Konzeption - Gemeinde Faßberg
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DRK-Kindergarten "Kinnerhus" Salzmoor 2, 29328 <strong>Faßberg</strong>/Müden, Tel. 05053/94132 Fax 05053/94133<br />
11. Krankheit eines Kindes<br />
Wenn Ihr Kind nicht in den Kindergarten kommt, sollten Sie uns<br />
davon in Kenntnis setzen.<br />
⇒ Bei Erkrankung ihres Kindes an einer ansteckenden Krankheit<br />
(z.B. Windpocken, Scharlach, Infektiöse Darmkrankheiten,<br />
Läuse etc.), muss der Kindergarten informiert werden.<br />
⇒ Wir sind verpflichtet, diese durch einen Aushang an unserer<br />
Pinnwand zu dokumentieren, bzw. das Gesundheitsamt<br />
zu informieren.<br />
⇒ In einigen Fällen ist nach Beendigung der Krankheit ein<br />
Attest erforderlich, damit Ihr Kind den Kindergarten wieder<br />
besuchen darf.<br />
Wenn Ihr Kind im Kindergarten erkrankt, werden wir Sie<br />
telefonisch informieren.<br />
12. Schweigepflicht<br />
Die Mitarbeiterinnen im Kindergarten unterliegen der<br />
Schweigepflicht, damit sich ein Vertrauensverhältnis zwischen<br />
Kindern, Eltern und Erzieherinnen ungestört bilden kann.<br />
Eltern sollen offen über Probleme des Kindes in der Familie<br />
sprechen können, mit der Sicherheit, dass dies nicht nach außen<br />
getragen wird.<br />
Seite 51 Stand: März 12