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Sie hindern das Kind, sich auf den Elternteil einzulassen, mit<br />
dem es nicht zusammenlebt.<br />
Bei älteren Kindern und besonders bei Jugendlichen ist zu<br />
berücksichtigen, dass sie ihre Ferien gern mit Gleichaltrigen<br />
verbringen. Es ist sinnvoll, die Vorstellungen der Kinder und<br />
Jugendlichen mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf zu<br />
erfragen. Anschließend sollten die Eltern zunächst ohne das<br />
Kind ihre Vorschläge untereinander besprechen und eine für<br />
alle befriedigende Lösung entwickeln, die dann nochmals<br />
mit dem Kind abgestimmt wird.<br />
Besonders im Falle von weiten Reisen ist nicht<br />
immer eine für alle „gerechte“ Lösung im Sinne<br />
einer zeitlichen Gleichbehandlung möglich. Hier<br />
bietet sich an, mehrere Ferien miteinander zu<br />
verrechnen und einen Ausgleich in einer längeren<br />
Zeitspanne (zum Beispiel innerhalb eines Jahres) zu fi nden.<br />
Bei der Planung sind die schulischen Belange des Kindes<br />
(Prüfungen usw.), die Öffnungszeiten und Ferienregelungen<br />
von Horten oder anderen Betreuungseinrichtungen sowie<br />
die betrieblichen Belange beider Eltern zu berücksichtigen.<br />
Regelungen für Feiertage<br />
und Festtage<br />
Saskia, 10 Jahre: „Meine Eltern hatten sich<br />
überlegt, dass ich Weih<strong>nach</strong>ten immer<br />
abwechselnd bei ihnen verbringe. Dieses<br />
Jahr sollte ich zu Papa. Zuerst hatte ich<br />
nichts dagegen. Aber als dann Weih<strong>nach</strong>ten<br />
immer näher kam, habe ich meiner Mama<br />
gesagt, dass ich Weih<strong>nach</strong>ten nicht weg<br />
will und dass ich am liebsten Weih<strong>nach</strong>ten<br />
immer zu Hause sein möchte.<br />
Ich könnte ja auch Ostern zu Papa. Als<br />
sie sagte, dass ginge nicht, habe ich oft<br />
geweint. Irgendwann hat Papa mal<br />
angerufen und gesagt, wenn ich nicht<br />
wollte, müsste ich Weih<strong>nach</strong>ten nicht<br />
zu ihm. Da war ich froh, obwohl ich ihn<br />
ja auch sehr lieb hab’.“<br />
Die Regelung der Feier- und Festtage ist zwischen vielen<br />
getrennt lebenden Eltern umstritten. Dies gilt vor allem<br />
für Weih<strong>nach</strong>ten und Geburtstage, die für Kinder und<br />
Eltern eine hohe emotionale Bedeutung haben. Im Streitfall<br />
können sich die Eltern zunächst an den von der Rechtsprechung<br />
entwickelten Grundsätzen orientieren. Da<strong>nach</strong><br />
verbringen Kinder den ersten Feiertag (Weih<strong>nach</strong>ten,<br />
Ostern, Pfi ngsten) beim betreuenden Elternteil. Am zweiten<br />
Feiertag ist ein zusätzlicher Besuchstermin beim Umgangsberechtigten<br />
üblich.<br />
Diese Feiertagsregelungen haben sich in vielen Fällen<br />
gerade bei älteren Kindern als unpraktisch erwiesen. Oft<br />
ist es sinnvoll, dass Kinder die Doppelfeiertage ganz bei<br />
einem Elternteil verbringen, etwa weil sie über die Feiertage<br />
mit diesem verreisen. Die Eltern können z.B. vereinbaren,<br />
dass die Kinder Ostern oder Pfi ngsten immer oder<br />
im jährlichen Wechsel ganz bei einem Elternteil verbringen.<br />
Wenn Eltern und Kinder islamischen oder jüdischen Glaubens<br />
sind oder einer anderen Religionsgemeinschaft angehören,<br />
sollte eine entsprechende, die hohen Feiertage<br />
der jeweiligen Religionsgemeinschaft berücksichtigende<br />
Regelung angestrebt werden.<br />
Festtage wie der Geburtstag oder Kommunion<br />
bzw. Konfirmation feiern Kinder in der Regel beim<br />
betreuenden Elternteil. Der andere Elternteil kann an<br />
den kirchlichen Feiern teilnehmen. Wenn die Beziehung der<br />
Eltern es zulässt, sollte eine Teilnahme an der anschließenden<br />
Feier im Familienkreis möglich sein. Familienfeiern und<br />
Geburtstage von Angehörigen und nahen Bezugspersonen<br />
38 Was für den Umgang zu regeln ist / Wegweiser für den Umgang