01.10.2015 Views

ig_3-2015

  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

wohin das Geld in diesen Fällen fließen soll, werden damit<br />

seine Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

aufgestockt. Auch in Fällen von Beamtenversorgungen<br />

ist die interne Teilung zumeist nicht vorgesehen. Und auch<br />

bei Betriebsrenten ist dies oft schwier<strong>ig</strong>. Für den Bereich<br />

der Betriebsrenten wurde deshalb 2009 die Versorgungsausgleichskasse<br />

(VAUSK) gegründet, die zuständ<strong>ig</strong> werden<br />

kann, wenn Arbeitgeber den Ex-Ehepartner oder die Ex-<br />

Ehepartnerin als Betriebsfremde nicht in ihre Versorgungswerke<br />

aufnehmen wollen. Im weiten Umfang sind mittlerweile<br />

auch vertragliche Vereinbarungen der Ehegatten zum<br />

Versorgungsausgleich sowohl vor und während wie auch<br />

nach der Scheidung gesetzlich zuläss<strong>ig</strong>.<br />

In welchen Fällen gestaltet sich der Versorgungsausgleich<br />

besonders kompliziert?<br />

Komplizierter wird es etwa dann, wenn einer der Eheleute<br />

ausländische Ansprüche aus einem sogenannten Volksrentenmodell<br />

hat, wenn ihm also, wie in ein<strong>ig</strong>en skandinavischen<br />

Ländern üblich, allein aufgrund einer gewissen<br />

Aufenthaltsdauer im entsprechenden Land im Alter eine<br />

Mindestrente zusteht. Auch wenn ein Ehepartner eine sogenannte<br />

endgehaltsbezogene Zusage von seinem Arbeitgeber<br />

hat, also eine Rentenzusage, die sich am Gehalt unmittelbar<br />

vor seinem Ruhestand bemisst, sollte gegebenenfalls juristischer<br />

Rat eingeholt werden. In beiden Fällen muss nämlich<br />

in der Regel ein sogenannter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich<br />

herbe<strong>ig</strong>eführt werden. Dazu muss der Ausgleichsberecht<strong>ig</strong>e<br />

selbst aktiv werden und entsprechende Ansprüche<br />

geltend machen.<br />

Was gilt es aktuell beim Versorgungsausgleich zu<br />

beachten?<br />

Neben der Teilung von Betriebsrenten beschäft<strong>ig</strong>en mich zunehmend<br />

Fragen im Zusammenhang mit der im letzten Jahr<br />

eingeführten Mütterrente, oft auch in Kombination mit der<br />

abschlagsfreien Rente im Alter von 63 Jahren. Da sich durch<br />

die Mütterrente für viele Berecht<strong>ig</strong>te die Rentenhöhe deutlich<br />

anste<strong>ig</strong>en kann, entstehen eventuell Auswirkungen auf einen<br />

bereits erfolgten Versorgungsausgleich, die wiederum Anlass<br />

für Abänderungsanträge des früheren Ehegatten geben können.<br />

Auch der Tod eines der früheren Ehegatten kann im Hinblick<br />

auf den Versorgungsausgleich die Rechtslage mitunter<br />

noch einmal grundlegend verändern.<br />

Das Versorgungsausgleichsrecht beinhaltet wie früher<br />

auch schon eine Vielzahl von im Einzelfall sehr komplizierten<br />

Regelungen, die die Hinzuziehung eines juristisch<br />

ausgebildeten Versorgungsspezialisten erforderlich machen<br />

können.<br />

Reinhäuser Landstraße 14<br />

37083 Göttingen<br />

Telefon: (05 51) 37 08 35 96<br />

info@versorgungsrecht-goettingen.de<br />

www.versorgungsrecht-goettingen.de<br />

Peter Schulz<br />

Rentenberater und<br />

Rechtsbeistand<br />

Unabhäng<strong>ig</strong>e und neutrale<br />

Beratung und Vertretung auf<br />

den Gebieten:<br />

Renten- und Versorgungsrecht<br />

aller Berufs- und Personengruppen<br />

Betriebliche Alters- und<br />

Zusatzversorgung<br />

Schwerbehindertenrecht und<br />

Pflegeversicherung<br />

Versorgungsausgleich<br />

Statusfeststellungsverfahren<br />

Kanzlei für<br />

Erb- und Familienrecht<br />

in Bürogemeinschaft<br />

Testamentsberatung<br />

Erbfolgeplanung<br />

Erbschaftssteuer<br />

Übergabeverträge<br />

Testamentsvollstreckung<br />

Wolfgang Langmack<br />

Rechtsanwalt & Notar<br />

Fachanwalt für Erbrecht<br />

Christian Wanke<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Fachanwalt für Erbrecht<br />

Mediation in Erbschaftsangelegenheiten<br />

Pflichtteilsansprüche<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Patientenverfügung<br />

Peter Schulz ist Rechtsbeistand<br />

und Rentenberater in Göttingen.<br />

Telefon (05 51) 48 60 31<br />

www.langmack-erbrecht.de<br />

E-Mail: kontakt@langmack-erbrecht.de<br />

Telelefon (05 51) 3 70 61 62<br />

www.anwalt-wanke.de<br />

E-Mail: info@anwalt-wanke.de<br />

Weender Landstrasse 6 | 37073 Göttingen

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!