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wohin das Geld in diesen Fällen fließen soll, werden damit<br />
seine Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
aufgestockt. Auch in Fällen von Beamtenversorgungen<br />
ist die interne Teilung zumeist nicht vorgesehen. Und auch<br />
bei Betriebsrenten ist dies oft schwier<strong>ig</strong>. Für den Bereich<br />
der Betriebsrenten wurde deshalb 2009 die Versorgungsausgleichskasse<br />
(VAUSK) gegründet, die zuständ<strong>ig</strong> werden<br />
kann, wenn Arbeitgeber den Ex-Ehepartner oder die Ex-<br />
Ehepartnerin als Betriebsfremde nicht in ihre Versorgungswerke<br />
aufnehmen wollen. Im weiten Umfang sind mittlerweile<br />
auch vertragliche Vereinbarungen der Ehegatten zum<br />
Versorgungsausgleich sowohl vor und während wie auch<br />
nach der Scheidung gesetzlich zuläss<strong>ig</strong>.<br />
In welchen Fällen gestaltet sich der Versorgungsausgleich<br />
besonders kompliziert?<br />
Komplizierter wird es etwa dann, wenn einer der Eheleute<br />
ausländische Ansprüche aus einem sogenannten Volksrentenmodell<br />
hat, wenn ihm also, wie in ein<strong>ig</strong>en skandinavischen<br />
Ländern üblich, allein aufgrund einer gewissen<br />
Aufenthaltsdauer im entsprechenden Land im Alter eine<br />
Mindestrente zusteht. Auch wenn ein Ehepartner eine sogenannte<br />
endgehaltsbezogene Zusage von seinem Arbeitgeber<br />
hat, also eine Rentenzusage, die sich am Gehalt unmittelbar<br />
vor seinem Ruhestand bemisst, sollte gegebenenfalls juristischer<br />
Rat eingeholt werden. In beiden Fällen muss nämlich<br />
in der Regel ein sogenannter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich<br />
herbe<strong>ig</strong>eführt werden. Dazu muss der Ausgleichsberecht<strong>ig</strong>e<br />
selbst aktiv werden und entsprechende Ansprüche<br />
geltend machen.<br />
Was gilt es aktuell beim Versorgungsausgleich zu<br />
beachten?<br />
Neben der Teilung von Betriebsrenten beschäft<strong>ig</strong>en mich zunehmend<br />
Fragen im Zusammenhang mit der im letzten Jahr<br />
eingeführten Mütterrente, oft auch in Kombination mit der<br />
abschlagsfreien Rente im Alter von 63 Jahren. Da sich durch<br />
die Mütterrente für viele Berecht<strong>ig</strong>te die Rentenhöhe deutlich<br />
anste<strong>ig</strong>en kann, entstehen eventuell Auswirkungen auf einen<br />
bereits erfolgten Versorgungsausgleich, die wiederum Anlass<br />
für Abänderungsanträge des früheren Ehegatten geben können.<br />
Auch der Tod eines der früheren Ehegatten kann im Hinblick<br />
auf den Versorgungsausgleich die Rechtslage mitunter<br />
noch einmal grundlegend verändern.<br />
Das Versorgungsausgleichsrecht beinhaltet wie früher<br />
auch schon eine Vielzahl von im Einzelfall sehr komplizierten<br />
Regelungen, die die Hinzuziehung eines juristisch<br />
ausgebildeten Versorgungsspezialisten erforderlich machen<br />
können.<br />
Reinhäuser Landstraße 14<br />
37083 Göttingen<br />
Telefon: (05 51) 37 08 35 96<br />
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www.versorgungsrecht-goettingen.de<br />
Peter Schulz<br />
Rentenberater und<br />
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den Gebieten:<br />
Renten- und Versorgungsrecht<br />
aller Berufs- und Personengruppen<br />
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Fachanwalt für Erbrecht<br />
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Peter Schulz ist Rechtsbeistand<br />
und Rentenberater in Göttingen.<br />
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