broschuere-wegweiser-fuer-umgang-nach-trennung-scheidung
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Für die Zeit <strong>nach</strong> Trennung und Scheidung müssen<br />
die Eltern neben dem Umgang weitere Fragen<br />
klären, die für das Kind von Bedeutung sind.<br />
Sie werden hier insoweit angesprochen, als sie<br />
Einfl uss auf die Ausgestaltung des Umgangs<br />
haben können.<br />
Das Sorgerecht<br />
Wenn die Eltern verheiratet waren oder jeweils Sorgeerklärungen<br />
für ihr Kind abgegeben haben, üben sie auch<br />
<strong>nach</strong> der Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge<br />
gemeinsam aus.<br />
Nur wenn ein Elternteil einen Antrag stellt, kann ihm das<br />
Gericht die alleinige Sorge übertragen. Das Gericht wird<br />
dann prüfen, welche Sorgerechtsform dem Wohl des<br />
Kindes am besten entspricht.<br />
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender Eltern<br />
unterscheidet das Gesetz drei Bereiche von Ent<strong>scheidung</strong>en:<br />
- Ent<strong>scheidung</strong>en in Angelegenheiten des täglichen Lebens<br />
- Ent<strong>scheidung</strong>en in Angelegenheiten der tatsächlichen<br />
Betreuung<br />
- Ent<strong>scheidung</strong>en in Angelegenheiten von erheblicher<br />
Bedeutung<br />
Peter, 46 Jahre, Vater von Marco, 14 Jahre:<br />
„Seit langer Zeit haben meine Ex-<br />
Frau und ich mal wieder großen Streit.<br />
Marco muss die Klasse wiederholen<br />
und will jetzt vom Gymnasium auf<br />
die Gesamtschule wechseln. Ich halte<br />
da überhaupt nichts von. Marco soll<br />
sich anstrengen und die Klasse noch<br />
mal machen. Seine Mutter meint, auf<br />
der Gesamtschule würde er besser<br />
gefördert, weil die dort <strong>nach</strong>mittags<br />
gemeinsam Hausaufgaben machen.<br />
Außerdem gibt es da wohl irgendwelche<br />
unterschiedlichen Leistungsniveaus. Das<br />
sei für Marco besser, sagt sie, weil er<br />
doch nur in drei Fächern Probleme hat.<br />
Also, ich weiß nicht ...“<br />
Ent<strong>scheidung</strong>en in Angelegenheiten des täglichen Lebens<br />
trifft der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen<br />
Aufenthalt hat. In Angelegenheiten der tatsächlichen<br />
Betreuung entscheidet der <strong>umgang</strong>sberechtigte Elternteil,<br />
solange sich das Kind bei ihm aufhält. Hierzu zählen z.B. die<br />
Art der Ernährung oder Schlafenszeiten.<br />
Ent<strong>scheidung</strong>en in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung<br />
müssen von den Eltern gemeinsam getroffen werden.<br />
Hierbei handelt es sich um Angelegenheiten, die nicht häufi<br />
g vorkommen und deren Ent<strong>scheidung</strong> nur schwer wieder<br />
zu ändern ist. Dazu gehören der Aufenthalt des Kindes,<br />
die religiöse Erziehung (Bestimmung des Religionsbekenntnisses),<br />
Gesundheitsfürsorge (z.B. Operationen), Ausbildung<br />
(z.B. Wahl der Schulart und Schule) sowie Ent<strong>scheidung</strong>en<br />
über das Vermögen des Kindes.<br />
In der Praxis besonders wichtig ist die Ent<strong>scheidung</strong> über<br />
den Aufenthalt. Wollen sich die Eltern trennen, müssen<br />
sie entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind seinen<br />
gewöhnlichen Aufenthalt haben soll. Auch Grundsatzent<strong>scheidung</strong>en<br />
über den Umgang des Kindes müssen gemeinsam<br />
getroffen werden. Dies betrifft aber ausschließlich<br />
den Umgang mit Dritten. Das Umgangsrecht der Eltern<br />
besteht unabhängig vom Sorgerecht.<br />
Beim Sorgerecht handelt es sich um ein Ent<strong>scheidung</strong>srecht<br />
der Eltern, das nur bei einer begrenzten Zahl von<br />
Ent<strong>scheidung</strong>en wichtig wird. Praktisch bedeutsamer für<br />
die Beziehung von Eltern und Kind ist das Zusammenleben<br />
im Alltag und während des Umgangs. Die Eltern sollten<br />
24 Die rechtliche Situation <strong>nach</strong> Trennung und Scheidung / Wegweiser für den Umgang