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Verfügung steht. Eltern, Kinder und <strong>umgang</strong>sberechtigte<br />

Personen sollten sich gemeinsam darüber einigen, wem<br />

beim Umgang ein Vorrang eingeräumt werden soll.<br />

Beispiel ein Umzug sollten dem anderen Elternteil so früh<br />

wie möglich mitgeteilt werden, damit ausreichend Zeit<br />

für die Planung bleibt.<br />

Als ein möglicher Maßstab können die vorhandenen Bindungen<br />

zwischen den einzelnen Personen und dem Kind<br />

dienen. Kinder binden sich an Menschen, die ihnen liebevoll<br />

zugewandt sind und Zeit mit ihnen verbracht haben. Die<br />

Vorrangigkeit einzelner Personen beim Umgang sollte sich<br />

dem<strong>nach</strong> – neben den gesetzlichen Vorgaben – am Erhalt<br />

gewachsener Bindungen für das Kind orientieren. Im Einzelfall<br />

kann das dazu führen, dass z.B. die Großmutter, die das<br />

Kind einige Zeit intensiv betreut hat, eine stärkere Bindung<br />

zu ihm entwickelt hat als die bereits erwachsene Schwester.<br />

Für das Kind wird es dann in dieser Konstellation von<br />

Bedeutung sein, die Großmutter regelmäßiger zu sehen<br />

als die Schwester.<br />

Wenn ein Termin nicht eingehalten<br />

werden kann: ausgefallene Besuche<br />

Nicht immer können vereinbarte Termine eingehalten<br />

werden. Es gibt wichtige Gründe, die einen vereinbarten<br />

Besuch unmöglich machen, wie eine ernste Erkrankung<br />

des Kindes oder wichtige Termine (z.B. schulische Veranstaltungen).<br />

Hierzu zählen auch Festtage wie der Geburtstag<br />

des Kindes oder die Geburtstage der Eltern. Fallen die<br />

Besuche aus solchen kindbezogenen Gründen aus, sollten<br />

die Termine <strong>nach</strong> einer festen Regel <strong>nach</strong>geholt bzw. die<br />

Besuchswochenenden getauscht werden. Dies gilt nicht<br />

für Termine, die vom <strong>umgang</strong>sberechtigten Elternteil ohne<br />

wichtigen Grund abgesagt wurden.<br />

Die Eltern sollten sich möglichst frühzeitig darüber informieren,<br />

wenn ein Termin ausfallen oder verschoben werden<br />

muss. Bei kurzfristigen Absagen ist es wichtig, zuerst den<br />

anderen Elternteil und dann persönlich das Kind zu informieren.<br />

Für das Kind ist es immer wichtig, dass Vater oder<br />

Mutter, die einen Besuch absagen, ihnen das selbst mitteilen.<br />

Wenn die Umgangsregelung<br />

nicht mehr passt<br />

Jede Umgangsregelung muss <strong>nach</strong> einer gewissen Zeit<br />

überprüft und gegebenenfalls den sich verändernden<br />

Bedürfnissen angepasst werden. Zu den Veränderungen,<br />

die zu berücksichtigen sind, gehören das Alter und die<br />

damit verbundene zunehmende Reife des Kindes, seine<br />

sich verändernden Interessen und Aktivitäten, aber auch<br />

Änderungen im Leben der Eltern wie berufliche Wechsel,<br />

Umzüge und Veränderungen im privaten Leben.<br />

Es ist daher wichtig, dass die Eltern des Kindes zumindest<br />

einmal im Jahr und darüber hinaus bei Bedarf zusammenkommen,<br />

um sich über (bevorstehende) Änderungen zu<br />

informieren und eine Anpassung der Umgangsregelung<br />

zu verabreden. Weit reichende Veränderungen wie zum<br />

40 Was für den Umgang zu regeln ist / Wegweiser für den Umgang

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