broschuere-wegweiser-fuer-umgang-nach-trennung-scheidung
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Verfügung steht. Eltern, Kinder und <strong>umgang</strong>sberechtigte<br />
Personen sollten sich gemeinsam darüber einigen, wem<br />
beim Umgang ein Vorrang eingeräumt werden soll.<br />
Beispiel ein Umzug sollten dem anderen Elternteil so früh<br />
wie möglich mitgeteilt werden, damit ausreichend Zeit<br />
für die Planung bleibt.<br />
Als ein möglicher Maßstab können die vorhandenen Bindungen<br />
zwischen den einzelnen Personen und dem Kind<br />
dienen. Kinder binden sich an Menschen, die ihnen liebevoll<br />
zugewandt sind und Zeit mit ihnen verbracht haben. Die<br />
Vorrangigkeit einzelner Personen beim Umgang sollte sich<br />
dem<strong>nach</strong> – neben den gesetzlichen Vorgaben – am Erhalt<br />
gewachsener Bindungen für das Kind orientieren. Im Einzelfall<br />
kann das dazu führen, dass z.B. die Großmutter, die das<br />
Kind einige Zeit intensiv betreut hat, eine stärkere Bindung<br />
zu ihm entwickelt hat als die bereits erwachsene Schwester.<br />
Für das Kind wird es dann in dieser Konstellation von<br />
Bedeutung sein, die Großmutter regelmäßiger zu sehen<br />
als die Schwester.<br />
Wenn ein Termin nicht eingehalten<br />
werden kann: ausgefallene Besuche<br />
Nicht immer können vereinbarte Termine eingehalten<br />
werden. Es gibt wichtige Gründe, die einen vereinbarten<br />
Besuch unmöglich machen, wie eine ernste Erkrankung<br />
des Kindes oder wichtige Termine (z.B. schulische Veranstaltungen).<br />
Hierzu zählen auch Festtage wie der Geburtstag<br />
des Kindes oder die Geburtstage der Eltern. Fallen die<br />
Besuche aus solchen kindbezogenen Gründen aus, sollten<br />
die Termine <strong>nach</strong> einer festen Regel <strong>nach</strong>geholt bzw. die<br />
Besuchswochenenden getauscht werden. Dies gilt nicht<br />
für Termine, die vom <strong>umgang</strong>sberechtigten Elternteil ohne<br />
wichtigen Grund abgesagt wurden.<br />
Die Eltern sollten sich möglichst frühzeitig darüber informieren,<br />
wenn ein Termin ausfallen oder verschoben werden<br />
muss. Bei kurzfristigen Absagen ist es wichtig, zuerst den<br />
anderen Elternteil und dann persönlich das Kind zu informieren.<br />
Für das Kind ist es immer wichtig, dass Vater oder<br />
Mutter, die einen Besuch absagen, ihnen das selbst mitteilen.<br />
Wenn die Umgangsregelung<br />
nicht mehr passt<br />
Jede Umgangsregelung muss <strong>nach</strong> einer gewissen Zeit<br />
überprüft und gegebenenfalls den sich verändernden<br />
Bedürfnissen angepasst werden. Zu den Veränderungen,<br />
die zu berücksichtigen sind, gehören das Alter und die<br />
damit verbundene zunehmende Reife des Kindes, seine<br />
sich verändernden Interessen und Aktivitäten, aber auch<br />
Änderungen im Leben der Eltern wie berufliche Wechsel,<br />
Umzüge und Veränderungen im privaten Leben.<br />
Es ist daher wichtig, dass die Eltern des Kindes zumindest<br />
einmal im Jahr und darüber hinaus bei Bedarf zusammenkommen,<br />
um sich über (bevorstehende) Änderungen zu<br />
informieren und eine Anpassung der Umgangsregelung<br />
zu verabreden. Weit reichende Veränderungen wie zum<br />
40 Was für den Umgang zu regeln ist / Wegweiser für den Umgang