broschuere-wegweiser-fuer-umgang-nach-trennung-scheidung
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Pauline, acht Jahre: „Ich bin die einzige in meiner<br />
Klasse, die „Wetten dass…“ nicht bis zum<br />
Ende gucken darf. Das finde ich total blöd.<br />
Meine Eltern haben sich getrennt, aber<br />
ausgerechnet beim Thema Fernsehen sind<br />
sie sich einig. Nur wenn ich genug schlafe,<br />
schreibe ich auch gute Noten, sagen sie.<br />
Ha, schreibe ich ja so-wieso nicht. Ich habe<br />
jetzt auf meinen Wunschzettel geschrieben:<br />
Ich will einmal bis zum Ende „Wetten dass ...“<br />
gucken.“<br />
Bedürfnisse und Wille<br />
des Kindes<br />
Kinder haben entsprechend ihrem Alter unterschiedliche<br />
Bedürfnisse, deren Befriedigung für ihr Wohl notwendig ist.<br />
Die Eltern sollten sich im Vorfeld einer Umgangsregelung<br />
über die Bedürfnisse ihres Kindes in der Familie, im Freundeskreis<br />
und in Hinblick auf Kindergarten, Schule und<br />
Freizeitaktivitäten verständigen. Bei Unsicherheit oder<br />
wenn ein Einvernehmen in wichtigen Fragen nicht zu<br />
erreichen ist, kann der Rat von Fachleuten hilfreich sein.<br />
Neben dem von den Eltern <strong>nach</strong> bestem Wissen und Gewissen<br />
bestimmten Wohl spielt im Vorfeld einer Umgangsregelung<br />
der eigene Wille des Kindes eine wichtige Rolle.<br />
Eltern sollten ihr Kind anregen und ermutigen, seinen<br />
Willen frei zu äußern, auch wenn sich die Meinung des<br />
Kindes von derjenigen eines Elternteils oder beider Elternteile<br />
unterscheidet. Da sich Kinder in der Regel beiden Eltern<br />
gegenüber verpfl ichtet fühlen (Loyalität), kann es sein, dass<br />
Kinder Angst haben, einen Elternteil zu verletzen, wenn<br />
sie ihren Willen äußern, oder unsicher sind, ihren Willen<br />
von den Wünschen eines Elternteils zu unterscheiden. In<br />
diesen Fällen kann das Hinzuziehen einer dritten Person<br />
sinnvoll sein, der sich das Kind möglicherweise mit seinen<br />
Wünschen und Vorstellungen anvertraut.<br />
Nicht immer stimmen das Wohl des Kindes und der<br />
kindliche Wille überein, zum Beispiel wenn es um Ausgehzeiten<br />
oder die Höhe des Taschengelds geht. Es ist die<br />
Aufgabe der Eltern, die Interessen des Kindes zu wahren<br />
und dabei zugleich seinen Willen so weit wie möglich zu<br />
berücksichtigen. In Fällen, in denen der vom Kind geäußerte<br />
Wille gravierend von dem abweicht, was die Eltern für das<br />
Kind gut fi nden, ist es wichtig, dass die Eltern gemeinsam<br />
an einem Strang ziehen und ihre Ent<strong>scheidung</strong> dem Kind<br />
erläutern. Erwächst aus einer solchen Meinungsverschiedenheit<br />
ein dauerhafter Konfl ikt mit dem Kind, sollten die<br />
Eltern überlegen, ob die getroffene Vereinbarung geändert<br />
werden muss.<br />
30 Überlegungen im Vorfeld / Wegweiser für den Umgang