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Abschied | 04/2019

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VORSORGE<br />

<strong>Abschied</strong><br />

Ausbildung. Sie fangen eher mit einer<br />

Berufsausbildung an und müssen meist<br />

auch finanziell früher für sich sorgen als<br />

Nicht-Waisen.<br />

Eltern nämlich beim Tod eines Partners<br />

nicht miteinander verheiratet, erbt der<br />

Überlebende ohne Testament oder Erbvertrag<br />

gar nichts.<br />

Anzeigensonderveröffentlichung<br />

Erbvertrag oder Testament?<br />

Wenn eine junge Mutter oder ein junger<br />

Vater überraschend verstirbt, ist der persönliche<br />

Schmerz groß. Nicht selten drohen<br />

darüber hinaus juristische und oder<br />

finanzielle Schwierigkeiten, wenn für diesen<br />

Fall keine Vorsorge getroffen wurde.<br />

Ohne besondere Regelungen in einem<br />

Erbvertrag oder einem Testament finden<br />

sich die Überlebenden nämlich meist in<br />

einer Erbengemeinschaften wieder: Das<br />

heißt, der überlebende Ehegatte und die<br />

Kinder bilden eine Erbengemeinschaft.<br />

Erbengemeinschaften sind nur eine<br />

juristische Notlösung und im Leben oft<br />

hinderlich. Möchte der Überlebende beispielsweise<br />

das gemeinsame Haus verkaufen<br />

(oder muss er es aus wirtschaftlichen<br />

Gründen), braucht er die Zustimmung<br />

der anderen und muss sie gegebenenfalls<br />

auszahlen. Minderjährige Kinder können<br />

nicht selbst entscheiden; der überlebende<br />

Elternteil benötigt die Zustimmungen eines<br />

sogenannten Ergänzungspflegers und des<br />

Familiengerichts. Diese Verfahren brauchen<br />

viel Zeit und können einen notwendigen<br />

Verkauf stark verzögern. Zum Unglück,<br />

einen geliebten Menschen verloren zu<br />

haben kommt nicht selten auch noch ein<br />

wirtschaftliches Unglück.<br />

Oft leben Familien heute ohne Trauschein.<br />

Das kann fatale Folgen haben. Waren die<br />

Manchmal sterben sogar beide Elternteile<br />

früh. Auch für diesen Fall kann vorgesorgt<br />

werden. So können die Eltern im Testament<br />

festlegen, wann und wie viel Vermögen<br />

ein Kind aus dem Nachlass erhält,<br />

beispielsweise einen festen monatlichen<br />

Geldbetrag sowie einmalige Beträge zu<br />

festen Anlässen (zum Beispiel Geburtstag).<br />

Vormund<br />

Minderjährige Kinder, die keine Eltern als<br />

Sorgeberechtigte haben, brauchen einen<br />

Vormund, der vom Familiengericht bestellt<br />

wird. Auch hierauf können die Eltern<br />

Einfluss nehmen, indem sie für ihre Kinder<br />

ausgewählte Vormünder benennen. Von<br />

dieser Festlegung darf das Familiengericht<br />

nur ausnahmsweise abweichen. y<br />

TIPP<br />

Notare beraten zu allen Vorsorgefragen<br />

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten<br />

junge Eltern früh vorsorgen. Sie können sich<br />

wechselseitig zum Alleinerben einsetzen, um<br />

eine Erbengemeinschaft zu verhindern. Dann<br />

bleibt der Überlebende in jedem Fall allein<br />

handlungsfähig. Auch können die Kinder<br />

bereits zu sogenannten Schlusserben eingesetzt<br />

werden, also zu den Erben des überlebenden<br />

Ehegatten. Kompetente Ansprechpartner in all<br />

diesen Fragen sind Notare, die für junge Paare<br />

passende Testamente oder einen Erbvertrag<br />

entwerfen können.<br />

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