Abschied | 04/2019
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<strong>Abschied</strong><br />
TRAUERFALL<br />
Steuer- und Finanzprobleme<br />
Todesfall: Auch eine steuerliche Last für Hinterbliebene<br />
iStockphoto, © KatarzynaBialasiewicz<br />
Ein Todesfall stellt die Hinterbliebenen<br />
vor zahlreiche Herausforderungen.<br />
So wird beispielsweise<br />
der Verlust des lieben Angehörigen oft<br />
zusätzlich belastet durch steuerliche und<br />
finanzielle Fragen. „Die Erben übernehmen<br />
nicht nur die steuerlichen Rechte<br />
des Verstorbenen, sondern auch alle<br />
Pflichten“, erklärt hierzu Beate Anders<br />
von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer<br />
e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle<br />
Chemnitz. Dazu kommen eventuell<br />
Erbschaftssteuer-, Renten- und Versicherungsfragen.<br />
Vielfach müssen die finanziellen<br />
Verhältnisse neu geordnet werden.<br />
Worauf müssen Erben insbesondere<br />
achten?<br />
Eine Bestattung ist kostspielig. Grundsätzlich<br />
unterstützt der Staat Hinterbliebene<br />
mit Steuererleichterungen. Allerdings sind<br />
einige Voraussetzungen zu beachten.<br />
Wichtigste Grundvoraussetzung: Die<br />
Steuererleichterung erhält ein Hinterbliebener<br />
erst dann, wenn er die Kosten<br />
nicht aus dem Nachlass bestreiten kann.<br />
Hierbei werden auch eventuelle Leistungen<br />
aus einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung<br />
einbezogen.<br />
Und es gibt weitere Hürden. Steuerlich<br />
zählen die Bestattungskosten zu den<br />
„außergewöhnlichen Belastungen“ (§ 33<br />
EStG). Eine außergewöhnliche Belastung<br />
kann man erst nach Abzug einer „zumutbaren<br />
Eigenbelastung“ geltend machen.<br />
„Umgangssprachlich formuliert könnte<br />
man sagen: Es gibt eine „Selbstbeteiligung“,<br />
so Beate Anders. Das Finanzamt<br />
berechnet die zumutbare Eigenbelastung<br />
Anzeigensonderveröffentlichung<br />
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