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Für die Zeit <strong>nach</strong> Trennung und Scheidung müssen<br />

die Eltern neben dem Umgang weitere Fragen<br />

klären, die für das Kind von Bedeutung sind.<br />

Sie werden hier insoweit angesprochen, als sie<br />

Einfl uss auf die Ausgestaltung des Umgangs<br />

haben können.<br />

Das Sorgerecht<br />

Wenn die Eltern verheiratet waren oder jeweils Sorgeerklärungen<br />

für ihr Kind abgegeben haben, üben sie auch<br />

<strong>nach</strong> der Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge<br />

gemeinsam aus.<br />

Nur wenn ein Elternteil einen Antrag stellt, kann ihm das<br />

Gericht die alleinige Sorge übertragen. Das Gericht wird<br />

dann prüfen, welche Sorgerechtsform dem Wohl des<br />

Kindes am besten entspricht.<br />

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender Eltern<br />

unterscheidet das Gesetz drei Bereiche von Ent<strong>scheidung</strong>en:<br />

- Ent<strong>scheidung</strong>en in Angelegenheiten des täglichen Lebens<br />

- Ent<strong>scheidung</strong>en in Angelegenheiten der tatsächlichen<br />

Betreuung<br />

- Ent<strong>scheidung</strong>en in Angelegenheiten von erheblicher<br />

Bedeutung<br />

Peter, 46 Jahre, Vater von Marco, 14 Jahre:<br />

„Seit langer Zeit haben meine Ex-<br />

Frau und ich mal wieder großen Streit.<br />

Marco muss die Klasse wiederholen<br />

und will jetzt vom Gymnasium auf<br />

die Gesamtschule wechseln. Ich halte<br />

da überhaupt nichts von. Marco soll<br />

sich anstrengen und die Klasse noch<br />

mal machen. Seine Mutter meint, auf<br />

der Gesamtschule würde er besser<br />

gefördert, weil die dort <strong>nach</strong>mittags<br />

gemeinsam Hausaufgaben machen.<br />

Außerdem gibt es da wohl irgendwelche<br />

unterschiedlichen Leistungsniveaus. Das<br />

sei für Marco besser, sagt sie, weil er<br />

doch nur in drei Fächern Probleme hat.<br />

Also, ich weiß nicht ...“<br />

Ent<strong>scheidung</strong>en in Angelegenheiten des täglichen Lebens<br />

trifft der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt hat. In Angelegenheiten der tatsächlichen<br />

Betreuung entscheidet der <strong>umgang</strong>sberechtigte Elternteil,<br />

solange sich das Kind bei ihm aufhält. Hierzu zählen z.B. die<br />

Art der Ernährung oder Schlafenszeiten.<br />

Ent<strong>scheidung</strong>en in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung<br />

müssen von den Eltern gemeinsam getroffen werden.<br />

Hierbei handelt es sich um Angelegenheiten, die nicht häufi<br />

g vorkommen und deren Ent<strong>scheidung</strong> nur schwer wieder<br />

zu ändern ist. Dazu gehören der Aufenthalt des Kindes,<br />

die religiöse Erziehung (Bestimmung des Religionsbekenntnisses),<br />

Gesundheitsfürsorge (z.B. Operationen), Ausbildung<br />

(z.B. Wahl der Schulart und Schule) sowie Ent<strong>scheidung</strong>en<br />

über das Vermögen des Kindes.<br />

In der Praxis besonders wichtig ist die Ent<strong>scheidung</strong> über<br />

den Aufenthalt. Wollen sich die Eltern trennen, müssen<br />

sie entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind seinen<br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben soll. Auch Grundsatzent<strong>scheidung</strong>en<br />

über den Umgang des Kindes müssen gemeinsam<br />

getroffen werden. Dies betrifft aber ausschließlich<br />

den Umgang mit Dritten. Das Umgangsrecht der Eltern<br />

besteht unabhängig vom Sorgerecht.<br />

Beim Sorgerecht handelt es sich um ein Ent<strong>scheidung</strong>srecht<br />

der Eltern, das nur bei einer begrenzten Zahl von<br />

Ent<strong>scheidung</strong>en wichtig wird. Praktisch bedeutsamer für<br />

die Beziehung von Eltern und Kind ist das Zusammenleben<br />

im Alltag und während des Umgangs. Die Eltern sollten<br />

24 Die rechtliche Situation <strong>nach</strong> Trennung und Scheidung / Wegweiser für den Umgang

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