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Pauline, acht Jahre: „Ich bin die einzige in meiner<br />

Klasse, die „Wetten dass…“ nicht bis zum<br />

Ende gucken darf. Das finde ich total blöd.<br />

Meine Eltern haben sich getrennt, aber<br />

ausgerechnet beim Thema Fernsehen sind<br />

sie sich einig. Nur wenn ich genug schlafe,<br />

schreibe ich auch gute Noten, sagen sie.<br />

Ha, schreibe ich ja so-wieso nicht. Ich habe<br />

jetzt auf meinen Wunschzettel geschrieben:<br />

Ich will einmal bis zum Ende „Wetten dass ...“<br />

gucken.“<br />

Bedürfnisse und Wille<br />

des Kindes<br />

Kinder haben entsprechend ihrem Alter unterschiedliche<br />

Bedürfnisse, deren Befriedigung für ihr Wohl notwendig ist.<br />

Die Eltern sollten sich im Vorfeld einer Umgangsregelung<br />

über die Bedürfnisse ihres Kindes in der Familie, im Freundeskreis<br />

und in Hinblick auf Kindergarten, Schule und<br />

Freizeitaktivitäten verständigen. Bei Unsicherheit oder<br />

wenn ein Einvernehmen in wichtigen Fragen nicht zu<br />

erreichen ist, kann der Rat von Fachleuten hilfreich sein.<br />

Neben dem von den Eltern <strong>nach</strong> bestem Wissen und Gewissen<br />

bestimmten Wohl spielt im Vorfeld einer Umgangsregelung<br />

der eigene Wille des Kindes eine wichtige Rolle.<br />

Eltern sollten ihr Kind anregen und ermutigen, seinen<br />

Willen frei zu äußern, auch wenn sich die Meinung des<br />

Kindes von derjenigen eines Elternteils oder beider Elternteile<br />

unterscheidet. Da sich Kinder in der Regel beiden Eltern<br />

gegenüber verpfl ichtet fühlen (Loyalität), kann es sein, dass<br />

Kinder Angst haben, einen Elternteil zu verletzen, wenn<br />

sie ihren Willen äußern, oder unsicher sind, ihren Willen<br />

von den Wünschen eines Elternteils zu unterscheiden. In<br />

diesen Fällen kann das Hinzuziehen einer dritten Person<br />

sinnvoll sein, der sich das Kind möglicherweise mit seinen<br />

Wünschen und Vorstellungen anvertraut.<br />

Nicht immer stimmen das Wohl des Kindes und der<br />

kindliche Wille überein, zum Beispiel wenn es um Ausgehzeiten<br />

oder die Höhe des Taschengelds geht. Es ist die<br />

Aufgabe der Eltern, die Interessen des Kindes zu wahren<br />

und dabei zugleich seinen Willen so weit wie möglich zu<br />

berücksichtigen. In Fällen, in denen der vom Kind geäußerte<br />

Wille gravierend von dem abweicht, was die Eltern für das<br />

Kind gut fi nden, ist es wichtig, dass die Eltern gemeinsam<br />

an einem Strang ziehen und ihre Ent<strong>scheidung</strong> dem Kind<br />

erläutern. Erwächst aus einer solchen Meinungsverschiedenheit<br />

ein dauerhafter Konfl ikt mit dem Kind, sollten die<br />

Eltern überlegen, ob die getroffene Vereinbarung geändert<br />

werden muss.<br />

30 Überlegungen im Vorfeld / Wegweiser für den Umgang

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