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Kurzgefasst Februar 2016

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Das Kultusministerium hat nach der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule einige Erlasse dereguliert.<br />

Darunter auch die Regelung, dass Gesamtkonferenzen viermal in einem Schuljahr durchgeführt<br />

werden müssen. Durch die Verlagerung vieler Aufgaben auf den Schulvorstand und die Schulleitungen,<br />

sind jetzt zwei Gesamtkonferenzen vorgegeben.<br />

Selbstverständlich können Schulen dieses Mindestmaß überschreiten.<br />

Gerade an Schulen, an denen die „alten demokratischen Strukturen der Gesamtkonferenz“ immer<br />

noch gelebt werden und die GeKo als vorbereitendes Gremium für Entscheidungen der weiteren Gremien<br />

betrieben wird, sollten diese Strukturen auch weiterhin gepflegt werden.<br />

Dort wo sie ihre Sinnhaftigkeit verloren haben, sollte in den Schulen über eine Reduzierung<br />

der Häufigkeit und damit Entlastung des Kollegiums nachgedacht werden: Zwei Gesamtkonferenzen<br />

würden ja ausreichen!<br />

4. Feuerwehrverträge und PM-Tätigkeit<br />

Es gibt sie in den Schulen: PM als ausgebildete Lehrkräfte. Gerne wurden bisher, z.B. bei längerfristigen<br />

Erkrankungsfällen von Lehrkräften, diese PM befristet als Vertretungslehrkräfte (mit<br />

sogenannten Feuerwehrverträgen) an den Schulen eingestellt.<br />

Diese PM erhielten für die Feuerwehrtätigkeit eine deutliche bessere Bezahlung, denn sie wurden<br />

in dieser Funktion in eine andere Entgeltgruppe eingestuft und damit höher vergütet. Gleichzeitig<br />

ruhte der PM-Vertrag und lebte nach dem Ende der Feuerwehrtätigkeit sofort wieder<br />

unverändert auf.<br />

PM als Feuerwehrlehrkräfte kannten sich mit den Abläufen im Schulbetrieb aus und konnten<br />

dann relativ zügig und problemlos als Vertretungslehrkräfte einen befristeten Vertrag erhalten.<br />

Nun gibt es seit Dezember 2015 eine Änderung. Die Landeschulbehörde hat in allen anderen Beschäftigungszusammenhängen<br />

immer die Devise verfolgt: Es kann nur einen Vertrag zum<br />

Land Niedersachsen geben!<br />

Nur bei PM und Feuerwehrverträgen wurde dies bisher anders und großzügig geregelt, eben das<br />

Ruhen des PM-Vertrages für die Zeit der Vertretungslehrtätigkeit.<br />

Damit ist jetzt Schluss!<br />

Nach den grundsätzlichen Vorgaben soll es auch in diesen Fällen nur noch einen Vertrag zum<br />

Land Niedersachen geben. Das heißt: Will eine PM einen Feuerwehrvertrag annehmen, muss<br />

diese den PM-Vertrag im gleichen Moment aufgeben (Auflösungsvertrag).<br />

Die Sicherheit anschließend wieder als PM an alter Stelle weiter zu arbeiten ist damit entfallen!<br />

Diese Entscheidung ist daher von den PM gut zu durchdenken.<br />

Die meisten PM, denen diese Möglichkeit aufgrund ihrer Ausbildung offensteht, werden sich aus<br />

Sicherheitsgründen zukünftig wohl gegen einen Feuerwehrvertrag entscheiden.<br />

Das macht die Suche nach Vertretungslehrkräften in den Schulen keinesfalls leichter.<br />

Und das in einer Zeit, in der der Markt an Feuerwehrlehrkräften ohnehin ist<br />

leergefegt.<br />

GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg

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