Siedlungserweiterungen in der Wachau - Raumordnung und ...
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3.4.1 Größenrelationen von Siedlungen<br />
E<strong>in</strong> Großteil <strong>der</strong> Ortschaften <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Wachau</strong> liegt bei etwa 1.000 –<br />
1.500 E<strong>in</strong>wohnerInnen, die Bandbreite variiert von kle<strong>in</strong>sten<br />
Ortschaften mit e<strong>in</strong>igen wenigen bis zu mehr als 5.000 (Melk)<br />
E<strong>in</strong>wohnerInnen. Flächenmäßig erstreckt sich e<strong>in</strong> Ort durchschnittlich<br />
auf 30 bis 35 ha.<br />
<strong>Siedlungserweiterungen</strong>, die im Verhältnis zur bestehenden Siedlung<br />
relativ großflächig s<strong>in</strong>d, können den Charakter e<strong>in</strong>er Ortschaft<br />
maßgeblich bee<strong>in</strong>flussen <strong>und</strong> verän<strong>der</strong>n.<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>Siedlungserweiterungen</strong><br />
Die Relation zwischen <strong>der</strong> Größe des bestehenden Ortes <strong>und</strong> den Siedlungserweiterungsflächen<br />
sollte maßvoll bleiben:<br />
� die Ausdehnung <strong>der</strong> Erweiterungsflächen soll die typische Struktur<br />
des bestehenden Ortsgebiets nicht maßgeblich verän<strong>der</strong>n<br />
� Baulandwidmungen sollten bedarfsorientiert <strong>und</strong> nicht überdimensioniert<br />
se<strong>in</strong><br />
� ke<strong>in</strong>e Erschließungen von mehr als zwei Bautiefen<br />
� ke<strong>in</strong>e Rasterparzellierungen<br />
3.4.2 Die Beziehung zwischen Siedlung <strong>und</strong><br />
Landschaft<br />
Zeitliche Staffelung <strong>der</strong> Bebauung<br />
Bei größerflächigen Baulandwidmungen zeigt die Praxis, dass zuerst die<br />
äußersten Gr<strong>und</strong>stücke bebaut werden, woh<strong>in</strong>gegen die ortsnahen<br />
Gr<strong>und</strong>stücke über Jahre h<strong>in</strong>weg Baulücken bleiben.<br />
Beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> den für die <strong>Wachau</strong> typischen kle<strong>in</strong>en Ortschaften<br />
besteht dadurch die Gefahr <strong>der</strong> Auflösung des kompakten Ortscharakters.<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>Siedlungserweiterungen</strong><br />
� möglichst direkter Anschluss an bestehende Bebauungen<br />
� zeitliche Staffelung von Aufschließungsgebieten (schrittweise<br />
Bebauung von <strong>in</strong>nen nach außen)<br />
Siedlungen entlang von Geländestrukturen<br />
Diese Siedlungsstruktur orientiert sich entlang des Hangfußes o<strong>der</strong><br />
von Geländekanten, folgt diesen <strong>und</strong> ordnet sich diesen unter.<br />
Die Gebäude liegen an <strong>der</strong> Schnittstelle von (Steil-) Hang <strong>und</strong><br />
Ebene, wobei die Bebauung vorwiegend auf den ebenen<br />
Flächen angesiedelt ist <strong>und</strong> kaum <strong>in</strong> die Hangzone reicht.<br />
Diese Art <strong>der</strong> Siedlungsstruktur betont die natürliche Topografie <strong>und</strong><br />
überformt sie nicht. Dies führt zu e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>s reizvollen<br />
<strong>und</strong> harmonischen Bild <strong>der</strong> Kulturlandschaft.<br />
20<br />
3 | Charakteristika <strong>und</strong> Verträglichkeit von <strong>Siedlungserweiterungen</strong><br />
Beispiele hierzu s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesamten <strong>Wachau</strong> anzutreffen. Sie umfassen<br />
zum Teil ganze Ortsgebiete (z.B. Dürnste<strong>in</strong>) o<strong>der</strong> nur Teilbereiche<br />
von Ortschaften (z.B. Unterloiben – Verb<strong>in</strong>dung zum<br />
Bahnhof)<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>Siedlungserweiterungen</strong><br />
� neue Siedlungen sollen sich wie <strong>der</strong> Bestand an die vorhandene<br />
Geländestruktur anschmiegen <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e topografischen Grenzen<br />
überschreiten<br />
� ke<strong>in</strong>e bauliche Überformung vorhandener Geländestrukturen<br />
Siedlungen auf markanten Geländeformen<br />
| Generelle Untersuchung <strong>der</strong> landschaftlichen Verträglichkeit von <strong>Siedlungserweiterungen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Wachau</strong><br />
Abb. 22: Durch Topografie def<strong>in</strong>ierte Siedlungsform<br />
Abb. 23: Geländekanten werden durch Gebäude e<strong>in</strong>gefasst<br />
Die Überhöhung <strong>der</strong> Landschaft durch bauliche Elemente ist e<strong>in</strong> häufig<br />
angewandtes „Stilelement” <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kulturlandschaft <strong>Wachau</strong>.<br />
Es s<strong>in</strong>d Kirchenbauten o<strong>der</strong> Herrschaftsgebäude, die durch die<br />
Lage ihre hierarchische Stellung betonen (z.B. Stift Melk,<br />
Kirchen <strong>in</strong> Dürnste<strong>in</strong>, Weißenkirchen, Spitz, Schloss Schönbühel)<br />
<strong>und</strong> die Landschaft <strong>in</strong>szenieren. „Privatgebäude” h<strong>in</strong>gegen<br />
<strong>in</strong>szenieren sich im allgeme<strong>in</strong>en nur im Kollektiv<br />
(Häuserzeilen <strong>in</strong> Weißenkirchen), jedoch niemals als Solitär.