirkspersonalrat Osnabrück<br />

5. Teilnahme der FÖS-Lehrkräfte an Gremien der Schulen<br />

6. PM Stellen in Förderschulen<br />

1. Beschwerden gegen Lehrkräfte<br />

Beschwerden gegen Lehrkräfte sind immer wieder Thema in Beratungen durch den Schulbezirkspersonalrat.<br />

Die Bereitschaft von Eltern gegen Lehrkräfte vorzugehen, ist eindeutig gestiegen. Dabei<br />

geht es um alles – um Beschwerden über Notengebung, Punkteverteilung, Nichtankündigung von<br />

Proben, Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen und Aufsichtspflichtverletzungen.<br />

Vorwürfe, ob berechtigt oder unberechtigt sind so oder so eine starke psychische Belastung der betroffenen<br />

Lehrkraft.<br />

Lehrkräfte haben dabei einen Anspruch durch die Schulleitungen unterstützt und beraten zu werden.<br />

Es gibt seit 1996 deutliche Vorgaben durch die Schulbehörde, die auch immer noch den Umgang<br />

in derartigen Situationen festlegt.<br />

Einige wesentliche Passagen dieser Vorgaben sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

„ Bei der Behandlung von Beschwerden sind insbesondere der Offenheitsgrundsatz, das Fairnessgebot<br />

sowie die Fürsorgepflicht zu berücksichtigen.“<br />

„Der/Die Betroffene ist in geeigneter Weise über den der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt<br />

zu informieren. Dies kann dadurch geschehen, dass bereits die Schulleiterin/der Schulleiter<br />

… den Betroffenen bei schriftlich erhobenen Beschwerden grundsätzlich durch Bekanntgabe<br />

der Beschwerdeschrift bzw. bei mündlich vorgebrachten Beschwerden auf andere Weise (z.B.<br />

durch Aushändigung einer Kopie Ihres/seines Gesprächsvermerkes) Kenntnis gibt.“<br />

„Soweit die Beschwerde zum Gegenstand eines Dienstgesprächs gemacht werden soll, wird …<br />

zunächst gefragt, ob die Lehrkraft die Teilnahme eines Mitgliedes der Personalvertretung<br />

wünscht.“<br />

„Bevor nicht die Lehrkraft Gelegenheit hatte, sich zu äußern, wird keine Entscheidung über Maßnahmen<br />

auf der Grundlage des Beurteilungserlasse getroffen… .“<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


2<br />

<br />

„Das Ergebnis der Bearbeitung der Beschwerde ist der/dem Betroffenen schriftlich bekanntzugeben.“<br />

Neben einer notwendigen professionellen Begleitung durch die Schulleitung sind auch weitere<br />

Maßnahmen möglich!<br />

Um Lehrkräfte in problematischen Situationen zu unterstützen und z.B. auf schwierige Elterngespräche<br />

und Elternbeschwerden vorzubereiten, können Schulen auch ein Trainingsseminar im<br />

Rahmen einer schulinternen Fortbildung durchführen.<br />

Schulen können auch ein professionelles Beschwerdemanagement entwickeln um zwei zentrale<br />

Zielsetzungen zu erreichen:<br />

1. Elternzufriedenheit ­ die Eltern sollen fachlich­pädagogisch gut beraten werden.<br />

2. Lehrkräftezufriedenheit ­ die Kollegen werden geschult, auch in schwierigen Gesprächen<br />

souverän mit dem Ärger von Eltern umzugehen.<br />

Haben Sie das gewusst?<br />

Die Erteilung von weniger als zwei Unterrichtsstunden am Tag sowie ein Einsatz am Vorund<br />

Nachmittag desselben Tages sind bei Teilzeitbeschäftigten nach § 62 NBG ausgeschlossen<br />

und sollten bei den übrigen Teilzeitbeschäftigten vermieden werden, es sei denn, eine solche<br />

Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten gewünscht.“<br />

Auszug aus dem Erlass „Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige<br />

Lehrkräfte“<br />

2. Oldenburg card – eine zusätzliche Belastung für Lehrkräfte<br />

Mitte des Jahres 2014 hat die Stadt Oldenburg pünktlich zum Beginn des Schuljahres, zusammen mit<br />

dem Jobcenter die sogenannte OL-card zur Abrechnung eingeführt. Damit können Schülerinnen und<br />

Schüler Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie das Mittagessen in städtischen weiterführenden<br />

Schulen in Anspruch nehmen.<br />

Was sich erst einmal als Bürokratieabbau darstellt, entpuppt sich bei näherer Hinsicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme<br />

für die Lehrkräfte der Oldenburger Schulen. Die Stadt Oldenburg hat einfach<br />

Verwaltungsaufgaben auf die Lehrkräfte der Schulen übertragen.<br />

Diese müssen unter anderem, folgende zusätzliche Verwaltungsaufgaben verrichten:<br />

- Registrierung als Leistungsanbieter für Klassen- bzw. Kursfahrten im online-Portal<br />

- Erfassen der berechtigten Schülerinnen und Schüler (Karten-Nummern) und Eingabe der Daten<br />

für das jeweilige Angebot.<br />

- Sicherstellung der verwaltungsgebundenen Mensaessen-Abwicklung.<br />

Die Umsetzung dieser Oldenburg-card ist mit keiner Personalvertretung im Vorfeld abgestimmt worden.<br />

Durch die Einführung dieses System mit umfangreichen zusätzlichen Vewaltungsarbeiten sind<br />

die ohnehin bereits über Gebühr strapazierten Lehrkräfte in den Schulen zusätzlich belastet. Hinzu<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


3<br />

kommt, dass Abrechnungen z.T. nicht zeitgerecht erfolgen und Kolleginnen und Kollegen in finanzielle<br />

Vorleistung gehen müssen, damit die betreffenden Schülerinnen und Schüler an den Fahrten<br />

überhaupt teilnehmen können.<br />

Auf Initiative der GEW-Fraktion hat der Schulbezirkspersonalrat Osnabrück bereits am 25.03.<strong>2015</strong><br />

die Landesschulbehörde informiert und gleichzeitig aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:<br />

o Können kommunale Einrichtungen Teile ihrer Verwaltungsaufgaben auf Lehrerinnen und<br />

Lehrer (Landesbedienstete) übertragen?<br />

o Selbst wenn tatsächlich die Wahrnehmung dieser zusätzlichen Verwaltungsaufgaben angeordnet<br />

werden darf, müsste nicht die Mitbestimmung entweder aus § 67 Abs. 1 Ziffer 3<br />

NPersVG (Gestaltung von Arbeitsplätzen) oder im Rahmen der Allzuständigkeit des Personalrats<br />

in Bezug auf den gesamten innerdienstlichen Betrieb gegeben sein und die Personalräte<br />

der Schulen beteiligt werden?<br />

o Wie ist die Haftung bei Fehlern seitens der Lehrerinnen und Lehrer z.B. durch fehlerhafte<br />

Eingaben geregelt?<br />

o Können Lehrkräfte verpflichtet werden ggf. in finanzielle Vorleistungen zu treten, um z.B.<br />

eine Teilnahme von Klassenfahrten von BuT-Berechtigten Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen?<br />

o Können dann bankübliche Verzugszinsen im Fall der nicht zeitgemäßen finanziellen Regelung<br />

geltend gemacht werden?<br />

Bis heute (Oktober <strong>2015</strong>), stehen die Beantwortung dieser Fragen und die Lösung der Belastungsproblematik<br />

aus. Auch konkrete Nachfragen in der Behörde haben bisher nicht zu Antworten<br />

geführt. Inzwischen hat die Landesschulbehörde die Angelegenheit an das Kultusministerium abgegeben.<br />

Eine Klärung steht weiter aus.<br />

Der Schulbezirkspersonalrat Osnabrück bleibt dran und wird weiter die Rücknahme dieser Übertragung<br />

und die Entlastung der Lehrkräfte fordern.<br />

3. Wohntraining in Förderschulen<br />

Wohntrainingskonzepte in FÖS sind in den entsprechenden Richtlinien enthalten. Nicht enthalten<br />

und nicht geregelt ist die Frage der Anrechnung der Arbeitszeit für diese Aktivitäten.<br />

Eine Nachfrage aus dem Schulbezirkspersonalrat Lüneburg an die Landesschulbehörde, ob für die<br />

zusätzliche Arbeitszeit im Wohntraining ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt werden muss,<br />

wurde in Lüneburg wie folgt beantwortet:<br />

„Ihre Frage muss mit „ja“ beantwortet werden, wenn es sich bei der Betreuung des Wohntrainings<br />

um eine dienstliche Veranstaltung handelt, was ich hiermit unterstelle.“<br />

Ganz anders ist aber die Bewertung in der Landesschulbehörde Abteilung Braunschweig.<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


4<br />

Nun reicht uns das Wirr-Warr!<br />

Die PM in den Förderschulen brauchen Klarheit. Die GEW unterstützt jetzt ein Klageverfahren vor<br />

dem Arbeitsgericht in Braunschweig – so wird demnächst sicher ein Urteil gesprochen. Wir gehen<br />

davon aus, dass das Gericht hier nur zu dem Urteil kommen kann, dass Dienstzeiten für PM im<br />

Wohntraining nichts anderes als Arbeitszeiten sein können.<br />

Haben Sie das gewusst?<br />

Gesundmeldung nach Krankheit<br />

TV-L Beschäftigte, für die die Niedersächsische Landesschulbehörde die dienstrechtlichen Befugnisse<br />

wahrnimmt (z.B. Lehrkräfte, PM. Verwaltungspersonal, SchulassistentInnen) müssen nach der „Wiederherstellung<br />

der Arbeitsfähigkeit der Niedersächsischen Landesschulbehörde umgehend die Wiederaufnahme<br />

der Arbeit anzeigen. Dies gilt auch für Gesundmeldungen, die in den Ferien eingehen… .“<br />

Es reicht dafür ein formloses Schreiben auf dem Dienstweg (über die Schule).<br />

4. Wechsel im Schulbezirkspersonalrat Osnabrück<br />

Die Fachgruppe Gesamtschulen hat einen Wechsel zu verkraften: Ralf Dittmer wurde pensioniert<br />

und musste daher auch seine geschätzte Arbeit im Schulbezirkspersonalrat beenden.<br />

Seine Kenntnisse, Ratschläge und Formulierungskünste werden der GEW-Fraktion ganz sicher<br />

fehlen. Ralf hingegen hat nun vielmehr Zeit sich seinen Hobbys und vor allem seinen frankophilen<br />

Interessen hinzugeben.<br />

Wir wünschen Ihm ganz viel Gesundheit, viel Entspannung: amuse-toi bien!<br />

Nachgerückt im Team der GEW ist Jutta Hilgers aus Osnabrück. Jutta übernimmt natürlich<br />

die Fachgruppenarbeit für den Gesamtschulbereich.<br />

Jutta Hilgers ist folgendermaßen erreichbar:<br />

In der Landesschulbehörde unter 0541-314366<br />

unter der privaten Dienstnummer 0541-186233<br />

und per Email jutta.hilgers@gesamtschule-online.de<br />

Da Jutta aber auch noch viele weitere Aufgaben in der Schule und in der Ausbildung wahrnimmt,<br />

unterstützt sie die Kollegin Doris Merg aus dem Grundschulbereich tatkräftig.<br />

5. Teilnahme der Förderschullehrkräfte an Gremien der Schule<br />

Immer wieder kommt es zu Nachfragen bezüglich der Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen<br />

an den Einsatzschulen. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen einer<br />

Abordnung und einer Beauftragung.<br />

Bei einer Beauftragung (Mobiler Dienst) wird kein eigenverantwortlicher Unterricht der Förderschullehrkräfte<br />

geleistet. Diese Personen sind daher nicht verpflichtet an Dienstbesprechungen<br />

und Konferenzen der Zielschulen teilzunehmen.<br />

Abgeordnete Förderschullehrkräfte sind verpflichtet, auch an den Dienstbesprechungen und<br />

Konferenzen der Zielschulen teilzunehmen.<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg


5<br />

Aber: „Liegen keine Abordnungen im Umfang einer ganzen Stelle vor, liegt es im Ermessen der<br />

Schulleitung, die Förderschullehrkräfte von der Teilnahme zu befreien.“ (Aus der Sitzung Jour<br />

Fix Inklusion - vom 08.07.<strong>2015</strong>)<br />

Im Interesse der Belastungsreduzierungen sollten diese Regelungen unbedingt großzügig angewendet<br />

werden!<br />

6. PM Stellen an Förderschulen<br />

Seit geraumer Zeit hat es keine Neueinstellungen von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

in den Förderschulen mehr gegeben. Der Schulbezirkspersonalrat fordert, dass sofort<br />

neue Stellen geschaffen werden und die Personaldecke deutlich verbessert wird.<br />

Erfreulich ist, dass die Landesschulbehörde dies ähnlich sieht und einen Handlungsbedarf ausgemacht<br />

hat. Das Kultusministerium ist über „die nicht ausreichenden Stellen“ informiert worden.<br />

Jetzt ist das Kultusministerium am Zug!<br />

Impressum: <strong>Kurzgefasst</strong> wird in unregelmäßigen Abständen von der GEW-Fraktion des Schulbezirkspersonalrats<br />

Osnabrück herausgegeben – Oktober <strong>2015</strong>; Enno Emken<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4a, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-24013, info@gewweserems.de<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg

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