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20 Millionen Euro - SPÖ Kohfidisch

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wer ist hier der mittelstand?<br />

Vermögensteuern jetzt!<br />

mag. marcel Kirisits (✝)<br />

Dr. Bernhard Koller<br />

Kammer für Arbeiter und Angestellte für steiermark<br />

Abteilung Wirtschaftspolitik<br />

graz, jänner <strong>20</strong>12


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Die Ausgangslage ...................................................................................................5<br />

1.1 Die Folgen der Finanzkrise für den staatshaushalt ................................................................. 5<br />

1.2 „Arbeiten sie nicht selbst – lassen sie Ihr Vermögen arbeiten!“ –<br />

Die problematische steuerstruktur in österreich..................................................................... 8<br />

2 Verteilung von Vermögen in Österreich ................................................................11<br />

2.1 Was ist Vermögen? ................................................................................................................ 11<br />

2.2 Finanzvermögen in österreich ............................................................................................... 12<br />

2.3 Die Verteilung des Finanzvermögens in österreich ............................................................... 13<br />

2.4 Immobilienvermögen in österreich ........................................................................................ 18<br />

2.5 Die Verteilung des Immobilienvermögens in österreich ........................................................ 19<br />

2.6 Immobilienvermögen und erbschaften .................................................................................. 21<br />

3 Bewertung von Grundvermögen ...........................................................................23<br />

3.1 Problemaufriss ....................................................................................................................... 23<br />

3.2 Internationale Ansätze ........................................................................................................... 24<br />

4 Vorschläge für eine faire Besteuerung von Vermögen ..........................................31<br />

4.1 Besteuerung von realvermögen ........................................................................................... 32<br />

4.1.1 grundsteuer ........................................................................................................................... 34<br />

4.1.2 Bodenspekulationen .............................................................................................................. 44<br />

4.1.3 Besteuerung von Luxusgütern .............................................................................................. 48<br />

4.2 Besteuerung von Finanzvermögen ........................................................................................ 56<br />

4.2.1 neuregelung der stiftungsbesteuerung ................................................................................. 57<br />

4.2.2 Besteuerung von Finanztransaktionen .................................................................................. 63<br />

4.2.3 einführung einer Finanzvermögenszuwachsbesteuerung ..................................................... 67<br />

4.3 einführung einer erbschafts- und schenkungssteuer ........................................................... 69<br />

5 Literaturverzeichnis ..............................................................................................79<br />

6 Abbildungsverzeichnis ..........................................................................................85<br />

7 Grafikverzeichnis ..................................................................................................85<br />

8 Tabellenverzeichnis ..............................................................................................85<br />

9 Anhang ..................................................................................................................87


1 Die Ausgangslage<br />

1.1 Die Folgen der Finanzkrise für den Staatshaushalt<br />

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise führte im jahr <strong>20</strong>09 zu einem rückgang der heimischen Wirtschaftsleistung<br />

von real 3,9 % im jahresabstand. Die umfangreichen geld- und fiskalpolitischen maßnahmen<br />

konnten die Folgen der ausgeprägten rezession <strong>20</strong>09 auf die realwirtschaft und die Verwerfungen<br />

auf den Finanzmärkten aber spürbar mildern. Bereits in der zweiten jahreshälfte <strong>20</strong>09 setzte<br />

in österreich eine unerwartet rasche Konjunkturerholung ein. nach einem realen Anstieg des BIP von<br />

2,3 % bzw. 3,2 % in den jahren <strong>20</strong>10 bzw. <strong>20</strong>11 ist von einer deutlichen Abschwächung des Wachstums<br />

im jahr <strong>20</strong>12 auszugehen (WIFO-Prognose Dezember <strong>20</strong>11: +0,4 %). In der Krise fungierte die<br />

Fiskalpolitik weltweit zunächst als ein wichtiger stabilisierender Faktor. Durch das Wirkenlassen der<br />

automatischen stabilisatoren, durch Konjunkturprogramme sowie durch maßnahmen zur Bankenrettung<br />

wurde dazu beigetragen, den realwirtschaftlichen einbruch zu dämpfen und die Finanzsysteme<br />

zu stabilisieren. Der einnahmenausfall aller gebietskörperschaftlichen ebenen in österreich im jahr<br />

<strong>20</strong>09 ist im überwiegenden maße durch den einbruch der Wirtschaftsleistung zu erklären. geht man<br />

von einer durchschnittlichen einnahmenentwicklung aus, so wäre ein zuwachs der gesamteinnahmen<br />

des staates in der größenordnung von 4 bis 5 mrd. euro zu verzeichnen gewesen. gegenüber diesem<br />

„normalszenario“ erreichte <strong>20</strong>09 der einnahmenausfall eine größenordnung von 7 bis 8 mrd. euro<br />

oder 2,5 % bis 2,9 % des BIP. unter der Annahme, dass die steuerreform <strong>20</strong>09 (Volumen etwas über<br />

2,1 mrd. euro) sowie zusätzliche steuersenkungen (z. B. reduktion der umsatzsteuer auf medikamente;<br />

Volumen ca. 0,3 mrd. euro) rund 2,5 mrd. euro des einnahmenausfalls erklären können, dürften etwa<br />

zwei Drittel des einnahmenrückgangs der gebietskörperschaften auf das Wirkenlassen der automatischen<br />

stabilisatoren zurückzuführen sein. 1<br />

Der scharfe Konjunktureinbruch hinterließ <strong>20</strong>09 somit deutliche spuren in den öffentlichen Haushalten<br />

in österreich. Das gesamtstaatliche Budgetdefizit im sinne von maastricht stieg auf 11,3 mrd. euro<br />

oder 4,1 % des BIP nach 2,6 mrd. euro oder 0,9 % des BIP im jahr <strong>20</strong>08. <strong>20</strong>10 stieg das Defizit auf<br />

4,6 % des BIP und liegt <strong>20</strong>11 bei 3,9 %. Die zusätzliche jährliche Verschuldung führte auch zu einer<br />

höheren staatsverschuldung. Die schuldenquote des gesamtstaates (gesamtverschuldung in relation<br />

zum BIP) stieg von etwa 60 % im jahr <strong>20</strong>07 auf knapp 74 % im jahr <strong>20</strong>11. In den jahren davor kam es<br />

zu einer stetigen reduktion der staatsschuldenquote (siehe grafik 1). 2<br />

1 e. Hauth, B. grossmann (<strong>20</strong>11), seite 13.<br />

2 Vgl. BmF (<strong>20</strong>11) und (<strong>20</strong>11b), https://www.bmf.gv.at/BuDget/budgets/<strong>20</strong>12/Beilagen/_start_beilagen.htm<br />

Vermögenssteuern jetzt! 5


6 | S e i t e<br />

in Prozent<br />

75,0<br />

70,0<br />

65,0<br />

60,0<br />

55,0<br />

50,0<br />

45,0<br />

40,0<br />

35,0<br />

30,0<br />

Insgesamt, und das gilt auch für andere mitgliedstaaten der europäischen union, kam der rückgang<br />

der staatsschuldenquote durch die Wirtschaftskrise zum stillstand. massive einnahmenausfälle und<br />

erhöhte Ausgaben als Folge der Wirtschaftskrise führten zu einer trendumkehr (grafik 2). 3<br />

Insgesamt, und das gilt auch für andere Mitgliedstaaten der <strong>Euro</strong>päischen Union, kam der Rückgang<br />

der Staatsschuldenquote durch die Wirtschaftskrise zum Stillstand. Massive Einnahmenausfälle und<br />

erhöhte Ausgaben als Folge der Wirtschaftskrise führten zu einer Trendumkehr (Grafik 2).<br />

Vor dem Hintergrund dieses Befundes stellt sich die grundsätzliche Frage, wer die Folgekosten der<br />

Krise zu tragen hat(te) und wer künftig zur stabilisierung des Budgets beitragen soll. Die verteilungspolitische<br />

grundsatzfrage, die es gerade jetzt zu beantworten gilt, ist die nach dem Danach. Wer zahlt<br />

oder wer spart nach Überwindung der Krise, damit der staatshaushalt seine schuldenlast abbauen<br />

kann? Damit ist es legitim, die Frage zu stellen, wer die zeche dafür zahlt. Vor dem Hintergrund der<br />

steuerstruktur in österreich gibt es gute gründe, dass dies nicht auf dem rücken der unselbstständigen<br />

einkommensbezieher/innen erfolgen darf.<br />

neben verteilungspolitischen Aspekten der steuerpolitik sind auch die konjunkturpolitischen Aspekte<br />

von großer Bedeutung. zu rigide sparprogramme können die Wirtschaftsentwicklung negativ beeinflussen,<br />

ein schwächeres Wirtschaftswachstum wiederum vermindert die staatseinnahmen und belastet<br />

das Budget. Das WIFO geht in seiner Konjunkturprognose vom 19. Dezember <strong>20</strong>11 davon aus, dass<br />

die sparbemühungen auf europäischer ebene das Wirtschaftswachstum dämpfen werden. War die<br />

Fiskalpolitik <strong>20</strong>09 noch ein stabilisierender Faktor, so könnte sie künftig – darauf deuten die Prognosen<br />

hin – destabilisierend wirken. Wie das Beispiel griechenland zeigt, können überzogene sparbemühungen<br />

das Wachstum abwürgen und über verminderte steuereinnahmen die budgetären Probleme weiter<br />

verschärfen. es ist zu befürchten, dass in der medialen und politischen Diskussion über die staatsverschuldung<br />

diese Aspekte (wieder einmal) ausgeblendet werden.<br />

3<br />

Vor dem Hintergrund dieses Befundes stellt sich die grundsätzliche Frage, wer die Folgekosten der<br />

Krise zu tragen hat(te) und wer künftig zur Stabilisierung des Budgets beitragen soll. Die<br />

verteilungspolitische Grundsatzfrage, die es gerade jetzt zu beantworten gilt, ist die nach dem<br />

Danach. Wer zahlt oder wer spart nach Überwindung der Krise, damit der Staatshaushalt seine<br />

Schuldenlast abbauen kann? Damit ist es legitim, die Frage zu stellen, wer die Zeche dafür zahlt. Vor<br />

dem Hintergrund der Steuerstruktur in Österreich gibt es gute Gründe, dass dies nicht auf dem<br />

Rücken der unselbstständigen Einkommensbezieher/innen erfolgen darf.<br />

Neben verteilungspolitischen Aspekten der Steuerpolitik sind auch die konjunkturpolitischen Aspekte<br />

von großer Bedeutung. Zu rigide Sparprogramme können die Wirtschaftsentwicklung negativ<br />

beeinflussen, ein schwächeres Wirtschaftswachstum wiederum vermindert die Staatseinnahmen und<br />

belastet das Budget. Das WIFO geht in seiner Konjunkturprognose vom 19. Dezember <strong>20</strong>11 davon<br />

aus, dass die Sparbemühungen auf europäischer Ebene das Wirtschaftswachstum dämpfen werden.<br />

War die Fiskalpolitik <strong>20</strong>09 noch ein stabilisierender Faktor, so könnte sie künftig – darauf deuten die<br />

Prognosen hin – destabilisierend wirken. Wie das Beispiel Griechenland zeigt, können überzogene<br />

Sparbemühungen das Wachstum abwürgen und über verminderte Steuereinnahmen die budgetären<br />

6 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Grafik 1: entwicklung<br />

Grafik 1: Entwicklung<br />

der staatsschuldenquote<br />

der Staatsschuldenquote<br />

österreichs (in<br />

Österreichs<br />

% des BIP)<br />

(in % des BIP)<br />

3 Vgl. Bundesarbeitskammer (<strong>20</strong>11), Seite 11.<br />

3 Vgl. Bundesarbeitskammer (<strong>20</strong>11), seite 11.<br />

Entwicklung der Staatsschuldenquote Österreichs


Probleme weiter verschärfen. Es ist zu befürchten, dass in der medialen und politischen Diskussion<br />

über die Staatsverschuldung diese Aspekte (wieder einmal) ausgeblendet werden.<br />

Grafik<br />

Grafik<br />

2: Veränderung<br />

2: Veränderung<br />

der staatsschuldenquoten<br />

der Staatsschuldenquoten<br />

vor/in der<br />

vor/in<br />

Krise<br />

der<br />

(in<br />

Krise<br />

relation<br />

(in<br />

zum<br />

Relation<br />

BIP)<br />

zum BIP)<br />

Vermögenssteuern jetzt! 7


1.2 1.2 „Arbeiten „Arbeiten Sie nicht Sie nicht selbst selbst – lassen – lassen Sie Ihr Sie Vermögen Ihr Vermögen arbeiten!“ arbeiten!“ – – Die<br />

Die problematische Steuerstruktur in in Österreich Österreich<br />

Die einnahmen aus vermögensbezogenen steuern betrugen <strong>20</strong>10 0,5 % des BIP. Damit liegt österreich<br />

deutlich unter dem OeCD-schnitt von 1,8 % (grafik 3). 4 österreich befindet sich damit auf dem<br />

niveau wirtschaftlich weit schwächerer staaten wie tschechien, der slowakei oder estland. Bei den<br />

einnahmen aus steuern von Vermögen gehört österreich somit international zu den schlusslichtern.<br />

nach dem Auslaufen der erbschafts-/schenkungssteuer, die von den Vermögenden und nicht – wie oft<br />

behauptet wird – vom mittelstand zu zahlen war, ist der ohnehin schon bescheidene Beitrag zur Finanzierung<br />

öffentlicher Aufgaben noch weiter gesunken. so betrachtet, ist es in österreich vorteilhafter,<br />

sein Vermögen arbeiten zu lassen, als selbst zu arbeiten. Wenn man genug Vermögen hat.<br />

In ihren länderspezifischen Wirtschaftsberichten kritisiert die OeCD (Organisation für wirtschaftliche<br />

zusammenarbeit und entwicklung) regelmäßig, dass österreich zu stark die Arbeitsleistung besteuert<br />

und dafür die Vermögensbesitzer schont. In ihrem letzten Wirtschaftsbericht über österreich regt<br />

die OeCD die Überprüfung der Kapitalbesteuerung an. Die Bewertungen von Immobilien und grundstücken<br />

sollten an den marktwert angepasst werden, und die Wiedereinführung der erbschafts- und<br />

schenkungssteuern sollte geprüft werden. 5<br />

Die Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern betrugen <strong>20</strong>10 0,5 % des BIP. Damit liegt<br />

Österreich deutlich unter dem OECD-Schnitt von 1,8 % (Grafik 3). 4 Österreich befindet sich damit auf<br />

dem Niveau wirtschaftlich weit schwächerer Staaten wie Tschechien, der Slowakei oder Estland. Bei<br />

den Einnahmen aus Steuern von Vermögen gehört Österreich somit international zu den<br />

Schlusslichtern. Nach dem Auslaufen der Erbschafts-/Schenkungssteuer, die von den Vermögenden<br />

und nicht – wie oft behauptet wird – vom Mittelstand zu zahlen war, ist der ohnehin schon<br />

bescheidene Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben noch weiter gesunken. So betrachtet, ist<br />

es in Österreich vorteilhafter, sein Vermögen arbeiten zu lassen, als selbst zu arbeiten. Wenn man<br />

genug Vermögen hat.<br />

In ihren länderspezifischen Wirtschaftsberichten kritisiert die OECD (Organisation für wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung) regelmäßig, dass Österreich zu stark die Arbeitsleistung besteuert<br />

und dafür die Vermögensbesitzer schont. In ihrem letzten Wirtschaftsbericht über Österreich regt die<br />

OECD die Überprüfung der Kapitalbesteuerung an. Die Bewertungen von Immobilien und<br />

Grundstücken sollten an den Marktwert angepasst werden, und die Wiedereinführung der<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuern sollte geprüft werden. 5<br />

in % des BIP<br />

8 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Grafik 3: Anteil der Steuern auf Vermögen in Prozent des BIP<br />

Grafik 3: Anteil der steuern auf Vermögen in Prozent des BIP<br />

4 http://www.oecd-ilibrary.org/taxation/taxation-key-tables-from-oecd_<strong>20</strong>758510<br />

5 OECD (<strong>20</strong>11), Seite 21.<br />

4 http://www.oecd-ilibrary.org/taxation/taxation-key-tables-from-oecd_<strong>20</strong>758510<br />

5 OeCD (<strong>20</strong>11), seite 21.<br />

4,5<br />

4,0<br />

3,5<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,0<br />

Vermögensbezogene Steuern


gefordert, den staatshaushalt wieder ins finanzielle Lot zu bringen, sind einerseits jene, die direkt von<br />

der staatlichen unterstützung profitiert haben (Finanzsektor), und andererseits jene, die es sich auch<br />

leisten können. Daher muss auch die Besteuerung des Vermögens neu geordnet und verändert werden.<br />

Dazu bieten sich derzeit zwei strategielinien an:<br />

1. die Besteuerung von realvermögen und<br />

2. die Besteuerung von Finanzvermögen<br />

Beide Linien sind zu verfolgen bzw. einer reform zu unterziehen. eine stärker vermögensbezogene<br />

Besteuerung hätte vorwiegend verteilungspolitische Konsequenzen und nimmt nicht den viel zitierten<br />

„mittelstand“ in die steuerpolitische Verantwortung. Die im rahmen dieser Arbeit präsentierten Daten<br />

und Analysen zeigen das. Übertrieben sind auch Befürchtungen, derartige steuern würden das Wirtschaftswachstum<br />

nachhaltig bremsen. eine neuere ökonometrische Analyse der OeCD schätzt den<br />

einfluss verschiedener Abgabenkategorien auf das niveau des Pro-Kopf-BIP und dessen kurz- und<br />

langfristige Wachstumsraten für 21 OeCD-Länder auf der grundlage von Daten für den zeitraum 1971<br />

bis <strong>20</strong>04. Insgesamt, so die schlussfolgerung der OeCD, haben steuersysteme, die sich stärker auf<br />

vermögensbezogene steuern und Verbrauchssteuern stützen, gegenüber solchen, die stärker auf Arbeitseinkommen<br />

oder unternehmensgewinne zugreifen, bessere Wachstumseigenschaften. 6<br />

Heinz D. Kurz (Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Graz): „Es ist erstaunlich,<br />

wie sehr Vermögenssteuern heutzutage in Österreich und anderswo verteufelt<br />

werden … [Überdies] ist darauf aufmerksam zu machen, dass es innerhalb der vergangenen<br />

Jahre und zum Teil als Folge der Liberalisierung der Finanzmärkte zu einer starken<br />

Umverteilung von Einkommen und Vermögen gekommen ist, von der insbesondere<br />

der Finanzsektor profitiert hat. Die dort erzielten zum Teil unfassbaren Einkommen und<br />

Vermögen stellen alles in den Schatten, was in den Märchen der Gebrüder Grimm an<br />

Reichtümern beschrieben wird.“ 7<br />

eine grundlegende Änderung der steuerstruktur ist einerseits dringend notwendig, um die notwendige<br />

Budgetkonsolidierung nicht ausschließlich zulasten der unselbstständig Beschäftigten bewerkstelligen<br />

zu müssen. Diese Änderung ist auch die Voraussetzung für ein faireres steuersystem, das die<br />

Arbeitenden und nicht die Vermögensbesitzenden in unserem Land belohnt. sie ist andererseits aus<br />

fiskalpolitischen gründen unverzichtbar, da eine einseitige, auf Ausgabenreduktion basierende Politik<br />

das Wirtschaftswachstum schwächt und die konjunkturelle situation zusätzlich belastet. Last but not<br />

least können beispielsweise Finanztransaktionssteuern und spekulationssteuern die entstehung von<br />

Finanzblasen eindämmen und leisten damit einen Beitrag, um weiteren Finanzkrisen vorzubeugen. 8 es<br />

ist das ziel dieses Papiers, Argumente zu diskutieren und Anregungen zu liefern, wie man das ziel einer<br />

ausgewogenen Vermögensbesteuerung erreichen kann.<br />

6 m. schratzenstaller (<strong>20</strong>11), seite 13 f.<br />

7 Der standard, 30.12.<strong>20</strong>11.<br />

8 Vorschläge dazu finden sich auch bei schulmeister: http://stephan.schulmeister.wifo.ac.at/fileadmin/homepage_schulmeister/files/FK_Ftt_Frankfurt_0408.pdf<br />

oder der gewerkschaft der Privatangestellten http://www.gpa-djp.at/servlet/Contentserver?pagename=gPA/Page/Index&n=gPA_8.a&cid=1194875972649<br />

Vermögenssteuern jetzt! 9


10 Vermögenssteuern jetzt!


2 Verteilung von Vermögen in Österreich<br />

2.1 Was ist Vermögen?<br />

Das gesamtvermögen (oder Bruttovermögen) eines sektors oder einer Volkswirtschaft besteht aus der<br />

summe der einzelnen Vermögenswerte zu einem bestimmten zeitpunkt. zieht man die zu diesem zeitpunkt<br />

bestehenden Verbindlichkeiten ab, so gelangt man zum reinvermögen (oder nettovermögen). 9<br />

Vermögen gehört neben einkommen zu den wichtigsten Determinanten der Lebenslage von Personen.<br />

es bildet neben gesundheit und Bildung eine zentrale ressource für das Wohlergehen der menschen.<br />

Bedeutsam ist auch, wie einkommen und Vermögen in der Bevölkerung verteilt sind, denn dies hat<br />

Auswirkungen auf Bildung, gesundheit und Wohlbefinden. ein gut abgesichertes ergebnis internationaler<br />

studien ist, dass im Vergleich zur einkommensverteilung die Vermögensverteilung eine viel größere<br />

ungleichheit aufweist. Die Verteilung von Vermögen und die Verbreitung der verschiedenen Formen<br />

von Vermögen (Bargeld, sparkonten, Aktien, Immobilien etc.) sind für nahezu alle wirtschaftspolitischen<br />

Fragestellungen – und insbesondere für Fragen der geldpolitik und Finanzmarktstabilität – relevant.<br />

Vermögen ist eine über die zeit weniger schwankende Bestandsgröße als die Flussgröße des einkommens<br />

und kann selbst einkommen generieren. Beim Vermögen kann zwischen Immobilienvermögen<br />

(Haus, Wohnung, grund und Boden), geldvermögen bzw. Finanzvermögen (Bargeld, spareinlagen, Anleihen,<br />

Aktien, unternehmensbeteiligungen etc.), weiterem sachvermögen wie etwa Autos und Wertgegenständen<br />

(schmuck, Antiquitäten) und immateriellem Vermögen (Lizenzen, urheberrechte, Patente)<br />

unterschieden werden. Die zusammensetzung des Vermögens wird im Allgemeinen mit der Höhe des<br />

Vermögens mannigfaltiger. Vermögende Haushalte verfügen nicht nur über sparbücher und eigenheime,<br />

sondern halten diversifizierte Portfolios (Aktien, nebenimmobilien, Wertgegenstände etc.). Da die<br />

Wertänderungen der einzelnen Komponenten nicht immer im gleichlauf erfolgen, haben Vermögende<br />

eine höhere einkommens- und Planungssicherheit. 10<br />

Der Verbreitungsgrad von geld- und Immobilienvermögen unterscheidet sich beträchtlich. Fast alle<br />

Haushalte in österreich besitzen zumindest ein wenig an geldvermögen, beim Immobilieneigentum ist<br />

dies nicht so. zwar ist die mehrheit der Haushalte Immobilieneigentümer, aber ein deutlicher Anteil der<br />

Bevölkerung wohnt in mietwohnungen und hat auch kein eigentum an nebenimmobilien (Wochenendhäuser,<br />

schrebergärten usw.). 11<br />

9 Vgl. D. Brümmerhoff (<strong>20</strong>02), seite 125.<br />

10 m. Andreasch, P. mooslechner, m. schürz (<strong>20</strong>10), seite 234 f.<br />

11 ebenda, seite 243.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 11


12 | S e i t e<br />

2.2 Finanzvermögen in Österreich<br />

2.2 Finanzvermögen in Österreich<br />

Das Finanzvermögen der österreichischen Haushalte betrug per 30. juni <strong>20</strong>11 rund 471 milliarden euro.<br />

Dies entspricht dem 1,6-Fachen des österreichischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) <strong>20</strong>10 oder dem<br />

2,3-Fachen der öffentlichen Verschuldung im selben jahr. traditionell hoch ist der Anteil an Bargeld und<br />

einlagen, er beträgt etwa 48 %. mehr als <strong>20</strong> % des Finanzvermögens (knapp 100 milliarden euro) war<br />

ende juni <strong>20</strong>11 in Form von Anleihen (44 milliarden euro), Aktien (17 milliarden euro) und Investmentzertifikaten<br />

(39 milliarden euro) investiert. rund 85 milliarden euro waren Lebensversicherungs- und<br />

Pensionskassenansprüche. Die restlichen knapp mehr als 10 % entfielen auf Beteiligungen, Ansprüche<br />

aus schadens- und unfallversicherungen sowie gegenüber mitarbeitervorsorgekassen (siehe folgende<br />

Abbildung). 12 Auf Basis von konstanten Preisen erhöhte sich das Finanzvermögen zwischen 1980 und<br />

<strong>20</strong>10 um rund das 2,5-Fache. 13 Das Finanzvermögen der österreichischen Haushalte betrug per 30. Juni <strong>20</strong>11 rund 471 Milliarden<br />

<strong>Euro</strong>. Dies entspricht dem 1,6-Fachen des österreichischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) <strong>20</strong>10 oder<br />

dem 2,3-Fachen der öffentlichen Verschuldung im selben Jahr. Traditionell hoch ist der Anteil an<br />

Bargeld und Einlagen, er beträgt etwa 48 %. Mehr als <strong>20</strong> % des Finanzvermögens (knapp 100<br />

Milliarden <strong>Euro</strong>) war Ende Juni <strong>20</strong>11 in Form von Anleihen (44 Milliarden <strong>Euro</strong>), Aktien (17 Milliarden<br />

<strong>Euro</strong>) und Investmentzertifikaten (39 Milliarden <strong>Euro</strong>) investiert. Rund 85 Milliarden <strong>Euro</strong> waren<br />

Lebensversicherungs- und Pensionskassenansprüche. Die restlichen knapp mehr als 10 % entfielen<br />

auf Beteiligungen, Ansprüche aus Schadens- und Unfallversicherungen sowie gegenüber<br />

Mitarbeitervorsorgekassen (siehe<br />

Die Wirtschaftsleistung<br />

folgende Abbildung).<br />

österreichs (BIP) wuchs im selben zeitraum um<br />

das 1,9-Fache.<br />

12 Auf Basis von konstanten Preisen erhöhte<br />

sich das Finanzvermögen zwischen 1980 und <strong>20</strong>10 um rund das 2,5-Fache. 13 Die Wirtschaftsleistung<br />

Österreichs (BIP) wuchs im selben Zeitraum um das 1,9-Fache.<br />

12 Vgl. A. Ittner, j. turner (<strong>20</strong>11), seite 4.<br />

13 Vgl. m. Andreasch (<strong>20</strong>11), seite 51.<br />

12 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Lebensversicherungs-<br />

und<br />

Pensionkassenanspr.<br />

85<br />

Sonstige Anteilsrechte<br />

39,4<br />

abbildung 1: geldvermögen Abbildung der österreicher 1: Geldvermögen der Österreicher<br />

12 Vgl. A. Ittner, J. Turner (<strong>20</strong>11), Seite 4.<br />

13 Vgl. M. Andreasch (<strong>20</strong>11), Seite 51.<br />

Portefeuillestruktur von 471 Milliarden <strong>Euro</strong><br />

(Ende Juni <strong>20</strong>11)<br />

Handelbare<br />

Wertpapiere<br />

99,9<br />

Sonstige Geldvermögen<br />

21,5<br />

Bargeld und Einlagen<br />

225,4


2.3 Die Verteilung des Finanzvermögens in Österreich<br />

Die vorhin präsentierten Werte zum Finanzvermögen in österreich geben keinerlei Auskunft darüber, wie<br />

dieses Vermögen verteilt ist. Haushaltsbefragungen sind eine wesentliche Informationsquelle, um darüber<br />

Aussagen treffen zu können. eine entsprechende Haushaltsbefragung zur Verteilung des Finanzvermögens<br />

in österreich wurde von der österreichischen nationalbank (önB) im jahr <strong>20</strong>04 durchgeführt.<br />

ergänzt wurden die Befragungsergebnisse in den darauffolgenden jahren durch andere Datenquellen<br />

(Bankenstatistik, Volkswirtschaftliche gesamtrechnung, gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung,<br />

private Vermögensberichte), sodass nunmehr Aussagen über die Verteilung des Finanzvermögens<br />

in österreich möglich sind. etwaigen einwänden, derartige Haushalts-befragungen seien nicht<br />

repräsentativ und deshalb nicht brauchbar, kann man entgegenhalten: sie sind insofern verzerrt, als der<br />

obere rand der Vermögensverteilung („die Vermögendsten/reichsten eines Landes“) weitgehend unerforscht<br />

ist, da es vor allem in diesem segment einen hohen grad an Auskunftsverweigerung gibt. Für<br />

die Interpretation der Daten bedeutet das aber, dass die tatsächliche ungleichheit noch größer ist, als<br />

dies aus den Haushaltsbefragungen hervorgeht. Die reichen-ranglisten diverser Wirtschaftsmagazine<br />

mögen zwar einen gewissen unterhaltungswert bieten, aus wissenschaftlicher Perspektive können sie<br />

das Problem der nichtberücksichtigung der superreichen aber nicht lösen.<br />

Die wichtigsten Befunde sind in den Beiträgen von Andreasch/mooslechner/schürz im sozialbericht<br />

<strong>20</strong>09/<strong>20</strong>10 und mooslechner/schürz im sozialbericht <strong>20</strong>07/<strong>20</strong>08 zusammengefasst. Demnach besitzt<br />

das oberste Dezil („die reichsten 10 Prozent“) 54 % des gesamten geldvermögens (Finanzvermögens),<br />

14 etwa die Hälfte der Haushalte besitzt kein nennenswertes geldvermögen (siehe folgende<br />

grafik und tabelle). Wichtig ist der Hinweis, dass es sich hier um Bruttovermögenswerte handelt, die<br />

die Verbindlichkeiten der Haushalte (Kredite) nicht berücksichtigen. Das reichste Prozent der Haushalte<br />

hält 27 % des gesamten geldvermögens. Das oberste Promille (0,1 %) besitzt über 8 % des gesamten<br />

geldvermögens. Dieser Wert wird von der gesamten unteren Hälfte der Haushalte erreicht, die ebenfalls<br />

über 8 % des gesamten geldvermögens verfügt. 15<br />

nur 2 % der sparbücher in österreich wiesen <strong>20</strong>04 einlagen über 50.000 euro auf und auf ihnen lag fast<br />

ein Drittel des gesamtwertes aller sparbücher. sie wurden gemäß der geldvermögenserhebung <strong>20</strong>04<br />

nur von maximal 6 % der Haushalte gehalten, denn nur diese kleine Haushaltsgruppe weist in summe<br />

(alle sparbücher eines Haushalts mit einbezogen) über 50.000 euro auf derartigen sparkonten aus. 16<br />

14 Die beiden Begriffe werden synonym verwendet.<br />

15 P. mooslechner, m. schürz (<strong>20</strong>09), seite 278 f.<br />

16 m. Andreasch et al. (<strong>20</strong>10), seite 236.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 13


14 | S e i t e<br />

300.000<br />

250.000<br />

in <strong>Euro</strong><br />

<strong>20</strong>0.000 350.000<br />

150.000 300.000<br />

250.000<br />

100.000<br />

<strong>20</strong>0.000<br />

50.000<br />

0<br />

Anteil am gesamten Bruttogeldvermögen (rechte Achse) 0%<br />

Dezil 1 Dezil 2 Dezil 3 Dezil 4 Dezil 5 Dezil 6 Dezil 7 Dezil 8 Dezil 9 Dezil 10<br />

Grafik 4: Bruttogeldvermögen nach Bruttogeldvermögensdezilen<br />

Grafik 4: Bruttogeldvermögen Mittelwert nach Bruttogeldvermögensdezilen<br />

(linke Achse)<br />

Median (linke Achse)<br />

Der große Unterschied zwischen Anteil Durchschnitt am gesamten (Mittelwert) Bruttogeldvermögen und (rechte Median Achse)<br />

(mittlerer Wert) in Grafik<br />

„Bruttogeldvermögen nach Bruttogeldvermögensdezilen“ innerhalb des obersten Dezils weist auf die<br />

Grafik 4: Bruttogeldvermögen nach Bruttogeldvermögensdezilen<br />

Der große<br />

großen<br />

unterschied<br />

Vermögensunterschiede<br />

zwischen Durchschnitt<br />

innerhalb dieses<br />

(mittelwert)<br />

Segments<br />

und<br />

hin,<br />

median<br />

das heißt,<br />

(mittlerer<br />

das oberste<br />

Wert)<br />

Perzentil<br />

in grafik<br />

(„das<br />

„Bruttogeldvermögen<br />

reichste Prozent nach Bruttogeldvermögensdezilen“ “) dürfte über sehr hohe Geldvermögen innerhalb verfügen des obersten (und somit Dezils den weist Durchschnitt auf die großen<br />

Vermögensunterschiede heben).<br />

Der<br />

Die<br />

große<br />

Erfassung<br />

Unterschied<br />

innerhalb dieser<br />

zwischen<br />

Vermögen<br />

Durchschnitt<br />

dieses segments ist aber aus<br />

(Mittelwert)<br />

den hin, vorhin<br />

und<br />

das heißt, genannten<br />

Median (mittlerer<br />

das oberste Gründen<br />

Wert)<br />

Perzentil sehr<br />

in<br />

lückenhaft.<br />

Grafik<br />

(„das reichste<br />

„Bruttogeldvermögen nach Bruttogeldvermögensdezilen“ innerhalb des obersten Dezils weist auf die<br />

Prozent “) dürfte über sehr hohe geldvermögen verfügen (und somit den Durchschnitt heben). Die er-<br />

großen Vermögensunterschiede innerhalb dieses Segments hin, das heißt, das oberste Perzentil („das<br />

fassung dieser Vermögen ist aber aus den vorhin genannten gründen sehr lückenhaft.<br />

reichste Prozent “) dürfte über sehr hohe Geldvermögen verfügen (und somit den Durchschnitt<br />

Anteil heben). der Haushalte Die Erfassung dieser Vermögen ist aber aus den vorhin Anteil genannten am gesamten Gründen Geldvermögen<br />

sehr lückenhaft.<br />

reichsten 0,1 % (oberstes Promille) 8 %<br />

reichsten 1 % (oberstes Perzentil) 27 %<br />

Anteil der Haushalte<br />

reichsten 10 % (oberstes Dezil)<br />

Anteil am gesamten Geldvermögen<br />

54 %<br />

reichsten 0,1 % (oberstes Promille)<br />

unteren 50 %<br />

8 %<br />

8 %<br />

reichsten 1 % (oberstes Perzentil) 27 %<br />

Tabelle 1: Geldvermögensverteilung in Österreich<br />

reichsten 10 % (oberstes Dezil) 54 %<br />

14 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Bruttogeldvermögen nach Bruttogeldvermögensdezilen<br />

(Geldvermögenserhebung <strong>20</strong>08, OeNB)<br />

in <strong>Euro</strong><br />

350.000 14 | S e i t e<br />

40%<br />

in %<br />

60%<br />

<strong>20</strong>%<br />

40%<br />

10%<br />

30%<br />

150.000<br />

0<br />

100.000 Dezil 1 Dezil 2 Dezil 3 Dezil 4 Dezil 5 Dezil 6 Dezil 7 Dezil 8<br />

0%<br />

<strong>20</strong>%<br />

Dezil 9 Dezil 10<br />

50.000<br />

Bruttogeldvermögen nach Bruttogeldvermögensdezilen<br />

(Geldvermögenserhebung <strong>20</strong>08, OeNB)<br />

Mittelwert (linke Achse)<br />

Median (linke Achse)<br />

unteren 50 % 8 %<br />

Tabelle 1: Geldvermögensverteilung in Österreich<br />

tabelle 1: geldvermögensverteilung in österreich<br />

50%<br />

10%<br />

in %<br />

60%<br />

50%<br />

30%


nachfolgende grafik zeigt, dass sich derzeit ca. 250 milliarden euro in den Händen der österreichischen<br />

millionäre befinden. 17<br />

S e i t e | 15<br />

Nachfolgende Grafik zeigt, dass sich derzeit ca. 250 Milliarden <strong>Euro</strong> in den Händen der<br />

österreichischen Millionäre befinden. 17<br />

in Milliarden <strong>Euro</strong><br />

350<br />

300<br />

250<br />

<strong>20</strong>0<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Finanzvermögen der Millionäre in Österreich - Entwicklung <strong>20</strong>08 bis <strong>20</strong>14<br />

185<br />

+14%<br />

210<br />

+10%<br />

Abbildung 2: Finanzvermögen der Millionäre in Österreich<br />

abbildung 2: Finanzvermögen der millionäre in österreich<br />

230<br />

<strong>20</strong>11 gab es in österreich 75.000 euro-millionäre mit einem Vermögen von 250 milliarden euro. Demnach<br />

würde eine nur 1%ige Besteuerung dieses Finanzvermögens jährlich 2,5 milliarden euro bringen.<br />

Reinhard J. Berger (Präsident Valluga AG): „… das Jahr <strong>20</strong>11 markiert einen neuen<br />

Höhepunkt in der Geschichte der Millionäre in Österreich.“ 18<br />

österreich hat – bezogen auf die Bevölkerung innerhalb der eu – die höchste superreichen-Dichte<br />

(auf 100.000 Haushalte kommen 8 superreiche). 297 österreichische Haushalte, das ist ein zehntausendstel<br />

aller Haushalte, besaßen <strong>20</strong>10 ein verwaltetes Privat-Finanzvermögen von mehr als jeweils<br />

100 millionen us-Dollar (rund 70 millionen euro). Der in diesen 297 Haushalten vereinte Finanzreichtum<br />

beträgt 656 milliarden us-Dollar (umgerechnet rund 450 milliarden euro). Dieses Volumen entspricht<br />

dem eineinhalbfachen des gesamten Bruttoinlandsprodukts eines jahres (BIP <strong>20</strong>10: 284 milliarden<br />

euro). Die zahlen sind dem „global Wealth report <strong>20</strong>11“ (Boston Consulting group) entnommen. sie<br />

übersteigen das „offiziell“ erfasste Finanzvermögen, weil den (Finanz-) Behörden nicht alle Vermögen<br />

bekannt sind. 19<br />

<strong>20</strong>11 gab es in Österreich 75.000 <strong>Euro</strong>-Millionäre mit einem Vermögen von 250 Milliarden <strong>Euro</strong>.<br />

Demnach würde eine nur 1%ige Besteuerung dieses Finanzvermögens jährlich 2,5 Milliarden <strong>Euro</strong><br />

bringen.<br />

Reinhard J. Berger (Präsident Valluga AG): „… das Jahr <strong>20</strong>11 markiert einen<br />

neuen Höhepunkt in der Geschichte der Millionäre in Österreich.“ 18<br />

Österreich hat – bezogen auf die Bevölkerung innerhalb der EU – die höchste Superreichen-Dichte<br />

(auf 100.000 Haushalte kommen 8 Superreiche). 297 österreichische Haushalte, das ist ein<br />

Zehntausendstel aller Haushalte, besaßen <strong>20</strong>10 ein verwaltetes Privat-Finanzvermögen von mehr als<br />

jeweils 100 <strong>Millionen</strong> US-Dollar (rund 70 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong>). Der in diesen 297 Haushalten vereinte<br />

Finanzreichtum beträgt 656 Milliarden US-Dollar (umgerechnet rund 450 Milliarden <strong>Euro</strong>). Dieses<br />

Volumen entspricht dem Eineinhalbfachen des gesamten Bruttoinlandsprodukts eines Jahres (BIP<br />

<strong>20</strong>10: 284 Milliarden <strong>Euro</strong>). Die Zahlen sind dem „Global Wealth Report <strong>20</strong>11“ (Boston Consulting<br />

Group) entnommen. Sie übersteigen das „offiziell“ erfasste Finanzvermögen, weil den (Finanz-)<br />

Behörden nicht alle Vermögen bekannt sind. 19<br />

17<br />

R. J. Berger: „D.A.CH-Vermögensreport der Valluga AG“, entnommen aus: „Das Investment.com“, Seite 13, Abbildung 7, Vaduz, Juni<br />

<strong>20</strong>11.<br />

18<br />

R. J. Berger; Präsident der Valluga AG und Autor des D.A.CH-Vermögensreports, Vaduz, Juni <strong>20</strong>11.<br />

17 r. j. Berger: 19<br />

Boston<br />

„D.A.CH-Vermögensreport<br />

Consulting Group: „Global<br />

der<br />

Wealth<br />

Valluga<br />

Report<br />

Ag“, entnommen<br />

<strong>20</strong>11“; Insgesamt<br />

aus: „Das<br />

zählt<br />

Investment.com“,<br />

die Studie 37.000<br />

seite<br />

Dollar-Millionärshaushalte<br />

13, Abbildung 7, Vaduz,<br />

in<br />

juni<br />

Österreich,<br />

<strong>20</strong>11.<br />

nicht<br />

18 r. j. Berger; zu verwechseln Präsident der mit Valluga der Zahl Ag der und Einzelpersonen Autor des D.A.CH-Vermögensreports, mit <strong>Millionen</strong>vermögen, Vaduz, München, juni Juni <strong>20</strong>11. <strong>20</strong>11.<br />

249<br />

<strong>20</strong>08 <strong>20</strong>09 <strong>20</strong>10 <strong>20</strong>11 <strong>20</strong>12 <strong>20</strong>13 <strong>20</strong>14<br />

269<br />

Quelle: D.A.CH-Vermögensreport der Valluga AG, entnommen aus: Das Investment.com<br />

+8%<br />

+8%<br />

291<br />

Prognose bis <strong>20</strong>14<br />

19 Boston Consulting group: „global Wealth report <strong>20</strong>11“; Insgesamt zählt die studie 37.000 Dollar-millionärshaushalte in österreich, nicht zu verwechseln mit<br />

der zahl der einzelpersonen mit millionenvermögen, münchen, juni <strong>20</strong>11.<br />

315<br />

Vermögenssteuern jetzt! 15


Die zehn reichsten österreicher besaßen <strong>20</strong>11 ca. 63,5 milliarden euro. Das entspricht in etwa einem<br />

Viertel des gesamten Vermögens der österreichischen millionäre. Die nachfolgende grafik zeigt deutlich<br />

eine nochmalige Vermögenskonzentration unter den superreichen. <strong>20</strong><br />

Die zehn reichsten Österreich besaßen <strong>20</strong>11 ca. 63,5 Milliarden <strong>Euro</strong>. Das entspricht in etwa einem<br />

Viertel des gesamten Vermögens der österreichischen Millionäre. Die nachfolgende Grafik zeigt<br />

deutlich eine nochmalige Vermögenskonzentration unter den Superreichen. <strong>20</strong><br />

Die OeNB-Umfrage zum Geldvermögen (Finanzvermögen) bietet auch detaillierte mikroökonomische<br />

Daten in Bezug auf die Finanzmarktportfolios der österreichischen Haushalte. So hielten im Jahr der<br />

Die OenB-umfrage zum geldvermögen (Finanzvermögen) bietet auch detaillierte mikroökonomische<br />

Befragung beispielsweise nur 16 % der Befragten Aktien. Bei der Frage nach den Gründen für<br />

Daten in Bezug auf die Finanzmarktportfolios der österreichischen Haushalte. so hielten im jahr der<br />

Befragung fehlenden beispielsweise Aktienbesitz nur zeigte 16 sich, % der dass Befragten 69 % der Aktien. untersten Bei Einkommensschicht der Frage nach den (1. Dezil) gründen angaben, für fehlenden<br />

Aktienbesitz sich diese Veranlagung zeigte sich, einfach dass nicht 69 % leisten der untersten zu können. einkommensschicht Insgesamt hielten rund (1. 26 Dezil) % risikoreiche angaben, sich<br />

diese Veranlagung Anlagen in Form einfach von Aktien nicht und/oder leisten zu Investmentzertifikaten können. Insgesamt und/oder hielten rund Anleihen. 26 % Bestätigt risikoreiche wurde Anlagen<br />

in Form durch von die Aktien Umfrage, und/oder dass – Investmentzertifikaten wenig überraschend – Haushalte und/oder mit Anleihen. einem höheren Bestätigt Geldvermögen wurde durch auch die umfrage,<br />

eine dass höhere – wenig Partizipationsquote überraschend – Haushalte auf dem mit Kapitalmarkt einem höheren aufweisen. geldvermögen Halten im auch untersten eine höhere<br />

Partizipationsquote Vermögensdezil auf nur dem 2 % der Kapitalmarkt Haushalte risikoreiche aufweisen. Anlagen, Halten so im sind untersten es im obersten Vermögensdezil Dezil bereits nur 81 % 2 % der<br />

Haushalte risikoreiche Anlagen, so sind es im obersten Dezil bereits 81 % (siehe folgende Abbildung).<br />

(siehe folgende Abbildung). In Bezug auf die Berufsgruppen finden sich ebenfalls beträchtliche<br />

In Bezug auf die Berufsgruppen finden sich ebenfalls beträchtliche unterschiede. Die Berufsgruppe<br />

Unterschiede. Die Berufsgruppe der Arbeiter hält bedeutend weniger risikoreiche Anlagen als jene<br />

der Arbeiter hält bedeutend weniger risikoreiche Anlagen als jene der unternehmer, Angestellten oder<br />

der Unternehmer, Angestellten oder Beamten. 21<br />

Beamten. 21<br />

16 | S e i t e<br />

Familie Swarovski<br />

2,5<br />

Heidemarie<br />

Horten<br />

3,0<br />

Karl Wlaschek<br />

3,5<br />

Johann F.<br />

Graf<br />

4,0<br />

16 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Dietrich<br />

Mateschitz<br />

5,0<br />

Familie Flick<br />

6,2<br />

Das Vermögen der 10 reichsten Österreicher<br />

in Milliarden <strong>Euro</strong> (Gesamt: 63,5 Milliarden <strong>Euro</strong>)<br />

Martin Schlaff<br />

2,2<br />

Frank Stronach<br />

1,7<br />

Patricia, Emil<br />

Alexander und<br />

Marie-Rose<br />

Kahane<br />

1,6<br />

Grafik 5: Das Vermögen Grafik der 10 5: Das reichsten Vermögen österreicher der 10 reichsten Österreicher<br />

Familie Porsche<br />

und Piëch<br />

33,8<br />

<strong>20</strong><br />

Quelle: Forbes Magazine, Manager Magazin, Bilanz Magazin, Trend Magazin, Geschäftsberichte, eigene Berechnungen sowie „Valluga<br />

Vermögensreport <strong>20</strong>11“, Seite 17, Vaduz, Stand: Mai <strong>20</strong>11.<br />

21<br />

Vgl. Pl. Fessler, M. Schürz (<strong>20</strong>08), Seite 93 ff.<br />

<strong>20</strong> Quelle: Forbes magazine, manager magazin, Bilanz magazin, trend magazin, geschäftsberichte, eigene Berechnungen sowie „Valluga Vermögensreport <strong>20</strong>11“,<br />

seite 17, Vaduz, stand: mai <strong>20</strong>11.<br />

21 Vgl. Pl. Fessler, m. schürz (<strong>20</strong>08), seite 93 ff.


Geldvermögensdezile Anteil der Haushalte mit<br />

risikoreichen Anlagen<br />

Dezil 1<br />

Dezil 2<br />

Dezil 3<br />

Dezil 4<br />

Dezil 5<br />

Dezil 6<br />

Dezil 7<br />

Dezil 8<br />

Dezil 9<br />

Dezil 10<br />

in %<br />

Quelle: OeNB-Geldvermögensumfrage <strong>20</strong>04<br />

Tabelle 2: Risikoreiche Anlagen nach Bruttogeldvermögen<br />

tabelle 2: risikoreiche Anlagen nach Bruttogeldvermögen<br />

2<br />

7<br />

5<br />

9<br />

18<br />

<strong>20</strong><br />

29<br />

34<br />

52<br />

81<br />

Vermögenssteuern jetzt! 17


18 | S e i t e<br />

2.4 2.4 Immobilienvermögen in Österreich in Österreich<br />

Datenbasis<br />

Datenbasis<br />

ist die<br />

ist die<br />

Immobilienvermögenserhebung<br />

Immobilienvermögenserhebung<br />

<strong>20</strong>08<br />

<strong>20</strong>08 der<br />

der<br />

OeNB<br />

OenB<br />

(Household<br />

(Household<br />

Survey<br />

survey<br />

on Housing<br />

on Housing<br />

Wealth Wealth – HsHW – HSHW <strong>20</strong>08), <strong>20</strong>08), die als die Vorläufer als Vorläufer der künftigen der künftigen umfassenden erhebungen Erhebungen zu zu Finanzen und Konsum<br />

der Konsum privaten der privaten Haushalte Haushalte des eurosystems des <strong>Euro</strong>systems (HFCn) (HFCN) durchgeführt wurde. Im Im Fokus Fokus der Erhebung der erhebung<br />

stand stand der private der private Immobilienvermögensbesitz.<br />

Laut Immobilienerhebung <strong>20</strong>08 der OeNB beläuft sich das gesamte private Immobilienvermögen in<br />

Österreich (hochgerechnet) auf rund 880 Milliarden <strong>Euro</strong>. Immobilienvermögen stellt den größten<br />

Teil des Vermögens privater Haushalte dar. Die Schätzung für das durchschnittliche<br />

Immobilienvermögen eines österreichischen Haushalts beim Hauptwohnsitz liegt bei 130.000 <strong>Euro</strong>,<br />

jene für das durchschnittliche Gesamtimmobilienvermögen eines Haushalts bei 250.000 <strong>Euro</strong>. Die<br />

Hauptwohnsitze decken etwa die Hälfte des Immobilienvermögens privater Haushalte ab. Der Anteil<br />

der Zweitimmobilien (zweite Immobilie neben dem Hauptwohnsitz von Eigentümern und Mietern)<br />

liegt bei 28 %. Der Anteil von weiteren Immobilien (Immobilieneigentum der Eigentümer und Mieter<br />

des Hauptwohnsitzes an drei oder mehr Immobilien neben dem Hauptwohnsitz in Form eines Hauses<br />

oder einer Eigentumswohnung) ist gering (siehe folgende Abbildung). 22<br />

Laut Immobilienerhebung <strong>20</strong>08 der OenB beläuft sich das gesamte private Immobilienvermögen in österreich<br />

(hochgerechnet) auf rund 880 milliarden euro. Immobilienvermögen stellt den größten teil des<br />

Vermögens privater Haushalte dar. Die schätzung für das durchschnittliche Immobilienvermögen eines<br />

österreichischen Haushalts beim Hauptwohnsitz liegt bei 130.000 euro, jene für das durchschnittliche<br />

gesamtimmobilienvermögen eines Haushalts bei 250.000 euro. Die Hauptwohnsitze decken etwa die<br />

Hälfte des Immobilienvermögens privater Haushalte ab. Der Anteil der zweitimmobilien (zweite Immobilie<br />

neben dem Hauptwohnsitz von eigentümern und mietern) liegt bei 28 %. Der Anteil von weiteren<br />

Immobilien (Immobilieneigentum der eigentümer und mieter des Hauptwohnsitzes an drei oder mehr<br />

Immobilien neben dem Hauptwohnsitz in Form eines Hauses oder einer eigentumswohnung) ist gering<br />

(siehe folgende Abbildung). 22<br />

Wert in weiteren<br />

Immobilien<br />

4 %<br />

18 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Unbebaute<br />

Grundstücke<br />

7 %<br />

Wert im Zweitwohnsitz<br />

28 %<br />

Abbildung 3: Aufteilung des Gesamtimmobilienvermögens<br />

abbildung 3: Aufteilung des gesamtimmobilienvermögens<br />

22 M. Andreasch et al. (<strong>20</strong>10), Seite 246.<br />

<strong>20</strong> m. Andreasch et al. (<strong>20</strong>10), seite 246.<br />

Immobilienvermögenserhebung <strong>20</strong>08<br />

(876 Milliarden <strong>Euro</strong>)<br />

Landwirtschaftliche<br />

Immobilien<br />

7 %<br />

Andere Immobilien<br />

2 %<br />

Wert im Hauptwohnsitz<br />

52 %


2.5 Die Verteilung des Immobilienvermögens in Österreich<br />

2.5 Die Verteilung des Immobilienvermögens in Österreich<br />

S e i t e | 19<br />

neben dem eigentum am Hauptwohnsitz haben Haushalte teilweise auch eigentum an weiteren Immobilien.<br />

zudem können auch Haushalte, die ihren Hauptwohnsitz nur mieten, eigentum an weiteren Im-<br />

Neben dem Eigentum am Hauptwohnsitz haben Haushalte teilweise auch Eigentum an weiteren<br />

mobilien besitzen. Die folgende Abbildung zeigt die zusammensetzung der Immobilienvermögensde-<br />

Immobilien. Zudem können auch Haushalte, die ihren Hauptwohnsitz nur mieten, Eigentum an<br />

zile nach ihrem gesamten Immobilienvermögen (Hauptwohnsitz und weitere Immobilien). Die untersten<br />

40 % weiteren der Haushalte Immobilien besitzen besitzen. kein Immobilienvermögen. Die folgende Abbildung In der grafik zeigt wird die Zusammensetzung nach drei eigentumsformen der<br />

unterschieden: Immobilienvermögensdezile nach ihrem gesamten Immobilienvermögen (Hauptwohnsitz und<br />

weitere Immobilien). Die untersten 40 % der Haushalte besitzen kein Immobilienvermögen. In der<br />

Grafik (i) wird ausschließlich nach drei Eigentumsformen eigentum am unterschieden:<br />

Hauptwohnsitz,<br />

(ii) (i) ausschließlich ausschließlich Eigentum eigentum am Hauptwohnsitz,<br />

an weiteren Immobilien (d. h. Hauptwohnsitzmieter) und<br />

(ii) ausschließlich Eigentum an weiteren Immobilien (d. h. Hauptwohnsitzmieter) und<br />

(iii) sowohl eigentum am Hauptwohnsitz als auch weiteres Immobilieneigentum.<br />

(iii) sowohl Eigentum am Hauptwohnsitz als auch weiteres Immobilieneigentum.<br />

Die meisten Immobilieneigentümer haben ausschließlich eigentum an ihrem Hauptwohnsitz und besitzen<br />

kein Die weiteres meisten Immobilieneigentum. Immobilieneigentümer haben Die gruppe ausschließlich derer, die Eigentum sowohl an ihren ihrem Hauptwohnsitz Hauptwohnsitz besitzen und als<br />

auch weiteres besitzen kein eigentum weiteres an Immobilieneigentum. Immobilien halten, steigt Die Gruppe deutlich derer, mit der die Höhe sowohl des ihren gesamten Hauptwohnsitz Immobilienvermögens<br />

besitzen an. als auch weiteres Eigentum an Immobilien halten, steigt deutlich mit der Höhe des<br />

gesamten Immobilienvermögens an.<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

<strong>20</strong>%<br />

10%<br />

0%<br />

Haushalte mit Eigentum am HWS, an weiteren<br />

Immobilien und beiden Eigentumsformen<br />

(Immobilienvermögenserhebung <strong>20</strong>08, OeNB)<br />

Dezil 1 bis 4 Dezil 5 Dezil 6 Dezil 7 Dezil 8 Dezil 9 Dezil 10<br />

Immobilienvermögensdezile<br />

Anteil mit ausschließlich HW-Eigentum und weiterem Eigentum<br />

Anteil mit ausschließlich weiterem Eigentum<br />

Anteil mit ausschließlich HW-Eigentum<br />

abbildung Abbildung 4: 4: Haushalte Haushalte mit mit eigentum Eigentum am am Hauptwohnsitz, Hauptwohnsitz, an weiteren an weiteren Immobilien Immobilien und beiden und beiden eigentumsformen<br />

Eigentumsformen<br />

Vermögenssteuern jetzt! 19


<strong>20</strong> | S e i t e<br />

Die Konzentration bei der Immobilienvermögensverteilung ist beträchtlich. Das oberste Fünftel hält<br />

75 % des Die gesamten Konzentration Immobilienvermögens bei der Immobilienvermögensverteilung und die top 10 ist % beträchtlich. besitzen 61 Das% oberste (siehe Fünftel folgende hält<br />

<strong>20</strong> | S e i t e<br />

tabelle).<br />

Die Konzentration 75 % des gesamten ist in Bezug Immobilienvermögens auf den Besitz und von die Hauptwohnsitzen Top 10 % besitzen 61 deutlich % (sieheniedriger folgende Tabelle). als jene in Bezug<br />

auf die gesamte Die Konzentration Immobilienvermögensverteilung. ist in Bezug auf den Besitz von Das Hauptwohnsitzen oberste Fünftel deutlich hält 59 niedriger % und alsdie jene top in 10 % besitzen<br />

37 % Bezug des auf gesamten die gesamte Werts Immobilienvermögensverteilung. in Hauptwohnsitzen. Beim Das oberste gesamten Fünftel weiteren hält 59 % Immobilienvermögen<br />

und die Top<br />

hingegen hält 10 % das besitzen oberste 37 Immobilienvermögensdezil % des gesamten Werts in Hauptwohnsitzen. 85 %. Die Parallelen Beim gesamten zur geldvermögensvertei-<br />

weiteren<br />

Die Konzentration bei der Immobilienvermögensverteilung ist beträchtlich. Das oberste Fünftel hält<br />

lung sind offenkundig: Immobilienvermögen Da wie hingegen dort besitzt hält daseine oberste minderheit Immobilienvermögensdezil den großteil des 85 %. Vermögens.<br />

Die Parallelen zur<br />

75 % des gesamten Immobilienvermögens und die Top 10 % besitzen 61 % (siehe folgende Tabelle).<br />

Geldvermögensverteilung sind offenkundig: Da wie dort besitzt eine Minderheit den Großteil des<br />

Die Konzentration ist in Bezug auf den Besitz von Hauptwohnsitzen deutlich niedriger als jene in<br />

Vermögens.<br />

Bezug auf die gesamte Immobilienvermögensverteilung. Das oberste Fünftel hält 59 % und die Top<br />

10 % besitzen 37 % des gesamten Werts in Hauptwohnsitzen. Beim gesamten weiteren<br />

Immobilienvermögen hingegen hält das oberste Immobilienvermögensdezil 85 %. Die Parallelen zur<br />

Immobilienvermögensdezile Geldvermögensverteilung sind offenkundig: Hauptwohnsitze Da wie dort besitzt Weiteres eine Minderheit den Gesamtes Großteil des<br />

Vermögens.<br />

Immobilieneigentum Immobilieneigentum<br />

Anteil der Dezile in %<br />

Dezil 5<br />

Immobilienvermögensdezile<br />

4<br />

Hauptwohnsitze<br />

1<br />

Weiteres<br />

2<br />

Gesamtes<br />

Dezil 6 8<br />

Immobilieneigentum<br />

1<br />

Immobilieneigentum<br />

5<br />

Dezil 7 12 Anteil der 3Dezile in %<br />

8<br />

Dezil 1 8 bis 4 17 0 0 3 10 0<br />

Dezil 5 9 22 4 1 7 14 2<br />

Dezil 6 10 37 8 85 1 61 5<br />

Dezil Gesamt 7 100 12 100 3 100 8<br />

Dezil Tabelle 8 3: Anteile der Immobilienvermögensdezile 17 an Gesamtwerten 3 von Hauptwohnsitzen, 10<br />

tabelle 3: Anteile weiterem der Immobilienvermögensdezile Immobilieneigentum undan gesamtem gesamtwerten Immobilienvermögen<br />

von Hauptwohnsitzen, weiterem<br />

Immobilieneigentum Dezil 9 und gesamtem Immobilienvermögen<br />

22 7 14<br />

Dezil 10 37 85 61<br />

Gesamt Die Immobilienvermögen konzentrieren100 sich in Österreich auf100 die obersten <strong>20</strong> %, sind 100 aber im<br />

Vergleich Tabelle zum3: Anteile Geldvermögen der Immobilienvermögensdezile – wie vorhin dargestellt an – Gesamtwerten noch ungleicher von Hauptwohnsitzen,<br />

verteilt. Während alle<br />

befragten Haushalte weiterem Geldvermögen Immobilieneigentum besitzen, verfügen und gesamtem die untersten Immobilienvermögen<br />

40 % der Haushalte über kein<br />

Die Immobilienvermögen Immobilienvermögen. konzentrieren Ebenso ist sich die Konzentration in österreich an auf der die Spitze obersten („obersten <strong>20</strong> %, 10 sind %“) aber beim im Vergleich<br />

zum geldvermögen Immobilienvermögen – wie vorhin stärker dargestellt ausgeprägt – (siehe noch folgende ungleicher Tabelle). verteilt. Während alle befragten Haushalte<br />

geldvermögen Die Immobilienvermögen besitzen, verfügen konzentrieren die untersten sich in 40 Österreich % der auf Haushalte die obersten über <strong>20</strong> kein %, Immobilienvermögen.<br />

sind aber im<br />

ebenso ist Vergleich die Konzentration zum Geldvermögen an der – spitze wie vorhin („obersten dargestellt 10 – %“) noch beim ungleicher Immobilienvermögen verteilt. Während alle stärker ausgeprägt<br />

(siehe befragten folgende Haushalte tabelle). Geldvermögen besitzen, verfügen die untersten 40 % der Haushalte über kein<br />

Immobilienvermögen. Anteil der Haushalte Ebenso ist die Konzentration Anteil an der am gesamten Spitze („obersten Immobilienvermögen<br />

10 %“) beim<br />

Immobilienvermögen untersten 40 % (Dezilestärker 1 bis 4) ausgeprägt (siehe folgende Tabelle). 0 %<br />

<strong>20</strong> Vermögenssteuern jetzt!<br />

Dezil 1 bis 4 0 0 0<br />

obersten <strong>20</strong> % (Dezile 9 und 10) 75 %<br />

obersten 10 % (oberstes Dezil) 61 %<br />

Anteil unteren der 50 Haushalte % Anteil am gesamten 2 Immobilienvermögen<br />

%<br />

untersten 40 % (Dezile Tabelle 1 bis 4) 4: Immobilienvermögensverteilung in Österreich 0 %<br />

obersten <strong>20</strong> % (Dezile 9 und 10) 75 %<br />

obersten 10 % (oberstes Dezil) 61 %<br />

unteren 50 % 2 %<br />

Tabelle 4: Immobilienvermögensverteilung in Österreich<br />

tabelle 4: Immobilienvermögensverteilung in österreich


2.6 Immobilienvermögen und Erbschaften<br />

S e i t e | 21<br />

Bei den Bestimmungsfaktoren des Immobilienvermögens sind Alter, Ausbildung und einkommen von<br />

Bedeutung. zudem determinieren insbesondere erbschaften die Höhe des Immobilienvermögens.<br />

<strong>20</strong> % der österreichischen Haushalte haben Immobilienvermögen geerbt. nur 2 % aller Haushalte<br />

vereinen rund 40 % des gesamten Immobilienerbschaftsaufkommens in österreich auf sich. Der gini-<br />

Koeffizient bei erbschaften von Immobilien beträgt 0,92. zur Illustration: ein gini-Koeffizient von 0,92<br />

wird etwa dann erreicht, wenn von 100 Personen 99 Personen je einen euro erben, eine Person hingegen<br />

1400 euro. Die erben verfügen über ein weit höheres Immobilienvermögen als die nichterben.<br />

Immobilienerbschaften sind für Haushalte mit niedrigerem Immobilienvermögen aber relativ zu ihrem<br />

gesamten Immobilienvermögen wichtiger. Doch nur wenige Haushalte in österreich haben hohe Immobilienerbschaften<br />

erhalten. 23<br />

Insgesamt ergibt sich aus den Analysen und erhebungen zur Verteilung der Befund, dass die ungleichheit<br />

bei Vermögen und Immobilienerbschaften viel größer ist als bei einkommen. Die auf den Analysen<br />

basierenden gini-Koeffizienten24 2.6 Immobilienvermögen und Erbschaften<br />

Bei den Bestimmungsfaktoren des Immobilienvermögens sind Alter, Ausbildung und Einkommen von<br />

Bedeutung. Zudem determinieren insbesondere Erbschaften die Höhe des Immobilienvermögens.<br />

<strong>20</strong> % der österreichischen Haushalte haben Immobilienvermögen geerbt. Nur 2 % aller Haushalte<br />

vereinen rund 40 % des gesamten Immobilienerbschaftsaufkommens in Österreich auf sich. Der Gini-<br />

Koeffizient bei Erbschaften von Immobilien beträgt 0,92. Zur Illustration: Ein Gini-Koeffizient von 0,92<br />

wird etwa dann erreicht, wenn von 100 Personen 99 Personen je einen <strong>Euro</strong> erben, eine Person<br />

hingegen 1400 <strong>Euro</strong>. Die Erben verfügen über ein weit höheres Immobilienvermögen als die<br />

Nichterben. Immobilienerbschaften sind für Haushalte mit niedrigerem Immobilienvermögen aber<br />

relativ zu ihrem gesamten Immobilienvermögen wichtiger. Doch nur wenige Haushalte in Österreich<br />

haben hohe Immobilienerbschaften erhalten.<br />

in der tabelle belegen dies. Vor dem Hintergrund der manchmal etwas<br />

skurrilen Diskussion in österreich kann man auch festhalten: Der viel zitierte mittelstand (wie vage er<br />

auch definiert sein mag) besitzt nicht den großteil des Vermögens in österreich, sondern eine überschaubare<br />

Vermögenselite der reichsten 10 %.<br />

23<br />

Insgesamt ergibt sich aus den Analysen und Erhebungen zur Verteilung der Befund, dass die<br />

Ungleichheit bei Vermögen und Immobilienerbschaften viel größer ist als bei Einkommen. Die auf<br />

den Analysen basierenden Gini-Koeffizienten 24 in der Tabelle belegen dies. Vor dem Hintergrund der<br />

manchmal etwas skurrilen Diskussion in Österreich kann man auch festhalten: Der viel zitierte<br />

Mittelstand (wie vage er auch definiert sein mag) besitzt nicht den Großteil des Vermögens in<br />

Österreich, sondern eine überschaubare Vermögenselite der reichsten 10 %.<br />

23 ebenda, seite 247 f.<br />

Gini-Koeffizient<br />

Bruttogeldvermögen 0,66<br />

Immobilienvermögen 0,76<br />

Immobilienerbschaften 0,92<br />

Einkommen (lohnsteuerpflichtig) 0,45<br />

Tabelle 5: Gini-Koeffizienten für unterschiedliche Kategorien für Österreich<br />

tabelle 5: gini-Koeffizienten für unterschiedliche Kategorien für österreich<br />

23 Ebenda, Seite 247 f.<br />

24 Der Gini-Koeffizient ist ein Maß für Gleichheit/Ungleichheit. Je näher er bei 1 liegt, desto ungleicher ist die Verteilung. Ein Koeffizient von<br />

1 bedeutet, dass eine Person alles besitzt, ein Koeffizient von 0, dass alle gleich viel besitzen (Gleichverteilung).<br />

24 Der gini-Koeffizient ist ein maß für gleichheit/ungleichheit. je näher er bei 1 liegt, desto ungleicher ist die Verteilung. ein Koeffizient von 1 bedeutet, dass eine<br />

Person alles besitzt, ein Koeffizient von 0, dass alle gleich viel besitzen (gleichverteilung).<br />

Vermögenssteuern jetzt! 21


22 Vermögenssteuern jetzt!


3 Bewertung von Grundvermögen<br />

3.1 Problemaufriss<br />

grund- und Immobilienvermögen wird in österreich auf der Basis von einheitswerten besteuert. Diese<br />

wurden 1973 zum letzten mal in einer Hauptfeststellung erhoben und 1983 linear um 35 % erhöht. Damit<br />

wurde der Vorschrift des Bewertungsgesetzes, in zeitabständen von neun jahren die einheitswerte<br />

im rahmen von Hauptfeststellungen festzulegen, nicht nachgekommen.<br />

Laut älteren schätzungen betragen die einheitswerte von nicht land- und forstwirtschaftlich genutztem<br />

grundvermögen nur etwa 10 % bis <strong>20</strong> % der Verkehrswerte. Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen<br />

fallen Verkehrswerte und steuerliche Bemessungsgrundlage noch deutlicher auseinander: Die<br />

relation zwischen einheitswert und Verkehrswert wird auf 1 % bis 2 % geschätzt bzw. 1 : 30. Beim<br />

sonstigen grundvermögen ist die Kluft geringer.<br />

Die ermittlung des Bodenwertes ist in den Bodenwert-richtlinien geregelt. In diesem erlass ist zwar die<br />

Führung der Kaufpreissammlung angeordnet, bisher ist jedoch eine automationsunterstützte erfassung<br />

und Führung der Kaufpreissammlung nicht umgesetzt worden. Inhaltlich wäre nach den Bodenwertrichtlinien<br />

auf die Frage des gewöhnlichen geschäftsverkehrs, auf das Vorliegen ungewöhnlicher oder<br />

persönlicher Verhältnisse, auf Lage und Form des grundstücks, die Bodenbeschaffenheit, den erschließungszustand,<br />

die Verbauungsmöglichkeit und die Frage von Baubeschränkungen etc. Bedacht<br />

zu nehmen. 25<br />

Die folgenden Ausführungen sollen darstellen, wie die Bewertung von grundvermögen in der europäischen<br />

union bzw. in ausgewählten europäischen Ländern gehandhabt wird.<br />

25 Vgl.B. rossmann (<strong>20</strong>06), seite 295 ff.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 23


3.2 Internationale Ansätze<br />

<strong>Euro</strong>päische Union<br />

Die Besteuerung von grundvermögen ist in der eu weit verbreitet. Bis auf malta und slowenien erheben<br />

sämtliche mitgliedstaaten eine Form der grundsteuer. 26 Hinsichtlich der tatsächlichen Wertbestimmung<br />

des grundvermögens bestehen jedoch erhebliche internationale unterschiede. Während die<br />

grundsteuerregime in Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, zypern und auch österreich an<br />

marktferne Wertverhältnisse anknüpfen, werden in vielen mitgliedstaaten unterschiedliche ertrags- und<br />

Vergleichswertverfahren zu einer möglichst verkehrswertnahen Bewertung des grundvermögens herangezogen.<br />

Daneben ist das Konzept einer Flächensteuer insbesondere in Osteuropa verbreitet. Hinzu<br />

kommen mehr oder weniger komplexe Bewertungsverfahren, die anhand von wertbestimmenden<br />

Faktoren (insbesondere grundstücksgröße, nutzungsart, Alter, Lage oder Qualität der angrenzenden<br />

Infrastruktur) „objektive Werte“ zur Bestimmung der steuerbemessungsgrundlage ermitteln (siehe tabelle).<br />

27<br />

Die Besteuerung von Grundvermögen ist in der EU weit verbreitet. Bis auf Malta und Slowenien<br />

erheben sämtliche Mitgliedstaaten eine Form der Grundsteuer. 26 Hinsichtlich der tatsächlichen<br />

Wertbestimmung des Grundvermögens bestehen jedoch erhebliche internationale Unterschiede.<br />

Während die Grundsteuerregime in Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Zypern und auch<br />

Österreich an marktferne Wertverhältnisse anknüpfen, werden in vielen Mitgliedstaaten<br />

unterschiedliche Ertrags- und Vergleichswertverfahren zu einer möglichst verkehrswertnahen<br />

Bewertung des Grundvermögens herangezogen. Daneben ist das Konzept einer Flächensteuer<br />

insbesondere in Osteuropa verbreitet. Hinzu kommen mehr oder weniger komplexe<br />

Bewertungsverfahren, die anhand von wertbestimmenden Faktoren (insbesondere Grundstücksgröße,<br />

Nutzungsart, Alter, Lage oder Qualität der angrenzenden Infrastruktur) „objektive Werte“ zur<br />

Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage ermitteln (siehe Tabelle). 27<br />

24 Vermögenssteuern jetzt!<br />

3.2 Internationale Ansätze<br />

<strong>Euro</strong>päische Union<br />

Grundsteuer enthält …<br />

Keine Wertkomponente Wertkomponente<br />

Flächensteuer Bodenrichtwerte Verkehrswerte Bewertung auf<br />

Umsetzung in <strong>Euro</strong>pa<br />

CZ, HU, PL, SK EE DK, NL, LT, LV,<br />

Abkürzungen:<br />

SE, BE, IE, UK<br />

Basis veralteter<br />

Verkehrswerte/<br />

Objektivierte Werte<br />

FR, LU, CY<br />

GR, ES, PT<br />

AT Österreich, BE Belgien, CY Zypern, CZ Tschechische Republik, D Deutschland, DK Dänemark, EE Estland,<br />

Einheitswerte<br />

AT, D, I<br />

ES Spanien, FR Frankreich, GR Griechenland, HU Ungarn, IE Irland, I Italien, LT Litauen, LU Luxemburg, LV Lettland, NL<br />

Niederlande, PL Polen, PT Portugal SE Schweden, SK Slowakische Republik, UK Vereinigtes Königreich<br />

Tabelle 6: Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer<br />

tabelle 6: Bemessungsgrundlagen der grundsteuer<br />

26 Das nationale Steuerrecht in Slowenien sieht eine Grundsteuer nicht vor, den Gemeinden steht es aber offen, Abgaben auf das<br />

Grundvermögen zu erheben.<br />

27 Vgl. C. Spengel, J. H. Heckemeyer, B. Zinn (<strong>20</strong>11), Seite 10 ff.<br />

26 Das nationale steuerrecht in slowenien sieht eine grundsteuer nicht vor, den gemeinden steht es aber offen, Abgaben auf das grundvermögen zu erheben.<br />

27 Vgl. C. spengel, j. H. Heckemeyer, B. zinn (<strong>20</strong>11), seite 10 ff.


abbildung 3: Bemessungsgrundlage der grundsteuer<br />

Vermögenssteuern jetzt! 25


Niederlande<br />

Die Besteuerung von grundvermögen/Liegenschaften erfolgt in den niederlanden sowohl auf kommunaler<br />

ebene („Onroerend zaak Belasting/OzB“ = Liegenschaftssteuer) als auch auf nationaler ebene<br />

(„eigenwoningforfait“ = fiktives einkommen aus Liegenschaftsbesitz, das vom steuerpflichtigen zum zu<br />

versteuernden einkommen gezählt werden muss).<br />

Beide steuern haben als Bemessungsgrundlage den sogenannten WOz-Wert (= Wert der Liegenschaft),<br />

28 der von durch die gemeinden dazu beauftragten taxatoren ermittelt und registriert wird. Der<br />

WOz-Wert einer Liegenschaft (der einem „fairen“ marktwert nahekommen soll) wird von den gemeinden<br />

jährlich neu festgelegt. In der Praxis wird dieser Wert dadurch bestimmt, dass mit ähnlichen Liegenschaften<br />

in der näheren umgebung verglichen wird. generell liegt dieser WOz-Wert jedoch etwas<br />

unter dem tatsächlichen marktwert.<br />

28 Das entsprechende gesetz zur Bewertung von eigentum (WOz) trat 1995 in Kraft. Dieses gesetz verpflichtet gemeindebehörden, das eigentum innerhalb der<br />

gemeindegrenzen regelmäßig zu bewerten. es verpflichtet die gemeinden außerdem, die individuellen Werte an steuerbehörden und Wasserverbände weiter-<br />

zuleiten, um die grundlagen für einkommen- und grundsteuern sowie Wasserverbandsabgaben zu liefern.<br />

26 Vermögenssteuern jetzt!


Schweden<br />

Die Besteuerung von grundvermögen ist durch das gesetz der staatlichen grundsteuer: „lag (1984:1052)<br />

om statlig fastighetsskatt“ festgelegt.<br />

In schweden unterscheidet man zwischen kommunaler Abgabe und staatlicher grundsteuer.<br />

Die grundsteuer/-abgabe fällt für alle grundstücke mit Ausnahme von Wald und landwirtschaftlichen<br />

nutzflächen sowie allgemeinen gebieten wie straßen und Plätzen an.<br />

Die Berechnungsgrundlage für die grundsteuer/-abgabe ist der einheitswert. Dieser ist im gesetz mit<br />

75 % des marktwertes angelegt. rechengrundlage ist hierbei der marktwert der Objekte zwei jahre<br />

zuvor. Die marktwerte werden beim Finanzamt (skatteverket) registriert, und dieses ist auch verantwortlich<br />

für die Datensammlung.<br />

unter marktwert versteht man den wahrscheinlichen Preis, der beim Verkauf auf dem allgemeinen<br />

markt erzielt wird. Der marktwert wird mithilfe von statistiken über verkaufte Wohnungen und ähnliche<br />

Objekte in einem speziellen „Wertegebiet“ 29 ermittelt. Der einheitswert ist das resultat der Anwendung<br />

der Bewertungsmodelle, die für die grundsteuerveranlagung von einfamilienhäusern mit zugehörigem<br />

grundstück gelten.<br />

Diese Bewertungsmodelle geben an, wie bei der Bewertung der grundsteuerveranlagung vorgegangen<br />

werden soll.<br />

Beispiel für einige „Wertefaktoren“ für die Bewertung:<br />

Für grundstücke:<br />

• Größe des Grundstückes<br />

• Wasser und Abwasser<br />

• Art der Bebauung<br />

• Nähe zum Strand<br />

Für einfamilienhäuser:<br />

• Größe (Wohn- und Nebenfläche)<br />

• Alter<br />

• Standort<br />

• Baukategorie<br />

29 Vgl. http://www.skatteverket.se/download/18.5fc8c94513259a4ba1d800014377/350C02.pdf<br />

Vermögenssteuern jetzt! 27


Die staatliche grundsteuer auf Wohnungen wurde am 1. jänner <strong>20</strong>08 abgeschafft und durch eine kommunale<br />

Abgabe ersetzt. Die grundabgabe geht an die Kommunen, in der sich die Wohnung/das grundstück<br />

befindet.<br />

Der einheitswert für einfamilienhäuser besteht z. B. aus dem grundstückswert und dem Wert des Hauses.<br />

grundstücke und gebäude, die nicht als Wohnungen gerechnet werden, werden mit einer staatlichen<br />

grundsteuer besteuert:<br />

Der staatliche steuersatz wird in folgenden Fällen beibehalten:<br />

• unbebautes Grundstück 1 % vom Einheitswert<br />

• Einfamilienhäuser und Mietshäuser im Bau 1 % vom Einheitswert<br />

• Stromproduzent (Wasser- oder Stromkraftwerk)<br />

Dem steuersatz wird der einheitswert des grundstückes zugrunde gelegt, also im Prinzip 75 % des<br />

marktwertes. Die steuersätze für Industriegrundstücke betragen 0,5 % vom einheitswert und für den<br />

lokalen teil eines mietshauses, unbebaute grundstücke usw. 1 % vom einheitswert.<br />

erbschaftssteuer und schenkungssteuer wurden am 1. jänner <strong>20</strong>05 abgeschafft. 30<br />

30 Wirtschaftskammer österreich, Außenhandelsstelle stockholm, schriftliche Anfragebeantwortung vom 17. 6. <strong>20</strong>09.<br />

28 Vermögenssteuern jetzt!


Dänemark<br />

eine Liegenschaftsbewertung bildet die grundlage für unterschiedliche steuern wie auch die Liegenschaftswertsteuer,<br />

deren grundlage der Wert der Liegenschaft ist, sowie die kommunale grundsteuer<br />

(Landsteuer), die auf dem Wert des grundes basiert.<br />

jedes zweite jahr werden Liegenschaften in Dänemark bewertet. Diese Bewertung bestimmt den gebäude-<br />

und grundstückswert für jede Liegenschaft. Der gebäudewert ist eine schätzung des Preises,<br />

der erzielt würde, würde man das gebäude verkaufen. Der grundstückswert ist der Wert eines unbebauten<br />

grundstücks. Weiters werden unterschiedliche Faktoren wie die Lage und nutzung der Liegenschaft<br />

berücksichtigt. In den bewertungsfreien jahren wird eine Anpassung (Indexierung) der Werte<br />

vorgenommen.<br />

mit der Bewertung der Liegenschaften ist eine eigene Bewertungsbehörde befasst, die dem Finanzministerium<br />

zugeordnet ist. Die Behörde, die über regionalstellen im ganzen Land verfügt, beschäftigt<br />

mehr als <strong>20</strong>0 Personen.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 29


Die Debatte in Österreich<br />

Die steuerreformkommission 1998 hat eine Vereinfachung der erfassung der grundstückswerte vorgeschlagen,<br />

und zwar unter zugrundelegung vorhandener Daten aus Kaufpreissammlungen, Flächenwidmungsplänen<br />

und gebäudedaten. erforderlich erscheint demnach eine Überarbeitung der Bodenwertrichtlinie,<br />

mit dem ziel, für bestimmte gebiete der gemeinde dem Verkehrswert nahekommende<br />

Bodenwerte zu erhalten. Wesentlich dafür ist eine automationsunterstützte erfassung der vorhandenen<br />

Daten, die die Belastung für die Verwaltung möglichst gering halten soll. 31<br />

einen Alternativvorschlag zur einheitsbewertung hat bereits die steuerreformkommission 1998 gemacht.<br />

Danach sollten ausgehend von der grundstücksgröße die der Besteuerung zugrunde zu legenden<br />

sätze nach der nutzung als grünland, Wohngebiet, Industriegebiet etc. variieren und allenfalls<br />

auch nach Bauklassen (geschoßhöhen) eine Differenzierung ermöglichen. Bund und Länder könnten<br />

rahmen für die steuersätze vorsehen, die gemeinden müssten dann selbst die konkreten sätze innerhalb<br />

dieses rahmens festlegen.<br />

Hinsichtlich der damals noch bestehenden erbschafts- und schenkungssteuer formulierte die Kommission<br />

die empfehlung, dass dem tatsächlichen Wert nahekommende Bemessungsgrundlagen beim<br />

grundvermögen sowie die Beseitigung sachlich nicht begründbarer steuerbefreiungen mit einer Absenkung<br />

der steuersätze und einer wesentlichen Anhebung der Freibeträge einhergehen sollten. Dies<br />

soll eine gerechtere Besteuerung gewährleisten und eine mehrbelastung beim Übergang geringer Vermögen<br />

verhindern.<br />

Das sammeln von marktinformationen/marktpreisen ist – das zeigen die internationalen Beispiele –<br />

für eine laufende Anpassung der Liegenschaftswerte ein wichtiger teil des Bewertungsprozesses. Auf<br />

jeden Fall braucht der Aufbau eines solchen systems eine lange Vorlaufzeit und eine entsprechende<br />

personelle Ausstattung der Finanzbehörden, wie das dänische Beispiel zeigt. zu berücksichtigen sind<br />

dabei allerdings auch etwaige Anreizstrukturen und strategische Überlegungen. Der Bund hat möglicherweise<br />

kein besonders großes Interesse an der Vereinfachung bzw. reform des einheitswertverfahrens,<br />

da die steuern auf Basis der einheitswertbescheide vorwiegend den gemeinden zugutekommen,<br />

die Verwaltungskosten aber beim Bund liegen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftspolitischen Brisanz<br />

dieses themas stellen diese Kompetenzverteilungen ein zusätzliches Hindernis dar. 32<br />

31 Immobilienpreiserhebungen und -vergleiche bieten mittlerweile private Anbieter online an. siehe zum Beispiel www.checkimmo.com, www.webservicesunited.<br />

com oder www.zt.co.at<br />

32 Vgl. e. Wabl (<strong>20</strong>08), seite 21.<br />

30 Vermögenssteuern jetzt!


4 Vorschläge für eine faire Besteuerung von Vermögen<br />

Die folgenden steuerlichen möglichkeiten sollen einerseits die Auswirkungen auf den staatshaushalt<br />

darstellen und andererseits grundlage für mögliche Handlungsfelder aufzeigen. Die möglichkeiten bilden<br />

lediglich Vorschläge ab und sind nur ein teil der gesamten Vielfalt, welche im Bereich der vermögensbezogenen<br />

steuern vorhanden sind und in österreich noch nicht optimiert bzw. umgesetzt wurden.<br />

Dass Vermögende mit aller Vehemenz die die im Folgenden angeführten Änderungsvorschläge ablehnen<br />

werden, liegt in sich begründet und ist zu erwarten.<br />

„Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, dass sie immer zu über die<br />

Dornen jammern.“ 33<br />

Der bekannte österreichische Wirtschaftswissenschafter und WIFO-experte, Alois guger, sagte zur<br />

Besteuerung von Vermögen treffend:<br />

„Wer vermögend ist, kann in Österreich gut Steuern sparen!“ 34<br />

Doch wie meinte schon der römische Kaiser Vespasian zu seinem sohn Titus, als dieser sich beschwerte,<br />

dass der Kaiser auf öffentliche toiletten eine Latrinensteuer einheben ließ, nachdem ihm der Kaiser<br />

eine münze hinhielt und titus eingestehen musste:<br />

„Pecunia non olet“, was so viel bedeutet wie „Geld stinkt nicht!“ 35 – Worauf Kaiser Vespasian<br />

seinem sohn Titus sagte: „… und dennoch stammt sie aus dem Urin!“<br />

zunehmend mehr österreichische Politiker und Interessenvertreter sehen die einführung vermögensbezogener<br />

steuern positiv.<br />

Werner Faymann (Bundeskanzler): „… das Budget soll auch mit Vermögenssteuern<br />

saniert werden.“ 36<br />

oder<br />

Heinz Fischer (Bundespräsident): „… ein Staat darf Gerechtigkeit nicht nur mit Lippenbekenntnissen<br />

pflegen. Man muss sich mit Problemen der Einkommens- und Vermögensverteilung<br />

ernsthaft auseinandersetzen. Daher ist die Erbschafts- und Vermögenssteuer<br />

auch eine Gewissensfrage.“ 37<br />

33 F. sagan (1935 – <strong>20</strong>04), französische schriftstellerin, Die zeIt schrieb anlässlich ihres todes: „sie veränderte mit ihren Büchern und noch mehr mit ihrem Lebensstil<br />

Frankreich“, 30.09.<strong>20</strong>04.<br />

34 Der standard, 29.07.<strong>20</strong>06.<br />

35 t. F. Vespasian (9 – 79), Kölner stadt-Anzeiger, 27.12.<strong>20</strong>11.<br />

36 Wiener zeitung, 11.12.<strong>20</strong>11.<br />

37 Kurier, 16.07.<strong>20</strong>11.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 31


32 | S e i t e<br />

4.1 4.1 Besteuerung von von Realvermögen<br />

Das realvermögen umfasst u. a. maschinen, Anlagen, grundstücke, gebäude und dauerhafte Konsumgüter.<br />

Vor allem die Bereiche grundstücke, gebäude und dauerhafte Konsumgüter (Kunstgegenstände,<br />

Luxusgüter bzw. superiore güter38 Das Realvermögen umfasst u. a. Maschinen, Anlagen, Grundstücke, Gebäude und dauerhafte<br />

Konsumgüter. Vor allem die Bereiche Grundstücke, Gebäude und dauerhafte Konsumgüter<br />

(Kunstgegenstände, Luxusgüter bzw. superiore Güter<br />

) werden derzeit steuertechnisch stiefmütterlich bearbeitet.<br />

Dennoch ist zu überlegen, ob eine Besteuerung von realvermögen nicht sinnvoll wäre. Hier kommt vor<br />

allem der Besteuerung von grund und Boden große Bedeutung zu. grund und Boden für „normale“<br />

Wohnzwecke sollte grundsätzlich aber nicht stärker besteuert werden als derzeit. Bei der Besteuerung<br />

im Bereich der Bodenspekulation auf grund und Boden, auf Flächen, die anderen zwecken dienen<br />

und/oder spekulationsobjekte sind, zielt die von uns vorgeschlagene steuer auf den Wertzuwachs ab.<br />

Im Fall des realvermögens ist vor allem eine neuerhebung der Bemessungsgrundlage für die grundsteuer<br />

und die neubemessung dieser notwendig. Daneben gilt es aber auch, Luxusgüter einer gerechten<br />

Vermögensbesteuerung zuzuführen.<br />

Die derzeitige zusammensetzung der vermögensbezogenen steuern setzt sich im Wesentlichen aus<br />

zwei Komponenten zusammen: einerseits aus der grunderwerbsteuer (ca. 727 mio. euro) und andererseits<br />

aus der grundsteuer (ca. 606 mio. euro). Daneben werden aus diversen Kapitalverkehrssteuern<br />

jährlich ca. 102 mio. euro vom Bund eingehoben. mit rund 6 mio. euro ist die Bodenwertabgabe derzeit<br />

als randerscheinung zu bezeichnen. Der restliche teil von ca. 35 mio. euro ist auf die erbschafts- und<br />

schenkungssteuer zurückzuführen. Diese letzte Quelle ist aber dem staat versiegt, da die erbschafts-<br />

39, 40<br />

steuer mit August <strong>20</strong>08 abgeschafft worden ist (siehe grafik ). 38 ) werden derzeit steuertechnisch<br />

stiefmütterlich bearbeitet. Dennoch ist zu überlegen, ob eine Besteuerung von Realvermögen nicht<br />

sinnvoll wäre. Hier kommt vor allem der Besteuerung von Grund und Boden große Bedeutung zu.<br />

Grund und Boden für „normale“ Wohnzwecke sollte grundsätzlich aber nicht stärker besteuert<br />

werden als derzeit. Bei der Besteuerung im Bereich der Bodenspekulation auf Grund und Boden, auf<br />

Flächen, die anderen Zwecken dienen und/oder Spekulationsobjekte sind, zielt die von uns<br />

vorgeschlagene Steuer auf den Wertzuwachs ab.<br />

Im Fall des Realvermögens ist vor allem eine Neuerhebung der Bemessungsgrundlage für die<br />

Grundsteuer und die Neubemessung dieser notwendig. Daneben gilt es aber auch, Luxusgüter einer<br />

gerechten Vermögensbesteuerung zuzuführen.<br />

Die derzeitige Zusammensetzung der vermögensbezogenen Steuern setzt sich im Wesentlichen aus<br />

zwei Komponenten zusammen: einerseits aus der Grunderwerbsteuer (ca. 727 Mio. <strong>Euro</strong>) und<br />

andererseits aus der Grundsteuer (ca. 606 Mio. <strong>Euro</strong>). Daneben werden aus diversen<br />

Kapitalverkehrssteuern jährlich ca. 102 Mio. <strong>Euro</strong> vom Bund eingehoben. Mit rund 6 Mio. <strong>Euro</strong> ist die<br />

Bodenwertabgabe derzeit als Randerscheinung zu bezeichnen. Der restliche Teil von ca. 35 Mio. <strong>Euro</strong><br />

ist auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer zurückzuführen. Diese letzte Quelle ist aber dem Staat<br />

versiegt, da die Erbschaftssteuer mit August <strong>20</strong>08 abgeschafft worden ist (siehe Grafik ). 39,40<br />

Steuern auf<br />

Vermögen<br />

(1,89 % des<br />

gesamten<br />

Steuervolumens)<br />

1.484<br />

32 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Grundsteuer<br />

606<br />

Stiftungseingangssteuer<br />

10<br />

Erbschafts- und<br />

Schenkungssteuer<br />

35<br />

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (<strong>20</strong>10) in <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Bodenwertabgabe<br />

6<br />

Grafik 6: Steuern auf Vermögen in Österreich<br />

Grafik 6: steuern auf Vermögen in österreich<br />

Kapitalverkehrssteuer<br />

102<br />

Grunderwerb-<br />

steuer<br />

727<br />

38<br />

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Luxusgüter: Superiore Güter sind in der Haushaltstheorie der Mikroökonomie Güter, die bei<br />

steigendem Einkommen relativ stärker nachgefragt werden. Das heißt, dass die Nachfrage nach diesen Gütern stärker zunimmt als das<br />

Einkommen. Sie besitzen somit eine Einkommenselastizität größer eins. Als Beispiel für superiore Güter können Luxusgüter genannt<br />

werden.<br />

39<br />

BMF und Bundesrechenzentrum: „Ertragsanteile <strong>20</strong>10“, April <strong>20</strong>11.<br />

40<br />

Die verbleibenden 35 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer <strong>20</strong>10 stammen aus Verlassenschaften, deren Erblasser/innen<br />

vor dem 1. August <strong>20</strong>08 verstorben sind.<br />

38 http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Luxusgüter: superiore güter sind in der Haushaltstheorie der mikroökonomie güter, die bei steigendem einkommen<br />

relativ stärker nachgefragt werden. Das heißt, dass die nachfrage nach diesen gütern stärker zunimmt als das einkommen. sie besitzen somit eine einkommenselastizität<br />

größer eins. Als Beispiel für superiore güter können Luxusgüter genannt werden.<br />

39 BmF und Bundesrechenzentrum: „ertragsanteile <strong>20</strong>10“, April <strong>20</strong>11.<br />

40 Die verbleibenden 35 millionen euro aus der erbschafts- und schenkungssteuer <strong>20</strong>10 stammen aus Verlassenschaften, deren erblasser/-innen vor dem<br />

1. August <strong>20</strong>08 verstorben sind.


Wie bereits im Kapitel 1.2 dargestellt, kritisiert auch die OeCD, dass die Besteuerung von Vermögen<br />

in österreich viel geringer ist als in anderen OeCD-Ländern. Vermögen soll in österreich daher stärker<br />

besteuert werden, so OeCD-generalsekretär Angel gurria. 41,42<br />

Die Kritiker der Besteuerung von realvermögen warnen indes vor einer Belastung des mittelstandes.<br />

Josef Pühringer (Landeshauptmann Oberösterreich): „… die ÖVP ist nicht der Schutzpatron<br />

der Reichen, das ist ganz klar. Ich sage aber auch: Wenn man mit so einer Steuer<br />

wirklich Geld hereinbekommen will, dann muss sie in Richtung Mittelstand gehen, vor<br />

allem wenn es um Steuern auf Grund und Boden geht. Und das lehne ich natürlich ab.“ 43<br />

Den Autoren dieser studie ist klar, dass die Besteuerung von realvermögen nicht die unteren schichten<br />

und den mittelstand treffen darf.<br />

Herbert Tumpel (Präsident der Arbeiterkammer): „… die Vermögenssteuer darf nicht<br />

den Mittelstand treffen. … Es geht um jene 10 Prozent an der Spitze, die 85 Prozent des<br />

Grundvermögens halten. Das ist nicht der Mittelstand, sondern weit davon entfernt.“ 44<br />

ögB-Präsident Erich Foglar sagte in richtung Kritiker der Besteuerung von Vermögen in der OrF-<br />

Pressestunde am 5. juni <strong>20</strong>11:<br />

„… diese Leute befinden sich im Land der Märchen … das ist Kasperl und Petzi-Bär.“ 45<br />

41 http://www.oecd.org/document/6/0,3746,de_34968570_35008930_46731398_1_1_1_1,00.html<br />

42 Pressekonferenz der OeCD am 11.07.<strong>20</strong>11: OeCD Länderbericht.<br />

43 österreich, 05.09.<strong>20</strong>11.<br />

44 OrF-Pressestunde, 19.06.<strong>20</strong>11.<br />

45 Kronen zeitung, 05.06.<strong>20</strong>11.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 33


Die derzeitige Rechtslage geht bei der Berechnung der Grundsteuer vom Einheitswertbegriff nach<br />

dem Bewertungsgesetz aus. Die gesetzliche Grundlage dafür stammt aus dem Jahre 1955. Wie die<br />

Entwicklung der Grundsteuer zeigt, hat sich vor allem die Grundsteuer B in den letzten Jahrzehnten<br />

vergrößert 4.1.1 Grundsteuer<br />

(Grundsteuer auf Wohnobjekte), jedoch die Grundsteuer A (Grundsteuer auf Land- und<br />

Forstwirtschaft) kaum verändert. Betrachtet man den Anteil der Grundsteuer im Verhältnis zur<br />

Wirtschaftsleistung (BIP), so sieht man, dass der Anteil von 0,32 % (1965) auf 0,<strong>20</strong> % (<strong>20</strong>08) gesunken<br />

ist. 46 Hauptursache dafür ist, dass die Einheitswerte seit Jahrzenten annähernd unverändert sind.<br />

Dieser Umstand wurde schon des Öfteren von der österreichischen Rechtsprechung kritisiert. 47 Der<br />

Gesetzgeber wurde schon mehrmals aufgefordert, dass er die Einheitswerte den Verkehrswerten<br />

anpassen soll. Im Folgenden werden zwei dieser Entscheidungen auszugsweise zitiert. Daneben<br />

haben die Länder unterschiedliche Regelungen bezüglich der Befreiung der Grundsteuer eingeführt.<br />

Das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer, welche zu 100 % den Gemeinden zufließt, betrug <strong>20</strong>10<br />

ca. 606 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong>.<br />

Die derzeitige rechtslage geht bei der Berechnung der grundsteuer vom einheitswertbegriff nach dem<br />

Bewertungsgesetz aus. Die gesetzliche grundlage dafür stammt aus dem jahre 1955. Wie die entwicklung<br />

der grundsteuer zeigt, hat sich vor allem die grundsteuer B in den letzten jahrzehnten vergrößert<br />

(grundsteuer auf Wohnobjekte), jedoch die grundsteuer A (grundsteuer auf Land- und Forstwirtschaft)<br />

kaum verändert. Betrachtet man den Anteil der grundsteuer im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung (BIP),<br />

so sieht man, dass der Anteil von 0,32 % (1965) auf 0,<strong>20</strong> % (<strong>20</strong>08) gesunken ist. 46 Hauptursache dafür<br />

ist, dass die einheitswerte seit jahrzehnten annähernd unverändert sind. Dieser umstand wurde schon<br />

des öfteren von der österreichischen rechtsprechung kritisiert. 47 Der gesetzgeber wurde schon mehrmals<br />

aufgefordert, dass er die einheitswerte den Verkehrswerten anpassen soll. Im Folgenden werden<br />

zwei dieser entscheidungen auszugsweise zitiert. Daneben haben die Länder unterschiedliche regelungen<br />

bezüglich der Befreiung der grundsteuer eingeführt. Das gesamtaufkommen aus der grundsteuer,<br />

welche zu 100 % den gemeinden zufließt, betrug <strong>20</strong>10 ca. 606 millionen euro.<br />

34 Vermögenssteuern jetzt!<br />

abbildung 4: entwicklung der grundsteuer<br />

46 Quelle: APA/WIFO/statistik Austria.<br />

Abbildung 4: Entwicklung der Grundsteuer<br />

46 47 Quelle: K.-W. APA/WIFO/Statistik Fellner, österreichische Austria. steuerzeitung (22/<strong>20</strong>11): „Veraltete einheitswerte: Verfassungswidrigkeit bestätigt“.<br />

47<br />

K.-W. Fellner, Österreichische Steuerzeitung (22/<strong>20</strong>11): „Veraltete Einheitswerte: Verfassungswidrigkeit bestätigt“.


Besteuerungsgrundlage der grundsteuer ist derzeit der für den Veranlagungszeitpunkt maßgebende<br />

einheitswert des steuergegenstandes (§ 12 grstg 1955). Bei der Berechnung der steuer ist von einem<br />

steuermessbetrag auszugehen, der durch Anwendung der steuermesszahl (§ 19 grstg 1955) auf<br />

den einheitswert zu ermitteln ist. Die steuermessbeträge sind im Anschluss an die Hauptfeststellung<br />

der einheitswerte allgemein bescheidmäßig festzusetzen (Hauptveranlagung; § <strong>20</strong> grstg 1955). Der<br />

Hauptveranlagung ist der einheitswert zugrunde zu legen, der auf den Hauptfeststellungszeitpunkt<br />

festgestellt worden ist (§ <strong>20</strong> Abs. 2 Bewg 1955). Die im Anschluss an die Hauptfeststellung der einheitswerte<br />

festzusetzenden grundsteuermessbeträge werden erst mit Beginn des Folgejahres wirksam<br />

(§ <strong>20</strong> Abs. 3 grstg 1955 iVm § <strong>20</strong> Abs. 3 erster satz Bewg 1955). Der jahresbetrag der grundsteuer<br />

ist nach einem Hundertsatz (Hebesatz) des steuermessbetrages zu berechnen. Der Hebesatz wird<br />

nach maßgabe der Bestimmungen des jeweils geltenden FAg von der gemeinde festgesetzt; er darf<br />

nach dem derzeit maßgebenden rechtsstand 500 vH nicht übersteigen (§ 15 Abs. 1 FAg <strong>20</strong>08, BgBl.<br />

I 103/<strong>20</strong>07).<br />

Die letzte Bewertung der Agrar-Immobilien als grundlage für die „grundsteuer A“ wurde 1988 durchgeführt.<br />

Für nicht landwirtschaftliche Immobilien – also jene, die durch die „grundsteuer B“ versteuert<br />

werden – wurden die einheitswerte zuletzt 1973 in der „Hauptfeststellung“ erhoben. eigentlich hätte die<br />

nächste Hauptfeststellung bereits 1982 erfolgen sollen. In mehreren schritten wurde jedoch lediglich<br />

eine pauschale Anpassung um 35 % getätigt.<br />

Der Verfassungsgerichtshof hat sich in mehreren entscheidungen zu unterschiedlichen gesetzesmaterien<br />

bereits des Problems der einheitswerte angenommen. In einem erkenntnis vom 21.09.<strong>20</strong>11 (VfgH<br />

21.9.<strong>20</strong>11, g 34, 35/11-10) hat der VfgH entschieden, dass das Heranziehen des einheitswertes als<br />

Bemessungsgrundlage für die grundbuchsgebühr verfassungswidrig ist. In einem weiteren erkenntnis<br />

vom 06.10.<strong>20</strong>10 (VfgH 06.10.<strong>20</strong>10, B 298/10-7) stellt der VfgH fest,<br />

„dass die Grundsteuer – ebenso wie alle anderen an Einheitswerte von Grundbesitz<br />

anknüpfenden Abgaben – jeweils von einer Bemessungsgrundlage erhoben wird, die<br />

in aller Regel weder dem Verkehrswert entspricht noch jenem Wert, der bei ordnungsgemäßer<br />

Weiterführung der bewertungsrechtlich vorgesehenen Hauptfeststellungen als<br />

Einheitswert ermittelt worden wäre.“<br />

ebenso hat der VfgH in einer entscheidung zur stiftungseingangssteuer für grundstücke vom<br />

02.03.<strong>20</strong>11 bekräftigt,<br />

„dass das Unterbleiben der Hauptfeststellungen im Zeitablauf nämlich in nahezu allen<br />

Fällen zu einer steuerlichen Entlastung der betroffenen Grundeigentümer geführt hat,<br />

und es (lediglich) darum geht, dass sich diese Entlastung angesichts regionaler oder<br />

auch individueller Unterschiede in der Wertentwicklung der Grundstücke auf die Steuerpflichtigen<br />

ungleichmäßig auswirkt.“ 48<br />

48 VfgH, 02.03.<strong>20</strong>11, g 150/10.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 35


36 | S e i t e<br />

Angesichts dieser verfassungsgerichtlichen entscheidungen ist es unumgänglich, dass das system der<br />

einheitswerte reformiert werden muss. Die Besteuerung des grundvermögens muss daher auf Basis<br />

realistischer Werte erfolgen. Diese haben sich an den marktwerten zu orientieren. 49 Angesichts dieser verfassungsgerichtlichen Entscheidungen ist es unumgänglich, dass das System der<br />

Einheitswerte reformiert werden muss. Die Besteuerung des Grundvermögens muss daher auf Die Basis marktwerte<br />

könnten realistischer für unbebaute WerteLiegenschaften erfolgen. Diese haben bzw. sich für an ihren denunbebauten Marktwerten zu teil orientieren. auf Basis einer umfassenden und<br />

daher permanent aktualisierten Datenbank über Liegenschaftskäufe ermittelt werden (wie in anderen<br />

staaten der europäischen union üblich). Der Wert von gebäuden wird auf Basis ihres nutzungsvolumens<br />

(Kubatur) unter Berücksichtigung der Ausstattungsqualität geschätzt. Der Wert von land- und<br />

forstwirtschaftlich genutztem Boden wird aufgrund des tatsächlichen ertrags ermittelt. österreich liegt<br />

mit 0,5 % steuern auf Vermögen deutlich unter dem eu-schnitt von 2,1 % (des BIP). eine grundsteuer,<br />

die auf Basis von Verkehrswerten berechnet wird, könnte eine milliarde euro an mehreinnahmen<br />

bringen. Ohne dabei den mittelstand zu belasten: mehr als 60 % des Immobilienbesitzes in österreich<br />

befinden sich nämlich in der Hand der reichsten 10 %. Der medianwert beim Immobilienvermögen in<br />

österreich beträgt <strong>20</strong>0.000 euro (nur Hauptwohnsitze). Immobilien bis zu einem Wert von 500.000 euro<br />

sollten – ohne einführung von Freibeträgen – grundsätzlich entlastet werden. erreicht wird dies durch<br />

die Anknüpfung der Bemessungsgrundlage an die Verkehrswerte (z. B. 75 % des Verkehrswertes) in<br />

Kombination mit einer neufestlegung der steuermesszahlen.<br />

49 Die Marktwerte<br />

könnten für unbebaute Liegenschaften bzw. für ihren unbebauten Teil auf Basis einer umfassenden<br />

und daher permanent aktualisierten Datenbank über Liegenschaftskäufe ermittelt werden (wie in<br />

anderen Staaten der <strong>Euro</strong>päischen Union üblich). Der Wert von Gebäuden wird auf Basis ihres<br />

Nutzungsvolumens (Kubatur) unter Berücksichtigung der Ausstattungsqualität geschätzt. Der Wert<br />

von land-­‐ und forstwirtschaftlich genutztem Boden wird aufgrund des tatsächlichen Ertrags ermittelt.<br />

Österreich liegt mit 0,5 % Steuern auf Vermögen deutlich unter dem EU-­‐Schnitt von 2,1 % (des BIP).<br />

Eine Grundsteuer, die auf Basis von Verkehrswerten berechnet wird, könnte eine Milliarde <strong>Euro</strong> an<br />

Mehreinnahmen bringen. Ohne dabei den Mittelstand zu belasten: Mehr als 60 % des Immobilien-­‐<br />

besitzes in Österreich befinden sich nämlich in der Hand der reichsten 10 %. Der Medianwert beim<br />

Immobilienvermögen in Österreich beträgt <strong>20</strong>0.000 <strong>Euro</strong> (nur Hauptwohnsitze). Immobilien bis zu<br />

einem Wert von 500.000 <strong>Euro</strong> sollten – ohne Einführung von Freibeträgen – grundsätzlich entlastet<br />

werden. Erreicht wird dies durch die Anknüpfung der Bemessungsgrundlage an die Verkehrswerte<br />

(z. B. 75 % des Verkehrswertes) in Kombination mit einer Neufestlegung der Steuermesszahlen.<br />

49 OECD-­‐Länderbericht vom 11.07.<strong>20</strong>11.<br />

49 OeCD-Länderbericht vom 11.07.<strong>20</strong>11.<br />

36 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Ausgangsbasis für die Berechnung der Grundsteuer sind die Verkehrswerte. Diese<br />

werden bereits heute in verschiedensten Datenbanken von Immobilienmaklern erfasst.<br />

Vom Verkehrswert werden nur 75 % als Bemessungsgrundlage angesetzt. Durch den<br />

Ansatz von 75 % des Wertes können Notverkaufssituationen berücksichtigt werden.<br />

Eine Unterteilung in land-­‐ und forstwirt-­‐<br />

schaftlichen Grund und Boden, andere<br />

Grundstücke und Mietwohngrundstücke<br />

unterbleibt. Jedoch stellt das Modell auf<br />

eigene Wohneinheiten ab. Dadurch wird<br />

die Zuteilungsproblematik der Mietwohn-­‐<br />

grundstücke zum Großteil entschärft. Eine<br />

gerechtere Aufteilung ist somit möglich.


Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 50<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 50<br />

Mehreinnahmen aus der Grundsteuer durch das vorgeschlagene Modell<br />

PLUS 1 Milliarde <strong>Euro</strong><br />

50 WIFO-Weißbuch: „Mehr Beschäftigung durch Wachstum auf Basis von Innovation und Qualifikation“, Oktober <strong>20</strong>06.<br />

50 WIFO-Weißbuch: „mehr Beschäftigung durch Wachstum auf Basis von Innovation und Qualifikation“, Oktober <strong>20</strong>06.<br />

S e i t e | 37<br />

Für Eigentümer von Liegenschaften bis zu einem Verkehrswert von ca. 350.000 <strong>Euro</strong><br />

würde sich die Grundsteuer zur derzeit existierenden Regelung sogar verringern. Bis zu<br />

einem Verkehrswert von 500.000 <strong>Euro</strong> würde sich die Grundsteuer nur unwesentlich<br />

verändern. Darüber hinaus ist mit einer höheren Grundsteuer zu rechnen.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 37


38 | S e i t e<br />

4.1.1.1 Nebeneffekt: Grunderwerbsteuer<br />

4.1.1.1 Nebeneffekt: Grunderwerbsteuer<br />

Der Verfassungsgerichtshof hat in zahlreichen Erkenntnissen zur Problematik der Einheitswerte<br />

entschieden. Dabei kam der VfGH immer wieder zur Auffassung, dass die Einheitswerte bei Weitem<br />

nicht mehr den Verkehrswerten entsprechen. Einen Sonderfall gibt es im Bereich der<br />

Grunderwerbsteuer im Falle einer Erbschaft bzw. Schenkung eines Grundstückes. In diesem Fall wird<br />

nach derzeitigem Stand der dreifache Einheitswert zur Bemessung der Grunderwerbsteuer<br />

herangezogen. Schon im Jahre <strong>20</strong>06 hat der VfGH in einer Entscheidung zur Erbschaftssteuer die<br />

Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage mit dem dreifachen Einheitswert erkannt. 51 Der Verfassungsgerichtshof hat in zahlreichen erkenntnissen zur Problematik der einheitswerte entschieden.<br />

Dabei kam der VfgH immer wieder zur Auffassung, dass die einheitswerte bei Weitem nicht<br />

mehr den Verkehrswerten entsprechen. einen sonderfall gibt es im Bereich der grunderwerbsteuer im<br />

Falle einer erbschaft bzw. schenkung eines grundstückes. In diesem Fall wird nach derzeitigem stand<br />

der dreifache einheitswert zur Bemessung der grunderwerbsteuer herangezogen. schon im jahre<br />

<strong>20</strong>06 hat der VfgH in einer entscheidung zur erbschaftssteuer die Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage<br />

mit dem dreifachen einheitswert erkannt.<br />

Der<br />

Gesetzgeber kam einer Neuregelung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zuvor und schuf<br />

am 31. Juli <strong>20</strong>08 die Erbschafts- und Schenkungssteuer ab. Das Problem der Bemessungsgrundlage<br />

der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichem Erwerb eines Grundstückes (Erbschaft bzw. Schenkung)<br />

blieb aber bis heute erhalten. Im unentgeltlichen Erwerbsfall wird als Bemessungsgrundlage der<br />

Grundsteuer nach wie vor der dreifache Einheitswert angesetzt.<br />

51 Der gesetzgeber kam einer neuregelung<br />

des erbschafts- und schenkungssteuergesetzes zuvor und schuf am 31. juli <strong>20</strong>08 die erbschafts- und<br />

schenkungssteuer ab. Das Problem der Bemessungsgrundlage der grunderwerbsteuer bei unentgeltlichem<br />

erwerb eines grundstückes (erbschaft bzw. schenkung) blieb aber bis heute erhalten. Im unentgeltlichen<br />

erwerbsfall wird als Bemessungsgrundlage der grundsteuer nach wie vor der dreifache<br />

einheitswert angesetzt.<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 52<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 52<br />

51 VfGH 15.03.<strong>20</strong>06, G 54/06.<br />

52 Eigene Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.<br />

51 VfgH 15.03.<strong>20</strong>06, g 54/06.<br />

38 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Abschaffung bzw. Streichung und Änderung des § 6 GrEStG (Bemessungsgrundlage:<br />

(dreifacher) Einheitswert). Eine Änderung im Sinne eines Ansatzes nach Verkehrswerten,<br />

wie sie im Kapitel „Grundsteuer“ vorgeschlagen werden, wird empfohlen.<br />

Mehreinnahmen aus der Änderung der Grunderwerbsteuer<br />

PLUS 240 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Die Anpassung der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage an die Verkehrswerte<br />

würde jährlich 240 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> bringen.<br />

52 eigene Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.


4.1.1.2 Nebeneffekt: Grundbucheintragungsgebühr<br />

4.1.1.2 Nebeneffekt: Grundbucheintragungsgebühr<br />

S e i t e | 39<br />

Der Verfassungsgerichtshof hat mit erkenntnis vom 21. 09. <strong>20</strong>1153 die Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage<br />

der grundbucheintragungsgebühr festgestellt. Der Verfassungsgerichtshof kritisiert in<br />

seinem erkenntnis die Anknüpfung der gebühr für die grundbucheintragung an die Bemessungsgrundlage<br />

des grunderwerbsteuergesetzes für erwerbe, bei denen eine gegenleistung nicht vorhanden oder<br />

nicht ermittelbar ist (also insbesondere bei schenkungen und erbschaften). Als Bemessungsgrundlage<br />

wird hierbei der einheitswert angesetzt (siehe Kapitel nebeneffekt: grunderwerbsteuer). Diese wurden<br />

seit jahrzehnten nicht an die tatsächlichen Wertentwicklungen der grundstücke angepasst und<br />

bilden nach Auffassung des VfgH keinen sachgerechten maßstab für die Leistung der gerichte, die<br />

mit der eintragungsgebühr abgegolten werden soll. 54 Da notorisch sei, dass zwischen dem Kaufpreis/<br />

Verkehrswert und dem dreifachen einheitswert erhebliche unterschiede bestehen, scheint dies dazu zu<br />

führen, dass für gleiche Leistungen der gerichte ohne sachliche rechtfertigung erheblich abweichende<br />

eintragungsgebühren zu entrichten sind (so der VfgH in seinem erkenntnis).<br />

Georg Kofler (Universitätsprofessor für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik, Universität<br />

Linz): „… das vorliegende Erkenntnis wirft erneut Licht auf die generelle Kritik<br />

an der Anknüpfung diverser Abgaben an veraltete, notorisch niedrige Einheitswerte des<br />

Grundbesitzes.“ 55<br />

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 21. 09. <strong>20</strong>11<br />

eine Bemessungsgrundlage heranzuziehen, die keinen sachgerechten maßstab für die mit der eintragungsgebühr<br />

abgegoltene Leistung der gerichte bildet, wurde vom Verfassungsgerichtshof als äußerst<br />

bedenklich eingestuft.<br />

Der Verfassungsgerichtshof sah sich daher veranlasst, die Aufhebung der Anknüpfung an die grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage<br />

auszusprechen.<br />

53 die Verfassungswidrigkeit der<br />

Bemessungsgrundlage der Grundbucheintragungsgebühr festgestellt. Der Verfassungsgerichtshof<br />

kritisiert in seinem Erkenntnis die Anknüpfung der Gebühr für die Grundbucheintragung an die<br />

Bemessungsgrundlage des Grunderwerbsteuergesetzes für Erwerbe, bei denen eine Gegenleistung<br />

nicht vorhanden oder nicht ermittelbar ist (also insbesondere bei Schenkungen und Erbschaften). Als<br />

Bemessungsgrundlage wird hierbei der Einheitswert angesetzt (siehe Kapitel Nebeneffekt:<br />

Grunderwerbsteuer). Diese wurden seit Jahrzehnten nicht an die tatsächlichen Wertentwicklungen<br />

der Grundstücke angepasst und bilden nach Auffassung des VfGH keinen sachgerechten Maßstab für<br />

die Leistung der Gerichte, die mit der Eintragungsgebühr abgegolten werden soll. 54 Da notorisch sei,<br />

dass zwischen dem Kaufpreis/Verkehrswert und dem dreifachen Einheitswert erhebliche<br />

Unterschiede bestehen, scheint dies dazu zu führen, dass für gleiche Leistungen der Gerichte ohne<br />

sachliche Rechtfertigung erheblich abweichende Eintragungsgebühren zu entrichten sind (so der<br />

VfGH in seinem Erkenntnis).<br />

Georg Kofler (Universitätsprofessor für Finanzrecht, Steuerrecht und<br />

Steuerpolitik, Universität Linz): „… das vorliegende Erkenntnis wirft erneut<br />

Licht auf die generelle Kritik an der Anknüpfung diverser Abgaben an<br />

veraltete, notorisch niedrige Einheitswerte des Grundbesitzes.“ 55<br />

Eine Bemessungsgrundlage heranzuziehen, die keinen sachgerechten Maßstab für die mit der<br />

Eintragungsgebühr abgegoltene Leistung der Gerichte bildet, wurde vom Verfassungsgerichtshof als<br />

äußerst bedenklich eingestuft.<br />

Der Verfassungsgerichtshof sah sich daher veranlasst, die Aufhebung der Anknüpfung an die<br />

Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage auszusprechen.<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Auf Grund der Tatsache, dass es laut Verfassungsgerichtshof zu einer Änderung der<br />

Bemessungsgrundlage bei der Grundbucheintragungsgebühr kommen muss, kommt es<br />

mit der Änderung des Systems weg von den Einheitswerten, hin zu den Verkehrswerten<br />

bei der Grundsteuer bereits zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei<br />

Grundbucheintragungen bei denen im Grundgeschäft eine Gegenleistung nicht<br />

vorhanden ist bzw. nicht ermittelbar ist (also bei Schenkungen und Erbschaften).<br />

Einführung eines Freibetrages in der Höhe von € 50.000,-- für Übergänge zu<br />

Hauptwohnsitzzwecken. Voraussetzung dafür ist die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes<br />

bei der übertragenen Immobilie für den Zeitraum von 2 Jahren.<br />

53<br />

VfGH 21.09.<strong>20</strong>11, G 34, 35/11.<br />

54<br />

Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht, November <strong>20</strong>11 / Nr. 9, Seite 456 ff.<br />

55<br />

G. Kofler: „Gebühr für die Grundbucheintragung nach Einheitswerten verfassungswidrig“, Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und<br />

angrenzendes Steuerrecht, November <strong>20</strong>11 / Nr. 9, Seite 458.<br />

53 VfgH 21.09.<strong>20</strong>11, g 34, 35/11.<br />

54 zeitschrift für gesellschaftsrecht und angrenzendes steuerrecht, november <strong>20</strong>11 / nr. 9, seite 456 ff.<br />

55 g. Kofler: „gebühr für die grundbucheintragung nach einheitswerten verfassungswidrig“, zeitschrift für gesellschaftsrecht und angrenzendes steuerrecht,<br />

november <strong>20</strong>11 / nr. 9, seite 458.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 39


40 | S e i t e<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 56<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 56<br />

56 Eigene Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.<br />

40 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Mehreinnahmen aus der Änderung der Grundbucheintragungsgebühr<br />

PLUS 1<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Aufgrund der Anpassung der Bemessungsgrundlage an die Verkehrwerte sind jährlich<br />

Mehreinnahmen von 1<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> zu erwarten.<br />

56 eigene Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.


S e i t e | 41<br />

4.1.1.3 Nebeneffekt: Zuwendungen von Grundvermögen an Stiftungen<br />

4.1.1.3 Nebeneffekt: Zuwendungen von Grundvermögen an Stiftungen<br />

Auch für den Fall der Übertragung eines Grundstückes an eine Stiftung stellte der<br />

Verfassungsgerichtshof <strong>20</strong>11 fest, dass die Bewertung des Grundstückes mit dem dreifachen<br />

Einheitswert verfassungswidrig sei. 57 Auch für den Fall der Übertragung eines grundstückes an eine stiftung stellte der Verfassungsgerichtshof<br />

<strong>20</strong>11 fest, dass die Bewertung des grundstückes mit dem dreifachen einheitswert verfassungswidrig<br />

sei.<br />

Um diesen Umstand zu bereinigen, wurde im Budgetbegleitgesetz<br />

<strong>20</strong>11 die Übertragung von inländischen Grundstücken an Stiftungen aus dem<br />

Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) herausgeschält und zur Gänze dem Grunderwerbsteuergesetz<br />

(GrESt) unterworfen. Die Bemessungsgrundlage dafür bildet aber auch hier der<br />

dreifache Einheitswert. Das heißt, das Problem der Einheitswerte wurde nicht gelöst, sondern<br />

einfach in ein anderes Gesetz verfrachtet.<br />

57 um diesen umstand zu bereinigen, wurde im Budgetbegleitgesetz <strong>20</strong>11 die Übertragung von<br />

inländischen grundstücken an stiftungen aus dem stiftungseingangssteuergesetz (stifteg) herausgeschält<br />

und zur gänze dem grunderwerbsteuergesetz (grest) unterworfen. Die Bemessungsgrundlage<br />

dafür bildet aber auch hier der dreifache einheitswert. Das heißt, das Problem der einheitswerte wurde<br />

nicht gelöst, sondern einfach in ein anderes gesetz verfrachtet.<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Abschaffung bzw. Streichung und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im<br />

Stiftungseingangssteuergesetz bzw. Grunderwerbsteuergesetz betreffend der<br />

Zuwendungen von inländischen Grundstücken an Stiftungen (Bemessungsgrundlage:<br />

dreifacher Einheitswert). Eine Änderung im Sinne eines Ansatzes nach Verkehrswerten,<br />

wie sie im Kapitel „Grundsteuer“ vorgeschlagen werden.<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 58<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 58<br />

Mehreinnahmen aus der Änderung der Zuwendung von Grundstücken an Stiftungen<br />

PLUS <strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Mit dem Wegfall der Einheitswerte für die Berechnung der Bemessungsgrundlage würden<br />

jährlich <strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> ins Budget fließen.<br />

57 VfGH 02.03.<strong>20</strong>11, G 150/10.<br />

58 Eigene Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.<br />

57 VfgH 02.03.<strong>20</strong>11, g 150/10.<br />

58 eigene Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 41


42 | S e i t e<br />

4.1.1.4 4.1.1.4 Nebeneffekt: Pauschalierung in der in Land- der Land- und Forstwirtschaft<br />

und Forstwirtschaft<br />

seit jahren wird auch die auf ertragswertorientierten einheitswerten basierende gewinnvollpauschalierung<br />

in der Landwirtschaft nach der Land- und Forstwirtschaftlichen Pauschalierungs-verordnung<br />

(LuF PauschVO) kritisch betrachtet. tatsächlich scheinen die (zuletzt 1988 festgestellten) einheitswerte<br />

kein geeigneter maßstab für die Ableitung eines ertragsteuerlichen gewinnes zu sein. Außerdem erscheint<br />

es mit dem Beitritt zur europäischen union (1995) und der umstellung des Agrarsystems auf<br />

ein subventionssystem, das auf Direktzahlungen basiert, nicht mehr gerechtfertigt, dass einheitswerte<br />

zur Bemessung der gewinnvollpauschalierung herangezogen werden. 59<br />

Seit Jahren wird auch die auf ertragswertorientierten Einheitswerten basierende Gewinnvollpauschalierung<br />

in der Landwirtschaft nach der Land- und Forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung<br />

(LuF PauschVO) kritisch betrachtet. Tatsächlich scheinen die (zuletzt 1988 festgestellten)<br />

Einheitswerte kein geeigneter Maßstab für die Ableitung eines ertragsteuerlichen Gewinnes zu sein.<br />

Außerdem erscheint es mit dem Beitritt zur <strong>Euro</strong>päischen Union (1995) und der Umstellung des<br />

Agrarsystems auf ein Subventionssystem, das auf Direktzahlungen basiert, nicht mehr gerechtfertigt,<br />

dass Einheitswerte zur Bemessung der Gewinnvollpauschalierung herangezogen werden. 59<br />

Die einheitswertbasierende Vollpauschalierung des land- und forstwirtschaftlichen gewinnes dient nicht<br />

nur der Verwaltungsökonomie, sondern wird vom rechnungshof und im schrifttum auch als rechtspolitisch<br />

und verfassungsrechtlich bedenkliche Begünstigung kritisiert. Die Vollpauschalierung bildet einen<br />

Fremdkörper im system der ertragsteuerlichen gewinnermittlung, dem zudem nach der verwaltungsgerichtlichen<br />

rechtsprechung notgedrungen ein Begünstigungscharakter innewohnt. selbst das Bundesministerium<br />

für Finanzen weist den einnahmenausfall aufgrund der Durchschnittssatzbesteuerung<br />

für die Land- und Forstwirtschaft z. B. im „Förderungsbericht <strong>20</strong>09“ mit <strong>20</strong>0 mio. euro jährlich aus. 60<br />

Aus dem „grünen Bericht“ für <strong>20</strong>10 lässt sich der gesamtabgabenbetrag der Land- und Forstwirtschaft<br />

entnehmen. Die Abgabenleistung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben machte <strong>20</strong>09 rund 93<br />

mio. euro aus (schätzung des Bundesministeriums für Finanzen). 61 Betrachtet man die einkommensteuer<br />

und die veröffentlichten steuerleistungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, so zeigt sich<br />

ein relativ stabiles einkommensteueraufkommen von ca. 29 mio. euro im Durchschnitt der jahre 1995<br />

bis <strong>20</strong>09. 62 Bezogen auf die von der „statistik Austria“ für das jahr <strong>20</strong>07 ausgewiesenen 179.849 landund<br />

forstwirtschaftlichen Betriebe, die nicht in Form einer Körperschaft organisiert sind, entspräche<br />

dies einer einkommensteuerleistung von etwa 195 euro je Betrieb im jahr <strong>20</strong>07; für das jahr 1999 läge<br />

dieser Wert bei rund 133 euro und für <strong>20</strong>05 bei rund 175 euro. 63<br />

Die einheitswertbasierende Vollpauschalierung des land- und forstwirtschaftlichen Gewinnes dient<br />

nicht nur der Verwaltungsökonomie, sondern wird vom Rechnungshof und im Schrifttum auch als<br />

rechtspolitisch und verfassungsrechtlich bedenkliche Begünstigung kritisiert. Die Vollpauschalierung<br />

bildet einen Fremdkörper im System der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung, dem zudem nach der<br />

verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung notgedrungen ein Begünstigungscharakter innewohnt.<br />

Selbst das Bundesministerium für Finanzen weist den Einnahmenausfall aufgrund der<br />

Durchschnittssatzbesteuerung für die Land- und Forstwirtschaft z. B. im „Förderungsbericht <strong>20</strong>09“<br />

mit <strong>20</strong>0 Mio. <strong>Euro</strong> jährlich aus. 60<br />

Aus dem „Grünen Bericht“ für <strong>20</strong>10 lässt sich der Gesamtabgabenbetrag der Land- und Forstwirtschaft<br />

entnehmen. Die Abgabenleistung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben machte<br />

<strong>20</strong>09 rund 93 Mio. <strong>Euro</strong> aus (Schätzung des Bundesministeriums für Finanzen). 61 Betrachtet man die<br />

Einkommensteuer und die veröffentlichten Steuerleistungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe,<br />

so zeigt sich ein relativ stabiles Einkommensteueraufkommen von ca. 29 Mio. <strong>Euro</strong> im Durchschnitt<br />

der Jahre 1995 bis <strong>20</strong>09. 62 Bezogen auf die von der „Statistik Austria“ für das Jahr <strong>20</strong>07<br />

ausgewiesenen 179.849 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die nicht in Form einer<br />

Körperschaft organisiert sind, entspräche dies einer Einkommensteuerleistung von etwa 195 <strong>Euro</strong> je<br />

Betrieb im Jahr <strong>20</strong>07; für das Jahr 1999 läge dieser Wert bei rund 133 <strong>Euro</strong> und für <strong>20</strong>05 bei rund<br />

175 <strong>Euro</strong>. 63<br />

59<br />

G. Kofler, G. Schellmann: „Verfassungsrechtliche Aspekte der land- und forstwirtschaftlichen Vollpauschalierung“, Arbeiterkammer Wien,<br />

Mai <strong>20</strong>11.<br />

60<br />

BMF: „Förderungsbericht <strong>20</strong>09; Indirekte Förderungen“, Bericht der Bundesregierung gemäß § 54 Bundeshaushaltsgesetz, Seite 223,<br />

Wien, <strong>20</strong>09.<br />

61<br />

R. Lindner, O. Hofer, R. Fehrer, K. Brier, M. Langer: „Grüner Bericht <strong>20</strong>10. Bericht über die Situation der österreichischen Land- und<br />

Forstwirtschaft“, Seite 59 und <strong>20</strong>5, Tabelle 2.6.5, 51. Auflage, Wien, <strong>20</strong>10.<br />

62<br />

Siehe Daten der parlamentarischen Anfragebeantwortung 5139/AB XXIV. GP, 2 (02.07.<strong>20</strong>10) und „Grüner Bericht <strong>20</strong>10“, Seite <strong>20</strong>5.<br />

63<br />

G. Kofler, G. Schellmann: „Verfassungsrechtliche Aspekte der land- und forstwirtschaftlichen Vollpauschalierung“, Seite 9,<br />

59 g. Kofler, g. Arbeiterkammer schellmann: „Verfassungsrechtliche Wien, Mai <strong>20</strong>11. Aspekte der land- und forstwirtschaftlichen Vollpauschalierung“, Arbeiterkammer Wien, mai <strong>20</strong>11.<br />

42 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Abschaffung bzw. Streichung und Änderung des § 17 Abs. 5 Z 2a Einkommensteuergesetzes.<br />

Eine Änderung im Sinne eines Ansatzes nach Verkehrswerten, wie sie im Kapitel<br />

„Grundsteuer“ vorgeschlagen werden. Damit zusammenhängend muss auch die land- und<br />

forstwirtschaftliche Pauschalierungsverordnung (LuF PauschVO) derart geändert werden,<br />

dass nicht die Einheitswerte maßgeblich sind, sondern die Verkehrswerte.<br />

60 BmF: „Förderungsbericht <strong>20</strong>09; Indirekte Förderungen“, Bericht der Bundesregierung gemäß § 54 Bundeshaushaltsgesetz, seite 223, Wien, <strong>20</strong>09.<br />

61 r. Lindner, O. Hofer, r. Fehrer, K. Brier, m. Langer: „grüner Bericht <strong>20</strong>10. Bericht über die situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft“, seite 59<br />

und <strong>20</strong>5, tabelle 2.6.5, 51. Auflage, Wien, <strong>20</strong>10.<br />

62 siehe Daten der parlamentarischen Anfragebeantwortung 5139/AB XXIV. gP, 2 (02.07.<strong>20</strong>10) und „grüner Bericht <strong>20</strong>10“, seite <strong>20</strong>5.<br />

63 g. Kofler, g. schellmann: „Verfassungsrechtliche Aspekte der land- und forstwirtschaftlichen Vollpauschalierung“, seite 9, Arbeiterkammer Wien, mai <strong>20</strong>11.


Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 64<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 64<br />

64 BmF: „Förderungsbericht <strong>20</strong>09; Indirekte Förderungen“, seite 223.<br />

S e i t e | 43<br />

Mehreinnahmen aus der Änderung der Pauschalierung von Land- und Forstwirtschaften<br />

PLUS <strong>20</strong>0 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Mit der Umstellung der Pauschalierungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche<br />

Betriebe auf Verkehrswertebasis können Mehreinnahmen in der Einkommensteuer erzielt<br />

werden.<br />

64 BMF: „Förderungsbericht <strong>20</strong>09; Indirekte Förderungen“, Seite 223.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 43


4.1.2 Bodenspekulationen<br />

Die derzeitige regelung sieht eine Besteuerung von bebaubaren grundstücken vor, deren einheitswert<br />

über 14.600 euro liegt. Diese Werte werden in der regel nur äußerst selten überschritten. Die Abgabe,<br />

die zu 96 % den gemeinden zugeführt wird, ist derzeit mit einem steuersatz von 1 % des übersteigenden<br />

Wertes von 14.600 euro festgesetzt. so ist es auch nicht verwunderlich, dass bundesweit für <strong>20</strong>10<br />

mit nicht einmal 6 millionen euro einnahmen aus dieser Abgabe geplant wird. eingehoben wird diese<br />

Abgabe über die Bodenwertabgabe. Aber gerade hier gäbe es ein großes Potenzial an zusätzlichen<br />

steuereinnahmen, auch für die finanziell schwer angeschlagenen gemeinden.<br />

Laut einer studie des „Institutes Kreutzer Fischer & Partner | marktanalyse“ wurden zwischen <strong>20</strong>07 und<br />

<strong>20</strong>11 beinahe 280 Quadratkilometer land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Bauland umgewidmet,<br />

also mehr als das Vierfache des gemeindegebiets der stadt salzburg oder 40.000 Fußballfelder.<br />

Der umwidmungsgewinn daraus beträgt jährlich gut 2,7 milliarden euro.<br />

Helmut Mödlhammer (Präsident des Gemeindebundes): „… bei der Umwidmung ist<br />

derzeit keine Steuer drauf. Diese Frage der Gerechtigkeit muss man klären.“ 65<br />

Wenngleich offensichtlich der Flächenbedarf an Bauland hoch ist, gegenüber der ersterhebung aus<br />

dem jahr <strong>20</strong>04 (Beobachtungszeitraum 1999 bis <strong>20</strong>04) ist ein markanter rückgang der umwidmungen<br />

im Ausmaß von rund 30 % festzustellen. grund dafür ist zum einen die geringe neubautätigkeit<br />

in den letzten jahren (sowohl im Hoch- als auch im tiefbau), zum anderen die verstärkte nutzung von<br />

Baulandreserven. nichtsdestotrotz sind die gewinne aus grundstücksumwidmungen nach wie vor gewaltig.<br />

Verantwortlich dafür sind die stark steigenden grundstückspreise. Lag der durchschnittliche<br />

gewinn pro Quadratmeter im jahr <strong>20</strong>00 noch bei rund 33 euro, hat sich dieser Wert auf 48 euro pro<br />

Quadratmeter bis <strong>20</strong>11 erhöht (Institut Kreutzer Fischer & Partner | marktanalyse: „gewinnen aus der<br />

umwidmung von grundstücken für die jahre <strong>20</strong>07 bis <strong>20</strong>11“).<br />

Im Durchschnitt erlösen die Verkäufer pro jahr daher rund 2,7 milliarden euro gewinne aus umwidmungen.<br />

und das praktisch steuerfrei. Da der Boden gewöhnlich mehr als 10 jahre im Besitz der Verkäufer<br />

ist oder vererbt wurde, fällt keine spekulationssteuer an.<br />

Andreas Kreutzer (Studienautor: „Gewinnen aus der Umwidmung von Grundstücken<br />

für die Jahre <strong>20</strong>07 bis <strong>20</strong>11“): „… die Umwidmung land- und forstwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen in Bauland ist nach wie vor ein gutes Geschäft, von der nur eine Minorität – Besitzer<br />

von Agrarland – profitiert. Im Sinne einer Steuergerechtigkeit besteht hier dringender<br />

Handlungs-bedarf. 66,67,68<br />

65 http://kurier.at/nachrichten/4463102-steuer-auf-grundverkaeufe-soll-kassen-fuellen.php<br />

66 salzburger nachrichten: „umwidmungen: 2,7 milliarden gewinn“, 14.10.<strong>20</strong>11.<br />

67 Format: „Format schnürt ein rettungspaket für die österreichischen staatsfinanzen“, 25.11.<strong>20</strong>11.<br />

68 Kurier: „steuer auf grundverkäufe soll Kassen füllen“, 03.12.<strong>20</strong>11.<br />

44 Vermögenssteuern jetzt!


Die erträge aus einer Abschöpfung der Übergewinne aus grundstücksumwidmungen könnten zur<br />

Dämpfung des Preisauftriebs im Wohnungsneubau verwendet werden. Denn ohne zweifel wird es immer<br />

schwieriger, leistbaren Wohnraum zu realisieren. und langfristig und relativ betrachtet sind es nicht<br />

die Baukosten, die den Wohnbau teurer machen, sondern die explodierenden grundstückspreise. In<br />

den 70er-jahren lagen die grundstückskosten bei durchschnittlich 12 % der gesamterrichtungskosten.<br />

Heute müssen dafür 30 % und mehr angesetzt werden. eine Änderung in der Widmungspolitik<br />

käme einer stützung der Baukosten von – je nach modell – bis zu 25 % gleich. 69<br />

Bei der letzten Volkszählung <strong>20</strong>01 wurde für die steiermark ermittelt, dass insgesamt 44.480 ha Bauland<br />

ausgewiesen, davon aber 11.166 ha, also mehr als 25 %, unbebaut sind (siehe tabelle im Anhang). 70<br />

Gabi Burgstaller (Landeshauptfrau Salzburg): „… ich werde als Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz<br />

auch einen Vorschlag für eine Widmungsabgabe machen. Der<br />

größte Hohn im österreichischen Steuerrecht ist, dass man mit einem Beschluss des<br />

Gemeinderates Millionär werden kann – wenn Grünland in Bauland umgewidmet wird –<br />

und dafür keinen Cent Steuer zahlt.“ 71<br />

Gabi Burgstaller (Landeshauptfrau Salzburg): „… ich werde als Vorsitzende<br />

der Landeshauptleutekonferenz auch einen Vorschlag für eine Widmungs-<br />

oder<br />

Bernhard Görg (ehemaliger Vizebürgermeister der Stadt Wien): „…Die öffentliche Hand<br />

beschert Privaten durch einen Hoheitsakt horrende Vermögenszuwächse, während ihr<br />

selbst oft Ausgaben – von Straßenanbindung bis zum Kanal – entstehen. Die Gewinne<br />

werden privatisiert, die Kosten sozialisiert.“ 72<br />

Grünland in Bauland umgewidmet wird – und dafür keinen Cent Steuer<br />

zahlt.“ 71<br />

69 Kreutzer Fischer & Partner | marktanalyse: „gewinne aus der umwidmung von grundstücken für die jahre <strong>20</strong>07 bis <strong>20</strong>11“, Wien, Oktober <strong>20</strong>11.<br />

70 Amt der steiermärkischen Landesregierung, Landesbaudirektion, referat für Landes- und regionalplanung: „Baulandentwicklung“, graz, november <strong>20</strong>01.<br />

71 Der standard; Landeshauptleutekonferenz: „Burgstaller plant steuer auf gewinne aus Bodenspekulation“, 05.07.<strong>20</strong>11.<br />

72 Der standard; B. görg:„Der markt braucht manchmal eine Peitsche“, 29.12.<strong>20</strong>11.<br />

S e i t e | 45<br />

immer schwieriger, leistbaren Wohnraum zu realisieren. Und langfristig und relativ betrachtet sind es<br />

nicht die Baukosten, die den Wohnbau teurer machen, sondern die explodierenden Grundstückspreise.<br />

In den 70er-Jahren lagen die Grundstückskosten bei durchschnittlich 12 % der Gesamterrichtungskosten.<br />

Heute müssen dafür 30 % und mehr angesetzt werden. Eine Änderung in der<br />

Widmungspolitik käme einer Stützung der Baukosten von – je nach Modell – bis zu 25 % gleich. 69<br />

Grafik 7: Umwidmungsgewinne <strong>20</strong>07 - <strong>20</strong>11<br />

Bei der letzten Volkszählung <strong>20</strong>01 wurde für die Steiermark ermittelt, dass insgesamt 44.480 ha<br />

Bauland ausgewiesen, davon aber 11.166 ha, also mehr als 25 %, unbebaut sind (siehe Tabelle im<br />

Anhang). 70<br />

abgabe machen. Der größte Hohn im österreichischen Steuerrecht ist, dass<br />

man mit einem Beschluss des Gemeinderates Millionär werden kann – wenn<br />

oder<br />

in <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Umwidmungsgewinne <strong>20</strong>07 - <strong>20</strong>11<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

<strong>20</strong>07 <strong>20</strong>08 <strong>20</strong>09 <strong>20</strong>10 <strong>20</strong>11<br />

in <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> 2.870 2.522 3.249 2.469 2.460<br />

Grafik 7: umwidmungsgewinne <strong>20</strong>07 - <strong>20</strong>11<br />

Bernhard Görg (ehemaliger Vizebürgermeister der Stadt Wien): „…Die<br />

öffentliche Hand beschert Privaten durch einen Hoheitsakt horrende<br />

Vermögenszuwächse, während ihr selbst oft Ausgaben – von<br />

Straßenanbindung bis zum Kanal – entstehen. Die Gewinne werden<br />

privatisiert, die Kosten sozialisiert.“ 72<br />

Vermögenssteuern jetzt! 45


Anstelle der ineffektiven Bodenwertabgabe wäre es effizienter, eine Versteuerung aus gewinnen aus<br />

der Veräußerung von grund und Boden einzuführen. zwar existiert eine derartige einschränkung und<br />

erklärungspflicht derzeit im einkommensteuergesetz, jedoch wird diese durch die Befreiungsbestimmungen<br />

mit 2 bzw. 10 jahren derart zahnlos, dass daraus keine steuerlichen einnahmen erwachsen.<br />

Vor allem umwidmungen von steuerlich geringwertigem grund und Boden zu wertvollem Bauland stellen<br />

nicht unwesentliche steuerliche Probleme dar. Derartige gewinne sind derzeit von einer Besteuerung<br />

vollständig ausgenommen.<br />

Hier bietet sich eine einfache Berechnungsformel an:<br />

Die Differenz aus Verkaufspreis und Verkehrswert vor der umwidmung unterliegt einer Besteuerungspflicht,<br />

die als neue einkunftsart deklarierungspflichtig ist. Der spekulationszeitraum von 10 jahren<br />

ist aus dem einkommensteuergesetz zu streichen. Die Ausnahmeregelung des Hauptwohnsitzes für<br />

Arbeiterwohnstätten (bis 150 m²) ist beizubehalten.<br />

Konkret würde das bedeuten, dass jeder spekulationsgewinn im Immobilienbereich, der nicht Hauptwohnsitzinteressen<br />

dient, steuerpflichtig wird. gerade die nicht als Hauptwohnsitz genutzten Immobilien<br />

sind in österreich extrem ungleich verteilt (siehe Kapitel 2.5.). Daraus kann abgeleitet werden, dass<br />

die Besteuerung sicher nicht den mittelstand treffen würde. Die effekte einer derartigen Abgabe sind<br />

vielschichtig.<br />

einerseits wird das spekulationsgut „grund und Boden“ unattraktiver, was einer Hortung von unbebautem<br />

Bauland entgegenwirken würde. Andererseits kämen die mehreinnahmen den gemeinden direkt<br />

zugute, die damit ein wenig ihre Finanzsituationen verbessern würden. und nicht zuletzt würden durch<br />

die vorgeschlagenen neuregelungen spekulationsgewinne aus Liegenschaftsveräußerungen einer gerechten<br />

Besteuerung unterworfen!<br />

Die Bodenspekulationssteuer ist als neue einkunftsart zu konzipieren. Dadurch wird eine zuordnung zu<br />

den einzelnen gemeinden möglich. Die Bodenspekulationssteuer ist eine Bundessteuer, die direkt an<br />

die gemeinden verrechnet wird.<br />

Damit könnte auch dem Wunsch der österreichischen gemeindevertreter rechnung getragen werden,<br />

die nach wie vor Widmungen als gemeindeakt sehen.<br />

Helmut Mödlhammer (Präsident des Gemeindebundes): „… es kann nicht sein, dass<br />

das Land dann kräftig mitschneidet.“ 73<br />

oder<br />

Günther Kräuter (Bundesgeschäftsführer der SPÖ): „… der Erlös sollte den Gemeinden<br />

zu Gute kommen. Reiche Gemeinden sollten aber Abgaben an einen Länder-Topf zahlen,<br />

aus dem ärmere Gemeinden unterstützt werden.“ 74<br />

In welcher föderalistischen Form die Besteuerung von umwidmungsgewinnen letztendlich kommt,<br />

bleibt den Verantwortlichen der Politik überlassen.<br />

73 Kurier: „steuer auf grundverkäufe soll Kassen füllen“, 03.12.<strong>20</strong>11.<br />

74 http://oe1.orf.at/artikel/293301<br />

46 Vermögenssteuern jetzt!


Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 75<br />

Mehreinnahmen aus der Bodenspekulationsabgabe durch das vorgeschlagene Modell<br />

Mehreinnahmen aus der Bodenspekulationsabgabe durch das vorgeschlagene Modell<br />

PLUS 600 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

PLUS 600 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 75<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 75<br />

75 Eigene Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.<br />

75 eigene Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.<br />

S e i t e | 47<br />

S e i t e | 47<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Gewinne aus Umwidmungen sind der Einkommensteuer zu unterwerfen. Durch die<br />

Aufhebung Gewinne aus der Umwidmungen Spekulationsfrist sind (§ der 30 Einkommensteuer (1) a EStG) werden zu unterwerfen. Umwidmungsgewinne Durch die<br />

steuerpflichtig. Mehreinnahmen Aufhebung der Der Spekulationsfrist aus Umwidmungsgewinn der Bodenspekulationsabgabe (§ 30 ergibt (1) sich a EStG) aus durch dem werden das Unterschied vorgeschlagene Umwidmungsgewinne<br />

des Verkaufs- Modell<br />

erlöses steuerpflichtig. zum Verkehrswert Der Umwidmungsgewinn vor dem Verkauf ergibt des Grundstücks. sich aus dem Unterschied des Verkaufserlöses<br />

zum Verkehrswert vor dem Verkauf des Grundstücks.<br />

PLUS 600 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Mit der Beibehaltung der Ausnahmeregelung des Hauptwohnsitzes für Arbeiterwohnstätten<br />

ist es auch ausgeschlossen, dass die Einkommensteuer auf Bodenwertsteigerungen<br />

zu Preiserhöhungen bei der Errichtung von Einfamilienhäusern und Eigenheimwohnungen<br />

führen wird.<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 75<br />

75 Eigene Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.<br />

Mit der Beibehaltung der Ausnahmeregelung des Hauptwohnsitzes für Arbeiterwohnstätten<br />

Mit der ist Beibehaltung es auch ausgeschlossen, der Ausnahmeregelung dass die des Einkommensteuer Hauptwohnsitzes für auf ArbeiterwohnBodenwertsteigerungenstätten<br />

ist zu es Preiserhöhungen auch ausgeschlossen, bei der dass Errichtung die Einkommensteuer von Einfamilienhäusern auf und BodenwertEigenheimwohnungensteigerungen zu führen Preiserhöhungen wird. bei der Errichtung von Einfamilienhäusern und Eigenheimwohnungen<br />

führen wird.<br />

75 Eigene Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 47


4.1.3 Besteuerung von Luxusgütern<br />

Luxusgüter (schmuck, Antiquitäten, teppiche, Boote, Luxusautos etc.) werden derzeit von einer Besteuerung<br />

fast gänzlich ausgenommen.<br />

Doch die Definition von Luxusgütern erscheint nicht einfach. In der mikroökonomie werden Luxusgüter<br />

mit „superioren gütern“ umschrieben. superiore güter sind in der Haushaltstheorie der mikroökonomie<br />

güter, die bei steigendem einkommen relativ stärker nachgefragt werden. Das heißt, dass die nachfrage<br />

nach diesen gütern stärker zunimmt als das einkommen. Als Beispiel für superiore güter können<br />

Luxusgüter genannt werden. ein normales gut ist ein gut, bei dem – sonst unveränderte randbedingungen<br />

vorausgesetzt – die nachfrage bei steigendem einkommen absolut steigt. mit einer einkommenselastizität<br />

zwischen null und eins sinkt allerdings der relative Anteil am Haushaltseinkommen. Bei<br />

einer einkommenselastizität von 0,5 beispielsweise würde bei einprozentiger einkommenssteigerung<br />

die nachfrage nach dem normalen gut um 0,5 % steigen. normale güter werden deshalb auch als<br />

relativ inferiore güter bezeichnet. relativ superiore güter sind in der regel Luxusgüter, die teilweise<br />

inferiore güter ersetzen (substituieren). 75<br />

Beispiel: Bei einem Einkommen von 2.000 <strong>Euro</strong> wird im Monat für 10 <strong>Euro</strong> Sekt getrunken.<br />

Nachdem das Einkommen auf 4.000 <strong>Euro</strong> gestiegen ist, wird mehr und höherwertiger<br />

Sekt für monatlich 40 <strong>Euro</strong> konsumiert. Das Einkommen ist also um 100 Prozent<br />

gewachsen, die Ausgaben für Sekt sind aber sogar um 300 Prozent gestiegen. Sekt ist<br />

in diesem Beispiel daher ein superiores Gut, da der prozentuale Anstieg der Ausgaben<br />

für Sekt größer ist als der prozentuale Anstieg des Einkommens. Geht der Weinkonsum<br />

beispielsweise in Folge dessen von 30 auf <strong>20</strong> <strong>Euro</strong> zurück, ist Wein (in diesem Beispiel!)<br />

ein (absolut) inferiores Gut.<br />

Die genaue zuordnung von gütern zu Luxusgütern ist daher nicht immer sofort eindeutig, sondern<br />

auch stark vom allgemeinen Haushaltseinkommen abhängig. tendenziell kann man aber festhalten,<br />

dass mit steigendem Haushaltseinkommen die Bereitschaft steigt, Luxusgüter zu erwerben.<br />

Wie gefragt Luxusprodukte wieder sind, zeigt eine studie der Boston Consulting group 77 . Darin wird<br />

der weltweite markt für Luxusartikel im jahr <strong>20</strong>10 auf knapp 1 Billion euro beziffert. Das ist gleichbedeutend<br />

mit einem Plus von 15 % gegenüber <strong>20</strong>09, als der markt wegen der Kreditkrise noch um 13 %<br />

geschrumpft war. Bis <strong>20</strong>14 erwartet man für den Luxussektor ein durchschnittliches jährliches Wachstum<br />

von 6 bis 7 %. 78<br />

76 http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/superiores-gut.html<br />

77 the Boston Consulting group; jean-marc Bellaiche, Antonella mei-Pochtler and Dorit Hanisch; „the new World of Luxury: Caught between growing momentum<br />

and lasting change”, Paris-Wien, Dezember <strong>20</strong>10.<br />

78 Bain & Company: „Der internationale Luxusgütermarkt wird <strong>20</strong>11 um 10 Prozent wachsen“, münchen-zürich, 21.11.<strong>20</strong>11.<br />

48 Vermögenssteuern jetzt!


Der Luxusmarkt beschränkt sich laut studie der Boston Consulting group nicht nur auf die zwei traditionellen<br />

Kategorien „Hard Luxury“ (z. B. uhren, schmuck, möbel) und „soft Luxury“ (z. B. Kleidung,<br />

Parfums), die zusammengenommen in etwa 230 milliarden euro ausmachen. Konsumenten fassen den<br />

Begriff „Luxus“ viel weiter und zählen auch teure Autos, 79 technologie, exquisite Alkoholika und nahrungsmittel,<br />

spa-Aufenthalte sowie reisen dazu. 80,81,82<br />

S e i t e | 49<br />

fassen den Begriff „Luxus“ viel weiter und zählen auch teure Autos, 79 Technologie, exquisite<br />

Alkoholika und Nahrungsmittel, Spa-Aufenthalte sowie Reisen dazu. 80,81,82<br />

in Milliarden <strong>Euro</strong><br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

<strong>20</strong>0<br />

-<br />

Der globale Markt für Luxusgüter und -dienstleistungen<br />

„Traditionelle“ Luxus-Kategorien<br />

50<br />

Mode & Kleidung<br />

100<br />

Uhren & Schmuck<br />

50<br />

Leder & Accessoires<br />

Abbildung 5: Der Weltmarkt an Luxusgütern<br />

abbildung 5: Der Weltmarkt an Luxusgütern<br />

30<br />

Kosmetik & Parfum<br />

50<br />

Alkohol & Essen<br />

Den Löwenanteil am globalen Luxusmarkt haben „reisen und Hotels“ mit Ausgaben in der Höhe von<br />

270 milliarden euro, gefolgt von Autos der Premiumklasse mit 250 milliarden euro. Die Aufwendungen<br />

für hochwertige technische Produkte, wie etwa smart Phones, belaufen sich auf 100 milliarden euro.<br />

erst dann folgen die traditionellen segmente „uhren und schmuck“ mit 100 milliarden euro, Fashion<br />

und Lederwaren mit je 50 milliarden euro. relativ klein ist im Vergleich der Bereich „Kosmetika und<br />

Parfum“ mit 30 milliarden euro. 83 Den Löwenanteil am globalen Luxusmarkt haben „Reisen und Hotels“ mit Ausgaben in der Höhe von<br />

270 Milliarden <strong>Euro</strong>, gefolgt von Autos der Premiumklasse mit 250 Milliarden <strong>Euro</strong>. Die<br />

Aufwendungen für hochwertige technische Produkte, wie etwa Smart Phones, belaufen sich auf 100<br />

Milliarden <strong>Euro</strong>. Erst dann folgen die traditionellen Segmente „Uhren und Schmuck“ mit 100<br />

Milliarden <strong>Euro</strong>, Fashion und Lederwaren<br />

Der weltweite<br />

mit je<br />

markt<br />

50 Milliarden<br />

für Luxusgüter<br />

<strong>Euro</strong>. Relativ<br />

inklusive<br />

klein<br />

Luxusautos<br />

ist im Vergleich<br />

und<br />

der<br />

-reisen<br />

betrug Bereich im jahr „Kosmetika <strong>20</strong>10 ca. 960 und milliarden Parfum“ mit euro. 30 Milliarden <strong>Euro</strong>. 83 Der weltweite Markt für Luxusgüter<br />

inklusive Luxusautos und -reisen betrug im Jahr <strong>20</strong>10 ca. 960 Milliarden <strong>Euro</strong>.<br />

79 Der Luxusautomarkt wurde nicht in die studie der „ipsos market research“ mit aufgenommen, sondern beruht auf einer schätzung der Boston Consulting<br />

group.<br />

80 Wirtschaftsblatt, 03.01.<strong>20</strong>11.<br />

79<br />

81 ipsos market Der Luxusautomarkt research, basierend wurde auf nicht einer in stichprobe die Studie der von „ipsos 7.496 market Personen research“ (die in der mit oberen aufgenommen, Hälfte der sondern Luxusgüterkäufer beruht auf einer in sieben Schätzung Industrieländern der sind);<br />

BCg-Analyse; Boston Hinweis: Consulting globale Group. schätzungen wurden auf einer Hochrechnung der Daten aus sieben Ländern, welche rund 75 % des globalen Luxusgüter-<br />

80 marktes Wirtschaftsblatt, bilden, ermittelt; <strong>20</strong>10. 03.01.<strong>20</strong>11.<br />

81<br />

82 zahlreiche<br />

ipsos<br />

schätzungen<br />

market research,<br />

zum Luxusgütermarkt<br />

basierend auf einer<br />

bewegen<br />

Stichprobe<br />

sich zwischen<br />

von 7.496<br />

150<br />

Personen<br />

und 180 milliarden<br />

(die in der<br />

euro.<br />

oberen<br />

Vor<br />

Hälfte<br />

allem deswegen,<br />

der Luxusgüterkäufer<br />

weil für die<br />

in<br />

Konsumenten<br />

sieben<br />

der Begriff<br />

Luxus (im Industrieländern Bereich uhren und sind); schmuck) BCG-Analyse; breiter Hinweis: verstanden Globale wird. Schätzungen wurden auf einer Hochrechnung der Daten aus sieben Ländern,<br />

welche rund 75 % des globalen Luxusgütermarktes bilden, ermittelt; <strong>20</strong>10.<br />

83 the Boston 82<br />

Zahlreiche Consulting Schätzungen group; jean-marc zum Luxusgütermarkt Bellaiche, Antonella bewegen mei-Pochtler sich zwischen and 150 Dorit und Hanisch; 180 Milliarden „the new <strong>Euro</strong>. World Vor allem of Luxury“, deswegen, seite weil 2, Paris-Wien, für die Dezember<br />

<strong>20</strong>10.<br />

Konsumenten der Begriff Luxus (im Bereich Uhren und Schmuck) breiter verstanden wird.<br />

83<br />

The Boston Consulting Group; Jean-Marc Bellaiche, Antonella Mei-Pochtler and Dorit Hanisch; „The New World of Luxury“, Seite 2, Paris-<br />

Wien, Dezember <strong>20</strong>10.<br />

270<br />

Reisen & Hotels<br />

100<br />

Technik<br />

40<br />

Möbel & Design<br />

<strong>20</strong><br />

Andere (Wellness, …)<br />

250<br />

Luxusautos<br />

960 Milliarden <strong>Euro</strong><br />

Vermögenssteuern jetzt! 49


Die am schnellsten wachsende gruppe der Luxusverbraucher ist die generation 60 plus, die in Industrieländern<br />

beheimatet ist. Diese Konsumenten verfügen längst über die finanziellen mittel und die zeit,<br />

Luxus umfassend zu genießen. 84<br />

nicht zuletzt machen es die aufgezeigten gründe schwierig eine „reine“ Besteuerung des Vermögens<br />

mittels einer Vermögenssteuer greifbar zu machen. zu vielschichtig scheint der Begriff „Luxus“ zu sein.<br />

es erscheint daher sinnvoll, über verschiedenste Besteuerungsmöglichkeiten im Bereich der Luxusgüter<br />

nachzudenken. nachfolgend sollen exemplarisch einige dieser möglichkeiten angeführt und bewertet<br />

werden.<br />

84 http://www.bcg.de/media/PressreleaseDetails.aspx?id=tcm:89-72323<br />

50 Vermögenssteuern jetzt!


4.1.3.1 4.1.3.1 Luxusgüter „Autos: Insbesondere der der Fiskal-Lkw“<br />

rund 300 Kraftfahrzeuge gelten laut Bundesministerium für Finanzen in österreich als sogenannte<br />

„Fiskal-Lkw“. Auf dieser Liste finden sich zahlreiche geländewagen und suV85 Rund 300 Kraftfahrzeuge gelten laut Bundesministerium für Finanzen in Österreich als sogenannte<br />

„Fiskal-Lkw“. Auf dieser Liste finden sich zahlreiche Geländewagen und SUV<br />

-vergleichbare Fahrzeuge,<br />

wie etwa der nissan Pathfinder r51, der KIA sportage je und LADA niva taiga.<br />

85 -vergleichbare<br />

Fahrzeuge, wie etwa der Nissan Pathfinder R51, der KIA Sportage JE und LADA Niva Taiga.<br />

Für den Klimaschutz erscheint es kontraproduktiv, wenn spritfresser und Luxuskarossen steuerlich<br />

begünstigt werden. Diese Fahrzeuge sind meist Pkw, die jedoch wie Klein-Lkw steuerlich begünstigt<br />

werden. Klein-Lkw werden in österreich immer beliebter – vor allem auch für den privaten gebrauch.<br />

<strong>20</strong>11 sind laut VCö-Analyse mehr suV verkauft worden als je zuvor, nämlich 48.414, das sind um 7.360<br />

mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (plus 15,2 %). 86<br />

Für den Klimaschutz erscheint es kontraproduktiv, wenn Spritfresser und Luxuskarossen steuerlich<br />

begünstigt werden. Diese Fahrzeuge sind meist Pkw, die jedoch wie Klein-Lkw steuerlich begünstigt<br />

werden. Klein-Lkw werden in Österreich immer beliebter – vor allem auch für den privaten<br />

Gebrauch. <strong>20</strong>11 sind laut VCÖ-Analyse mehr SUV verkauft worden als je zuvor, nämlich 48.414, das<br />

sind um 7.360 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (plus 15,2 %). 86<br />

Ulla Rasmussen (VCÖ-Expertin): „… die Österreicher schätzen anscheinend ihre Berglandschaft<br />

und wollen auch dorthin. Ansonsten würde sich der Zuwachs an geländegängigen<br />

Fahrzeugen und SUVs – trotz steigender Spritpreise – kaum erklären lassen. <strong>20</strong>11<br />

sind doppelt so viele Sport Utility Vehicle verkauft worden wie <strong>20</strong>05.“ 87<br />

Der besondere Vorteil von Klein-Lkw ist, dass sie von der normverbrauchsabgabe befreit sind. Für<br />

selbstständige sind Klein-Lkw als sogenannte Fiskal-Lkw zudem dadurch attraktiv, weil sie zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigen und sich auch die Abschreibungsdauer bei den meisten modellen verkürzt. 88<br />

Ulla Rasmussen (VCÖ-Expertin): „… die Österreicher schätzen anscheinend<br />

ihre Berglandschaft und wollen auch dorthin. Ansonsten würde sich der<br />

Zuwachs an geländegängigen Fahrzeugen und SUVs – trotz steigender<br />

Spritpreise – kaum erklären lassen. <strong>20</strong>11 sind doppelt so viele Sport Utility<br />

Vehicle verkauft worden wie <strong>20</strong>05.“<br />

Auch mini-Vans, wie etwa der VW sharan, können ab sieben sitzplätzen (hier reicht die bloße möglichkeit<br />

der nachrüstung) als „Kleinbusse“ in den genuss des Vorsteuerabzugs kommen. Im jahr <strong>20</strong>10 wurden<br />

in österreich 27.991 Klein-Lkw neu zugelassen, um 2.424 mehr als noch im jahr <strong>20</strong>09 (plus 8,7 %).<br />

Insgesamt gibt es in österreich bereits rund 325.000 Klein-Lkw. unter den als Klein-Lkw angemeldeten<br />

Fahrzeugen sind viele, die allgemein als Pkw bezeichnet und auch privat genutzt werden. Hier werden<br />

steuerschlupflöcher genutzt, wodurch dem staat steuereinnahmen entgehen. Oftmals sind es nicht die<br />

kleinen oder mittelklassigen Autos, die als Fiskal-Lkw angemeldet werden bzw. auch als solche von der<br />

Finanz anerkannt werden. Der trend hin zu größeren und luxuriöseren Pkw ist unübersehbar.<br />

87<br />

Der besondere Vorteil von Klein-Lkw ist, dass sie von der Normverbrauchsabgabe befreit sind. Für<br />

Selbstständige sind Klein-Lkw als sogenannte Fiskal-Lkw zudem dadurch attraktiv, weil sie zum<br />

Vorsteuerabzug berechtigen und sich auch die Abschreibungsdauer bei den meisten Modellen<br />

verkürzt. 88 Auch Mini-Vans, wie etwa der VW Sharan, können ab sieben Sitzplätzen (hier reicht die<br />

bloße Möglichkeit der Nachrüstung) als „Kleinbusse“ in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommen.<br />

Im Jahr <strong>20</strong>10 wurden in Österreich 27.991 Klein-Lkw neu zugelassen, um 2.424 mehr als noch im Jahr<br />

<strong>20</strong>09 (plus 8,7 %). Insgesamt gibt es in Österreich bereits rund 325.000 Klein-Lkw. Unter den als<br />

Klein-Lkw angemeldeten Fahrzeugen sind viele, die allgemein als Pkw bezeichnet und auch privat<br />

genutzt werden. Hier werden Steuerschlupflöcher genutzt, wodurch dem Staat Steuereinnahmen<br />

entgehen. Oftmals sind es nicht die kleinen oder mittelklassigen Autos, die als Fiskal-Lkw angemeldet<br />

werden bzw. auch als solche von der Finanz anerkannt werden. Der Trend hin zu größeren und<br />

luxuriöseren Pkw ist unübersehbar.<br />

85 Definition: sport utility Vehicle.<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

85 Definition: Sport Utility Vehicle.<br />

86 http://www.vcoe.at/de/presse/aussendungen-archiv/details/items/<strong>20</strong>11-017<br />

87 http://www.news.at/articles/1150/95/314317/pkw-zulassungen-suvs-vormarsch<br />

88 Wirtschaftsblatt: Steuerfrei unterwegs mit dem Fiskal-LKW, 25.05.<strong>20</strong>04.<br />

86 http://www.vcoe.at/de/presse/aussendungen-archiv/details/items/<strong>20</strong>11-017<br />

87 http://www.news.at/articles/1150/95/314317/pkw-zulassungen-suvs-vormarsch<br />

88 Wirtschaftsblatt: steuerfrei unterwegs mit dem Fiskal-LKW, 25.05.<strong>20</strong>04.<br />

S e i t e | 51<br />

Generelle Abschaffung der NoVA-Befreiung für Klein-Lkw. Zudem soll es die Möglichkeit<br />

des Vorsteuerabzugs nur noch für jene Klein-Lkw geben, die ausschließlich für betriebliche<br />

Zwecke verwendet werden. Um dies leichter kontrollieren zu können, ist die Zahl der als<br />

„Fiskal-Lkw“ geltenden Fahrzeuge zu verringern. Die Absetzbarkeit ist an niedrige CO2-<br />

Grenzwerte zu koppeln. So wie in Großbritannien soll es für Klein-Lkw mit besonders<br />

hohem Spritverbrauch keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit geben.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 51


52 | S e i t e<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 89<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 89<br />

89 http://www.vcoe.at/de/presse/aussendungen-archiv/details/items/<strong>20</strong>11-017 in Verbindung mit eigenen Berechnungen aus den Daten<br />

des Finanzministeriums.<br />

52 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Mehreinnahmen aus der Änderung der Fiskal-Lkw-Regelung<br />

PLUS <strong>20</strong>0 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Mit dem Wegfall der steuerlichen NoVA-Begünstigung für Fiskal-Lkw würden dem Staat<br />

jährliche Mehreinnahmen in der Höhe von 45 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> erwachsen.<br />

Der Wegfall der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer für Fiskal-Lkw würde dem Staatshaushalt<br />

ca. 160 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> pro Jahr an Steuereinnahmen bringen.<br />

89 http://www.vcoe.at/de/presse/aussendungen-archiv/details/items/<strong>20</strong>11-017 in Verbindung mit eigenen Berechnungen aus den Daten des Finanzministeriums.


4.1.3.2 Luxusgüter „Boote, Yachten, Hubschrauber, Segel-, Sport- und<br />

S e i t e | 53<br />

Kleinflugzeuge“<br />

4.1.3.2 Luxusgüter „Boote, Yachten, Hubschrauber, Segel-, Sport- und<br />

Kleinflugzeuge“<br />

Derzeit sind Boote, Yachten, Hubschrauber, Segel-, Sport- und Kleinflugzeuge gänzlich von der<br />

Normverbrauchsabgabe (NoVA) ausgenommen. 90 S e i t e | 53<br />

4.1.3.2 Luxusgüter „Boote, Yachten, Hubschrauber, Segel-, Sport- und<br />

Kleinflugzeuge“<br />

Ein Umstand, der angesichts der CO2-Reduktionsziele<br />

Derzeit Österreichs sind Boote, nicht Yachten, gerechtfertigt Hubschrauber, erscheint. Segel-, Jährlich Sport- werden und in Österreich Kleinflugzeuge ca. 1.000 gänzlich Motorboote von der<br />

Normverbrauchsabgabe und Yachten neu zum Verkehr (NoVA) zugelassen. ausgenommen. Ebenso werden österreichweit jährlich ca. 1.000 Sport-,<br />

Kleinflugzeuge und Hubschrauber zum privaten Luftverkehr zugelassen.<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

90 Derzeit sind Boote, Yachten, Hubschrauber, segel-, sport- und Kleinflugzeuge gänzlich von der normverbrauchsabgabe<br />

(noVA) ausgenommen.<br />

Ein Umstand, der angesichts der CO2-Reduktionsziele<br />

Österreichs nicht gerechtfertigt erscheint. Jährlich werden in Österreich ca. 1.000 Motorboote<br />

und Yachten neu zum Verkehr zugelassen. Ebenso werden österreichweit jährlich ca. 1.000 Sport-,<br />

Kleinflugzeuge und Hubschrauber zum privaten Luftverkehr zugelassen.<br />

90 ein umstand, der angesichts der CO2-reduktionsziele<br />

österreichs nicht gerechtfertigt erscheint. jährlich werden in österreich ca. 1.000 motorboote und<br />

Yachten neu zum Verkehr zugelassen. ebenso werden österreichweit jährlich ca. 1.000 sport-, Kleinflugzeuge<br />

und Hubschrauber zum privaten Luftverkehr zugelassen.<br />

Generelle Besteuerungsmodell Abschaffung der der Kammer NoVA-Befreiung für Arbeiter für und Boote, Angestellte Yachten, für Steiermark Hubschrauber, Segel-,<br />

Sport- und Kleinflugzeuge. Einführung einer NoVA-Ersatzabgabe. Als NoVA sind <strong>20</strong> % des<br />

Kaufpreises Generelle Abschaffung bei der erstmaligen der NoVA-Befreiung Zulassung in Österreich für Boote, anzusetzen. Yachten, Hubschrauber, Segel-,<br />

Sport- und Kleinflugzeuge. Einführung einer NoVA-Ersatzabgabe. Als NoVA sind <strong>20</strong> % des<br />

Kaufpreises bei der erstmaligen Zulassung in Österreich anzusetzen.<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 91<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 91<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 91<br />

Mehreinnahmen aufgrund der Einführung einer NoVA-Ersatzabgabe<br />

PLUS <strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Mehreinnahmen aufgrund der Einführung einer NoVA-Ersatzabgabe<br />

PLUS <strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Mit der Einführung einer NoVA-Ersatzabgabe für Boote, Yachten, Hubschrauber, Segel-,<br />

Sport- und Kleinflugzeuge würden dem Staat jährliche Mehreinnahmen in der Höhe von<br />

ca. Mit <strong>20</strong> der <strong>Millionen</strong> Einführung <strong>Euro</strong> einer zufließen. NoVA-Ersatzabgabe für Boote, Yachten, Hubschrauber, Segel-,<br />

Sport- und Kleinflugzeuge würden dem Staat jährliche Mehreinnahmen in der Höhe von<br />

ca. <strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> zufließen.<br />

90<br />

§ 2 ff. Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG).<br />

91<br />

Eigene Berechnungen aus den Daten der STATISTIK AUSTRIA; Basis: Jährlich werden ca. 2.000 Neuzulassungen an Booten, Yachten und<br />

privaten Luftfahrzeugen in Österreich registriert; der durchschnittliche Preis wurde mit ca. 50.000 <strong>Euro</strong> (untere Grenze) angesetzt; als<br />

90<br />

§<br />

Steuersatz<br />

2 ff. Normverbrauchsabgabegesetz<br />

wurden <strong>20</strong> % angenommen.<br />

90 § 2 ff. normverbrauchsabgabegesetz (noVAg). (NoVAG).<br />

91<br />

Eigene Berechnungen aus den Daten der STATISTIK AUSTRIA; Basis: Jährlich werden ca. 2.000 Neuzulassungen an Booten, Yachten und<br />

91 eigene Berechnungen privaten Luftfahrzeugen aus den Daten in der Österreich stAtIstIK registriert; AustrIA; der durchschnittliche Basis: jährlich werden Preis wurde ca. 2.000 mit neuzulassungen ca. 50.000 <strong>Euro</strong> (untere an Booten, Grenze) Yachten angesetzt; und privaten als Luftfahrzeugen<br />

in österreich registriert; der durchschnittliche Preis wurde mit ca. 50.000 euro (untere grenze) angesetzt; als steuersatz wurden <strong>20</strong> % angenommen.<br />

Steuersatz wurden <strong>20</strong> % angenommen.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 53


4.1.3.3 54 | S e iLuxusgut t e „Jagd“<br />

4.1.3.3 Luxusgut „Jagd“<br />

Jagden und Jagdpachten sind heute als Luxusgut zu bezeichnen. In Österreich wird jährlich ca. 1<br />

Million Abschüsse in 12.000 Jagdgebieten getätigt. Die Größe der österreichischen Jagdgebiete sowie<br />

der Jagdpachten erstreckt sich über ein Gebiet von 8,3 <strong>Millionen</strong> Hektar. Davon entfallen ca. 61 % auf<br />

Gemeinde- und Genossenschaftsgebiete und ca. 39 % auf Eigenjagdgebiete. Die Anzahl der<br />

Jahresjagdkarten beläuft sich bundesweit auf ca. 118.000 Stück. Hinzu kommen noch ca. 11.000<br />

Jagdgastkarten. Derzeit werden 51 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> an Jagdpachten entrichtet. 92<br />

jagden und jagdpachten sind heute als Luxusgut zu bezeichnen. In österreich werden jährlich ca.<br />

1 million Abschüsse in 12.000 jagdgebieten getätigt. Die größe der österreichischen jagdgebiete sowie<br />

der jagdpachten erstreckt sich über ein gebiet von 8,3 millionen Hektar. Davon entfallen ca. 61 %<br />

auf gemeinde- und genossenschaftsgebiete und ca. 39 % auf eigenjagdgebiete. Die Anzahl der jahresjagdkarten<br />

beläuft sich bundesweit auf ca. 118.000 stück. Hinzu kommen noch ca. 11.000 jagdgastkarten.<br />

Derzeit werden 51 millionen euro an jagdpachten entrichtet.<br />

Die einzig derzeit relevante Abgabe dafür ist der „Jagdpachtschilling“, welcher zur Gänze den<br />

Gemeinden zufließt und den Grundeigentümern wieder rückerstattet wird. Über eine bundesweite<br />

Abgabe wurde bislang noch nicht nachgedacht. Dadurch entgehen dem Staat wichtige Einnahmen<br />

aus Jagden und Jagdpachten.<br />

92<br />

Die einzig derzeit relevante Abgabe dafür ist der „jagdpachtschilling“, welcher zur gänze den gemeinden<br />

zufließt und den grundeigentümern wieder rückerstattet wird. Über eine bundesweite Abgabe<br />

wurde bislang noch nicht nachgedacht. Dadurch entgehen dem staat wichtige einnahmen aus jagden<br />

und jagdpachten.<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 93<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 93<br />

92 F. Neumann u. Ch. Gnad; STATISTIK AUSTRIA; Regionalverwaltung; Jagdverbände: „Jagdstatistik <strong>20</strong>08/09“, Wien <strong>20</strong>09.<br />

93 Eigene Berechnungen aus den Daten der STATISTIK AUSTRIA, Regionalverwaltung; Jagdverbände: „Jagdstatistik <strong>20</strong>08/09“, Wien <strong>20</strong>09.<br />

54 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Da sämtliche Jagden und Jagdpachten auf österreichischem Hoheitsgebiet durchgeführt<br />

werden, wird vorgeschlagen, eine Bundesabgabe in der Höhe von einem <strong>Euro</strong> pro Hektar<br />

und Monat in Form einer Jagdabgabe einzuführen. Zur Abfuhr der Jagdabgabe wird der<br />

Jagdpächter bzw. bei Eigenpachten der Nutzer verpflichtet.<br />

Mehreinnahmen aus der Jagdpachtabgabe durch das vorgeschlagene Modell<br />

PLUS 100 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Mit der Einführung einer bundesweiten Jagdabgabe würde der Staat jährlich Mehreinnahmen<br />

in der Höhe von ca. 100 <strong>Millionen</strong> lukrieren.<br />

92 F. neumann u. Ch. gnad; stAtIstIK AustrIA; regionalverwaltung; jagdverbände: „jagdstatistik <strong>20</strong>08/09“, Wien <strong>20</strong>09.<br />

93 eigene Berechnungen aus den Daten der stAtIstIK AustrIA, regionalverwaltung; jagdverbände: „jagdstatistik <strong>20</strong>08/09“, Wien <strong>20</strong>09.


4.1.3.4 Luxusgut „Luxusreisen“<br />

4.1.3.4 Luxusgut „Luxusreisen“<br />

S e i t e | 55<br />

Wie eine Studie der Boston Consulting Group aus dem Jahr <strong>20</strong>10 zeigt, macht der weltweite Anteil an<br />

Luxusreisen ca. 270 Milliarden <strong>Euro</strong> aus. Das entspricht ca. 28 % des gesamten Luxusgütermarktes. 94<br />

Wie eine studie der Boston Consulting group aus dem jahr <strong>20</strong>10 zeigt, macht der weltweite Anteil<br />

an Luxusreisen ca. 270 milliarden euro aus. Das entspricht ca. 28 % des gesamten Luxusgütermarktes.<br />

Reisen in derartigem Ausmaß unterliegen derzeit lediglich der Umsatzsteuer. Die volle Umsatzsteuerbelastung<br />

tritt aber nur in den seltensten Fällen ein, da Fern- und Luxusreisen sehr oft zwar<br />

über inländische Agenturen abgewickelt werden, jedoch nicht selten Umsatzsteuersätze anderer<br />

(bereister) Länder zur Anwendung kommen. Dadurch entgeht dem Staat nicht nur die Kaufkraft,<br />

sondern auch ein Verlust an Steuereinnahmen in nicht unwesentlichem Ausmaß. Außerdem ist der<br />

Markt an Luxusreisen in den letzten Jahren stark angewachsen. Gerade die Generation zwischen 65<br />

und 80 hat stark zugenommen und befindet sich in einer Situation, in der das notwendige Geld<br />

vorhanden ist.<br />

94 reisen in derartigem Ausmaß unterliegen derzeit lediglich der umsatzsteuer. Die volle umsatzsteuerbelastung<br />

tritt aber nur in den seltensten Fällen ein, da Fern- und Luxusreisen sehr oft zwar über<br />

inländische Agenturen abgewickelt werden, jedoch nicht selten umsatzsteuersätze anderer (bereister)<br />

Länder zur Anwendung kommen. Dadurch entgeht dem staat nicht nur die Kaufkraft, sondern auch ein<br />

Verlust an steuereinnahmen in nicht unwesentlichem Ausmaß. Außerdem ist der markt an Luxusreisen<br />

in den letzten jahren stark angewachsen. gerade die generation zwischen 65 und 80 hat stark zugenommen<br />

und befindet sich in einer situation, in der das notwendige geld vorhanden ist.<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Für Reisen über 2.000 <strong>Euro</strong> pro Person wird vorgeschlagen, eine Fern- und Luxusreisenabgabe<br />

in der Höhe von 5 % einzuheben. Die 2.000-<strong>Euro</strong>-Grenze versteht sich als<br />

Freigrenze und nicht als Freibetrag. Wobei es unwesentlich ist, wo die Leistung der Reise<br />

erbracht wird. Als Bemessungsgrundlage wird der Gesamtbetrag der Reise (inklusive<br />

Umsatzsteuer) angesetzt.<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 95<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 95<br />

Mehreinnahmen aus der Fern- & Luxusreisenabgabe durch das vorgeschlagene Modell<br />

PLUS 50 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Ausgehend von der Annahme, dass das Volumen an Luxusreisen in Österreich ca. eine<br />

Milliarde <strong>Euro</strong> beträgt, lässt sich daraus ein jährliches Steueraufkommen von ca. 50<br />

<strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> ableiten.<br />

94<br />

The Boston Consulting Group; Jean-Marc Bellaiche, Antonella Mei-Pochtler and Dorit Hanisch; „The New World of Luxury: Caught<br />

between growing momentum and lasting change”, Dezember <strong>20</strong>10.<br />

95<br />

Eigene Berechnungen aufgrund der Daten aus der Studie der Boston Consulting Group: „The New World of Luxury: Caught between<br />

growing momentum an lasting change“, Dezember <strong>20</strong>10.<br />

94 the Boston Consulting group; jean-marc Bellaiche, Antonella mei-Pochtler and Dorit Hanisch; „the new World of Luxury: Caught between growing momentum<br />

and lasting change”, Dezember <strong>20</strong>10.<br />

95 eigene Berechnungen aufgrund der Daten aus der studie der Boston Consulting group: „the new World of Luxury: Caught between growing momentum an<br />

lasting change“, Dezember <strong>20</strong>10.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 55


4.2 Besteuerung von Finanzvermögen<br />

4.2 Besteuerung von Finanzvermögen<br />

Derzeit werden global betrachtet im Bereich des Finanzvermögens Überlegungen angestellt, eine gerechtere<br />

Besteuerung zu erreichen. Hier sind vor allem drei Besteuerungsbereiche angesprochen, die<br />

immer wieder von Wirtschaftsexperten genannt werden und für österreich relevanz haben: 96<br />

Derzeit werden global betrachtet im Bereich des Finanzvermögens Überlegungen angestellt, eine<br />

gerechtere Besteuerung zu erreichen. Hier sind vor allem drei Besteuerungsbereiche angesprochen,<br />

die immer wieder von Wirtschaftsexperten genannt werden und für Österreich Relevanz haben: 96<br />

1. 1. stiftungen Stiftungen<br />

2. Finanztransaktionen<br />

2. 3. Finanztransaktionen<br />

Finanzvermögenszuwachs<br />

3. Finanzvermögenszuwachs<br />

In den folgenden unterkapiteln soll versucht werden, die derzeitige situation zu durchleuchten und in<br />

weiterer Folge auch mögliche steuerliche Lösungsansätze zu finden. Dass sich das Finanzvermögen in<br />

österreich in den Händen von einigen wenigen befindet, wurde in den Kapiteln zuvor schon ausführlich<br />

behandelt.<br />

gesamtwirtschaftlich befinden sich derzeit ca. 470 milliarden euro in den Händen privater Haushalte.<br />

Hinzu kommt noch das Finanzvermögen von Privatstiftungen in der Höhe von ca. 30 milliarden euro.<br />

Dem Finanzvermögen gegenüber stehen Privatschulden von ca. 170 milliarden euro (zwei Drittel davon<br />

sind Wohnbaukredite). Knapp die Hälfte des Finanzvermögens entfällt auf Bargeld und einlagen. 97<br />

In den folgenden Unterkapiteln soll versucht werden, die derzeitige Situation zu durchleuchten und<br />

in weiterer Folge auch mögliche steuerliche Lösungsansätze zu finden. Dass sich das Finanzvermögen<br />

in Österreich in den Händen von einigen wenigen befindet, wurde in den Kapiteln zuvor schon<br />

ausführlich behandelt.<br />

Gesamtwirtschaftlich befinden sich derzeit ca. 470 Milliarden <strong>Euro</strong> in den Händen privater Haushalte.<br />

Hinzu kommt noch das Finanzvermögen von Privatstiftungen in der Höhe von ca. 30 Milliarden <strong>Euro</strong>.<br />

Dem Finanzvermögen gegenüber stehen Privatschulden von ca. 170 Milliarden <strong>Euro</strong> (zwei Drittel<br />

davon sind Wohnbaukredite). Knapp die Hälfte des Finanzvermögens entfällt auf Bargeld und<br />

Einlagen. 97<br />

Finanzvermögen<br />

Brutto: 470 Mrd.<br />

Schulden: 170 Mrd.<br />

470<br />

170<br />

Quelle: OeNB, Mai <strong>20</strong>11<br />

56 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Börsennotierte<br />

Aktien<br />

4 %<br />

Investment- und<br />

Hedgefonds<br />

9 %<br />

Langfristige<br />

verzinste<br />

Wertpapiere<br />

9 %<br />

Sonstige<br />

Anteilsrechte<br />

6 %<br />

Pensionskassenansprüche<br />

4 %<br />

Übrige<br />

Forderungen<br />

5 %<br />

Grafik 8: Finanzvermögen Grafik privater 8: Haushalte Finanzvermögen privater Haushalte<br />

Lebensversicherungsansprüche<br />

15 %<br />

Bargeld und<br />

Einlagen<br />

48 %<br />

96<br />

M. Kirisits, B. Koller: „Wer zahlt die Zeche der Wirtschaftskrise? – Aspekte einer neuen Besteuerung von Vermögen“, AK-Steiermark,<br />

Graz, Oktober <strong>20</strong>09.<br />

97<br />

OeNB und Berechnungen der AK-Oberösterreich, Mai <strong>20</strong>11.<br />

96 m. Kirisits, B. Koller: „Wer zahlt die zeche der Wirtschaftskrise? – Aspekte einer neuen Besteuerung von Vermögen“, AK-steiermark, graz, Oktober <strong>20</strong>09.<br />

97 OenB und Berechnungen der AK-Oberösterreich, mai <strong>20</strong>11.


4.2.1 Neuregelung der Stiftungsbesteuerung<br />

Die österreichische Privatstiftung ist eine juristische Person, deren Zweck und Aufbau weitgehend<br />

4.2.1 Neuregelung der Stiftungsbesteuerung<br />

vom Willen des Stifters bestimmt wird, welcher zur Erreichung des von ihm definierten Stiftungszweckes<br />

der Stiftung ein Vermögen widmet. Die Privatstiftung hat den Willen bzw. die Absichten des<br />

Stifters zu verwirklichen.<br />

Die österreichische Privatstiftung ist eine juristische Person, deren zweck und Aufbau weitgehend vom<br />

Willen des stifters bestimmt wird, welcher zur erreichung des von ihm definierten stiftungszweckes<br />

der stiftung ein Vermögen widmet. Die Privatstiftung hat den Willen bzw. die Absichten des stifters zu<br />

verwirklichen.<br />

Die rechtlichen Grundlagen einer Privatstiftung sind im Privatstiftungsgesetz (PSG) 1993 geregelt. Die<br />

österreichische Privatstiftung ist eine juristische Person des Privatrechts. Des Weiteren hat die<br />

Stiftung keine Gesellschafter oder Eigentümer, sondern Begünstigte. Der Sitz der Stiftung ist in<br />

Österreich. Die Stiftung wird im Firmenbuch eingetragen.<br />

Die rechtlichen grundlagen einer Privatstiftung sind im Privatstiftungsgesetz (Psg) 1993 geregelt. Die<br />

österreichische Privatstiftung ist eine juristische Person des Privatrechts. Des Weiteren hat die stiftung<br />

keine gesellschafter oder eigentümer, sondern Begünstigte. Der sitz der stiftung ist in österreich. Die<br />

stiftung wird im Firmenbuch eingetragen.<br />

Die Privatstiftung kann für jeden zweck gegründet werden, beispielsweise zur Versorgung der Familie,<br />

zur unterstützung von gesellschaften oder zur unterstützung der Kunst und Kultur. 98 In österreich gibt<br />

es derzeit 3.598 Privatstiftungen, 99 fast zwei Drittel des stiftungsvermögens stammen aus Firmenbeteiligungen.<br />

Das gesamtvermögen der österreichischen Privatstiftungen wird auf ca. 70 milliarden euro<br />

geschätzt. 100<br />

Die Privatstiftung kann für jeden Zweck gegründet werden, beispielsweise zur Versorgung der<br />

Familie, zur Unterstützung von Gesellschaften oder zur Unterstützung der Kunst und Kultur. 98 In<br />

Österreich gibt es derzeit 3.598 Privatstiftungen, 99 fast zwei Drittel des Stiftungsvermögens stammen<br />

aus Firmenbeteiligungen. Das Gesamtvermögen der österreichischen Privatstiftungen wird auf ca. 70<br />

Milliarden <strong>Euro</strong> geschätzt. 100<br />

Anzahl<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

-<br />

2.194<br />

<strong>20</strong>01<br />

Grafik 9: Privatstiftungen in österreich<br />

Entwicklung der Privatstiftungen in<br />

Österreich laut Firmenbuch<br />

2.626<br />

<strong>20</strong>04<br />

Grafik 9: Privatstiftungen in Österreich<br />

98 Derzeit Hasberger-seitz bieten nur & Partner einige rechtsanwälte: wenige „Die Staaten österreichische ähnliche Privatstiftung“, steuerschonende Wien, <strong>20</strong>10. Bedingungen für Privatstiftungen<br />

99 lt. Firmenbuch, stand 01.01.<strong>20</strong>12.<br />

wie Österreich, und zwar sind das die Schweiz (und hier auch nur einige Kantone – insbesondere der<br />

100 Verband österreichischer Privatstiftungen, http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/706974/stiftungen-investieren-hauptsaechlich-in-unternehmen,<br />

Wien, november <strong>20</strong>11.<br />

98<br />

Hasberger-Seitz & Partner Rechtsanwälte: „Die österreichische Privatstiftung“, Wien, <strong>20</strong>10.<br />

99<br />

lt. Firmenbuch, Stand 01.01.<strong>20</strong>12.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 57<br />

100<br />

Verband österreichischer Privatstiftungen, http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/706974/Stiftungen-investieren-<br />

3.166<br />

<strong>20</strong>07<br />

3.598<br />

<strong>20</strong>11


Derzeit bieten nur einige wenige staaten ähnliche steuerschonende Bedingungen für Privatstiftungen<br />

wie österreich, und zwar sind das die schweiz (und hier auch nur einige Kantone – insbesondere der<br />

Kanton schwyz) und Liechtenstein. Beide staaten sind nicht mitglieder der europäischen union. einige<br />

mitgliedstaaten der eu wie z. B. zypern, Irland und einige östliche mitgliedsländer der eu weisen<br />

generell niedrige Körperschaftsteuersätze auf, sodass sich ähnliche effekte der niedrigen laufenden<br />

Besteuerung wie bei der österreichischen Privatstiftung erzielen lassen. Für die Funktionsweise der Privatstiftung<br />

ist es aber essenziell, inwieweit zuwendungen aus dem Privatvermögen einer Besteuerung<br />

(etwa durch die erbschafts- und schenkungssteuer) unterliegen und inwieweit Ausschüttungen der<br />

stiftungen an Privatpersonen einer Besteuerung unterliegen. Von den westeuropäischen Ländern findet<br />

sich Vergleichbares wie erwähnt nur in der schweiz und in Liechtenstein: Alle anderen staaten sehen<br />

solche größtenteils nur für gemeinnützige stiftungen vor. 101,102<br />

58 | S e i t e<br />

Kanton Schwyz) und Liechtenstein. Beide Staaten sind nicht Mitglieder der <strong>Euro</strong>päischen Union.<br />

Einige Mitgliedstaaten der EU wie z. B. Zypern, Irland und einige östliche Mitgliedsländer der EU<br />

weisen generell niedrige Körperschaftsteuersätze auf, sodass sich ähnliche Effekte der niedrigen<br />

laufenden Besteuerung wie bei der österreichischen Privatstiftung erzielen lassen. Für die<br />

Funktionsweise der Privatstiftung ist es aber essenziell, inwieweit Zuwendungen aus dem<br />

Privatvermögen einer Besteuerung (etwa durch die Erbschafts- und Schenkungssteuer) unterliegen<br />

und inwieweit Ausschüttungen der Stiftungen an Privatpersonen einer Besteuerung unterliegen. Von<br />

den westeuropäischen Ländern findet sich Vergleichbares wie erwähnt nur in der Schweiz und in<br />

Liechtenstein: Alle anderen Staaten sehen solche größtenteils nur für gemeinnützige Stiftungen<br />

vor. 101,102<br />

58 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Länder mit Privatstiftungsgesetzen, niedrigen<br />

Körperschaftsteuersätzen und Länderratings<br />

Nur gemeinnützige Privatstiftungen<br />

Privatstiftungen ohne steuerliche Vorteile<br />

Privatstiftungen mit steuerlichen Vorteilen<br />

Länder mit KÖSt-Sätzen unter 15 %<br />

Abbildung 6: Ländervergleich Privatstiftungsgesetz<br />

abbildung 6: Ländervergleich Privatstiftungsgesetz<br />

101<br />

O. Farny, A. Degirmencioglu, M. Franz, G. Lunzer. M. Saringer: „Stiftungsbesteuerung in <strong>Euro</strong>pa“, AK-Wien, März <strong>20</strong>09.<br />

102<br />

Standard & Poor‘s: http://www.standardandpoors.com/home/en/eu, Stand 22.12.<strong>20</strong>11; H. R. Künzle: „Stiftungen gestern und heute”,<br />

Seiten 51 ff., Nürnberg, <strong>20</strong>06; O. Farny, A. Degirmencioglu, M. Franz, G. Lunzer, M. Saringer: „Stiftungsbesteuerung in <strong>Euro</strong>pa“, Wien,<br />

März <strong>20</strong>09.<br />

101 O. Farny, A. Degirmencioglu, m. Franz, g. Lunzer. m. saringer: „stiftungsbesteuerung in europa“, AK-Wien, märz <strong>20</strong>09.<br />

102 standard & Poor‘s: http://www.standardandpoors.com/home/en/eu, stand 22.12.<strong>20</strong>11; H. r. Künzle: „stiftungen gestern und heute”, seiten 51 ff., nürnberg,<br />

<strong>20</strong>06; O. Farny, A. Degirmencioglu, m. Franz, g. Lunzer, m. saringer: „stiftungsbesteuerung in europa“, Wien, märz <strong>20</strong>09.


natürlich kann man in steueroasen wie z. B. in Panama noch bessere steuerliche ergebnisse realisieren,<br />

doch müssen bei Übertragung großer Vermögen auch umstände mit ins Kalkül gezogen werden<br />

wie z. B. die stabilität der politischen Verhältnisse, die stabilität und sicherheit des Finanzsektors, die<br />

Verlässlichkeit des rechtssystems, die einfachheit der erreichbarkeit usw. Damit scheiden viele steueroasen<br />

trotz minimaler steuerbelastung als standort wieder aus.<br />

es existieren auch auf europäischen territorien steueroasen und Länder mit niedriger Körperschaftsbesteuerung<br />

(steuerfreiheit des nicht entnommenen gewinns) und ohne erbschafts- und schenkungssteuer<br />

(wie z. B. estland), doch gilt es für diese Länder ebenfalls, die genannten stabilitätskriterien zu<br />

prüfen.<br />

sieht man stabilitätskriterien und steuervorteile als eine einheit, dann besteht kein zweifel, dass österreich<br />

gemeinsam mit der schweiz und Liechtenstein an der spitze der attraktivsten stiftungsstandorte<br />

für nicht gemeinnützige stiftungen liegt. Das führt in Kombination mit einem wasserdichten Bankgeheimnis<br />

natürlich zur Verärgerung von nachbarstaaten, die einen Kapitalabfluss nach österreich beobachten<br />

müssen. Dass das nicht gerade dem geist der europäischen union entspricht, ist klar.<br />

Das Problem der Besteuerung von stiftungen in österreich ist also bekannt. stiftungen werden gegenüber<br />

anderen gesellschaftsformen steuerlich weitgehend begünstigt. nicht nur, dass die gründung (im<br />

Vergleich zum eingebrachten Vermögen in eine andere gesellschaftsform) geringere Kosten verursacht,<br />

sind auch die laufenden gewinne aus stiftungen steuerlich gegenüber anderen gesellschaftsformen<br />

bevorzugt.<br />

Warum es derartige steuergeschenke, abgesehen von gemeinnützigen stiftungen, noch immer gibt,<br />

ist nicht nachvollziehbar. Dabei wäre die Lösung des Problems relativ einfach: stiftungen, die nicht der<br />

gemeinnützigkeit unterliegen, sind in der Besteuerung Kapitalgesellschaften gleichzustellen.<br />

mit dem Abgabenänderungsgesetz <strong>20</strong>11 wurden zwar einige wenige steuerliche Begünstigungen gestrichen,<br />

dennoch bestehen nach wie vor gravierende steuerliche Vorteile gegenüber anderen gesellschaftsformen.<br />

so wurde der steuerliche Vorteil der zwischenbesteuerung mit 12,5 % repariert und auf<br />

25 % angehoben. 103<br />

Des Weiteren wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz <strong>20</strong>11 aber auch die steuerentlastung von Portfoliodividenden<br />

aus Drittstaaten auf Privatstiftungen ausgedehnt. Laufende erträge aus „Hybridkapital“<br />

sind jedoch auch bei Privatstiftungen ab <strong>20</strong>11 steuerpflichtig. 104<br />

unverändert geblieben ist die rechtslage in Bezug auf inländische Beteiligungserträge, welche weiterhin<br />

unabhängig von Beteiligungshöhe und Behaltefrist generell von der Körperschaftsteuer befreit sind.<br />

ebenso unverändert sind Beteiligungserträge aus internationalen schachtelbeteiligungen (Beteiligung<br />

an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von zumindest 10 % für einen zeitraum von zumindest einem<br />

jahr). Diese sind nach wie vor körperschaftsteuerfrei.<br />

103 BgBl. I nr. 111/<strong>20</strong>10; Artikel 60 „Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988“.<br />

104 Ch. Wilplinger: „Beteiligungserträge bei Privatstiftungen – neuerungen <strong>20</strong>11“, http://www.deloittetax.at/<strong>20</strong>11/10/03/beteiligungsertrage-bei-privatstiftungen-<br />

%e2%80%93-neuerungen-<strong>20</strong>11/, Wien <strong>20</strong>11.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 59


Ausgenommen von der steuerbefreiung sind lediglich Ausschüttungen aus niedrigbesteuerten Passivgesellschaften<br />

– Passiveinkünfte sind insbesondere zinsen, Lizenzen und Veräußerungsgewinne –,<br />

welche auf ebene der Privatstiftung der 25%igen Körperschaftsteuer (und damit nicht der zwischensteuer)<br />

unterliegen. Auch hier kann die ausländische steuer auf die österreichische Körperschaftsteuer<br />

angerechnet werden. ein Anrechnungsvortrag ist analog zu jenem bei Portfoliodividenden aus Drittstaaten<br />

möglich.<br />

Christian Wilplinger (Steuerberater bei Deloitte): „… Fazit: Durch die seit <strong>20</strong>11 ebenso<br />

für Privatstiftungen geltenden Neuerungen bestehen lediglich hinsichtlich der steuerlichen<br />

Behandlung von laufenden [ausländischen] 105 Beteiligungserträgen zur Kapitalgesellschaft<br />

keine Unterschiede.“<br />

Alle anderen steuerlichen Vorteile einer Privatstiftung blieben weitgehend erhalten. ein umstand, der<br />

leider nicht befriedigend ist. zumal offenkundig ist, dass die sonstigen steuerlichen Vorteile der Privatstiftungen<br />

zu steuerausfällen im Budget führen.<br />

ein weiteres dieser vielen steuergeschenke an stiftungen wurde bereits im Kapital „nebeneffekt: zuwendungen<br />

von grundvermögen an stiftungen“ dargestellt. mit dem Übergang zum Verkehrswert als<br />

Bemessungsgrundlage für zuwendungen von grundvermögen an stiftungen wäre eine Lösung möglich.<br />

eine Lösung, welche bereits der VfgH mit dem erkenntnis vom märz <strong>20</strong>11 anspricht. 106<br />

ein anderes Problem stellen entnommene substanzen bei Privatstiftungen dar. Diese sind bei der Privatstiftung<br />

steuerfrei. Dadurch können große Immobilienwerte veräußert werden, ohne dass dabei eine<br />

Körperschaftsteuer von 25 % anfällt, wenn die Veräußerung nach Ablauf einer 10-jährigen spekulationsfrist<br />

erfolgt. Hier besteht ein eklatanter steuervorteil gegenüber einer Kapitalgesellschaft, die in<br />

diesen Fällen immer 25 % Körperschaftsteuer abzuführen hat. 107<br />

mit dem Budgetbegleitgesetz <strong>20</strong>11 wurden zwar Verkäufe von grundstücken, deren spekulationsfrist<br />

zum 31.12.<strong>20</strong>10 noch nicht abgelaufen ist oder die ab 01.01.<strong>20</strong>11 angeschafft werden, von dieser Begünstigung<br />

ausgenommen und unterliegen künftig auch nach Ablauf der 10-jährigen spekulationsfrist<br />

der 25%igen Körperschaftsteuer, wenn zumindest ein stifter eine Kapitalgesellschaft war (unabhängig<br />

von der Art und Höhe des gewidmeten Vermögens), für stifter, die nicht Kapitalgesellschaften sind, gibt<br />

es diesen steuerlichen Vorteil aber noch immer.<br />

Die einkünfte von stiftungen mit privaten stiftungszwecken unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer.<br />

Durch das Verbot, sich aktiv gewerblich zu betätigen, erwirtschaften die Privatstiftungen in den<br />

meisten Fällen jedoch einkünfte über Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder über atypisch stille<br />

Beteiligungen.<br />

um die direkte gewerbliche geschäftstätigkeit der Privatstiftung zu vermeiden, muss das laufende<br />

geschäft in eine gmbH oder Ag verlagert werden. Die Anteile dieser gesellschaften können wiederum<br />

von der Privatstiftung gehalten werden.<br />

eine Alternative dazu wäre, das gewerbliche unternehmen an eine gesellschaft zu verleasen. An dieser<br />

gesellschaft kann die Privatstiftung beteiligt sein.<br />

105 Anmerkung der redaktion<br />

106 VfgH 02.03.<strong>20</strong>11, g 150/10.<br />

107 W. Doralt, „Die Presse“ vom 10.11.<strong>20</strong>08.<br />

60 Vermögenssteuern jetzt!


Wer eine eigennützige Privatstiftung zwischen Vermögen und Begünstigten einbaut, kann den zeitpunkt<br />

der steuerzahlung beliebig in die zukunft verschieben – ein nicht unwesentlicher Punkt.<br />

Die regelungen für Privatstiftungen widersprechen dem grundprinzip von steuern: Dass diese nämlich<br />

dann zu zahlen sind, wenn das einkommen entsteht beziehungsweise zufließt. Für einkommens- und<br />

gewinnbesteuerung ist es grundsätzlich egal, ob Lohneinkommen ausgegeben oder gespart wird bzw.<br />

gewinne investiert oder ausgeschüttet werden.<br />

Privaten Haushalten und Firmen steht nur das einkommen nach steuer zur freien Verfügung. Würde<br />

man die Kriterien einer eigennützigen Privatstiftung auf private Haushalte übertragen, so würde das bedeuten,<br />

dass nur vom einkommen, das sofort ausgegeben wird, Lohn- oder einkommensteuer bezahlt<br />

werden müsste. gesparte einkommensteile würden hingegen vorerst steuerfrei bleiben.<br />

es ist offensichtlich, dass ein solches system die Bezieher/innen besonders großer einkommen bevorzugen<br />

würde – nur sie sind in der Lage, beträchtliche einkommensteile zu sparen. Aufgrund der dargestellten<br />

steuervorteile entgehen dem Bund jährlich mehr als eine halbe milliarde euro. 108<br />

Deutschland hat bereits <strong>20</strong>09 auf die steuerlichen Vorteile einer Privatstiftung reagiert und eine erbersatzsteuer<br />

nach 30 jahren mit einem steuersatz von 30 % auf das Vermögen eingeführt. Wie nachfolgende<br />

tabelle zeigt, gibt es einen erheblichen unterschied zwischen der Besteuerung einer Privatstiftung<br />

in Deutschland und in österreich. 109<br />

Wer eine eigennützige Privatstiftung zwischen Vermögen und Begünstigten einbaut, kann den<br />

Zeitpunkt der Steuerzahlung beliebig in die Zukunft verschieben – ein nicht unwesentlicher Punkt.<br />

Die Regelungen für Privatstiftungen widersprechen dem Grundprinzip von Steuern: Dass diese<br />

nämlich dann zu zahlen sind, wenn das Einkommen entsteht beziehungsweise zufließt. Für<br />

Einkommens- und Gewinnbesteuerung ist es grundsätzlich egal, ob Lohneinkommen ausgegeben<br />

oder gespart wird bzw. Gewinne investiert oder ausgeschüttet werden.<br />

Privaten Haushalten und Firmen steht nur das Einkommen nach Steuer zur freien Verfügung. Würde<br />

man die Kriterien einer eigennützigen Privatstiftung auf private Haushalte übertragen, so würde das<br />

bedeuten, dass nur vom Einkommen, das sofort ausgegeben wird, Lohn- oder Einkommensteuer<br />

bezahlt werden müsste. Gesparte Einkommensteile würden hingegen vorerst steuerfrei bleiben.<br />

Es ist offensichtlich, dass ein solches System die Bezieher/innen besonders großer Einkommen<br />

bevorzugen würde – nur sie sind in der Lage, beträchtliche Einkommensteile zu sparen. Aufgrund der<br />

dargestellten Steuervorteile entgehen dem Bund jährlich mehr als eine halbe Milliarde <strong>Euro</strong>. 108<br />

Deutschland hat bereits <strong>20</strong>09 auf die steuerlichen Vorteile einer Privatstiftung reagiert und eine<br />

Erbersatzsteuer nach 30 Jahren mit einem Steuersatz von 30 % auf das Vermögen eingeführt. Wie<br />

nachfolgende Tabelle zeigt, gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen der Besteuerung einer<br />

Privatstiftung in Deutschland und in Österreich. 109<br />

Diese Art der Besteuerung erscheint auch für Österreich sinnvoll. Vor allem in Hinblick auf eine<br />

Diese Art mögliche der Besteuerung Wiedereinführung erscheint der auch Erbschafts- für österreich und Schenkungssteuer sinnvoll. Vor stellt allem die in Erbersatzsteuer Hinblick auf für eine mögliche<br />

Wiedereinführung Österreich durchaus der eine erbschafts- vernünftige und Alternative schenkungssteuer dar. stellt die erbersatzsteuer für österreich<br />

durchaus eine vernünftige Alternative dar.<br />

108 http://www.arbeiterkammer.com/online/page.php?P=128&IP=55342<br />

S e i t e | 61<br />

Vermögensentwicklung in Privatstiftungen Deutsche Österreichische<br />

Familienstiftung Familienstiftung<br />

Anfangsvermögen (in <strong>Euro</strong>) 110 100.000.000 100.000.000<br />

Vermögen bei Stiftungsgründung (nach Steuern) 100.000.000 97.500.000<br />

Jährlicher Beteiligungsertrag 10.000.000 9.750.000<br />

Laufende Steuern beim beteiligten Unternehmen (Annahme) 2.983.000 2.662.500<br />

Jährlicher Ertrag für die Stiftung (nach Steuern) wird reinvestiert 2.017.000 2.212.500<br />

Ertragssteuern bei der Stiftung 39.500 0<br />

Ertragssteuern bei den begünstigten Personen 659.500 609.375<br />

Stiftungsvermögen nach 30 Jahren (Berechnung Binz & Partner) 234.325.000 237.000.000<br />

Stiftungsvermögen nach 30 Jahren mit deutscher Erbersatzsteuer 175.743.750 237.000.000<br />

Tabelle 7: Vermögensentwicklung in Privatstiftungen<br />

tabelle 7: Vermögensentwicklung in Privatstiftungen<br />

108 http://www.arbeiterkammer.com/online/page.php?P=128&IP=55342<br />

109 Binz & Partner, Manager Magazin, „Was aus 300 <strong>Millionen</strong> Vermögen wird“, 02.02.<strong>20</strong>11.<br />

110 Annahme: Ein Unternehmen im Wert von 100 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> wird auf eine Stiftung übertragen. Es erwirtschaftet jährlich einen Gewinn<br />

vor Steuern von 10 Prozent seines Werts. Der Gewinn bleibt zur Hälfte im Unternehmen, die andere Hälfte wird an die von der Stiftung<br />

begünstigten Personen ausgezahlt.<br />

109 Binz & Partner, manager magazin, „Was aus 300 millionen Vermögen wird“, 02.02.<strong>20</strong>11.<br />

110 Annahme: ein unternehmen im Wert von 100 millionen euro wird auf eine stiftung übertragen. es erwirtschaftet jährlich einen gewinn vor steuern von<br />

10 Prozent seines Werts. Der gewinn bleibt zur Hälfte im unternehmen, die andere Hälfte wird an die von der stiftung begünstigten Personen ausgezahlt.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 61


62 | S e i t e<br />

62 | S e i t e<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 111<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 111<br />

111 http://www.arbeiterkammer.com/online/page.php?P=128&IP=55342 in Verbindung mit<br />

http://www.vida.at/servlet/ContentServer?pagename=S03/Page/Index&n=S03_17.a&cid=1308069488405<br />

62 Vermögenssteuern jetzt!<br />

1. Einführung einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild. Die<br />

Besteuerungsmodell Erbersatzsteuer stellt der Kammer eine Art für „fiktive“ Arbeiter Erbschaftssteuer und Angestellte dar. für Steiermark Die Erbersatzsteuer<br />

fingiert eine Vermögensübertragung durch Erbfolge im regelmäßigen Turnus von 30<br />

1. Jahren. Einführung Die Höhe einer der Erbersatzsteuer Erbersatzsteuer für wird Privatstiftungen mit 30 % festgesetzt. nach deutschem Vorbild. Die<br />

2. Aufhebung Erbersatzsteuer der steuerlichen stellt eine Art Sonderbegünstigungen „fiktive“ Erbschaftssteuer für Privatstiftungen, dar. Die Erbersatzsteuer wie z. B.<br />

die fingiert Steuerfreiheit eine Vermögensübertragung für inländische Beteiligungserträge durch Erbfolge im regelmäßigen oder die Steuerfreiheit Turnus von für 30<br />

Gewinne Jahren. Die aus Höhe Beteiligungsveräußerungen. der Erbersatzsteuer wird mit Hier 30 wird % festgesetzt. eine analoge Besteuerung wie<br />

2. bei Aufhebung Kapitalgesellschaften der steuerlichen (25 % Sonderbegünstigungen KÖSt-Satz) vorgeschlagen. für Privatstiftungen, wie z. B.<br />

3. Anhebung die Steuerfreiheit des Kapitalertragszwischensteuersatzes für inländische Beteiligungserträge von oder 12,5 die % auf Steuerfreiheit 25 %. Dieser für<br />

Punkt Gewinne wurde aus mit Beteiligungsveräußerungen. dem Budgetbegleitgesetz Hier <strong>20</strong>11 wird bereits eine korrigiert. analoge Besteuerung wie<br />

4. Aufhebung bei Kapitalgesellschaften der Begünstigung (25 % der KÖSt-Satz) Steuerfreiheit vorgeschlagen. aus Gewinnen aus Liegenschafts-<br />

3. veräußerungen. Anhebung des Kapitalertragszwischensteuersatzes Auch dieser Punkt wurde mit dem von Budgetbegleitgesetz 12,5 % auf 25 %. Dieser <strong>20</strong>11<br />

bereits Punkt wurde neu geregelt. mit dem Budgetbegleitgesetz <strong>20</strong>11 bereits korrigiert.<br />

4. Aufhebung der Begünstigung der Steuerfreiheit aus Gewinnen aus Liegenschaftsveräußerungen.<br />

Auch dieser Punkt wurde mit dem Budgetbegleitgesetz <strong>20</strong>11<br />

bereits neu geregelt.<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 111<br />

Mehreinnahmen aus der Änderung der Stiftungsbesteuerung<br />

PLUS Mehreinnahmen 750 aus <strong>Millionen</strong> der Änderung der <strong>Euro</strong> Stiftungsbesteuerung<br />

Davon bereits 100 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> umgesetzt<br />

PLUS 750 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Davon bereits 100 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> umgesetzt<br />

1. Die Einführung einer Erbersatzsteuer nach deutschem Muster würde jährlich ca.<br />

150 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> bringen.<br />

2. Die Abschaffung diverser steuerlicher Sonderbegünstigungen für Privatstiftungen<br />

1. würde Die Einführung ca. 500 <strong>Millionen</strong> einer Erbersatzsteuer <strong>Euro</strong> an Mehreinnahmen nach deutschem für das Muster Bundesbudget würde bringen. jährlich ca.<br />

3. Die 150 <strong>Millionen</strong> Anhebung <strong>Euro</strong> des bringen. Kapitalertragszwischensteuersatzes, welche bereits mit dem<br />

2. Budgetbegleitgesetz Die Abschaffung diverser <strong>20</strong>11 umgesetzt steuerlicher wurde, Sonderbegünstigungen wird mit 50 <strong>Millionen</strong> für <strong>Euro</strong> Privatstiftungen<br />

beziffert.<br />

4. Die würde Abschaffung ca. 500 <strong>Millionen</strong> der Steuerfreiheit <strong>Euro</strong> an Mehreinnahmen auf Liegenschaftsgewinne, für das Bundesbudget welche bringen. ebenso mit<br />

3. dem Die Anhebung Budgetbegleitgesetz des Kapitalertragszwischensteuersatzes, umgesetzt wurde, wird mit 50 <strong>Millionen</strong> welche <strong>Euro</strong> bereits budgetiert. mit dem<br />

Budgetbegleitgesetz <strong>20</strong>11 umgesetzt wurde, wird mit 50 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> beziffert.<br />

4. Die Abschaffung der Steuerfreiheit auf Liegenschaftsgewinne, welche ebenso mit<br />

dem Budgetbegleitgesetz umgesetzt wurde, wird mit 50 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> budgetiert.<br />

111 http://www.arbeiterkammer.com/online/page.php?P=128&IP=55342 in Verbindung mit<br />

http://www.vida.at/servlet/ContentServer?pagename=S03/Page/Index&n=S03_17.a&cid=1308069488405<br />

111 http://www.arbeiterkammer.com/online/page.php?P=128&IP=55342 in Verbindung mit http://www.vida.at/servlet/Contentserver?pagename=s03/Page/Index<br />

&n=s03_17.a&cid=1308069488405


4.2.2 Besteuerung von Finanztransaktionen<br />

Das 4.2.2 Missverhältnis Besteuerung zwischen von Finanztransaktionen<br />

getätigten Börsenumsätzen zu Steuereinnahmen ist schon seit Jahren<br />

evident. Finanztransaktionen unterliegen in Österreich grundsätzlich keiner Besteuerung. Banken<br />

und Börsenmakler hingegen verrechnen zumeist pro getätigter Finanztransaktion Gebühren.<br />

Österreich hat in den vergangenen Jahren nichts unternommen, um Finanztransaktionen zu<br />

besteuern. Damit wurde der Deregulierung der Finanzmärkte Treibstoff geliefert, was sich nun zu<br />

rächen scheint, wenn der Zustand nicht repariert wird. In der Hälfte aller EU-Staaten gibt es nach wie<br />

vor eine Börsenumsatzsteuer.<br />

Das missverhältnis zwischen getätigten Börsenumsätzen zu steuereinnahmen ist schon seit jahren<br />

evident. Finanztransaktionen unterliegen in österreich grundsätzlich keiner Besteuerung. Banken und<br />

Börsenmakler hingegen verrechnen zumeist pro getätigter Finanztransaktion gebühren. österreich hat<br />

in den vergangenen jahren nichts unternommen, um Finanztransaktionen zu besteuern. Damit wurde<br />

der Deregulierung der Finanzmärkte treibstoff geliefert, was sich nun zu rächen scheint, wenn der zustand<br />

nicht repariert wird. In der Hälfte aller eu-staaten gibt es nach wie vor eine Börsenumsatzsteuer.<br />

Laut Berechnungen des Instituts für Höhere studien (IHs) 112 wäre mit der einführung einer Finanztransaktionssteuer<br />

in der Höhe von 1 ‰ des transaktionsvolumens mit bundesweiten einnahmen zwischen<br />

ca. 1 mrd. euro und 1,2 mrd. euro zu rechnen. 113<br />

Laut Berechnungen des Instituts für Höhere Studien (IHS) 112 wäre mit der Einführung einer<br />

Finanztransaktionssteuer in der Höhe von 1 ‰ des Transaktionsvolumens mit bundesweiten<br />

Einnahmen zwischen ca. 1 Mrd. <strong>Euro</strong> und 1,2 Mrd. <strong>Euro</strong> zu rechnen. 113<br />

in Milliarden <strong>Euro</strong><br />

Mögliche Einnahmen aus der<br />

Finanztransaktionssteuer in Österreich (1 ‰)<br />

1,<strong>20</strong><br />

1,00<br />

0,80<br />

0,60<br />

0,40<br />

0,<strong>20</strong><br />

-<br />

0,06<br />

aus börslichem<br />

Handel<br />

Grafik 10: Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer<br />

Grafik 10: einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer<br />

Würde man in österreich auf alle Finanztransaktionen eine steuer von zwei Promille einheben, könnte<br />

man bis zu 1,8 milliarden euro jährlich einnehmen. Bei einem steuersatz von 3 ‰ würden die steuer-<br />

einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer bis zu 2,7 milliarden euro betragen.<br />

Würde man in Österreich auf alle Finanztransaktionen eine Steuer von zwei Promille einheben,<br />

könnte man bis zu 1,8 Milliarden <strong>Euro</strong> jährlich einnehmen. Bei einem Steuersatz von 3 ‰ würden die<br />

Steuereinnahmen aus der Finanztransaktionssteuer bis zu 2,7 Milliarden <strong>Euro</strong> betragen.<br />

112<br />

IHS, Presseinformation: handelten Instrumente „Zur um 80 Besteuerung % verringern. von Diese Vermögen Annahmen folgen in Österreich“, im Wesentlichen Wien, jenen 26.08.<strong>20</strong>09.<br />

bei einem steuersatz von 1 ‰ und einer mittleren reaktion<br />

113<br />

Schulmeister/Schratzenstaller/Picek, (tabelle 7, seite 48).)<br />

IHS, Wien, August <strong>20</strong>09 (Annahmen des IHS: Als Reaktion auf die Einführung der Steuer wird sich<br />

das Handelsvolumen reduzieren. Der Aktienhandel wird sich um 10 %, der Handel mit Anleihen um 5 % und die restlichen<br />

börsengehandelten Instrumente und außerbörslich gehandelten Instrumente um 80 % verringern. Vermögenssteuern Diese Annahmen jetzt! folgen im 63<br />

Wesentlichen jenen bei einem Steuersatz von 1 ‰ und einer mittleren Reaktion (Tabelle 7, Seite 48).)<br />

1,03<br />

aus<br />

außerbörslichem<br />

Handel<br />

112 IHs, Presseinformation: „zur Besteuerung von Vermögen in österreich“, Wien, 26.08.<strong>20</strong>09.<br />

1,09<br />

aus gesamten<br />

Finanztransaktionen<br />

113 schulmeister/schratzenstaller/Picek, IHs, Wien, August <strong>20</strong>09 (Annahmen des IHs: Als reaktion auf die einführung der steuer wird sich das Handelsvolumen<br />

reduzieren. Der Aktienhandel wird sich um 10 %, der Handel mit Anleihen um 5 % und die restlichen börsengehandelten Instrumente und außerbörslich ge-


Derzeit diskutiert die europäische Kommission einen Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer von einem<br />

Promille für Finanztransaktionen auf Festwerte (darunter fallen vor allem Aktien und Anleihen) und<br />

einem zehntel Promille für hochspekulative Finanzinstrumente (wie z. B. Derivate). nach dem Vorschlag<br />

der Kommission soll die steuer mit 1. jänner <strong>20</strong>14 in Kraft treten. Die einnahmen sollen zwischen der<br />

eu und den mitgliedstaaten aufgeteilt werden. ein teil der steuer würde als Quelle für sogenannte<br />

eu-eigenmittel genutzt werden, durch die nach dem Plan der eu-Kommission die nationalen Beiträge<br />

teilweise verringert werden könnten. Die eu-staaten können sich zu einer erhöhung des einnahmeteils<br />

entscheiden, indem sie Finanztransaktionen mit einem höheren steuersatz belegen.<br />

José Manuel Durão Barroso (Präsident der <strong>Euro</strong>päischen Kommission) sagte dazu:<br />

„… in den vergangenen drei Jahren haben die EU-Staaten Darlehen und Hilfen von 4,6<br />

Billionen <strong>Euro</strong> an den Finanzsektor gewährt. Jetzt ist es an der Zeit, dass der Finanzsektor<br />

auch eine entsprechende Gegenleistung für die Gesellschaft erbringt“. 114<br />

grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass ein Vorschlag in richtung europäische Finanztransaktionssteuer<br />

geht.<br />

Erich Foglar (ÖGB-Präsident): „… seit Jahren trommeln Gewerkschaften und andere<br />

Organisationen für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Es ist erfreulich, dass<br />

der Druck und die Ausdauer nun offenbar Früchte tragen.“ 115<br />

Auch die österreichischen Vertreter im europäischen Parlament begrüßen den Vorstoß des Kommissionspräsidenten:<br />

Jörg Leichtfried (SPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament): „… der Kommissionsvorschlag<br />

bringe für jeden EU-Bürger im Schnitt 110 <strong>Euro</strong> von jenen, die die Krise verursacht<br />

haben, nämlich Banken und Spekulanten.“ 116<br />

oder<br />

Othmar Karas (ÖVP-Delegationsleiter und EVP-Vizepräsident): „… die vorgeschlagenen<br />

Modulationsmöglichkeiten der Finanztransaktionssteuer sind richtig.“ 117<br />

Dennoch ist zu bemängeln, dass gerade mit der zweiteilung des steuersatzes die angestrebte regulierung<br />

der Finanzmärkte kaum machbar ist. noch dazu, wenn transaktionen mit hochspekulativen<br />

Finanzinstrumentarien sehr niedrig besteuert, „konservative Börsentransaktionen“ (obwohl man in derartigen<br />

Fällen keine unterteilung in konservative transaktionen und spekulationselemente treffen kann)<br />

jedoch mit einem zehnmal höheren steuersatz belastet werden. nach dem Vorschlag der europäischen<br />

Kommission wären nur jene transaktionen steuerpflichtig, die von Finanzinstitutionen mit sitz in der<br />

europäischen union auf eigene oder fremde rechnung gehandelt werden. Wird auf fremde rechnung<br />

gehandelt, dann ist die transaktion nur steuerpflichtig, wenn die Vertragspartei ihren sitz in der europäischen<br />

union hat. Das bedeutet, wenn ein unternehmen, das keine Finanzinstitution (oder Privatperson)<br />

ist, z. B. einem Hedgefonds außerhalb der europäischen union Kapital gibt, dies steuerfrei wäre. es<br />

ist rechtspolitisch bedenklich, wenn ein Wertpapierhandel zwischen zwei unternehmen in der europäischen<br />

union steuerfrei ist, bei zwischenschaltung einer Bank aber steuerpflichtig wird. Damit nicht<br />

große teile des Finanzmarktes aus der europäischen union abwandern, muss hier eine europaweite<br />

regelung getroffen werden.<br />

114 news: „eu-steuer soll kommen. Barroso kündigt transaktionssteuer an.“, 28.09.<strong>20</strong>11.<br />

115 news, 28.09.<strong>20</strong>11.<br />

116 news, 28.09.<strong>20</strong>11.<br />

117 news, 28.09.<strong>20</strong>11.<br />

64 Vermögenssteuern jetzt!


Des Weiteren ist es nicht erklärlich, warum im Vorschlag der europäischen Kommission der Währungshandel<br />

nicht steuerpflichtig ist. Dadurch wird der Währungsspekulation keine regulative Wirkung entgegengesetzt.<br />

Die europaweiten einnahmen aus dieser von der europäischen Kommission vorgeschlagenen Finanztransaktionssteuer<br />

belaufen sich nach Berechnungen von experten auf jährlich ca. <strong>20</strong>0 milliarden euro.<br />

Wie es besser geht, zeigt eine studie, die der WIFO-ökonom stephan schulmeister durchgeführt hat.<br />

Wesentliches element ist, dass schon die Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten<br />

besteuert werden, wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz in der europäischen union hat. Damit kann<br />

der Kapitalflucht ins Ausland effektiv vorgebeugt werden, denn um die steuer zu umgehen, müssten die<br />

Auftraggeber ihren Wohnsitz verlegen. Würde man in österreich eine Finanztransaktionssteuer einführen,<br />

würde es somit nichts helfen, wenn man seine Aufträge z. B. einer britischen Bank gibt. er würde<br />

steuerpflichtig bleiben. Das WIFO-modell sieht auch eine ganze Bandbreite an geschäften vor, welche<br />

der Finanztransaktionssteuer unterworfen werden würden. neben den traditionellen geschäften, wie<br />

Aktien-, Anleihen-, Investmentfondszertifikate- und Derivatehandel, würden auch spekulative Finanzanlagen<br />

wie Credit Default swaps, 118 Asset Backed securities 119 und Indexzertifikate 1<strong>20</strong> sowie Devisentransaktionen<br />

besteuert werden. Die steuer würde je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer bezahlt. 121<br />

Der umgehung der steuer durch den Auftraggeber wirkt das WIFO-modell insoweit entgegen, dass<br />

eine eigene Finanztransaktionsersatzsteuer eingeführt würde. Diese müsste im steuersatz um ein Vielfaches<br />

höher sein als die Finanztransaktionssteuer. Damit würden die zahlreichen transaktionen der<br />

ausländischen Bank steuerlich erfasst.<br />

mit dem WIFO-modell trifft man vor allem die Hochgeschwindigkeitsspekulanten, die zig-tausendfach<br />

pro sekunde hin und her handeln. Die Finanztransaktionssteuer erfüllt somit eine wichtige Funktion zur<br />

stabilisierung der Finanzmärkte.<br />

Für den Fall, dass nur bestimmte staaten die Finanztransaktionssteuer einführen, müssten österreichische<br />

staatsbürger den Handel gegenüber der österreichischen Finanz deklarieren, wenn sie z. B. in<br />

London spekulieren. Die einnahmen daraus bleiben somit in österreich. Dies schafft im Übrigen auch<br />

für großbritannien Anreize, die steuer einzuführen.<br />

118 Definition: ein Credit Default swap (CDs, engl. für Kreditausfall-swap) ist ein Kreditderivat, das es erlaubt, Ausfallrisiken von Krediten, Anleihen oder schuldnernamen<br />

zu handeln.<br />

119 Definition: ein Asset Backed securities ist ein verzinsliches Wertpapier, welches zahlungsansprüche gegen eine zweckgesellschaft (englisch special Purpose<br />

Vehicle, kurz sPV) zum gegenstand hat.<br />

1<strong>20</strong> Definition: ein Indexzertifikat ist ein zertifikat, das sich für Investoren eignet, die mittel- bis langfristig mit einem steigen des marktes rechnen.<br />

121 H. tumpel, O. Farny, st. schulmeister: „Finanztransaktionssteuer, aber richtig”, Arbeiterkammer Wien, 06.10.<strong>20</strong>11.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 65


66 | S e i t e<br />

66 | S e i t e<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 122<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 122<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 122<br />

122<br />

St. Schulmeister, M. Schratzenstaller, O. Picek, IHS, Wien, August <strong>20</strong>09 in Verbindung mit dem Vorschlag der <strong>Euro</strong>päischen Kommission,<br />

122<br />

Brüssel, St. Schulmeister, September M. <strong>20</strong>11 Schratzenstaller, und ORF-Pressestunde, O. Picek, IHS, H. Tumpel, Wien, August 19.06.<strong>20</strong>11. <strong>20</strong>09 in Verbindung mit dem Vorschlag der <strong>Euro</strong>päischen Kommission,<br />

Brüssel, September <strong>20</strong>11 und ORF-Pressestunde, H. Tumpel, 19.06.<strong>20</strong>11.<br />

66 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Einführung einer Finanztransaktionssteuer mit einem einheitlichem Steuersatz von 2 ‰<br />

Einführung einer Finanztransaktionssteuer mit einem einheitlichem Steuersatz von 2 ‰<br />

auf alle Finanztransaktionen (wie sie vom IHS – Schulmeister/Schratzenstaller/Picek –<br />

auf alle Finanztransaktionen (wie sie vom IHS – Schulmeister/Schratzenstaller/Picek –<br />

bereits <strong>20</strong>09 vorgestellt wurde). Ausnahmen bzw. reduzierte Steuersätze für bestimmte<br />

bereits <strong>20</strong>09 vorgestellt wurde). Ausnahmen bzw. reduzierte Steuersätze für bestimmte<br />

Finanztransaktionen würden eine Regulierung der Finanzmärkte aufweichen und teilweise<br />

Finanztransaktionen würden eine Regulierung der Finanzmärkte aufweichen und teilweise<br />

auch negative Effekte hervorrufen.<br />

auch negative Effekte hervorrufen.<br />

Mehreinnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer durch das vorgeschlagene Modell<br />

Mehreinnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer durch das vorgeschlagene Modell<br />

PLUS<br />

PLUS<br />

1,8<br />

1,8<br />

Milliarden<br />

Milliarden<br />

<strong>Euro</strong><br />

<strong>Euro</strong><br />

Ausgehend von den Berechnungen des Instituts für Höhere Studien und dem Vorschlag<br />

Ausgehend von den Berechnungen des Instituts für Höhere Studien und dem Vorschlag<br />

der <strong>Euro</strong>päischen Kommission, sind bundesweit Einnahmen aus einer Finanztrans-<br />

der <strong>Euro</strong>päischen Kommission, sind bundesweit Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer<br />

von ca. 1,8 Milliarden <strong>Euro</strong> zu erwarten.<br />

aktionssteuer von ca. 1,8 Milliarden <strong>Euro</strong> zu erwarten.<br />

122 st. schulmeister, m. schratzenstaller, O. Picek, IHs, Wien, August <strong>20</strong>09 in Verbindung mit dem Vorschlag der europäischen Kommission, Brüssel,<br />

september <strong>20</strong>11 und OrF-Pressestunde, H. tumpel, 19.06.<strong>20</strong>11.


4.2.3 Einführung einer Finanzvermögenszuwachsbesteuerung<br />

4.2.3 Einführung einer Finanzvermögenszuwachsbesteuerung<br />

S e i t e | 67<br />

es war bislang einem unselbstständig erwerbstätigen nicht zu erklären, dass er für einen nebenjob fast<br />

50 % an steuern und Abgaben leisten muss, aber ein spekulant für die gleichen einnahmen (fast) keine<br />

steuern und Abgaben zu entrichten hat.<br />

Josef Pröll (Finanzminister a. D.): „… warum sollen Sparbuchbesitzer schlechter gestellt<br />

werden als Aktionäre mit kurzfristigen Gewinnerwartungen?“ 123<br />

Es war bislang einem unselbstständig Erwerbstätigen nicht zu erklären, dass er für einen Nebenjob<br />

fast 50 % an Steuern und Abgaben leisten muss, aber ein Spekulant für die gleichen Einnahmen (fast)<br />

keine Steuern und Abgaben zu entrichten hat.<br />

Josef Pröll (Finanzminister a. D.): „… warum sollen Sparbuchbesitzer<br />

schlechter gestellt werden als Aktionäre mit kurzfristigen Gewinnerwartungen?“<br />

123<br />

Die Lösung dazu wäre und ist eine Finanzvermögenszuwachsbesteuerung. eine solche gibt es bereits<br />

in 16 eu-staaten. 124 Hierzu gibt und gab es zahlreiche modellvorschläge bekannter österreichischer<br />

Wirtschaftsforschungsinstitute. Die wohl effektivste und effizienteste Form wäre und ist eine Art Abgeltungssteuer<br />

für Finanzvermögenszuwächse, ähnlich der Kapitalertragsteuer auf zinsen. Dazu müssten<br />

aber auch die spekulationsfristen im einkommensteuergesetz (von einem jahr) aufgehoben werden.<br />

Deutschland hat <strong>20</strong>09 eine Art „Flat-tax“ eingeführt, mit der spekulationsgewinne erfasst werden. zuvor<br />

wurden über 90 % derartiger gewinne nicht angegeben und damit einer Besteuerung durch die<br />

Finanz vorenthalten. 125<br />

Die Lösung dazu wäre und ist eine Finanzvermögenszuwachsbesteuerung. Eine solche gibt es bereits<br />

in 16 EU-Staaten. 124 Hierzu gibt und gab es zahlreiche Modellvorschläge bekannter österreichischer<br />

Wirtschaftsforschungsinstitute. Die wohl effektivste und effizienteste Form wäre und ist eine Art<br />

Abgeltungssteuer für Finanzvermögenszuwächse, ähnlich der Kapitalertragsteuer auf Zinsen. Dazu<br />

müssten aber auch die Spekulationsfristen im Einkommensteuergesetz (von einem Jahr) aufgehoben<br />

werden. Deutschland hat <strong>20</strong>09 eine Art „Flat-Tax“ eingeführt, mit der Spekulationsgewinne erfasst<br />

werden. Zuvor wurden über 90 % derartiger Gewinne nicht angegeben und damit einer Besteuerung<br />

durch die Finanz vorenthalten. 125<br />

Die Berechnung des Finanzvermögenszuwachses erscheint (zumindest in der theorie) einfach. Vom<br />

Verkaufswert (Verkaufswerte des Finanzvermögens) sind die Anschaffungskosten und etwaige nebenkosten<br />

(Werbungskosten) abzuziehen, der verbleibende (spekulations-)gewinn unterliegt einer Besteuerung<br />

(Finanzvermögenszuwachs) in der Höhe der Kapitalertragsteuer (welche derzeit 25 % beträgt).<br />

Die einführung einer derartigen Besteuerung ist bislang immer am Veto der österreichischen Banken<br />

gescheitert, die dadurch – ihrer meinung nach – das österreichische Bankgeheimnis verletzen würden.<br />

mit dem Budgetbegleitgesetz <strong>20</strong>11126 Die Berechnung des Finanzvermögenszuwachses erscheint (zumindest in der Theorie) einfach. Vom<br />

Verkaufswert (Verkaufswerte des Finanzvermögens) sind die Anschaffungskosten und etwaige<br />

Nebenkosten (Werbungskosten) abzuziehen, der verbleibende (Spekulations-)Gewinn unterliegt<br />

einer Besteuerung (Finanzvermögenszuwachs) in der Höhe der Kapitalertragsteuer (welche derzeit<br />

25 % beträgt). Die Einführung einer derartigen Besteuerung ist bislang immer am Veto der<br />

österreichischen Banken gescheitert, die dadurch – ihrer Meinung nach – das österreichische<br />

Bankgeheimnis verletzen würden. wurde nun eine Finanzvermögenszuwachsbesteuerung (Wertpapier-Kapitalertragsteuer)<br />

eingeführt. mit 1. April <strong>20</strong>12 werden letztlich alle zuwächse im Finanzvermögen<br />

einer Mit Besteuerung dem Budgetbegleitgesetz zugeführt werden. <strong>20</strong>11 es bleibt zu hoffen, dass durch die unzähligen Ausnahmen<br />

und kompliziert klingenden Berechnungen die steuerlichen einnahmen davon nicht zu sehr geschmälert<br />

werden. Damit werden erstmals auch zuwächse aus Finanzvermögen, die nicht aus spareinlagen<br />

stammen (wie z. B. zinsen auf sparbücher), einer Besteuerung zugeführt werden.<br />

126 wurde nun eine Finanzvermögenszuwachsbesteuerung<br />

(Wertpapier-Kapitalertragsteuer) eingeführt. Mit 1. April <strong>20</strong>12 werden letztlich alle Zuwächse im<br />

Finanzvermögen einer Besteuerung zugeführt werden. Es bleibt zu hoffen, dass durch die unzähligen<br />

Ausnahmen und kompliziert klingenden Berechnungen die steuerlichen Einnahmen davon nicht zu<br />

sehr geschmälert werden. Damit werden erstmals auch Zuwächse aus Finanzvermögen, die nicht aus<br />

Spareinlagen stammen (wie z. B. Zinsen auf Sparbücher), einer Besteuerung zugeführt werden.<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Mit der Einführung der Finanzvermögenszuwachsbesteuerung (BBG <strong>20</strong>11) wurde einer<br />

langjährigen Forderung der Arbeiterkammer Rechnung getragen. Dennoch bleibt abzuwarten,<br />

ob die Regelung, durch die zahlreichen Ausnahme- und Sonderregelungen, den<br />

gewünschten Erfolg haben wird oder die Steuereinnahmen nicht zu stark reduziert werden.<br />

123<br />

J. Pröll: „Budgetrede: Ein solides Fundament für die Zukunft Österreichs“, Wien, 30.11.<strong>20</strong>10.<br />

124<br />

Ch. Matznetter: „Vermögenszuwachssteuer“, Wien, 03.04.<strong>20</strong>08.<br />

125<br />

M. Schratzenstaller, „Format“, 13. 08. <strong>20</strong>09.<br />

126<br />

BGBl. I, Nr. 111/<strong>20</strong>10, Artikel 58 „Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988“.<br />

123 j. Pröll: „Budgetrede: ein solides Fundament für die zukunft österreichs“, Wien, 30.11.<strong>20</strong>10.<br />

124 Ch. matznetter: „Vermögenszuwachssteuer“, Wien, 03.04.<strong>20</strong>08.<br />

125 m. schratzenstaller, „Format“, 13. 08. <strong>20</strong>09.<br />

126 BgBl. I, nr. 111/<strong>20</strong>10, Artikel 58 „Änderung des einkommensteuergesetzes 1988“.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 67


68 | S e i t e<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 127<br />

Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 127<br />

127 BGBl. I, Nr. 111/<strong>20</strong>10, Artikel 58 „Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988“ in Verbindung mit BGBl. Nr. I, Nr. 76/<strong>20</strong>10,<br />

68 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Mehreinnahmen aus der Einführung einer Finanzvermögenszuwachsbesteuerung<br />

PLUS 250 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

Davon bereits 50 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> umgesetzt<br />

Da im ersten Jahr der vollständigen Einführung (<strong>20</strong>12) noch nicht mit den vollen<br />

Einnahmen zu rechnen ist, hat die Bundesregierung im Budget <strong>20</strong>12 Mehreinnahmen<br />

von 50 <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> aus der Finanzvermögenszuwachsbesteuerung angesetzt. Im<br />

Stadium des vollen Wirkens ab <strong>20</strong>14 ist mit jährlichen Mehreinnahmen von 250<br />

<strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> zu rechnen.<br />

Der Ertrag aus der Wertpapier-Kapitalertragsteuer, welche bereits mit dem<br />

Budgetbegleitgesetz <strong>20</strong>11 umgesetzt wurde, wird für das Jahr <strong>20</strong>12 mit 50 <strong>Millionen</strong><br />

<strong>Euro</strong> im Budget beziffert.<br />

Abgabenänderungsgesetz <strong>20</strong>11 (AbgÄG <strong>20</strong>11), Artikel 2 „Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988“.<br />

127 BgBl. I, nr. 111/<strong>20</strong>10, Artikel 58 „Änderung des einkommensteuergesetzes 1988“ in Verbindung mit BgBl. nr. I, nr. 76/<strong>20</strong>10, Abgabenänderungsgesetz <strong>20</strong>11<br />

(AbgÄg <strong>20</strong>11), Artikel 2 „Änderung des einkommensteuergesetzes 1988“.


4.3 Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

Es gibt viel zu erben! Das „Deutsche Institut für Altersvorsorge“ prognostiziert für die nächsten zehn<br />

4.3 Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

Jahre ein Volumen von 2,5 Billionen <strong>Euro</strong>, welche alleine in Deutschland vererbt werden.<br />

es gibt viel zu erben! Das „Deutsche Institut für Altersvorsorge“ prognostiziert für die nächsten zehn<br />

einem Viertel des kompletten Vermögens der Deutschen. Dies liegt nach der<br />

jahre ein Volumen von 2,5 Billionen euro, welche alleine in Deutschland vererbt werden.<br />

Reiner Braun (Studienautor: „Erben in Deutschland“): „… das entspricht einem Viertel<br />

des kompletten Vermögens der Deutschen. Dies liegt nach der Studie auch daran, dass<br />

viele Alte in ihrem eigenen Haus wohnen – da gibt es viel zu erben.“ 128<br />

es viel zu erben.“ 128<br />

Auch an geldvermögen sind die Alten reich. trotzdem werden die erbschaften aber nicht riesig ausfallen.<br />

nur 0,2 % werden mehr als 250.000 euro erben, berechnet das Institut für Deutsche Altersvorsor-<br />

ge. 129 Altersvorsorge. 129<br />

Reiner Braun (Studienautor: „Erben in Deutschland“): „… das entspricht<br />

Studie auch daran, dass viele Alte in ihrem eigenen Haus wohnen – da gibt<br />

Auch an Geldvermögen sind die Alten reich. Trotzdem werden die Erbschaften aber nicht riesig<br />

ausfallen. Nur 0,2 % werden mehr als 250.000 <strong>Euro</strong> erben, berechnet das Institut für Deutsche<br />

in Prozent<br />

Erwartete Erbschaften bis <strong>20</strong><strong>20</strong> (in Tsd. <strong>Euro</strong>)<br />

40,0<br />

35,0<br />

30,0<br />

25,0<br />

<strong>20</strong>,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

5,0<br />

-<br />

9,0<br />

Nichts<br />

Grafik 11: erbschaften bis <strong>20</strong><strong>20</strong><br />

38,0<br />

bis 50<br />

Grafik 11: Erbschaften bis <strong>20</strong><strong>20</strong><br />

Wie die studie zeigt, haben die erben selbst zum einen viel geld und sind auch vermögender. sie besitzen<br />

zumeist auch ein beträchtliches nettovermögen. 130 Wie die Studie zeigt, haben die Erben selbst zum einen viel Geld und sind auch vermögender. Sie<br />

besitzen zumeist auch ein beträchtliches Nettovermögen. typischerweise sind es gutverdiener, die auch<br />

noch etwas erben. nachfolgende beide grafiken verdeutlichen diese Aussage.<br />

130 Typischerweise sind es Gutverdiener, die<br />

auch noch etwas erben. Nachfolgende beide Grafiken verdeutlichen diese Aussage.<br />

128 130 R. Braun r. Braun & U. & Pfeiffer u. Pfeiffer (Deutsches Institut für Altersvorsorge): für Altersvorsorge): „Deutschland „Deutschland erbt“, verstehen erbt“, unter Köln, nettovermögen August <strong>20</strong>11. die Differenz aus geldvermögen und Immo-<br />

129 bilienwerten abzüglich der schulden, Köln, August <strong>20</strong>11.<br />

FAZ: „Deutschland erbt“, Seite 46, Kapitel: Geld & Mehr, 11.09.<strong>20</strong>11.<br />

130<br />

R. Braun & U. Pfeiffer (Deutsches Institut für Altersvorsorge): „Deutschland erbt“, verstehen unter Nettovermögen die Differenz aus<br />

Geldvermögen und Immobilienwerten abzüglich der Schulden, Köln, August <strong>20</strong>11.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 69<br />

19,0<br />

50 bis 150<br />

128 r. Braun & u. Pfeiffer (Deutsches Institut für Altersvorsorge): „Deutschland erbt“, Köln, August <strong>20</strong>11.<br />

129 FAz: „Deutschland erbt“, seite 46, Kapitel: geld & mehr, 11.09.<strong>20</strong>11.<br />

33,0<br />

150 bis 250<br />

0,2<br />

mehr als 250


Die erste Grafik zeigt einen Vergleich zwischen den Haushaltseinkommen je Monat der<br />

Erbenhaushalte und allen anderen Haushalten. Hier zeigen sich deutliche Einkommensunterschiede<br />

zwischen beiden Gruppen. 131<br />

zwischen beiden Gruppen. 131<br />

Die erste grafik zeigt einen Vergleich zwischen den Haushaltseinkommen je monat der erbenhaushalte<br />

und allen anderen Haushalten. Hier zeigen sich deutliche einkommensunterschiede zwischen beiden<br />

Erbenhaushalte alle Haushalte<br />

gruppen. 131<br />

in <strong>Euro</strong><br />

3.000,00<br />

4.000,00<br />

2.500,00<br />

3.500,00<br />

2.000,00<br />

3.000,00<br />

1.500,00<br />

2.500,00<br />

1.000,00<br />

2.000,00<br />

500,00<br />

1.500,00<br />

-<br />

1.000,00<br />

500,00<br />

Die zweite Grafik Grafik zeigt 12: Vergleich das Vermögen zwischen der Erbenhaushalten Erblasser, der Erbgeneration und anderen Haushalten und deren Kinder und<br />

Enkelkinder. Auch hier sind deutliche Unterschiede zwischen den Generationen feststellbar. 132<br />

Grafik 12: Vergleich zwischen erbenhaushalten und anderen Haushalten<br />

Die zweite grafik zeigt das Vermögen der erblasser, der erbgeneration und deren Kinder und enkelkinder.<br />

Auch hier sind deutliche unterschiede zwischen den generationen feststellbar. 132<br />

Die zweite Grafik zeigt das Vermögen der Erblasser, der Erbgeneration und deren Kinder und<br />

Enkelkinder. Auch hier sind deutliche Unterschiede zwischen den Generationen feststellbar. 132<br />

Grafik 13: Vermögen und Schulden der Generationen<br />

131<br />

FAZ: „Deutschland erbt“, Seite 46, Kapitel: Geld & Mehr, 11.09.<strong>20</strong>11.<br />

70132 R. Vermögenssteuern Braun & Pfeiffer (Deutsches jetzt! Institut für Altersvorsorge): „Deutschland erbt“, die angegebenen Zahlen zeigen lediglich den<br />

Bruttovermögenswert an, Köln, August <strong>20</strong>11.<br />

-<br />

Erbenhaushalte alle Haushalte<br />

3.327<br />

30 bis 3930<br />

bis 39<br />

2.528<br />

3.372<br />

40 bis 4940<br />

bis 49<br />

2.776<br />

3.281<br />

50 bis 5950<br />

bis 59<br />

2.665<br />

3.374 3.374<br />

60 bis 6960<br />

bis 69<br />

2.161 2.161<br />

3.311 3.311<br />

Insgesamt Insgesamt<br />

2.400 2.400<br />

Grafik 12: Vergleich zwischen Erbenhaushalten und anderen Haushalten<br />

Altersgruppe in Jahren<br />

Vermögen Vermögen in Tsd. <strong>Euro</strong> in Tsd. <strong>Euro</strong><br />

in <strong>Euro</strong><br />

250<br />

<strong>20</strong>0<br />

250 150<br />

<strong>20</strong>0 100<br />

150 50<br />

100 0<br />

-50 50<br />

-100 0<br />

-50<br />

-100<br />

4.000,00<br />

3.500,00<br />

Kinder/Enkel Erben Erblasser<br />

Geldvermögen/Immobilienwert Schulden<br />

192 193<br />

Kinder/Enkel<br />

113<br />

158 Erben<br />

192 193<br />

164 Erblasser<br />

135<br />

34<br />

113<br />

158<br />

164<br />

135<br />

34<br />

bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 über 79<br />

Grafik 13: Vermögen und Schulden der Generationen<br />

Altersklasse/Generation (in Jahren)<br />

131 131<br />

FAZ: FAz: „Deutschland erbt“, seite Seite 46, Kapitel: geld Geld & mehr, & Mehr, 11.09.<strong>20</strong>11. 11.09.<strong>20</strong>11.<br />

132<br />

R. Braun & Pfeiffer (Deutsches Institut für Altersvorsorge): „Deutschland erbt“, die angegebenen Zahlen zeigen lediglich den<br />

Bruttovermögenswert an, Köln, August <strong>20</strong>11.<br />

3.327<br />

2.528<br />

3.372<br />

2.776<br />

3.281<br />

2.665<br />

Altersgruppe in Jahren<br />

Geldvermögen/Immobilienwert Schulden<br />

bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 über 79<br />

Grafik 13: Vermögen und schulden der generationen<br />

Altersklasse/Generation (in Jahren)<br />

132 r. Braun & Pfeiffer (Deutsches Institut für Altersvorsorge): „Deutschland erbt“, die angegebenen zahlen zeigen lediglich den Bruttovermögenswert an, Köln,<br />

August <strong>20</strong>11.


Bereits 1994 stellten K. Zimmerman & K. henke fest: 133<br />

„Zur Erreichung einer etwas gleichmäßigeren Vermögensverteilung stellt sich aus finanzwissenschaftlicher<br />

Perspektive die Erbschafts- und Schenkungssteuer als das bedeutsamste<br />

Instrument dar.“<br />

Bei steuersätzen weit über der normalen ertragsrate von Vermögen greift die erbschafts- und schenkungssteuer<br />

die Vermögenssubstanz an und ist daher geeignet, über eine Besteuerung der Vermögenserträge<br />

hinaus Vermögensbestände umzuverteilen. Wenngleich das Aufkommen aus dieser steuer<br />

nicht direkt an Vermögenslose verteilt wird, so entfaltet sie in Form der erbanfallsteuer ihre „soziale<br />

Komponente“ sowohl durch ihren Progressionsverlauf je nach steuerklasse als auch durch ihre zunahme<br />

in Abhängigkeit mit der Höhe des unentgeltlichen Vermögenszuganges. 134<br />

Als steuer auf den erbanfall ist die erbschaftssteuer eine subjektive Vermögensteuer.<br />

Ewald Nowotny (Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank): „… eine Alternative<br />

zur Besteuerung unentgeltlicher Vermögensüberträge durch die Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

böte an, den Vermögenszugang als Einkommen bei dem/der EmpfängerIn<br />

zu erfassen. Auf diese Weise wäre die Vermögensbereicherung mit dem Gesamteinkommen<br />

der Progression durch die Einkommensteuer unterworfen. Allerdings lässt sich<br />

gegen diese Vorgehensweise das Argument eines periodisierungsbedingten Progressionseffekts<br />

infolge der kurzzeitig bedingten Einkommensspitze anführen. Die hierdurch<br />

hervorgerufene außernatürliche steuerliche Belastung träfe wiederum vor allem weniger<br />

Begüterte in einem übermäßigen Ausmaß. Deshalb erscheint die Herausnahme von Erbschaften<br />

aus der laufenden Einkommensbesteuerung sicherlich ratsam.“ 135<br />

Der Verfassungsgerichtshof fasste im märz <strong>20</strong>06 den Beschluss, 136 den § 19 (2) und (3) erbstg einem<br />

gesetzesprüfungsverfahren zu unterziehen. Diesem Paragrafen zufolge war das Vermögen prinzipiell<br />

mit dem aktuell gültigen Verkehrswert zu bewerten. Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen,<br />

grundvermögen sowie Betriebsvermögen galt jedoch der dreifache einheitswert als Bemessungsgrundlage.<br />

eine unterschiedliche Belastung sah der VfgH nur insoweit als unbedenklich an, als hierfür<br />

jeweils eine besondere sachliche rechtfertigung gegeben wäre. Dies traf aber im vorliegenden Fall gerade<br />

nicht zu. Wie der VfgH richtig vermutet, führt die Anwendung des § 19 Abs. 2 zur steuerlichen ungleichbehandlung<br />

verschiedener Vermögensarten von gleich hohen Verkehrswerten. Die unterschiedliche<br />

Bewertung ist alleine der Anwendung längst überalterter einheitswerte zuzuordnen, welche bereits<br />

im Kapitel „grundsteuer“ einer Kritik unterzogen wurden.<br />

Im erkenntnis zur Verfassungswidrigkeit der erbschaftssteuer gelangte der VfgH zusammenfassend<br />

zu der Ansicht, dass für die Belastung mit erbschaftssteuer im Falle des grundbesitzerwerbs der jahrzehntealte<br />

Wert dieses grundbesitzes und nicht, was jemand heute erwirbt, ausschlaggebend war. ein<br />

solches ergebnis hielt der VfgH für gleichheitswidrig. In der erkenntnis über die Verfassungsmäßigkeit<br />

133 K. zimmermann & K. Henke: „Finanzwissenschaft. einführung in die Lehre von der öffentlichen Finanzwirtschaft.“, seite 284, münchen, 1994.<br />

134 K. tipke: „Die steuerrechtsordnung. steuerrechtfertigungstheorie, Anwendung auf alle steuerarten, ein sachgerechtes steuersystem“, Band 2, seite 875, Köln,<br />

<strong>20</strong>03.<br />

135 e. nowotny: „Der öffentliche sektor. einführung in die Finanzwissenschaft“, Berlin, 1999.<br />

136 VfgH 15.3.<strong>20</strong>06, B 3391/05 – 10.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 71


der schenkungssteuer führte der VfgH im Prinzip die gleiche Argumentation an. Die Besteuerung mit<br />

erbschafts- und schenkungssteuer hielt der VfgH hingegen ausdrücklich nicht für verfassungswidrig.<br />

Aus diesem grund räumte der VfgH dem gesetzgeber die möglichkeit einer verfassungskonformen<br />

neuregelung bis ende juli <strong>20</strong>08 ein. 137<br />

Der gesetzgeber entschied sich jedoch, eine neuregelung zu unterlassen und die Besteuerung von<br />

erbschaften und schenkungen de facto mit 1. August <strong>20</strong>08 aufzuheben.<br />

Erich Foglar (ÖGB-Präsident): „… die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

kann man als Sünde bezeichnen … wenn man davon spricht, dass sich Leistung<br />

lohnen müsse, muss man sagen, dass es ein Einkommen gibt, das absolut leistungsfrei<br />

ist – das Erben und das Schenken.“ 138<br />

Bis <strong>20</strong>08 unterlagen der erbschafts- und schenkungssteuer sowohl geld- wie auch andere sachvermögen.<br />

erwerber/innen eines geld- oder sachvermögens durch schenkung (im schenkungsfall: auch<br />

der geschenkgeber) unterlagen der schenkungssteuerpflicht. Der erwerb eines sachvermögens von<br />

todes wegen unterlag der erbschaftssteuer. geldvermögen, die bereits durch die Kapitalertragsteuer<br />

erfasst und „endbesteuert“ wurden, waren von der erbschaftssteuer befreit. erfasst wurden erbanfälle,<br />

Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche, Versicherungsansprüche, schenkungen unter Lebenden und<br />

zweckzuwendungen abzüglich darauf ruhender oder übernommener schulden und Lasten (wie auch<br />

sterbefall- und Bestattungskosten). Befreit waren bestimmte zuwendungen zu kirchlichen, mildtätigen<br />

oder gemeinnützigen zwecken. Die steuer bemaß sich bei grundstücken am dreifachen einheitswert.<br />

Der steuersatz war sehr progressiv und betrug 2 % bis 60 %, leibliche Kinder zahlten aber maximal 15 %.<br />

Der tarif war in fünf Klassen nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen erblasser und erben eingeteilt.<br />

139<br />

Bis <strong>20</strong>08 wurden jährlich ca. 90.000 Fälle an erbschaften und schenkungen an das Finanzamt gemeldet,<br />

wovon ca. zwei Drittel auf erbschaften und ein Drittel auf schenkungen entfielen. Die durchschnittliche<br />

steuerliche Belastung des geerbten oder geschenkten Vermögens lag bei 0,7 % seines Wertes. 140<br />

schließlich kamen 80 % der erbschafts- und schenkungssteuer von 6 % der Fälle, was auf eine extrem<br />

hohe Vermögenskonzentration schließen lässt.<br />

es ist also das gebot der stunde, dass die erbschafts- und schenkungssteuer wieder eingeführt wird,<br />

wenn man eine gerechte und faire Besteuerung von Vermögen gewährleisten möchte. Dabei scheint es<br />

unwesentlich, ob die steuer für unterschiedliche erbgruppen nach verschiedenen tarifsätzen eingehoben<br />

wird 141 oder ob ein einheitlicher progressiver steuersatz zur Anwendung kommt. 142<br />

Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage bleibt zu überdenken, ob es nicht gerecht erscheint, das Finanzvermögen<br />

in die Bemessung der erbschafts- und schenkungssteuer aufzunehmen. Insbesondere<br />

das Finanzvermögen wie Bargeld, sparbücher, Anleihen oder Aktien darf von der Besteuerung nicht<br />

ausgenommen werden. Durch die Besteuerung des Finanzvermögens sollte nicht nur die möglichkeit<br />

vermögender Personen ausgeräumt werden, der steuerpflicht weitgehend zu entkommen. Hiermit<br />

wäre die ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten beseitigt. schon bei der bis <strong>20</strong>08 existierenden<br />

erbschafts- und schenkungssteuer war unklar, warum ausgerechnet Finanzvermögen nicht<br />

137 VfgH 07.03.<strong>20</strong>07, g 54/06.<br />

138 Kronen zeitung, 05.06.<strong>20</strong>11.<br />

139 österreichische gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung (ögPP): „2. Armuts- und reichtumsbericht für österreich“, Wien, Dezember <strong>20</strong>08.<br />

140 Arbeiterkammer Wien: „Vermögen, erben und erbschaftssteuer in österreich“, seite 41 f., Wien, <strong>20</strong>06.<br />

141 Arbeiterkammer Wien: „modell für eine reparatur der erbschafts- und schenkungssteuer“, Wien, juni <strong>20</strong>07.<br />

142 st. schulmeister: „soziale Innovation konkret“, Wien, <strong>20</strong>06.<br />

72 Vermögenssteuern jetzt!


dem erbschafts- und schenkungssteuerpflichtigen Vermögen zugezählt wurde. Die unterwerfung des<br />

Finanzvermögens unter die erbschafts- und schenkungssteuer hätte aber ebenso zur Folge, dass die<br />

endbesteuerungswirkung der Kapitalertragsteuer zumindest in Bezug auf die erbschaftssteuer für die<br />

erben aufgegeben werden müsste. 143<br />

entkommen. Hiermit wäre die Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten beseitigt. Schon<br />

bei der bis <strong>20</strong>08 existierenden Erbschafts- und Schenkungssteuer war unklar, warum ausgerechnet<br />

Finanzvermögen nicht dem erbschafts- und schenkungssteuerpflichtigen Vermögen zugezählt wurde.<br />

Die Unterwerfung des Finanzvermögens unter die Erbschafts- und Schenkungssteuer hätte aber<br />

ebenso zur Folge, dass die Endbesteuerungswirkung der Kapitalertragsteuer zumindest in Bezug auf<br />

die Erbschaftssteuer für die Erben aufgegeben werden müsste.<br />

Werner Muhm (Direktor der Arbeiterkammer Wien): „… die Einführung einer neuen Erbschafts-<br />

und Schenkungssteuer würde 6<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> bringen.“<br />

143<br />

Werner Muhm (Direktor der Arbeiterkammer Wien): „… die Einführung<br />

einer neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer würde 6<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

bringen.“ 144<br />

Für die neugestaltung einer erbschafts- und schenkungssteuer ergibt sich die Herausforderung, kleine<br />

bis mittlere erbschaften weniger, erbschaften höheren Ausmaßes dagegen höher zu besteuern. ein<br />

progressiver (stufen-)tarif ähnlich dem der einkommensteuer soll zusätzlich für (etwas) mehr Chancengleichheit<br />

sorgen. 144<br />

Für die Neugestaltung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer ergibt sich die Herausforderung,<br />

kleine bis mittlere Erbschaften weniger, Erbschaften höheren Ausmaßes dagegen höher zu<br />

besteuern. Ein progressiver (Stufen-)Tarif ähnlich dem der Einkommensteuer soll zusätzlich für<br />

(etwas) mehr Chancengleichheit sorgen.<br />

nach Auffassung von stephan schulmeister (WIFO-experte) ist es in Hinblick auf die Chancengleichheit<br />

unerheblich, in welcher verwandtschaftlichen Beziehung erblasser/in und erwerber/in zueinander<br />

stehen. Die existenz einer einzigen steuerklasse erscheint schulmeister ausreichend. mit der damit<br />

verbundenen Verwirklichung des Individualsteuerprinzips und dem progressiven stufentarif käme die<br />

erbschafts- und schenkungssteuer nach dem schulmeister‘schen modell dem bestehenden einkommensteuersystem<br />

sehr nahe. Der tarif bewegt sich von 3 % bei einer Bemessungsgrundlage von<br />

150.000 euro bis <strong>20</strong> % für die letzten 500.000 euro, die ersten 100.000 euro bleiben steuerfrei. Vermögensübertragungen<br />

bis <strong>20</strong>0.000 euro würden nach diesem Konzept kaum, erbschaften im Ausmaß<br />

von 500.000 euro hingegen in etwa gleich hoch wie in steuerklasse 1 nach dem <strong>20</strong>08 abgeschafften<br />

erbschafts- und schenkungssteuerrecht besteuert werden. Im Vergleich zu den übrigen steuerklassen<br />

der abgeschafften erbschafts- und schenkungssteuer fiele die Besteuerung für die erwerber/innen bis<br />

500.000 euro insgesamt günstiger bzw. gleich aus. 145<br />

Nach Auffassung von Stephan Schulmeister (WIFO-Experte) ist es in Hinblick auf die<br />

Chancengleichheit unerheblich, in welcher verwandtschaftlichen Beziehung Erblasser/in und<br />

Erwerber/in zueinander stehen. Die Existenz einer einzigen Steuerklasse erscheint Schulmeister<br />

ausreichend. Mit der damit verbundenen Verwirklichung des Individualsteuerprinzips und dem<br />

progressiven Stufentarif käme die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach dem Schulmeister‘schen<br />

Modell dem bestehenden Einkommensteuersystem sehr nahe. Der Tarif bewegt sich von 3 % bei<br />

einer Bemessungsgrundlage von 150.000 <strong>Euro</strong> bis <strong>20</strong> % für die letzten 500.000 <strong>Euro</strong>, die ersten<br />

100.000 <strong>Euro</strong> bleiben steuerfrei. Vermögensübertragungen bis <strong>20</strong>0.000 <strong>Euro</strong> würden nach diesem<br />

Konzept kaum, Erbschaften im Ausmaß von 500.000 <strong>Euro</strong> hingegen in etwa gleich hoch wie in<br />

Steuerklasse 1 nach dem <strong>20</strong>08 abgeschafften Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht besteuert<br />

werden. Im Vergleich zu den übrigen Steuerklassen der abgeschafften Erbschafts- und<br />

Schenkungssteuer fiele die Besteuerung für die Erwerber/innen bis 500.000 <strong>Euro</strong> insgesamt günstiger<br />

bzw. gleich aus. 145<br />

143 K. goldberg: „Vermögensbesteuerung. ein internationaler Vergleich“, seite 87, Wien, <strong>20</strong>07.<br />

144 Die Presse, 17.12.<strong>20</strong>11.<br />

Nettovermögen in <strong>Euro</strong> Steuersatz Steuer in <strong>Euro</strong> Effektivsteuersatz<br />

100.000 0 % 0 0,0 %<br />

150.000 3 % 1.500 1,0 %<br />

<strong>20</strong>0.000 6 % 4.500 2,3 %<br />

250.000 9 % 9.000 3,6 %<br />

300.000 12 % 15.000 5,0 %<br />

350.000 15 % 22.500 6,4 %<br />

400.000 18 % 31.500 7,9 %<br />

500.000 <strong>20</strong> % 51.500 10,3 %<br />

über 500.000 <strong>20</strong> % … …<br />

Tabelle 8: Der Schulmeister-Modell-Tarif zur Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

tabelle 8: Der schulmeister-modell-tarif zur erbschafts- und schenkungssteuer<br />

143<br />

K. Goldberg: „Vermögensbesteuerung. Ein internationaler Vergleich“, Seite 87, Wien, <strong>20</strong>07.<br />

144<br />

Die Presse, 17.12.<strong>20</strong>11.<br />

145<br />

St. Schulmeister: „Soziale Innovation konkret“, Seite 15, Wien, <strong>20</strong>06.<br />

145 st. schulmeister: „soziale Innovation konkret“, seite 15, Wien, <strong>20</strong>06.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 73


74 | S e i t e<br />

Mit der grafischen Darstellung (siehe unten) kommt das Modell dem Einkommensteuertarif (mit<br />

mehreren Stufen) sehr nahe: 146<br />

mit der grafischen Darstellung (siehe unten) kommt das modell dem einkommensteuertarif (mit mehreren<br />

stufen) sehr nahe: 146<br />

74 | S e i t e<br />

Mit der grafischen Darstellung (siehe unten) kommt das Modell dem Einkommensteuertarif (mit<br />

mehreren Stufen) sehr nahe: 146<br />

Steuersatz<br />

25%<br />

<strong>20</strong>%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

Steuersatz<br />

Das modell von stephan schulmeister wird von Finanz- und steuerrechtsexperten als eines der effizientesten<br />

erbschafts- und schenkungssteuermodelle angesehen. 147<br />

Das Modell von Stephan Schulmeister wird von Finanz- und Steuerrechtsexperten als eines der<br />

effizientesten Erbschafts- und Schenkungssteuermodelle angesehen. 147<br />

74 Vermögenssteuern jetzt!<br />

25%<br />

<strong>20</strong>%<br />

15%<br />

10%<br />

Schulmeister Modell einer<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

0% 0% 3%<br />

5%<br />

0%<br />

Schulmeister Modell einer<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

0% 0% 3%<br />

6%<br />

6%<br />

9%<br />

12%<br />

18%<br />

15%<br />

Erbschaften und Schenkungen in <strong>Euro</strong><br />

Abbildung 7: Tarifstufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

abbildung 7: tarifstufen der erbschafts- und schenkungssteuer<br />

9%<br />

Abbildung 7: Tarifstufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

Das Modell von Stephan Schulmeister wird von Finanz- und Steuerrechtsexperten als eines der<br />

effizientesten Erbschafts- und Schenkungssteuermodelle angesehen. 147<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

12%<br />

18%<br />

15%<br />

Erbschaften und Schenkungen in <strong>Euro</strong><br />

Wiedereinführung verwendet jedoch einer mehrere Erbschafts- Steuerstufen, und Schenkungssteuer um eine soziale Ausgewogenheit nach dem zu Vorbild des<br />

Schulmeister-Modells. garantieren. Zusätzlich Dieses sollte Modell die hat Bemessungsgrundlage keine unterschiedlichen um das Finanzvermögen Steuerklassen und ist<br />

erweitert werden und somit die Endbesteuerung durch die Kapitalertragsteuer im Falle<br />

ein progressives Modell, nach dem Vorbild des Einkommensteuertarifs. Das Modell<br />

von Erbschaften und Schenkungen aufgehoben werden. Damit ähnelt das Modell dem<br />

verwendet Vorschlag jedoch der GPA-djp. mehrere Wie die Steuerstufen, zusätzlichen Steuereinnahmen um eine aus soziale einer Erbschafts- Ausgewogenheit und zu<br />

garantieren. Schenkungssteuer Zusätzlich Verwendung sollte die finden, Bemessungsgrundlage ist bzw. war nicht Aufgabe um dieser das Arbeit. Finanzvermögen<br />

Es sei<br />

aber darauf hingewiesen, dass der Vorschlag des Präsidenten der Caritas, Franz Küberl,<br />

erweitert werden und somit die Endbesteuerung durch die Kapitalertragsteuer im Falle<br />

die steuerlichen Mehreinnahmen für einen Pflegefonds zu verwenden, durchaus<br />

von Erbschaften überlegenswert und erscheint. Schenkungen aufgehoben werden. Damit ähnelt das Modell dem<br />

Vorschlag der GPA-djp. Wie die zusätzlichen Steuereinnahmen aus einer Erbschafts- und<br />

Schenkungssteuer Verwendung finden, ist bzw. war nicht Aufgabe dieser Arbeit. Es sei<br />

aber darauf hingewiesen, dass der Vorschlag des Präsidenten der Caritas, Franz Küberl,<br />

146<br />

St. Schulmeister: „Soziale Innovation konkret“, Übersicht 4, Wien, <strong>20</strong>06.<br />

die 147 steuerlichen F. Küberl; Kleine Zeitung: Mehreinnahmen „Caritas – Erbschaftssteuer zur für Pflege-Finanzierung“, einen Pflegefonds 16.09.<strong>20</strong>11. zu verwenden, durchaus<br />

überlegenswert erscheint.<br />

<strong>20</strong>%<br />

<strong>20</strong>%<br />

Besteuerungsmodell der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark<br />

Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer nach dem Vorbild des<br />

Schulmeister-Modells. Dieses Modell hat keine unterschiedlichen Steuerklassen und ist<br />

ein progressives Modell, nach dem Vorbild des Einkommensteuertarifs. Das Modell<br />

146 st. schulmeister: „soziale Innovation konkret“, Übersicht 4, Wien, <strong>20</strong>06.<br />

147 F. Küberl; Kleine zeitung: „Caritas – erbschaftssteuer zur Pflege-Finanzierung“, 16.09.<strong>20</strong>11.


Auswirkungen auf das Budget und Steuereinnahmen: 148<br />

Auswirkungen auf das Budget und steuereinnahmen: 148<br />

Mehreinnahmen aus der Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

PLUS 6<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong><br />

S e i t e | 75<br />

Die Einnahmen einer derartigen Erbschafts- und Schenkungssteuer werden mit ca. 6<strong>20</strong><br />

<strong>Millionen</strong> <strong>Euro</strong> jährlich beziffert.<br />

148 http://www.vida.at/servlet/ContentServer?pagename=S03/Page/Index&n=S03_17.a&cid=1308069488405 in Verbindung mit<br />

http://www.gpa-djp.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&n=GPA_4.3.a&cid=1308069484401 in Verbindung mit<br />

Die Presse: „Interview: W. Muhm“, 17.02.<strong>20</strong>11.<br />

148 http://www.vida.at/servlet/Contentserver?pagename=s03/Page/Index&n=s03_17.a&cid=1308069488405 in Verbindung mit http://www.gpa-djp.at/servlet/<br />

Contentserver?pagename=gPA/Page/Index&n=gPA_4.3.a&cid=1308069484401 in Verbindung mit Die Presse: „Interview: W. muhm“, 17.02.<strong>20</strong>11.<br />

Vermögenssteuern jetzt! 75


76 | S e i t e<br />

Auswirkungen der Vorschläge auf das Budget<br />

Steuerart Maßnahmen Auswirkungen<br />

Besteuerung des Realvermögens<br />

1 Milliarde<br />

240 <strong>Millionen</strong><br />

76 Vermögenssteuern jetzt!<br />

1<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong><br />

<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong><br />

<strong>20</strong>0 <strong>Millionen</strong><br />

600 <strong>Millionen</strong><br />

Grundsteuer � Ansatz der Verkehrswerte (Bemessungsgrundlage: 75 %<br />

des Verkehrswertes)<br />

Nebeneffekte: Grunderwerbsteuer � Ansatz von Verkehrswerten im Falle von Erbschaften<br />

und Schenkungen (Aufhebung des dreifachen<br />

Einheitswertes)<br />

Grundbuch-<br />

� Ansatz von Verkehrswerten im Falle von Erbschaften<br />

eintragungsgebühr und Schenkungen (Aufhebung des dreifachen<br />

Einheitswertes)<br />

Zuwendungen von � Ansatz von Verkehrswerten bei Zuwendungen von<br />

Grundvermögen an Grundvermögen an Stiftungen (Aufhebung des<br />

Stiftungen<br />

dreifachen Einheitswertes)<br />

Pauschalierung in der � Heranziehung von Verkehrswerten zur Berechnung der<br />

Land- und<br />

Pauschalierungsgrenze<br />

Forstwirtschaft<br />

Bodenspekulationsabgabe � Erlöse aus der Veräußerung von Grund und Boden<br />

werden immer der Einkommensteuer unterworfen<br />

(Spekulationsfristen werden gestrichen)<br />

Luxusgüterbesteuerung<br />

<strong>20</strong>0 <strong>Millionen</strong><br />

<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong><br />

100 <strong>Millionen</strong><br />

50 <strong>Millionen</strong><br />

Fiskal-Lkw � Abschaffung der Normverbrauchsbegünstigung, der<br />

Vorsteuerbegünstigung und der Begünstigung von<br />

Abschreibmöglichkeiten<br />

Normverbrauchs- � Einführung einer Normverbrauchsersatzabgabe für<br />

ersatzabgabe<br />

Boote, Yachten, Hubschrauber, Segel-, Sport- und<br />

Kleinflugzeuge im Ausmaß von <strong>20</strong> % der<br />

Anschaffungskosten<br />

Jagdabgabe � Einführung einer Jagdpachtabgabe in der Höhe von<br />

einem <strong>Euro</strong> pro Hektar/Monat<br />

Fern- und<br />

� Einführung einer Luxusreisenabgabe in der Höhe von 5<br />

Luxusreisenabgabe % für Reisen mit einem Gesamtwert von über 2.000<br />

<strong>Euro</strong> pro Person<br />

Gesamtsumme aus der Besteuerung des Realvermögens 2,55 Milliarden


S e i t e | 77<br />

Auswirkungen der Vorschläge auf das Budget (Fortsetzung)<br />

Steuerart Maßnahmen Auswirkungen<br />

Besteuerung des Finanzvermögens<br />

Stiftungsbesteuerung � Einführung einer Erbersatzsteuer in der Höhe von 30 %<br />

750 <strong>Millionen</strong><br />

(davon bereits 100<br />

<strong>Millionen</strong> umgesetzt)<br />

(jeweils nach 30 Jahren Laufzeit einer Privatstiftung)<br />

� Aufhebung zahlreicher weiterer steuerlicher<br />

Begünstigungen (Angleichung an die steuerlichen<br />

Regelungen der Kapitalgesellschaften)<br />

� Anhebung des Zwischensteuersatzes von 12,5 % auf 25<br />

% (seit 1. Jänner <strong>20</strong>11 umgesetzt)<br />

� Aufhebung der Steuerfreiheit für Gewinne aus<br />

Liegenschaftsveräußerungen (seit 1. Jänner <strong>20</strong>11<br />

umgesetzt)<br />

1,8 Milliarden<br />

Finanztransaktionssteuer � Einführung einer Finanztransaktionssteuer für den<br />

börslichen und außerbörslichen Handel in der Höhe<br />

von 2 ‰<br />

250 <strong>Millionen</strong><br />

(davon bereits 50<br />

<strong>Millionen</strong> umgesetzt)<br />

Vermögenszuwachsbesteuerung � Jegliche Spekulationsgewinne auf Finanzvermögen sind<br />

mit einer (Kapital-)Ertragsteuer von 25 % zu belasten<br />

(Vorschlag befindet sich in der Umsetzungsphase)<br />

Gesamtsumme aus der Besteuerung des Finanzvermögens 2,8 Milliarden<br />

Steuerart Maßnahmen Auswirkungen<br />

Erbschaften und Schenkungen<br />

Erbschafts- und<br />

� Wiedereinführung einer Erbschafts- und<br />

6<strong>20</strong> <strong>Millionen</strong><br />

Schenkungssteuer mit einheitlichem progressivem<br />

Schenkungssteuer<br />

Steuersatz (inklusive Finanzvermögen)<br />

Gesamtsumme aus der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen 0,62 Milliarden<br />

Gesamtsumme aller Maßnahmen 5,97 Milliarden<br />

Vermögenssteuern jetzt! 77


78 Vermögenssteuern jetzt!


5 Literaturverzeichnis<br />

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Bain & Company. (<strong>20</strong>11). Der internationale Luxusgütermarkt wird <strong>20</strong>11 um 10 Prozent wachsen. münchen-zürich.<br />

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Vermögenssteuern jetzt! 83


84 Vermögenssteuern jetzt!


6 Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: geldvermögen der österreicher...................................................................................... 12<br />

Abbildung 2: Finanzvermögen der millionäre in österreich.................................................................. 15<br />

Abbildung 3: Bemessungsgrundlage der grundsteuer ........................................................................ 25<br />

Abbildung 4: entwicklung der grundsteuer ......................................................................................... 34<br />

Abbildung 5: Der Weltmarkt an Luxusgütern ....................................................................................... 49<br />

Abbildung 6: Ländervergleich Privatstiftungsgesetz ............................................................................ 58<br />

Abbildung 7: tarifstufen der erbschafts- und schenkungssteuer ........................................................ 74<br />

7 Grafikverzeichnis<br />

grafik 1: entwicklung der staatsschuldenquote österreichs (in % des BIP) ......................................... 6<br />

grafik 2: Veränderung der staatsschuldenquoten vor/in der Krise (in relation zum BIP) ..................... 7<br />

grafik 3: Anteil der steuern auf Vermögen in Prozent des BIP .............................................................. 8<br />

grafik 4: Bruttogeldvermögen nach Bruttogeldvermögensdezilen ...................................................... 14<br />

grafik 5: Das Vermögen der 10 reichsten österreicher ........................................................................ 16<br />

grafik 6: steuern auf Vermögen in österreich ...................................................................................... 32<br />

grafik 7: umwidmungsgewinne <strong>20</strong>07 - <strong>20</strong>11 ....................................................................................... 45<br />

grafik 8: Finanzvermögen privater Haushalte ...................................................................................... 56<br />

grafik 9: Privatstiftungen in österreich ................................................................................................ 57<br />

grafik 10: einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer ..................................................................... 63<br />

grafik 11: erbschaften bis <strong>20</strong><strong>20</strong> ........................................................................................................... 69<br />

grafik 12: Vergleich zwischen erbenhaushalten und anderen Haushalten .......................................... 70<br />

grafik 13: Vermögen und schulden der generationen......................................................................... 70<br />

8 Tabellenverzeichnis<br />

tabelle 1: geldvermögensverteilung in österreich ............................................................................... 14<br />

tabelle 2: risikoreiche Anlagen nach Bruttogeldvermögen ................................................................. 17<br />

tabelle 3: Anteile der Immobilienvermögensdezile an gesamtwerten von Hauptwohnsitzen,<br />

weiterem Immobilieneigentum und gesamtem Immobilienvermögen .................................. <strong>20</strong><br />

tabelle 4: Immobilienvermögensverteilung in österreich ..................................................................... <strong>20</strong><br />

tabelle 5: gini-Koeffizienten für unterschiedliche Kategorien für österreich ....................................... 21<br />

tabelle 6: Bemessungsgrundlagen der grundsteuer ........................................................................... 24<br />

tabelle 7: Vermögensentwicklung in Privatstiftungen .......................................................................... 61<br />

tabelle 8: Der schulmeister-modell-tarif zur erbschafts- und schenkungssteuer .............................. 73<br />

Vermögenssteuern jetzt! 85


86 Vermögenssteuern jetzt!


9 Anhang<br />

9 Anhang<br />

Quelle: Jahresbericht <strong>20</strong>10 des Staatsschuldenausschusses<br />

Quelle: Jahresbericht <strong>20</strong>10 des Staatsschuldenausschusses<br />

(www.staatsschuldenausschuss.at)<br />

(www.staatsschuldenausschuss.at)<br />

FISKALINDIKATOREN LAUT MAASTRICHT<br />

Öffentlicher Finanzierungssaldo nach Sektoren<br />

Ö f f e n t l i c h e r F i n a n z i e r u n g s s a l d o 1)<br />

Bundessektor Länder und Gemeinden Sozialversicherungsträger Staat insgesamt<br />

Jahre in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP<br />

1995 -9.154 -5,2 -752 -0,4 -<strong>20</strong>2 -0,1 -10.109 -5,8<br />

1996 -7.410 -4,1 <strong>20</strong>8 0,1 15 0,0 -7.187 -4,0<br />

1997 -5.024 -2,7 1.404 0,8 293 0,2 -3.327 -1,8<br />

1998 -5.659 -3,0 936 0,5 <strong>20</strong>9 0,1 -4.515 -2,4<br />

1999 -4.893 -2,5 399 0,2 -83 0,0 -4.577 -2,3<br />

<strong>20</strong>00 -3.521 -1,7 282 0,1 -260 -0,1 -3.499 -1,7<br />

<strong>20</strong>01 -1.551 -0,7 1.442 0,7 4 0,0 -105 0,0<br />

<strong>20</strong>02 -2.564 -1,2 1.086 0,5 -86 0,0 -1.565 -0,7<br />

<strong>20</strong>03 -3.651 -1,6 390 0,2 -129 -0,1 -3.390 -1,5<br />

<strong>20</strong>04 -10.716 -4,6 477 0,2 -<strong>20</strong>1 -0,1 -10.440 -4,5<br />

<strong>20</strong>05 -4.544 -1,9 442 0,2 -60 0,0 -4.162 -1,7<br />

<strong>20</strong>06 -3.769 -1,5 -234 -0,1 -3 0,0 -4.006 -1,6<br />

<strong>20</strong>07 -2.437 -0,9 319 0,1 -254 -0,1 -2.372 -0,9<br />

<strong>20</strong>08 -3.025 -1,1 244 0,1 147 0,1 -2.635 -0,9<br />

<strong>20</strong>09 -8.767 -3,2 -2.731 -1,0 <strong>20</strong>2 0,1 -11.296 -4,1<br />

<strong>20</strong>10 2) -10.374 -3,6 -3.296 -1,2 500 0,2 -13.169 -4,6<br />

<strong>20</strong>11 3) -9.224 -3,1 -2.227 -0,8 0 0,0 -11.451 -3,9<br />

1) Im Sinne der Budgetären Notifikation (Zinsaufwand unter Berücksichtigung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus<br />

Währungstauschverträgen), <strong>20</strong>04 inklusive ÖBB-Forderungsverzicht des Bundes.<br />

2) Vorläufige Daten.<br />

3) Budgetäre Notifikation (Schätzung: BMF vom März <strong>20</strong>11).<br />

Quelle: Statistik Austria und BMF (Stand: März <strong>20</strong>11); WIFO-Quartalsrechnung (BIP; Stand: Juni <strong>20</strong>11).<br />

Vermögenssteuern jetzt! 87


Öffentliche Verschuldung nach Sektoren<br />

Jahre<br />

88 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Ö f f e n t l i c h e V e r s c h u l d u n g 1)<br />

Bundessektor 2) Länder und Gemeinden Sozialversicherungsträger Staat insgesamt<br />

in Mio<br />

<strong>Euro</strong><br />

in % des<br />

BIP<br />

in Mio<br />

<strong>Euro</strong> in % des BIP in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP<br />

1995 101.709 58,2 17.058 9,8 440 0,3 119.<strong>20</strong>7 68,3<br />

1996 104.965 58,3 17.540 9,7 518 0,3 123.023 68,3<br />

1997 106.688 58,1 11.085 6,0 406 0,2 118.179 64,4<br />

1998 112.424 58,9 10.816 5,7 400 0,2 123.641 64,8<br />

1999 121.936 61,6 10.664 5,4 546 0,3 133.146 67,3<br />

<strong>20</strong>00 126.722 61,1 10.392 5,0 880 0,4 137.994 66,5<br />

<strong>20</strong>01 129.754 61,1 12.330 5,8 1.029 0,5 143.113 67,3<br />

<strong>20</strong>02 134.265 61,4 10.474 4,8 1.280 0,6 146.019 66,7<br />

<strong>20</strong>03 135.781 60,8 9.969 4,5 1.109 0,5 146.859 65,8<br />

<strong>20</strong>04 139.614 60,0 10.854 4,7 1.402 0,6 151.869 65,2<br />

<strong>20</strong>05 143.381 58,9 12.281 5,0 1.767 0,7 157.428 64,6<br />

<strong>20</strong>06 146.145 56,9 13.386 5,2 1.861 0,7 161.392 62,8<br />

<strong>20</strong>07 149.242 54,9 14.430 5,3 1.352 0,5 165.024 60,7<br />

<strong>20</strong>08 162.782 57,5 15.977 5,6 1.716 0,6 180.475 63,8<br />

<strong>20</strong>09 168.953 61,6 19.495 7,1 2.554 0,9 191.002 69,6<br />

<strong>20</strong>10 3) 179.243 63,0 23.982 8,4 1.987 0,7 <strong>20</strong>5.212 72,2<br />

<strong>20</strong>11 4) . . . . . . 218.643 73,6<br />

1) Gemäß ESVG 95 bzw. Ratsverordnung 475/<strong>20</strong>00 vom 28. Februar <strong>20</strong>00 (Amtsblatt der EU Nr. L58/1).<br />

2) Seit 1998 inklusive Rechtsträgerfinanzierung.<br />

3) Vorläufige Daten.<br />

4) Budgetäre Notifikation (Schätzung: BMF vom März <strong>20</strong>11).<br />

Quelle: Statistik Austria und BMF (Stand: März <strong>20</strong>11); WIFO-Quartalsrechnung (BIP; Stand: Juni <strong>20</strong>11).


FISKALINDIKATOREN LAUT MAASTRICHT (Fortsetzung)<br />

Finanzierungssaldo, Zinsaufwand und Primärsaldo des Staates<br />

Finanzierungssaldo 1) Zinsaufwand 1) Primärsaldo 1)<br />

Jahre in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP<br />

1995 -10.109 -5,8 6.983 4,0 -3.126 -1,8<br />

1996 -7.187 -4,0 6.977 3,9 -210 -0,1<br />

1997 -3.327 -1,8 6.651 3,6 3.324 1,8<br />

1998 -4.515 -2,4 6.885 3,6 2.370 1,2<br />

1999 -4.577 -2,3 6.763 3,4 2.186 1,1<br />

<strong>20</strong>00 -3.499 -1,7 7.175 3,5 3.676 1,8<br />

<strong>20</strong>01 -105 0,0 7.255 3,4 7.150 3,4<br />

<strong>20</strong>02 -1.565 -0,7 6.964 3,2 5.399 2,5<br />

<strong>20</strong>03 -3.390 -1,5 6.671 3,0 3.281 1,5<br />

<strong>20</strong>04 -10.440 -4,5 6.729 2,9 -3.710 -1,6<br />

<strong>20</strong>05 -4.162 -1,7 7.083 2,9 2.921 1,2<br />

<strong>20</strong>06 -4.006 -1,6 7.095 2,8 3.089 1,2<br />

<strong>20</strong>07 -2.372 -0,9 7.524 2,8 5.152 1,9<br />

<strong>20</strong>08 -2.635 -0,9 7.333 2,6 4.698 1,7<br />

<strong>20</strong>09 -11.296 -4,1 7.605 2,8 -3.691 -1,3<br />

<strong>20</strong>10 2) -13.169 -4,6 7.613 2,7 -5.556 -2,0<br />

<strong>20</strong>11 3) -11.451 -3,9 8.350 2,8 -3.101 -1,0<br />

S e i t e | 89<br />

1) Im Sinne der Budgetären Notifikation (Zinsaufwand unter Berücksichtigung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus<br />

Währungstauschverträgen), <strong>20</strong>04 inklusive ÖBB-Forderungsverzicht des Bundes.<br />

2) Vorläufige Daten.<br />

3) Budgetäre Notifikation (Schätzung: BMF vom März <strong>20</strong>11).<br />

Quelle: Statistik Austria und BMF (Stand: März <strong>20</strong>11); WIFO-Quartalsrechnung (BIP; Stand: Juni <strong>20</strong>11).<br />

Ausgaben-, Einnahmen- und Abgabenvolumen des Staates<br />

Gesamtausgaben 1) 2) Gesamteinnahmen 1) Abgaben (mit EU-Beiträgen) 3)<br />

Jahre in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP in Mio <strong>Euro</strong> in % des BIP<br />

1995 98.571 56,5 88.290 50,6 72.306 41,4<br />

1996 101.029 56,1 93.555 51,9 77.248 42,9<br />

1997 98.665 53,8 95.083 51,8 81.382 44,4<br />

1998 103.<strong>20</strong>2 54,1 98.438 51,6 84.660 44,4<br />

1999 106.543 53,8 101.7<strong>20</strong> 51,4 87.191 44,0<br />

<strong>20</strong>00 108.272 52,2 104.427 50,3 89.733 43,2<br />

<strong>20</strong>01 109.807 51,7 109.396 51,5 96.175 45,3<br />

<strong>20</strong>02 111.676 51,0 109.669 50,1 96.146 43,9<br />

<strong>20</strong>03 115.423 51,7 111.699 50,0 97.732 43,8<br />

<strong>20</strong>04 126.140 54,2 115.422 49,6 100.914 43,4<br />

<strong>20</strong>05 122.525 50,3 118.105 48,5 103.144 42,3<br />

<strong>20</strong>06 127.286 49,5 122.947 47,8 107.405 41,8<br />

<strong>20</strong>07 133.172 49,0 130.447 48,0 114.265 42,0<br />

<strong>20</strong>08 139.550 49,3 136.712 48,3 1<strong>20</strong>.667 42,6<br />

<strong>20</strong>09 145.294 53,0 133.937 48,8 117.050 42,7<br />

<strong>20</strong>10 4) 150.401 52,9 137.269 48,3 119.902 42,2<br />

<strong>20</strong>11 5) 154.966 52,2 143.388 48,3 125.873 42,4<br />

1) Laut Verordnung (EG) Nr. 1500/00; Zinsaufwand ohne Berücksichtigung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus WTV.<br />

2) <strong>20</strong>04 inklusive ÖBB-Forderungsverzicht des Bundes.<br />

3) Steuereinnahmen des Staates und tatsächlich gezahlte Sozialversicherungsbeiträge (nur Pflichtbeiträge; ESVG-Codes:<br />

D2+D5+D611+D91-D995) einschließlich EU-Eigenmittel.<br />

4) Vorläufige Daten.<br />

5) Österreichisches Stabilitätsprogramm vom April <strong>20</strong>11 (BMF) und WIFO.<br />

Quelle: Statistik Austria (Stand: April <strong>20</strong>11) und BMF; WIFO-Quartalsrechnung (BIP; Stand: Juni <strong>20</strong>11).<br />

Vermögenssteuern jetzt! 89


90 | S e i t e<br />

STAATSVERSCHULDUNG IM INTERNATIONALEN VERGLEICH1)<br />

Öffentlicher Schuldenstand (in % des BIP)<br />

90 Vermögenssteuern jetzt!<br />

<strong>20</strong>01 <strong>20</strong>02 <strong>20</strong>03 <strong>20</strong>04 <strong>20</strong>05 <strong>20</strong>06 <strong>20</strong>07 <strong>20</strong>08 <strong>20</strong>09 <strong>20</strong>10<br />

Belgien 106,6 103,5 98,5 94,2 92,1 88,1 84,2 89,6 96,2 96,8<br />

Deutschland 58,8 60,4 63,9 65,8 68,0 67,6 64,9 66,3 73,5 83,2<br />

Estland 4,7 5,8 5,6 5,0 4,6 4,4 3,7 4,6 7,2 6,6<br />

Finnland 42,5 41,5 44,5 44,4 41,7 39,7 35,2 34,1 43,8 48,4<br />

Frankreich 56,9 58,8 62,9 64,9 66,4 63,7 63,9 67,7 78,3 81,7<br />

Griechenland 103,7 101,7 97,4 98,9 100,3 106,1 105,4 110,7 127,1 142,8<br />

Irland 35,5 32,1 30,9 29,6 27,3 24,8 25,0 44,4 65,6 96,2<br />

Italien 108,8 105,7 104,4 103,9 105,9 106,6 103,6 106,3 116,1 119,0<br />

Luxemburg 6,3 6,3 6,1 6,3 6,1 6,7 6,7 13,6 14,6 18,4<br />

Malta 62,1 60,0 69,3 72,4 69,6 64,2 62,0 61,5 67,6 68,0<br />

Niederlande 50,7 50,5 52,0 52,4 51,8 47,4 45,3 58,2 60,8 62,7<br />

Österreich 67,1 66,5 65,5 64,8 63,9 62,1 60,7 63,8 69,6 72,3<br />

Portugal 51,2 53,8 55,9 57,6 62,8 63,9 68,3 71,6 83,0 93,0<br />

Slowakei 48,8 43,4 42,4 41,5 34,2 30,5 29,6 27,8 35,4 41,0<br />

Slowenien 26,7 27,8 27,3 27,4 26,7 26,4 23,1 21,9 35,2 38,0<br />

Spanien 55,5 52,5 48,7 46,2 43,0 39,6 36,1 39,8 53,3 60,1<br />

Zypern 52,0 64,7 68,9 70,2 69,1 64,6 58,3 48,3 58,0 60,8<br />

<strong>Euro</strong>-17-Aggregat 68,1 67,9 69,0 69,4 70,0 68,4 66,2 69,9 79,3 85,4<br />

Bulgarien 66,0 52,4 44,4 37,0 27,5 21,6 17,2 13,7 14,6 16,2<br />

Dänemark 49,6 49,5 47,2 45,1 37,8 32,1 27,5 34,5 41,8 43,6<br />

Großbritannien 37,7 37,5 39,0 40,9 42,5 43,4 44,5 54,4 69,6 80,0<br />

Lettland 14,0 13,5 14,6 14,9 12,4 10,7 9,0 19,7 36,7 44,7<br />

Litauen 23,1 22,3 21,1 19,4 18,4 18,0 16,9 15,6 29,5 38,2<br />

Polen 37,6 42,2 47,1 45,7 47,1 47,7 45,0 47,1 50,9 55,0<br />

Rumänien 25,7 24,9 21,5 18,7 15,8 12,4 12,6 13,4 23,6 30,8<br />

Schweden 54,7 52,5 51,7 50,3 50,4 45,0 40,2 38,8 42,8 39,8<br />

Tschechische Rep. 24,9 28,2 29,8 30,1 29,7 29,4 29,0 30,0 35,3 38,5<br />

Ungarn 52,0 55,6 58,3 59,1 61,8 65,7 66,1 72,3 78,4 80,2<br />

EU-27-Aggregat 61,0 60,3 61,8 62,2 62,8 61,5 59,0 62,3 74,4 80,2<br />

USA 2) 54,7 57,1 60,4 61,4 61,7 61,1 62,2 71,2 84,6 91,6<br />

Japan 3) 151,7 160,9 167,2 178,1 191,6 191,3 187,7 195,0 216,3 2<strong>20</strong>,3<br />

Schweiz 51,0 54,4 54,9 54,4 52,4 47,0 43,3 41,0 39,2 38,7<br />

1) Datendifferenzen gegenüber nationalen Quellen infolge von unterschiedlichen Veröffentlichungsterminen möglich.<br />

2) Gesamtstaat nach Flow of Funds Accounts.<br />

3) Fiskaljahr März.<br />

Quelle: <strong>Euro</strong>päische Kommission, IWF und eigene Berechnung; Schweiz: nationale Daten (Stand: Mai <strong>20</strong>11).


STAATSVERSCHULDUNG IM INTERNATIONALEN VERGLEICH<br />

(Fortsetzung)<br />

Öffentliche Verschuldung pro Kopf der Bevölkerung (in <strong>Euro</strong>) 1)<br />

<strong>20</strong>01 <strong>20</strong>02 <strong>20</strong>03 <strong>20</strong>04 <strong>20</strong>05 <strong>20</strong>06 <strong>20</strong>07 <strong>20</strong>08 <strong>20</strong>09 <strong>20</strong>10<br />

Belgien 26.900 26.900 26.<strong>20</strong>0 26.300 26.600 26.600 26.500 28.900 30.300 31.400<br />

Deutschland 15.100 15.700 16.800 17.600 18.500 19.100 19.<strong>20</strong>0 <strong>20</strong>.000 21.500 25.400<br />

Estland <strong>20</strong>0 300 400 400 400 400 400 600 700 700<br />

Finnland 11.400 11.500 12.400 12.900 12.500 12.500 12.000 11.900 14.000 16.300<br />

Frankreich 13.900 14.800 16.<strong>20</strong>0 17.<strong>20</strong>0 18.<strong>20</strong>0 18.<strong>20</strong>0 19.000 <strong>20</strong>.500 23.100 24.500<br />

Griechenland 13.900 14.500 15.<strong>20</strong>0 16.600 17.600 <strong>20</strong>.100 21.400 23.300 26.500 29.100<br />

Irland 10.800 10.700 10.800 10.900 10.700 10.300 10.900 18.000 23.500 33.000<br />

Italien 23.800 23.900 24.<strong>20</strong>0 24.900 25.800 26.900 27.000 27.900 29.300 30.500<br />

Luxemburg 3.<strong>20</strong>0 3.400 3.500 3.800 4.000 4.800 5.<strong>20</strong>0 11.000 11.100 15.100<br />

Malta 6.400 6.500 7.600 8.100 8.300 8.000 8.300 8.800 9.600 10.300<br />

Niederlande 14.<strong>20</strong>0 14.600 15.300 15.800 16.300 15.700 15.800 21.100 21.000 22.300<br />

Österreich 17.700 18.000 18.000 18.400 18.900 19.300 19.900 21.600 22.800 24.500<br />

Portugal 6.700 7.300 7.700 8.<strong>20</strong>0 9.100 9.700 10.900 11.600 13.<strong>20</strong>0 15.100<br />

Slowakei 8.300 8.000 8.600 9.400 8.400 8.400 9.100 9.<strong>20</strong>0 10.900 13.<strong>20</strong>0<br />

Slowenien 2.800 3.<strong>20</strong>0 3.400 3.700 3.800 4.100 4.000 4.000 6.100 6.700<br />

Spanien 9.300 9.300 9.100 9.100 9.000 8.800 8.500 9.500 12.<strong>20</strong>0 13.900<br />

Zypern 7.900 10.000 11.<strong>20</strong>0 12.000 12.300 12.100 11.800 10.500 12.300 13.<strong>20</strong>0<br />

<strong>Euro</strong>-17-Aggregat 15.300 15.700 16.300 17.000 17.700 18.000 18.300 19.700 21.500 23.700<br />

Bulgarien 1.300 1.100 1.000 1.000 800 700 700 600 700 800<br />

Dänemark 16.600 16.900 16.500 16.400 14.400 12.900 11.500 14.700 16.800 18.400<br />

Großbritannien 7.600 7.900 8.700 9.500 10.300 11.100 11.900 14.900 18.<strong>20</strong>0 21.700<br />

Lettland 400 500 600 700 700 700 800 2.000 3.000 3.600<br />

Litauen 900 1.000 1.000 1.000 1.100 1.300 1.400 1.500 2.300 3.<strong>20</strong>0<br />

Polen 1.900 2.<strong>20</strong>0 2.600 2.800 3.100 3.300 3.500 4.000 4.500 5.100<br />

Rumänien 300 400 500 500 500 500 600 800 1.300 1.700<br />

Schweden 16.100 16.000 16.400 16.600 17.<strong>20</strong>0 16.300 15.300 15.000 15.800 15.500<br />

Tschechische Rep. 2.300 2.700 3.000 3.300 3.500 3.700 4.000 4.<strong>20</strong>0 4.900 5.400<br />

Ungarn 2.800 3.400 3.900 4.400 4.800 5.600 6.000 6.900 7.300 7.800<br />

EU-27-Aggregat 12.100 12.400 12.800 13.500 14.100 14.600 14.700 15.600 17.500 19.600<br />

USA 14.800 15.800 17.400 18.600 19.700 <strong>20</strong>.500 21.700 25.<strong>20</strong>0 29.100 32.400<br />

Japan 2) 54.600 57.100 59.100 64.000 69.300 69.900 69.700 70.900 73.500 76.300<br />

Schweiz 24.300 26.000 26.<strong>20</strong>0 26.600 26.100 24.600 23.900 23.300 21.700 21.600<br />

1) Die Verschuldungsdaten der USA, Japan, Schweiz sowie der Nicht-WWU-Länder wurden für alle Jahre zu Devisen-<br />

mittelkursen des Jahresultimos <strong>20</strong>10 in <strong>Euro</strong> umgerechnet und auf 100 <strong>Euro</strong> gerundet.<br />

2) Fiskaljahr März.<br />

Quelle: <strong>Euro</strong>päische Kommission, IWF und eigene Berechnung; Schweiz: nationale Daten (Stand: Mai <strong>20</strong>11).<br />

Vermögenssteuern jetzt! 91


STAATSVERSCHULDUNG IM INTERNATIONALEN VERGLEICH<br />

(Fortsetzung)<br />

Öffentliche Neuverschuldung (Bruttoaufnahmen abzüglich Tilgungen) (in % des BIP)<br />

92 Vermögenssteuern jetzt!<br />

<strong>20</strong>01 <strong>20</strong>02 <strong>20</strong>03 <strong>20</strong>04 <strong>20</strong>05 <strong>20</strong>06 <strong>20</strong>07 <strong>20</strong>08 <strong>20</strong>09 <strong>20</strong>10<br />

Belgien 1,7 0,4 -2,2 0,8 1,7 0,4 0,5 7,8 5,1 4,2<br />

Deutschland 0,5 2,4 4,1 3,2 3,1 2,0 0,3 2,6 4,9 12,8<br />

Estland 0,1 1,5 0,5 0,0 0,2 0,6 0,0 0,9 1,8 -0,3<br />

Finnland 0,9 0,3 3,6 1,8 -1,2 0,0 -1,4 -0,1 7,0 6,8<br />

Frankreich 1,7 3,8 5,8 4,4 4,0 0,3 3,3 5,5 9,1 5,1<br />

Griechenland 7,4 4,7 5,1 8,2 6,3 13,6 6,7 9,7 15,5 13,0<br />

Irland 1,6 0,3 1,0 0,6 0,1 -0,2 1,8 18,0 15,6 28,1<br />

Italien 4,7 0,8 1,9 3,7 4,8 4,7 1,2 4,1 6,4 5,1<br />

Luxemburg 0,3 0,4 0,2 0,6 0,3 1,3 0,6 7,3 0,4 5,1<br />

Malta 7,2 1,4 10,7 4,7 2,3 -2,2 2,6 4,1 5,5 4,8<br />

Niederlande 0,5 1,7 2,7 2,0 1,6 -1,9 0,5 14,8 0,1 4,0<br />

Österreich 2,1 1,3 0,4 1,9 2,1 1,4 2,0 5,5 3,8 5,0<br />

Portugal 5,3 4,8 3,1 4,0 6,9 3,7 7,8 4,4 10,0 11,9<br />

Slowakei 2,6 -1,5 3,0 3,3 -3,8 -0,1 2,3 0,6 5,9 7,1<br />

Slowenien 3,0 4,0 1,7 2,1 0,9 1,7 -0,6 0,5 12,1 3,5<br />

Spanien 0,6 0,7 -0,2 0,8 0,3 -0,2 -0,8 4,9 12,1 7,3<br />

Zypern 6,8 14,3 8,6 6,1 3,1 0,2 -0,4 -5,3 8,7 4,5<br />

<strong>Euro</strong>-17-Aggregat 1,9 2,1 3,1 3,1 3,0 1,7 1,3 5,2 7,2 8,1<br />

Bulgarien 0,4 -7,9 -4,2 -2,9 -4,9 -2,5 -1,4 -1,3 0,8 2,0<br />

Dänemark -1,2 1,2 -1,3 0,0 -5,1 -3,7 -3,3 7,6 5,5 3,9<br />

Großbritannien -1,5 1,6 3,7 3,9 3,3 3,3 3,4 11,2 13,2 13,2<br />

Lettland 2,9 0,9 2,3 2,4 0,1 0,6 0,9 11,4 12,4 7,0<br />

Litauen 0,8 0,8 0,7 0,2 1,6 2,0 1,8 0,6 10,5 9,6<br />

Polen 2,4 5,9 6,6 2,8 4,1 4,1 2,0 5,6 6,2 6,7<br />

Rumänien 10,3 4,9 2,3 1,6 -0,3 -0,9 2,4 3,2 9,7 7,9<br />

Schweden 2,7 -0,1 1,3 0,9 2,0 -2,4 -2,1 -0,4 2,5 -0,2<br />

Tschechische Rep. 7,6 4,5 2,8 2,8 1,3 2,0 2,1 2,2 4,8 3,6<br />

Ungarn 4,0 9,4 7,5 6,3 5,9 8,5 4,5 9,8 4,1 4,9<br />

EU-27-Aggregat 1,6 1,6 2,5 3,3 3,1 2,1 0,9 3,8 8,4 8,8<br />

USA 1) 1,7 4,2 5,9 4,7 4,0 3,0 3,9 10,4 12,1 10,1<br />

Japan 2) 8,1 7,3 5,9 13,6 14,8 1,8 -0,7 3,2 7,5 7,7<br />

Schweiz -0,2 3,9 0,9 1,2 -0,5 -2,6 -0,9 -0,5 -2,5 0,3<br />

1) Gesamtstaat nach Flow of Funds Accounts.<br />

2) Fiskaljahr März.<br />

Quelle: <strong>Euro</strong>päische Kommission, IWF und eigene Berechnung; Schweiz: nationale Daten (Stand: Mai <strong>20</strong>11).


S e i t e | 93<br />

Steuern und Sozialbeiträge in Österreich, Einnahmen des Staates und der EU (S.13 + S.212) 1 )<br />

ESVG 1995<br />

-<br />

Steuern und Sozialbeiträge <strong>20</strong>00 <strong>20</strong>01 <strong>20</strong>02 <strong>20</strong>03 <strong>20</strong>04 <strong>20</strong>05 <strong>20</strong>06 <strong>20</strong>07 <strong>20</strong>08 <strong>20</strong>09 <strong>20</strong>10<br />

Steuercode<br />

D2 PRODUKTIONS-UND IMPORTABGABEN 31.699 32.551 33.633 34.101 35.221 36.225 37.108 38.994 40.702 41.012 42.063<br />

D21 Gütersteuern 25.012 25.584 26.497 26.794 27.902 28.7<strong>20</strong> 29.326 30.882 31.957 31.980 32.840<br />

D211 Mehrwertsteuern 16.840 17.251 17.972 17.893 18.590 19.413 19.735 <strong>20</strong>.969 21.935 22.158 22.735<br />

D211A Mehrwertsteuer<br />

16.894 17.301 18.012 17.944 18.630 19.466 19.757 <strong>20</strong>.988 21.957 22.231 22.764<br />

D211B Mehrwertsteuer - Unter-, Ueberkompensation, Landwirtschaft -54 -50 -40 -51 -40 -53 -21 -19 -23 -73 -28<br />

D212 Importabgaben 351 314 306 316 329 327 367 390 350 3<strong>20</strong> 340<br />

D2121 Zölle 261 225 219 <strong>20</strong>8 221 227 256 263 230 <strong>20</strong>5 218<br />

D2121A Sonstige Einfuhrabgaben<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D2121B Zölle 261 225 219 <strong>20</strong>8 221 227 256 263 230 <strong>20</strong>5 218<br />

D2122 Importabgaben 90 89 87 108 107 100 112 127 1<strong>20</strong> 115 121<br />

D2122A Abschöpfungsbeiträge auf importierte landwirt. Erzeugnisse 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D2122AA Importausgleichsbeiträge gemäß MOG<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D2122C Währungsausgleichsbeiträge, beim Import eingehoben 91 89 87 108 107 100 112 127 1<strong>20</strong> 115 121<br />

D2122CA "Rotterdam" Zuschlag<br />

91 89 87 108 107 100 112 127 1<strong>20</strong> 115 121<br />

D2122E Abgaben auf Dienstleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D2122EA Außenhandelsförderungsbeitrag<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214 Sonstige Gütersteuern 7.821 8.018 8.219 8.585 8.983 8.980 9.224 9.523 9.673 9.501 9.765<br />

D214A Verbrauchsabgaben 5.507 5.679 5.928 6.<strong>20</strong>1 6.524 6.571 6.474 6.7<strong>20</strong> 6.851 6.688 6.890<br />

D214AA Absatzförderungsbeitrag auf Milch<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214AB Alkoholsteuer<br />

130 74 111 118 125 118 119 122 124 130 129<br />

D214AC Sonderabgabe auf alkoholische Getränke<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214AD Agrarmarkt Austria<br />

23 15 15 17 17 16 16 16 16 17 18<br />

D214AE Biersteuer 161 199 <strong>20</strong>2 <strong>20</strong>6 <strong>20</strong>2 <strong>20</strong>3 192 <strong>20</strong>0 190 193 198<br />

D214AF Energieabgabe<br />

562 754 692 699 736 785 669 764 709 655 726<br />

D214AG Getränkesteuer<br />

178 21 4 -1 0 0 3 3 -1 -21 -1<br />

Vermögenssteuern jetzt! 93


94 | S e i t e<br />

D214AH Getreidewirtschaftsfonds<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214AI Milchwirtschaftsfonds<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214AJ Zusatzabgabe Milchquotenüberschreitung 36 35 35 31 12 23 25 24 9 0 6<br />

D214AK Mineralölsteuer<br />

2.726 2.880 3.109 3.310 3.594 3.565 3.553 3.689 3.894 3.800 3.854<br />

D214AL Normverbrauchsabgabe<br />

433 421 417 459 483 486 484 457 467 450 453<br />

D214AM Sonstige Einnahmen gemäß MOG<br />

0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0<br />

D214AN Schaumweinsteuer<br />

25 23 22 19 19 10 1 1 1 1 1<br />

D214AO Sonderabgabe von Erdölprodukten<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214AP Abgabe auf Stärkeerzeugnisse<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214AQ Tabaksteuer<br />

1.197 1.234 1.297 1.329 1.318 1.340 1.408 1.446 1.424 1.458 1.502<br />

D214AR Frachten- und Transportausgleichsbeiträge<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214AS Weinsteuer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214AT Zuckerabgabe<br />

34 22 23 13 17 26 5 -3 18 4 4<br />

D214C Steuern auf Vermögens- und finanzielle Transaktionen 568 548 502 528 566 629 764 791 741 714 828<br />

D214CA Grunderwerbsteuer<br />

452 492 451 467 513 548 619 644 652 623 727<br />

D214CB Kapitalverkehrssteuer<br />

115 56 51 62 53 81 146 147 89 91 102<br />

D214D Kraftfahrzeugzulassungssteuern 27 29 31 33 34 34 34 34 35 34 35<br />

D214DA Kraftfahrzeugzulassungssteuer bezahlt von Unternehmen 27 29 31 33 34 34 34 34 35 34 35<br />

D214E Vergnügungssteuern 79 79 77 79 80 85 97 102 106 110 116<br />

D214EA Lustbarkeitsabgabe<br />

5 6 5 6 6 7 8 8 9 9 9<br />

D214EB Vergnügungssteuer<br />

73 74 72 73 73 78 89 94 96 101 107<br />

D214F Wett-, Spiel- und Lotteriesteuern 473 509 487 465 469 326 438 439 462 482 453<br />

D214FA Gewinstgebühr<br />

171 184 174 166 170 172 170 166 174 183 176<br />

D214FB Konzessionsabgabe<br />

197 217 <strong>20</strong>0 192 <strong>20</strong>0 <strong>20</strong>4 199 <strong>20</strong>2 215 232 221<br />

D214FC Spielbankenabgabe<br />

105 109 113 106 100 -50 69 71 73 67 55<br />

D214G Steuern auf Versicherungsprämien 791 860 874 939 1.008 1.008 1.031 1.047 1.078 1.090 1.074<br />

D214GA Feuerschutzsteuer<br />

45 45 49 52 54 62 51 54 57 57 56<br />

D214GB Versicherungssteuer<br />

745 814 826 888 954 946 980 993 1.022 1.033 1.017<br />

D214H Sonstige Steuern auf Dienstleistungen 378 310 315 334 298 319 378 379 393 377 363<br />

94 Vermögenssteuern jetzt!


S e i t e | 95<br />

D214HA Altlastenbeitrag 71 89 93 97 57 46 72 72 64 57 51<br />

D214HB Ankündigungsabgabe<br />

81 0 0 2 0 0 0 0 0 0 1<br />

D214HC Anzeigenabgabe<br />

62 2 2 17 8 0 0 0 0 0 0<br />

D214HD Fremdenverkehrsabgabe<br />

103 103 106 112 123 126 135 142 150 153 171<br />

D214HE Sicherheitsabgabe, Zivilluftfahrt<br />

28 29 28 18 15 50 61 56 64 62 30<br />

D214HF Werbeabgabe<br />

33 88 85 89 95 98 109 108 114 105 110<br />

D214J Monopolgewinne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214JA Gewinne, Branntweinmonopol<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214JB Gewinne, Glückspielmonopol<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D214L Sonstige Gütersteuern a.n.g. 0 4 4 6 6 7 7 11 7 6 6<br />

D214LA Beiträge an den Künstler-Sozialversicherungsfonds<br />

0 4 4 6 6 7 7 11 7 6 6<br />

D29 Sonstige Produktionsabgaben 6.687 6.967 7.135 7.307 7.319 7.506 7.781 8.111 8.745 9.033 9.223<br />

D29A Steuern auf das Eigentum von Grundstücken und Gebäuden 526 545 556 577 589 607 614 626 651 667 682<br />

D29AA Abgabe von land-und forstwirtschaftlichen Betrieben<br />

<strong>20</strong> <strong>20</strong> <strong>20</strong> <strong>20</strong> <strong>20</strong> <strong>20</strong> <strong>20</strong> <strong>20</strong> <strong>20</strong> <strong>20</strong> <strong>20</strong><br />

D29AB Beiträge von land- und forstwirtschaftl. Betrieben zum FLAF 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6<br />

D29AC Bodenwertabgabe<br />

5 5 5 5 5 5 5 5 6 5 6<br />

D29AD Grundsteuer A, landwirtschaftlicher Grund<br />

28 28 26 26 26 26 27 26 27 27 26<br />

D29AE Grundsteuer B, ausgenommen landwirtschaftlicher Grund 435 451 464 484 496 512 517 529 552 568 583<br />

D29AF Kammerbeiträge, Landwirtschaftskammer<br />

32 34 34 35 35 36 38 39 40 41 40<br />

D29C Steuern auf die Lohnsumme oder die Beschäftigtenzahl 5.193 5.384 5.500 5.617 5.721 5.892 6.155 6.512 7.137 7.347 7.542<br />

D29CA Dienstgeberbeiträge zum AFFB<br />

3.140 3.262 3.333 3.386 3.445 3.539 3.713 3.915 4.399 4.624 4.762<br />

D29CB Invalidenausgleichstaxfonds<br />

54 60 66 71 82 78 81 83 86 93 91<br />

D29CC Kammerbeiträge<br />

242 242 232 248 225 241 239 253 270 265 266<br />

D29CD Kommunalsteuer 1.735 1.799 1.848 1.890 1.948 2.012 2.099 2.238 2.359 2.342 2.402<br />

D29CE U-Bahnabgabe<br />

21 21 21 22 21 23 22 22 23 24 22<br />

D29G Mehrwertsteuer - Unterkompensation 54 50 40 51 40 53 21 19 23 73 28<br />

D29GA Mehrwertsteuer - Unterkompensation, Landwirtschaft<br />

54 50 40 51 40 53 21 19 23 73 28<br />

D29H Sonstige Produktionsabgaben a.n.g. 913 988 1.040 1.062 968 954 992 955 934 945 971<br />

D29HB Gebrauchsabgabe<br />

147 153 153 146 161 159 175 175 185 <strong>20</strong>1 <strong>20</strong>5<br />

Vermögenssteuern jetzt! 95


96 | S e i t e<br />

D29HC Kraftfahrzeugsteuer, Anteil der Unternehmen<br />

114 143 173 178 143 123 121 111 66 59 60<br />

D29HD Motorbezogene Versicherungssteuer, Anteil Unternehmen 166 190 <strong>20</strong>1 <strong>20</strong>7 213 225 234 240 251 259 264<br />

D29HE Nebengeb. und Resteingänge sonstiger weggefall. Steuern 38 48 48 43 42 45 41 3 2 2 4<br />

D29HF Punzierungsgebühr<br />

0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1<br />

D29HG Sonstige Abgaben<br />

77 85 87 95 96 87 97 104 109 112 112<br />

D29HH In Stempelmarken entrichtete Gebühren<br />

50 35 25 26 25 24 26 27 24 23 24<br />

D29HI Straßenbenützungsabgabe (Straßenverkehrsbeitrag)<br />

84 86 88 86 3 1 0 0 0 0 0<br />

D29HJ Übrige Gebühren (ohne Gewinstgebühr)<br />

<strong>20</strong>1 <strong>20</strong>7 2<strong>20</strong> 231 236 241 242 240 245 238 248<br />

D29HK Abgaben Verkehrsicherheitsfonds, Anteil Unternehmen<br />

0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1<br />

D29HL Verwaltungsabgaben<br />

36 40 42 48 47 47 54 53 50 50 52<br />

D5 EINKOMMEN- UND VERMÖGENSTEUERN 27.309 31.937 30.371 30.677 31.449 31.345 33.211 36.533 39.507 35.118 36.366<br />

D51 Einkommensteuern 26.052 30.550 28.927 29.186 29.922 29.752 31.556 34.795 37.714 33.299 34.475<br />

D51A Steuern auf das Einkommen von privaten Haushalten <strong>20</strong>.935 23.013 23.043 23.344 23.657 23.374 24.876 26.972 29.461 27.388 27.861<br />

D51AA Veranlagte Einkommensteuer<br />

3.142 4.302 3.453 3.126 3.406 3.174 2.994 3.053 3.177 3.111 3.130<br />

D51AB EU-Quellensteuer 0 0 0 0 0 0 5 22 30 37 35<br />

D51AC Gewerbesteuer 7 8 3 0 2 0 1 0 0 0 0<br />

D51AD Kammerbeiträge<br />

697 700 737 771 816 836 874 910 974 983 995<br />

D51AE Kapitalertragssteuer<br />

354 324 345 363 425 513 647 970 1.180 858 938<br />

D51AF Kapitalertragssteuer auf Zinsen<br />

1.105 1.212 1.247 1.058 989 829 1.032 1.409 1.633 1.403 979<br />

D51AG Lohnsteuer<br />

15.630 16.467 17.257 18.026 18.0<strong>20</strong> 18.022 19.322 <strong>20</strong>.607 22.467 <strong>20</strong>.997 21.783<br />

D51B Steuern auf Einkommen und den Gewinn von Kapitalges. 4.526 6.923 5.247 5.<strong>20</strong>0 5.607 5.695 5.964 7.069 7.468 5.114 5.803<br />

D51BA Aufsichtsratabgabe<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D51BB Gewerbesteuer<br />

10 11 4 0 3 0 1 0 0 1 1<br />

D51BC Kammerbeiträge<br />

164 164 152 147 170 166 173 182 195 182 185<br />

D51BD Kapitalertragssteuer<br />

118 108 115 121 142 171 216 323 393 286 313<br />

D51BE Kapitalertragssteuer auf Zinsen<br />

368 404 416 353 330 276 344 470 544 468 326<br />

D51BF Körperschaftsteuer<br />

3.865 6.235 4.559 4.579 4.963 5.082 5.229 6.094 6.335 4.177 4.978<br />

96 Vermögenssteuern jetzt!<br />

D51E Sonstige Einkommensteuern a.n.g. 592 614 637 642 658 682 716 753 785 797 812<br />

D51EA Abgabe von Zuwendungen an politische Parteien<br />

0 0 0 1 0 0 5 -1 0 1 1


S e i t e | 97<br />

D51EC Sonderabgabe von Kreditunternehmungen<br />

-3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D51ED Wohnbauförderungsbeitrag<br />

595 614 637 641 658 682 711 754 785 796 811<br />

D59 Sonstige direkte Steuern und Abgaben 1.257 1.386 1.444 1.491 1.526 1.593 1.655 1.739 1.793 1.819 1.891<br />

D59A Laufende Abgaben auf das Vermögen 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D59AA Erbschaftsteueräquivalent<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D59AB Vermögensteuer<br />

1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D59F Sonstige direkte Steuern und Abgaben a.n.g. 1.255 1.386 1.444 1.491 1.526 1.593 1.655 1.739 1.793 1.819 1.891<br />

D59FA Kunstförderungsbeitrag<br />

11 13 14 15 15 15 16 16 17 17 17<br />

D59FB Fernseh-, Radio- und Kulturschilling<br />

61 68 69 76 79 84 96 104 107 112 115<br />

D59FC Jagd- und Fischereiabgabe<br />

10 9 9 11 11 11 11 10 10 10 10<br />

D59FD Hochschülerschaftsbeiträge<br />

4 4 4 9 10 7 8 8 8 9 11<br />

D59FE Abgabe für das Halten von Tieren<br />

8 8 8 9 9 9 10 10 10 11 11<br />

D59FF Kraftfahrzeugsteuer, Anteil private Haushalte<br />

18 23 28 29 23 <strong>20</strong> <strong>20</strong> 18 11 10 10<br />

D59FG Motorbezogene Versicherungssteuer, Anteil Haushalte<br />

809 927 984 1.010 1.038 1.100 1.142 1.170 1.224 1.262 1.290<br />

D59FH Nebenanspr. und Resteingänge sonstiger weggefall. Steuern 33 30 35 26 32 33 33 77 82 75 99<br />

D59FI Sonstige Abgaben<br />

6 6 7 7 7 7 8 11 13 12 13<br />

D59FJ In Stempelmarken entrichtete Gebühren<br />

85 84 62 63 61 59 63 66 60 56 59<br />

D59FK Übrige Gebühren (ohne Gewinstgebühr)<br />

187 190 <strong>20</strong>2 211 216 221 221 2<strong>20</strong> 225 218 227<br />

D59FL Abgaben an den Verkehrssicherheitsfonds, Anteil Haushalte 2 2 2 2 3 4 3 3 3 2 3<br />

D59FM Verwaltungsabgaben<br />

21 19 <strong>20</strong> 23 23 23 26 26 25 25 26<br />

D91 VERMÖGENSWIRKSAME STEUERN 111 166 148 157 154 140 132 155 143 130 45<br />

D91A Steuern auf Vermögenstransfers 111 166 148 157 154 140 132 155 143 130 45<br />

D91AA Erbschaft- und Schenkungssteuer<br />

111 166 148 157 154 140 132 155 136 116 35<br />

D91AB Stiftungseingangssteuer 0 0 0 0 0 0 0 0 6 14 10<br />

ODA STEUERN INSGESAMT 59.119 64.653 64.152 64.935 66.824 67.710 70.451 75.682 80.352 76.261 78.474<br />

Vermögenssteuern jetzt! 97


98 | S e i t e<br />

98 Vermögenssteuern jetzt!<br />

D611 TATSÄCHLICHE SOZIALBEITRÄGE 30.899 31.818 32.345 33.141 34.480 35.861 37.391 39.013 40.752 41.241 42.247<br />

D6111 Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber 14.738 14.925 15.143 15.504 15.977 16.696 17.391 18.226 19.006 19.084 19.577<br />

D61111 Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber, Pflichtbeiträge 14.738 14.925 15.143 15.504 15.977 16.696 17.391 18.226 19.006 19.084 19.577<br />

D61111A Arbeitslosenversicherungsbeiträge<br />

1.854 1.960 1.984 2.026 2.053 2.1<strong>20</strong> 2.198 2.284 2.355 2.308 2.385<br />

D61111B Beiträge nach dem Betriebshilfegesetz<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D61111C Beiträge zur (BUAK) 17 17 17 17 17 17 18 19 19 19 19<br />

D61111D Beiträge nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)<br />

341 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D61111E Beiträge nach dem Insolvenz-Ausfallgeldgesetz (IESG)<br />

381 396 405 409 421 437 462 488 408 406 406<br />

D61111F Beiträge an Krankenfürsorgeanstalten<br />

101 103 110 116 121 125 135 141 148 155 155<br />

D61111G Beiträge zur Krankenversicherung<br />

2.674 2.726 2.765 2.827 2.973 3.109 3.255 3.408 3.582 3.606 3.684<br />

D61111H Beiträge nach dem Nachschicht - Schwerarbeitsgesetz<br />

11 12 12 12 13 15 16 18 18 16 15<br />

D61111I Pensionsbeiträge der Beamten<br />

494 495 475 470 519 460 448 446 449 445 435<br />

D61111J Beiträge zur Pensionsversicherung<br />

7.908 8.226 8.375 8.609 8.827 9.347 9.743 10.259 10.805 10.901 11.216<br />

D61111K Schlechtwetterbeiträge<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D61111L Unfallversicherungsbeiträge<br />

955 990 1.001 1.018 1.033 1.067 1.116 1.164 1.222 1.230 1.261<br />

D61112 Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber, freiwillige Beiträge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D61112A Beiträge zur Krankenversicherung<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D61112B Beiträge zur Pensionsversicherung<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D61112C Unfallversicherungsbeiträge<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D6112 Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitnehmer 12.743 13.226 13.419 13.716 14.150 14.707 15.305 15.966 16.757 16.867 17.324<br />

D61121 Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitnehmer, Pflichtbeiträge 12.547 13.027 13.215 13.515 13.933 14.472 15.044 15.721 16.513 16.600 17.002<br />

D61121A Arbeitslosenversicherungsbeiträge<br />

1.854 1.960 1.984 2.026 2.053 2.1<strong>20</strong> 2.198 2.284 2.355 2.308 2.385<br />

D61121B Beiträge zur (BUAK) 17 17 17 17 17 17 18 19 19 19 19<br />

D61121C Beiträge an Krankenfürsorgeanstalten<br />

100 103 109 115 1<strong>20</strong> 124 125 130 137 144 144<br />

D61121D Beiträge zur Krankenversicherung<br />

2.613 2.668 2.704 2.764 2.914 3.046 3.189 3.339 3.589 3.612 3.690<br />

D61121E Pensionsbeiträge der Beamten<br />

1.536 1.599 1.594 1.596 1.615 1.592 1.6<strong>20</strong> 1.638 1.664 1.693 1.680<br />

D61121F Beiträge zur Pensionsversicherung<br />

6.427 6.681 6.809 6.998 7.215 7.574 7.895 8.311 8.749 8.823 9.084<br />

D61121G Schlechtwetterbeiträge<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D61121H Unfallversicherungsbeiträge<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0


S e i t e | 99<br />

D61122 Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitnehmer, freiw. Beiträge 196 199 <strong>20</strong>4 <strong>20</strong>1 217 235 261 245 243 267 322<br />

D61122A Beiträge zur Krankenversicherung<br />

99 100 102 104 112 114 116 117 119 122 121<br />

D61122B Sonstige Pensionsbeiträge 8 11 13 13 12 12 13 12 12 13 13<br />

D61122C Beiträge zur Pensionsversicherung<br />

87 86 87 81 91 106 130 113 109 130 186<br />

D61122D Unfallversicherungsbeiträge<br />

2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3<br />

D6113 Tatsächliche Sozialbeiträge der Selbständigen und 3.418 3.667 3.783 3.921 4.353 4.458 4.695 4.821 4.989 5.289 5.345<br />

D61131 Tatsächliche Sozialbeiträge der Selbst. (Pflichtbeiträge) 3.408 3.657 3.774 3.912 4.343 4.446 4.684 4.810 4.977 5.276 5.328<br />

D61131A Beiträge an Krankenfürsorgeanstalten<br />

101 103 109 116 121 125 135 140 147 154 154<br />

D61131B Beiträge zur Krankenversicherung<br />

1.980 2.095 2.159 2.190 2.452 2.561 2.648 2.744 2.849 3.038 3.109<br />

D61131C Pensionssicherungsbeiträge der Beamten im Ruhestand 116 156 165 174 253 257 269 274 281 291 297<br />

D61131D Beiträge zur Pensionsversicherung<br />

1.134 1.223 1.261 1.351 1.436 1.421 1.547 1.567 1.614 1.705 1.680<br />

D61131E Unfallversicherungsbeiträge<br />

77 79 79 81 81 83 84 85 86 87 88<br />

D61132 Tatsächliche Sozialbeiträge der Selbst. (freiwillige Beiträge) 11 10 9 9 10 12 12 12 12 14 17<br />

D61132A Beiträge zur Krankenversicherung<br />

7 6 7 6 6 6 6 6 6 7 7<br />

D61132B Beiträge zur Pensionsversicherung<br />

4 4 3 4 4 6 6 6 6 7 10<br />

D61132C Unfallversicherungsbeiträge<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

D612 IMPUTIERTE SOZIALBEITRÄGE 4.038 3.764 3.643 3.722 3.467 3.638 3.808 3.936 4.137 4.373 4.500<br />

UNEINBRINGLICHE STEUERN UND SOZIALBEITRÄGE:<br />

D995 Vermögenstransfer vom Staat an entsprechende Sektoren 80 88 137 133 162 180 164 174 181 171 189<br />

D995E Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber, uneinbringlich 31 34 45 47 49 65 61 64 78 62 76<br />

D995F Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitnehmer, uneinbringlich 23 26 35 35 37 50 47 50 60 48 59<br />

D995G Tatsächliche Sozialbeiträge der Selbständigen uneinbringlich 26 27 57 51 76 65 56 60 43 61 55<br />

STEUERN UND TATSÄCHL. SOZIALBEITRÄGE<br />

ODB nach Abzug der uneinbringlichen Steuern und Sozialbeiträge 89.939 96.384 96.360 97.943 101.141 103.391 107.678 114.522 1<strong>20</strong>.922 117.331 1<strong>20</strong>.531<br />

STEUERN UND SOZIALBEITRÄGE<br />

ODC nach Abzug der uneinbringlichen Steuern und Sozialbeiträge 93.977 100.148 100.003 101.665 104.609 107.029 111.486 118.458 125.059 121.704 125.032<br />

Quelle: STATISTIK AUSTRIA - erstellt am 30. September <strong>20</strong>11.- 1) gemäß der Klassifikation des europäischen Systems für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (ESVG1995). Die Werte<br />

beinhalten die nationalen Steuereinnahmen (S.13) sowie die EU-Eigenmittel (S.212) (= MwSt-Eigenmittel, "Rotterdam"-Zuschlag (=Importabgabe D.21), Zuckerabgabe (Verbrauchsteuer D.21).<br />

Vermögenssteuern jetzt! 99


100 | S e i t e<br />

Bauland in der Steiermark<br />

100 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Gesamtbauland<br />

KG<br />

Wohnbauland<br />

Industriebauland<br />

EZ<br />

KU, E, FW<br />

Bezirk insges. davon unbebaut insges. davon unbebaut insges. davon unbebaut insges. davon unbebaut insges. davon unbebaut insges. davon unbebaut<br />

abs. rel. abs. rel. abs. rel. abs. rel. abs. rel. abs. rel.<br />

BM 2.276 540 24% 145 12 8% 1.581 355 22% 515 158 31% 11 4 41% 24 10 41%<br />

DL 3.236 697 22% 154 23 15% 2.565 568 22% 475 145 31% 12 6 50% 29 22 74%<br />

FB 3.336 682 <strong>20</strong>% 95 7 7% 2.786 555 <strong>20</strong>% 423 108 26% 15 2 13% 17 10 58%<br />

FF 1.687 261 15% 53 1 3% 1.309 182 14% 233 34 14% 0 0 0% 91 42 46%<br />

GU 6.929 2.012 29% 277 60 22% 5.425 1.391 26% 1.135 539 47% 33 10 30% 59 12 21%<br />

HB 2.899 565 19% 132 24 18% 2.404 462 19% 404 148 37% 2 1 41% 18 1 5%<br />

JU 2.008 576 29% 108 13 12% 1.327 341 26% 497 <strong>20</strong>7 42% 4 0 0% 71 16 22%<br />

KF 1.260 384 31% 102 25 24% 829 185 22% 312 169 54% 4 3 65% 12 2 15%<br />

LB 4.2<strong>20</strong> 1.5<strong>20</strong> 36% 333 99 30% 3.184 985 31% 647 406 63% 12 3 27% 44 27 61%<br />

LE 2.484 702 28% 167 9 6% 1.537 364 24% 739 301 41% 13 2 18% 28 26 92%<br />

LI 3.376 1.005 30% 162 17 11% 2.675 721 27% 509 195 38% 2 0 0% 183 73 40%<br />

MZ 1.657 405 24% 72 5 7% 1.199 297 25% 327 83 25% 3 2 62% 56 18 33%<br />

MU 1.455 268 18% 54 2 4% 1.108 <strong>20</strong>5 19% <strong>20</strong>4 54 26% 1 0 0% 88 30 34%<br />

RA 1.788 314 18% 45 4 8% 1.507 229 15% 177 71 40% 9 3 33% 42 21 50%<br />

VO 2.073 597 29% 118 14 12% 1.553 427 28% 335 134 40% 7 1 8% 56 21 38%<br />

WZ 3.794 638 17% 212 11 5% 2.892 426 15% 654 192 29% 8 2 30% 29 7 24%<br />

ST 44.480 11.166 25% 2.228 326 15% 33.881 7.695 23% 7.586 2.942 39% 136 39 29% 849 338 40%<br />

alle Flächenangaben in ha<br />

KG ...................... Kern-, Büro- un dGeschäftsgebiet<br />

EZ ....................... Einkaufszentrenbaugebiete<br />

KU, E, FW ........... Kurgebiete, Erholungsgebeite, Ferienwohngebiete<br />

Stand: November <strong>20</strong>01<br />

LBD-LRP


Altersstruktur der Luxusgüter-Konsumenten<br />

Luxus Parfüms, Hautpflegeprodukte<br />

Luxus Handtaschen, Kleidung, Uhren, Schmuck<br />

Luxusautos<br />

Quelle: Boston Consulting Group: „The new world of luxury“, Dezember <strong>20</strong>10<br />

Quelle: TdW <strong>20</strong>09 III; Aus: Focus. Fakten für Ihre Zukunft. Der Markt der Luxusgüter; August <strong>20</strong>09<br />

7<br />

14<br />

14<br />

22<br />

38<br />

44<br />

0 10 <strong>20</strong> 30 40 50 60 70 80 90 100<br />

über 50 40-50 30-40 <strong>20</strong>-30<br />

Quelle: Boston Consulting group: „the new world of luxury“, Dezember <strong>20</strong>10<br />

in Prozent<br />

40,0<br />

35,0<br />

30,0<br />

25,0<br />

<strong>20</strong>,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

5,0<br />

-<br />

21,2<br />

18,3<br />

<strong>20</strong>,1<br />

18,9<br />

16,0 15,4<br />

14,1<br />

11,9<br />

14,4<br />

Anteil in Prozent<br />

Erwartungen an das Preisniveau von Luxusartikeln<br />

nach Haushaltsnettoeinkommen<br />

Trifft überhaupt nicht zu Trifft kaum zu<br />

Trifft etwas zu Trifft meist zu<br />

Trifft zu Trifft voll und ganz zu<br />

25,2<br />

31,7<br />

1.000 bis 1.500 3.000 und mehr<br />

Quelle: tdW <strong>20</strong>09 III; Aus: Focus. Fakten für Ihre zukunft. Der markt der Luxusgüter; August <strong>20</strong>09<br />

36,0<br />

75<br />

86<br />

100<br />

Vermögenssteuern jetzt! 101


102 Vermögenssteuern jetzt!<br />

Quelle: FAZ: „Geld & Mehr“; Seite 46; 11. September <strong>20</strong>11<br />

Quelle: FAz: „geld & mehr“; seite 46; 11. september <strong>20</strong>11<br />

Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge: „Deutschland erbt“; september <strong>20</strong>11<br />

Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge: „Deutschland erbt“; September <strong>20</strong>11<br />

S e i t e | 103


104 | S e i t e<br />

OECD-Durchschnitt<br />

EU-Durchschnitt<br />

Albanien<br />

Belgien<br />

Bosnien<br />

Bulgarien<br />

Dänemark<br />

Deutschland<br />

Estland<br />

Finnland<br />

Frankreich<br />

Gibraltar<br />

Griechenland<br />

Großbritannien<br />

Guernsey<br />

Irland<br />

Island<br />

Isle of Man<br />

Italien<br />

Jersey<br />

Kroatien<br />

Lettland<br />

Liechtenstein<br />

Litauen<br />

Luxemburg<br />

Malta<br />

Mazedonien<br />

Montenegro<br />

Niederlande<br />

Norwegen<br />

Österreich<br />

Polen<br />

Portugal<br />

Rumänien<br />

Russland<br />

Schweden<br />

Schweiz<br />

Serbien<br />

Slowakei<br />

Slowenien<br />

Spanien<br />

Tschechien<br />

Ukraine<br />

Ungarn<br />

Weißrussland<br />

Zypern<br />

Steuersätze in <strong>Euro</strong>pa<br />

0 5 10 15 <strong>20</strong> 25 30 35 40<br />

in Prozent<br />

Umsatzsteuersatz Körperschaftssteuersatz<br />

Quelle: http://www.kpmg.com/global/en/WhatWeDo/tax/tax-tools-and-resources/Pages/tax-rates-online.aspx<br />

Quelle: http://www.kpmg.com/Global/en/WhatWeDo/Tax/tax-tools-and-resources/Pages/<br />

tax-rates-online.aspx<br />

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