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Netzwerk Südbaden - September 2015

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Märkte<br />

PROFESSIONELLE BERATUNG VOM BRANDSCHUTZFACHBETRIEB<br />

Betriebe sind in der Pflicht<br />

Planungshilfe bei Umbau oder Nutzungsänderung<br />

Nach einer Betriebserweiterung oder Nutzungsänderung<br />

sind zahlreiche Unternehmen<br />

nicht mehr ausreichend vor einem<br />

Brand geschützt. Insbesondere bei Um- oder<br />

Erweiterungsbauten werden bestehende<br />

Brandschutzkonzepte nicht immer an die<br />

geänderten Bedingungen angepasst. Auf diese<br />

Weise kann sogar der Versicherungsschutz<br />

verloren gehen. Darauf macht der bvbf Bundesverband<br />

Brandschutz-Fachbetriebe e.V.<br />

aufmerksam.<br />

Werden beispielsweise neue Maschinen angeschafft<br />

oder Produktionsabläufe entscheidend<br />

verändert, kann sich das Brandrisiko<br />

deutlich erhöhen. Viele Versicherungen sind<br />

deshalb heute nur noch bereit, bestimmte<br />

Risiken weiter zu versichern, wenn ein entsprechend<br />

angepasstes Brandschutzkonzept<br />

vorliegt.<br />

Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe<br />

können hierbei aktiv helfen. Sie analysieren<br />

die Gegebenheiten vor Ort, helfen bei der<br />

Planung und Kennzeichnung von Fluchtund<br />

Rettungswegen und sonstigen Brandschutzausrüstungen.<br />

Darüber hinaus bieten<br />

sie eine kompetente Beratung bei der Auswahl<br />

passender Geräte und übernehmen die<br />

Montage von Brandschutzeinrichtungen.<br />

Unverzichtbare Brandschutzinstrumente<br />

für den Soforteinsatz sind etwa nach wie vor<br />

Feuerlöscher, die für Arbeitsstätten generell<br />

vorgeschrieben sind. Über ihren hohen Wirkungsgrad<br />

besteht kein Zweifel: Ein rechtzeitig<br />

lokalisierter Brand kann mit einem<br />

Feuerlöscher fast immer erfolgreich gelöscht<br />

werden.<br />

Jeder Unternehmer, der mindestens einen<br />

Mitarbeiter beschäftigt, ist dazu verpflichtet,<br />

seinen Betrieb mit Feuerlöschern auszustatten<br />

und diese regelmäßig – mindestens<br />

jedoch alle zwei Jahre – sachkundig prüfen<br />

zu lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob<br />

es sich um ein Produktionsunternehmen<br />

oder einen reinen Bürobetrieb handelt. Insbesondere<br />

Freiberufler, die Aushilfskräfte<br />

beschäftigen, sind sich dieser Verpflichtung<br />

oft nicht bewusst. Darauf macht der bvbf<br />

Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe<br />

e.V. aufmerksam.<br />

Potenziell durch einen Brand gefährdet ist<br />

nach den Erfahrungen des Verbandes praktisch<br />

jeder Unternehmensbereich – Produktions-<br />

und Werkstätten sowie Lagerräume<br />

genauso wie Küchen oder Verwaltungsgebäude.<br />

Als Brandursache wird in vielen<br />

Fällen menschliches Fehlverhalten ermittelt.<br />

Aber auch dauerhaft im Stand-By-Betrieb<br />

laufende Elektrogeräte wie Computer und<br />

Drucker stellen eine oft unterschätzte Gefahr<br />

dar. Das gilt vor allem, wenn ihre Lüftungsschlitze<br />

durch Papier oder Akten verdeckt<br />

sind und sich ein Wärmestau entwickelt. Da<br />

die Geräte permanent Wärme abgeben, entstehen<br />

so schnell Schwel- oder Kabelbrände,<br />

die sich zu einem Vollbrand ausweiten und<br />

das gesamte Gebäude erfassen können.<br />

Dem Gesetzgeber geht es in erster Linie um<br />

den Personenschutz. Darüber hinaus sollte<br />

jedoch der Firmeninhaber im eigenen Interesse<br />

auch an einen angemessenen Schutz<br />

seiner Unternehmenswerte denken. In ihrer<br />

Entstehungsphase lassen sich Brände mit<br />

einem Feuerlöscher fast immer erfolgreich<br />

löschen – noch bevor die Feuerwehr am Unglücksort<br />

eintrifft. <br />

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netzwerk südbaden

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