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Abschied | 04/2019

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<strong>Abschied</strong><br />

TRAUERFALL<br />

Unterlagen sichten<br />

Um unnötige Kosten zu vermeiden,<br />

schnellstens laufende Verträge kündigen<br />

Menschen gehen im Laufe ihres<br />

Lebens viele Verpflichtungen ein<br />

und schließen Verträge ab, die<br />

nach ihrem Ableben zunächst meist weiter<br />

laufen und damit den Hinterbliebenen<br />

zusätzlich Kosten verursachen. Daher ist<br />

es ratsam, diese Verträge schnellstens zu<br />

kündigen oder umschreiben zu lassen.<br />

Damit Sie wissen, was alles gekündigt<br />

werden muss, steht eine gründliche<br />

Sichtung der Unterlagen des Verstorbenen<br />

an. Je nach dem, wie ordentlich<br />

und gewissenhaft alles abgeheftet wurde<br />

(oder eben nicht) kann das eine ganz<br />

schöne Detektivarbeit werden. Überprüfen<br />

Sie auch unbedingt die Kontoauszüge.<br />

Dabei reicht es nicht, die letzten<br />

drei Monate anzuschauen. Gehen Sie<br />

alle Zahlungspositionen der letzten 12<br />

Monate durch, denn manche Beträge<br />

werden nur einmal im Jahr fällig.<br />

Oft liegen die Kontoauszüge nicht mehr<br />

ausgedruckt auf Papier vor, sondern<br />

werden beispielsweise als PDF per E-Mail<br />

zugeschickt oder können nach einem<br />

Login online abgerufen werden. Haben<br />

Sie keinen Zugriff auf die Kontoauszüge<br />

der letzten 12 Monate oder sie sind<br />

unvollständig, können Sie als Erbberechtigter<br />

die Auszüge von der Bank anfordern.<br />

Informieren Sie die Anbieter der jeweiligen<br />

Verträge über das Ableben ihres<br />

Kunden und kündigen sie den Vertrag<br />

schriftlich.<br />

Bestattungsunternehmen<br />

Kurt Conrad<br />

Chemnitzer Straße 41<br />

09648 Mittweida<br />

Hauptstraße 33<br />

09661 Rossau<br />

Tel.: 03727/601156<br />

Mobil: 0172/9585879<br />

www.bestattungen-conrad.com<br />

Ständige Bereitschaft<br />

Tag und Nacht<br />

Ansprüche sichern<br />

Hat der Verstorbene entsprechende Vorsorge<br />

getroffen, beispielsweise in Form<br />

von Sterbegeldversicherung oder einer<br />

Risikolebensversicherung, so werden<br />

diese vereinbarten Leistungen nach dem<br />

Ableben fällig. Sie dienen einerseits der<br />

Begleichung der Bestattungskosten, aber<br />

oft auch der Unterhaltssicherung der<br />

Hinterbliebenen.<br />

Um möglichst schnell erste Zahlungen<br />

zu erhalten, sollten die Ansprüche<br />

kurzfristig angemeldet werden. Es ist zu<br />

empfehlen, alle Briefe per Einschreiben<br />

mit Rückschein zu versenden und eine<br />

Kopie bei den persönlichen Unterlagen<br />

abzulegen. So ist garantiert, dass das<br />

Schreiben ankommt. y<br />

Anzeigensonderveröffentlichung<br />

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