Kako ravnati z vinjeto - Dars
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6-Monats-, Monats- und 7-Tages-Vignetten müssen an der Verkaufsstelle<br />
gelocht werden.<br />
Die Vignetten werden an der Stelle gelocht, die den ersten Gültigkeitstag kennzeichnet. Ungelochte<br />
Vignetten sind ungültig! Bitte überprüfen Sie beim Kauf der Vignette sorgfältig, ob Ihre Vignette richtig<br />
gelocht ist.<br />
Monatsvignette<br />
C 9999991<br />
D 9999119<br />
780999999126<br />
6-Monats-Vignette<br />
Empfohlene Stellen<br />
zum Aufkleben der<br />
Vignette<br />
690999911922<br />
C 9999991<br />
D 9999119<br />
Anbringen der vignette<br />
7-Tages-Vignette<br />
770999948422<br />
7-Tages-Vignette<br />
670999989428<br />
Die Vignette gilt nur dann, wenn sie vor dem Benutzungsbeginn<br />
mautpflichtiger Straßen ordnungsgemäß am Fahrzeug<br />
angebracht wurde. Nach dem Entfernen der Schutzfolie kleben<br />
Sie die unbeschädigte Vignette sofort an die Innenseite der<br />
Windschutzscheibe und zwar so, dass sie von außen gut sichtbar<br />
ist. Die Aufkleber dürfen weder an die verdunkelten Stellen der<br />
Windschutzscheibe noch an die Seitenfenster des Fahrzeugs<br />
angebracht werden.<br />
Vor dem Aufkleben der Vignette lesen Sie bitte sorgfältig die Anleitung<br />
zur Anbringung, die sich auf der Rückseite der Vignette befindet. Vor<br />
dem Aufkleben einer neuen, gültigen Vignette entfernen Sie bitte immer<br />
die vorher angebrachten beziehungsweise ungültigen Vignetten.<br />
Die Vignette kann nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Die<br />
schon aufgeklebte Vignette wird beim Entfernen beschädigt und damit<br />
ungültig. Beim Aufkleben der Vignette dürfen keine anderen Klebstoffe,<br />
insbesondere Folien, Klebestreifen oder ähnliches verwendet werden.<br />
A 9999484<br />
B 9999894<br />
A 9999484<br />
B 9999894<br />
Ersatzvignette<br />
Wenn der Fahrzeughalter:<br />
• eine zerstörte Windschutzscheibe oder den Teil des Motorrads, an dem die Vignette angebracht ist,<br />
austauschen lässt,<br />
• das Fahrzeug, die Windschutzscheibe oder den Teil des Motorrads in der Garantiezeit auswechselt oder<br />
• das Fahrzeug verschrotten lässt,<br />
kann er vom Betreiber der mautpflichtigen Straßen<br />
• die Ausgabe einer Ersatzvignette für den gleichen Zeitraum oder aber<br />
• die Erstattung des Kaufwerts der Ersatzvignette, wenn er selbst eine ersatzweise Jahres- oder 6-Monats-<br />
Vignette gekauft hat, fordern.<br />
Dem ausgefüllten Antragsformular für die Ausgabe einer Ersatzvignette müssen folgende Unterlagen<br />
beigelegt werden:<br />
• die entfernte Vignette oder der Teil der Windschutzscheibe mit der Vignette (falls auf der Vignette nicht die<br />
ganze Seriennummer erkennbar ist, muss auch der entsprechende Kassenbon beigefügt werden). Bei der<br />
entfernten 6-Monats-, Monats- oder 7-Tages-Vignette muss die Gültigkeitszeit erkennbar sein, im anderen Fall<br />
muss der Kassenbon über den Kauf der Vignette beigefügt werden;<br />
• eine Kopie der Rechnung über den Austausch der Windschutzscheibe oder den Austausch des Motorradteils<br />
oder<br />
• ein Nachweis oder die Kopie eines Nachweises über den Austausch der Windschutzscheibe, des Motorradteils<br />
oder Fahrzeugs in der Garantiezeit, den die Wertstatt ausstellt, in dem der Austausch ausgeführt wurde;<br />
• Kopie eines Nachweises über die Verschrottung (Zerstörung) des Fahrzeugs und Unterlagen über die<br />
Abmeldung des Fahrzeugs aus dem Kraftfahrzeugregister. Den Unterlagen muss eine beglaubigte<br />
Übersetzung in die slowenische Sprache beigefügt werden.<br />
Dem ausgefüllten Antrag auf Erstattung des Kaufwerts der Ersatzvignette muss weiterhin auch die<br />
Originalrechnung oder der Kassenbon über den Kauf der neuen (Ersatz-) Vignette beigefügt werden. Dieser<br />
wird dem Antragsteller zurückgesandt. Den Antrag auf Ausgabe einer Ersatzvignette oder Erstattung des<br />
Kaufwertes der Ersatz-Jahresvignette beziehungsweise 6-Monats-Vignette muss der Anwender spätestens<br />
30 Tage ab der Erfüllung der Bedingungen für die Geltendmachung der Rechte stellen.<br />
Der Wert der Jahresvignette kann nur dann erstattet werden, wenn der Benutzer die Ersatzvignette<br />
noch vor dem Gültigkeitsbeginn der Jahresvignette für das nächste Kalenderjahr kauft.<br />
Genauere Informationen und Antragsformulare stehen Ihnen unter der Internetadresse www.dars.si<br />
zur Verfügung.<br />
Alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Ersatzvignetten erhalten Sie im<br />
Maut-Anwendercenter (CUC), Grič 54, 1000 Ljubljana, Telefon: 080 15 03, Anruf aus dem Ausland:<br />
+386 1 518 83 64<br />
Auf Grund eventueller Änderungen der Vorschriften in Bezug auf die Ausgabe von Ersatzvignetten und die<br />
Kostenerstattung des Kaufwertes bitten wie Sie, diese Informationen auf der Internetseite www.dars.si zu<br />
überprüfen.<br />
Überwachung<br />
Die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung der Vignetten wird von der Gesellschaft für<br />
Autobahnen in der Republik Slowenien (DARS d.d.), dem Verkehrsinspektorat der Republik Slowenien, der<br />
Zollverwaltung der Republik Slowenien und der Polizei durchgeführt.<br />
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ohne gültige und am Fahrzeug ordnungsgemäß<br />
angebrachte Vignette gilt als Verstoß gegen das Gesetz über öffentliche Straßen (Gesetzblätter der<br />
Republik Slowenien, Nr. 33/06, amtlich bereinigter Gesetzestext, und 45/08) und wird mit einem<br />
Bußgeld von 300 bis 800 EUR geahndet.<br />
INFORMATIONEN: Maut-Anwendercenter (CUC),<br />
Telefon: 080 15 03, Anruf aus dem Ausland: +386 1 518 83 64<br />
Autobahnabschnitte mit Vignettenpflicht<br />
Motorway sections with compulsory use of vignettes<br />
UNGARN<br />
ÖSTERREICH<br />
KROATIEN<br />
ITALIEN<br />
Autobahnabschnitte mit Vignettenpflicht<br />
motorway sections on which the use of<br />
vignettes is mandatory<br />
Žusterna