Kurzgefasst Februar 2016
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Das Kultusministerium hat nach der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule einige Erlasse dereguliert.<br />
Darunter auch die Regelung, dass Gesamtkonferenzen viermal in einem Schuljahr durchgeführt<br />
werden müssen. Durch die Verlagerung vieler Aufgaben auf den Schulvorstand und die Schulleitungen,<br />
sind jetzt zwei Gesamtkonferenzen vorgegeben.<br />
Selbstverständlich können Schulen dieses Mindestmaß überschreiten.<br />
Gerade an Schulen, an denen die „alten demokratischen Strukturen der Gesamtkonferenz“ immer<br />
noch gelebt werden und die GeKo als vorbereitendes Gremium für Entscheidungen der weiteren Gremien<br />
betrieben wird, sollten diese Strukturen auch weiterhin gepflegt werden.<br />
Dort wo sie ihre Sinnhaftigkeit verloren haben, sollte in den Schulen über eine Reduzierung<br />
der Häufigkeit und damit Entlastung des Kollegiums nachgedacht werden: Zwei Gesamtkonferenzen<br />
würden ja ausreichen!<br />
4. Feuerwehrverträge und PM-Tätigkeit<br />
Es gibt sie in den Schulen: PM als ausgebildete Lehrkräfte. Gerne wurden bisher, z.B. bei längerfristigen<br />
Erkrankungsfällen von Lehrkräften, diese PM befristet als Vertretungslehrkräfte (mit<br />
sogenannten Feuerwehrverträgen) an den Schulen eingestellt.<br />
Diese PM erhielten für die Feuerwehrtätigkeit eine deutliche bessere Bezahlung, denn sie wurden<br />
in dieser Funktion in eine andere Entgeltgruppe eingestuft und damit höher vergütet. Gleichzeitig<br />
ruhte der PM-Vertrag und lebte nach dem Ende der Feuerwehrtätigkeit sofort wieder<br />
unverändert auf.<br />
PM als Feuerwehrlehrkräfte kannten sich mit den Abläufen im Schulbetrieb aus und konnten<br />
dann relativ zügig und problemlos als Vertretungslehrkräfte einen befristeten Vertrag erhalten.<br />
Nun gibt es seit Dezember 2015 eine Änderung. Die Landeschulbehörde hat in allen anderen Beschäftigungszusammenhängen<br />
immer die Devise verfolgt: Es kann nur einen Vertrag zum<br />
Land Niedersachsen geben!<br />
Nur bei PM und Feuerwehrverträgen wurde dies bisher anders und großzügig geregelt, eben das<br />
Ruhen des PM-Vertrages für die Zeit der Vertretungslehrtätigkeit.<br />
Damit ist jetzt Schluss!<br />
Nach den grundsätzlichen Vorgaben soll es auch in diesen Fällen nur noch einen Vertrag zum<br />
Land Niedersachen geben. Das heißt: Will eine PM einen Feuerwehrvertrag annehmen, muss<br />
diese den PM-Vertrag im gleichen Moment aufgeben (Auflösungsvertrag).<br />
Die Sicherheit anschließend wieder als PM an alter Stelle weiter zu arbeiten ist damit entfallen!<br />
Diese Entscheidung ist daher von den PM gut zu durchdenken.<br />
Die meisten PM, denen diese Möglichkeit aufgrund ihrer Ausbildung offensteht, werden sich aus<br />
Sicherheitsgründen zukünftig wohl gegen einen Feuerwehrvertrag entscheiden.<br />
Das macht die Suche nach Vertretungslehrkräften in den Schulen keinesfalls leichter.<br />
Und das in einer Zeit, in der der Markt an Feuerwehrlehrkräften ohnehin ist<br />
leergefegt.<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg