Kurzgefasst Okober 2015
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Nun reicht uns das Wirr-Warr!<br />
Die PM in den Förderschulen brauchen Klarheit. Die GEW unterstützt jetzt ein Klageverfahren vor<br />
dem Arbeitsgericht in Braunschweig – so wird demnächst sicher ein Urteil gesprochen. Wir gehen<br />
davon aus, dass das Gericht hier nur zu dem Urteil kommen kann, dass Dienstzeiten für PM im<br />
Wohntraining nichts anderes als Arbeitszeiten sein können.<br />
Haben Sie das gewusst?<br />
Gesundmeldung nach Krankheit<br />
TV-L Beschäftigte, für die die Niedersächsische Landesschulbehörde die dienstrechtlichen Befugnisse<br />
wahrnimmt (z.B. Lehrkräfte, PM. Verwaltungspersonal, SchulassistentInnen) müssen nach der „Wiederherstellung<br />
der Arbeitsfähigkeit der Niedersächsischen Landesschulbehörde umgehend die Wiederaufnahme<br />
der Arbeit anzeigen. Dies gilt auch für Gesundmeldungen, die in den Ferien eingehen… .“<br />
Es reicht dafür ein formloses Schreiben auf dem Dienstweg (über die Schule).<br />
4. Wechsel im Schulbezirkspersonalrat Osnabrück<br />
Die Fachgruppe Gesamtschulen hat einen Wechsel zu verkraften: Ralf Dittmer wurde pensioniert<br />
und musste daher auch seine geschätzte Arbeit im Schulbezirkspersonalrat beenden.<br />
Seine Kenntnisse, Ratschläge und Formulierungskünste werden der GEW-Fraktion ganz sicher<br />
fehlen. Ralf hingegen hat nun vielmehr Zeit sich seinen Hobbys und vor allem seinen frankophilen<br />
Interessen hinzugeben.<br />
Wir wünschen Ihm ganz viel Gesundheit, viel Entspannung: amuse-toi bien!<br />
Nachgerückt im Team der GEW ist Jutta Hilgers aus Osnabrück. Jutta übernimmt natürlich<br />
die Fachgruppenarbeit für den Gesamtschulbereich.<br />
Jutta Hilgers ist folgendermaßen erreichbar:<br />
In der Landesschulbehörde unter 0541-314366<br />
unter der privaten Dienstnummer 0541-186233<br />
und per Email jutta.hilgers@gesamtschule-online.de<br />
Da Jutta aber auch noch viele weitere Aufgaben in der Schule und in der Ausbildung wahrnimmt,<br />
unterstützt sie die Kollegin Doris Merg aus dem Grundschulbereich tatkräftig.<br />
5. Teilnahme der Förderschullehrkräfte an Gremien der Schule<br />
Immer wieder kommt es zu Nachfragen bezüglich der Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen<br />
an den Einsatzschulen. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen einer<br />
Abordnung und einer Beauftragung.<br />
Bei einer Beauftragung (Mobiler Dienst) wird kein eigenverantwortlicher Unterricht der Förderschullehrkräfte<br />
geleistet. Diese Personen sind daher nicht verpflichtet an Dienstbesprechungen<br />
und Konferenzen der Zielschulen teilzunehmen.<br />
Abgeordnete Förderschullehrkräfte sind verpflichtet, auch an den Dienstbesprechungen und<br />
Konferenzen der Zielschulen teilzunehmen.<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg