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Kurzgefasst Okober 2015

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„Das Ergebnis der Bearbeitung der Beschwerde ist der/dem Betroffenen schriftlich bekanntzugeben.“<br />

Neben einer notwendigen professionellen Begleitung durch die Schulleitung sind auch weitere<br />

Maßnahmen möglich!<br />

Um Lehrkräfte in problematischen Situationen zu unterstützen und z.B. auf schwierige Elterngespräche<br />

und Elternbeschwerden vorzubereiten, können Schulen auch ein Trainingsseminar im<br />

Rahmen einer schulinternen Fortbildung durchführen.<br />

Schulen können auch ein professionelles Beschwerdemanagement entwickeln um zwei zentrale<br />

Zielsetzungen zu erreichen:<br />

1. Elternzufriedenheit ­ die Eltern sollen fachlich­pädagogisch gut beraten werden.<br />

2. Lehrkräftezufriedenheit ­ die Kollegen werden geschult, auch in schwierigen Gesprächen<br />

souverän mit dem Ärger von Eltern umzugehen.<br />

Haben Sie das gewusst?<br />

Die Erteilung von weniger als zwei Unterrichtsstunden am Tag sowie ein Einsatz am Vorund<br />

Nachmittag desselben Tages sind bei Teilzeitbeschäftigten nach § 62 NBG ausgeschlossen<br />

und sollten bei den übrigen Teilzeitbeschäftigten vermieden werden, es sei denn, eine solche<br />

Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten gewünscht.“<br />

Auszug aus dem Erlass „Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige<br />

Lehrkräfte“<br />

2. Oldenburg card – eine zusätzliche Belastung für Lehrkräfte<br />

Mitte des Jahres 2014 hat die Stadt Oldenburg pünktlich zum Beginn des Schuljahres, zusammen mit<br />

dem Jobcenter die sogenannte OL-card zur Abrechnung eingeführt. Damit können Schülerinnen und<br />

Schüler Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie das Mittagessen in städtischen weiterführenden<br />

Schulen in Anspruch nehmen.<br />

Was sich erst einmal als Bürokratieabbau darstellt, entpuppt sich bei näherer Hinsicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme<br />

für die Lehrkräfte der Oldenburger Schulen. Die Stadt Oldenburg hat einfach<br />

Verwaltungsaufgaben auf die Lehrkräfte der Schulen übertragen.<br />

Diese müssen unter anderem, folgende zusätzliche Verwaltungsaufgaben verrichten:<br />

- Registrierung als Leistungsanbieter für Klassen- bzw. Kursfahrten im online-Portal<br />

- Erfassen der berechtigten Schülerinnen und Schüler (Karten-Nummern) und Eingabe der Daten<br />

für das jeweilige Angebot.<br />

- Sicherstellung der verwaltungsgebundenen Mensaessen-Abwicklung.<br />

Die Umsetzung dieser Oldenburg-card ist mit keiner Personalvertretung im Vorfeld abgestimmt worden.<br />

Durch die Einführung dieses System mit umfangreichen zusätzlichen Vewaltungsarbeiten sind<br />

die ohnehin bereits über Gebühr strapazierten Lehrkräfte in den Schulen zusätzlich belastet. Hinzu<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg

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