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Investitionszulage bis 2009 gesichert<br />

Auch Beherbergungsbetriebe wer<strong>de</strong>n geför<strong>de</strong>rt<br />

Die Investitionszulage bleibt<br />

auch in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n<br />

Jahren eines <strong>de</strong>r zentralen<br />

Instrumente zur För<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Aufbaus <strong>de</strong>r ost<strong>de</strong>utschen<br />

Wirtschaft. Der Bun<strong>de</strong>srat<br />

hat am 7. Juli <strong>de</strong>m Investitionszulagengesetz<br />

2007 (InvZulG 2007) zugestimmt.<br />

Damit kann die För<strong>de</strong>rung<br />

bis En<strong>de</strong> 2009 beibehalten<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Gesetz ermöglicht die<br />

För<strong>de</strong>rung betrieblicher Investitionen<br />

im Bereich <strong>de</strong>s verarbeiten<strong>de</strong>n<br />

Gewerbes und<br />

bestimmter produktionsnaher<br />

Dienstleistungen in <strong>de</strong>n<br />

Jahren 2007 bis 2009 durch<br />

Investitionszulagen. Die Investitionszulage<br />

konzentriert<br />

sich als regionale Beihilfe auf<br />

das verarbeiten<strong>de</strong> Gewerbe<br />

und die produktionsnahen<br />

Dienstleistungen. Erstmalig<br />

ist auch das Beherbergungsgewerbe<br />

einbezogen. Das<br />

jährliche För<strong>de</strong>rvolumen wird<br />

weiterhin rund 600 Millionen<br />

5/2006<br />

Euro betragen. Die nach <strong>de</strong>m<br />

Investitionszulagengesetz<br />

2005 gewährten För<strong>de</strong>rsätze<br />

wer<strong>de</strong>n beibehalten. Allerdings<br />

erfolgt eine Anpassung<br />

<strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rbedingungen an<br />

geän<strong>de</strong>rte EU-rechtliche Regelungen.<br />

Die Regelungen im Detail:<br />

Das InvZulG 2007 begünstigt,<br />

wie auch seine Vorgängerregelung,<br />

Investitionen in Betrieben<br />

<strong>de</strong>s verarbeiten<strong>de</strong>n<br />

Gewerbes und bestimmter<br />

produktionsnaher Dienstleistungen.<br />

Erstmalig wird in die<br />

För<strong>de</strong>rung das Beherbergungsgewerbe<br />

einbezogen.<br />

Zum begünstigten Beherbergungsgewerbe<br />

gehören Betriebe<br />

<strong>de</strong>r Hotellerie, Jugendherbergen<br />

und Hütten, Campingplätze<br />

und Erholungsund<br />

Ferienheime, soweit diese<br />

nicht nach § 5 Körperschaftsteuergesetz<br />

von <strong>de</strong>r<br />

Körperschaftsteuer befreit<br />

sind. Die bisher gelten<strong>de</strong>n<br />

För<strong>de</strong>rsätze nach <strong>de</strong>m In-<br />

vZulG 2005 wer<strong>de</strong>n beibehalten.<br />

Begünstigte Investitionen<br />

sind die Anschaffung und<br />

Herstellung neuer beweglicher<br />

Wirtschaftsgüter <strong>de</strong>s<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister für Wirtschaft<br />

und Technologie, Michael<br />

Glos, im Gespräch mit Besuchern<br />

beim Tag <strong>de</strong>r offenen Tür. in seinem<br />

Ministerium stehen Experten<br />

zur Beratung zur Verfügung.<br />

Anlagevermögens sowie die<br />

Anschaffung und Herstellung<br />

neuer Gebäu<strong>de</strong>, soweit sie<br />

von einem begünstigten Betrieb<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n und<br />

die beweglichen Wirtschaftsgüter<br />

und Gebäu<strong>de</strong> zu einem<br />

Foto: BMWi<br />

Erstinvestitionsvorhaben<br />

gehören. Ein Erstinvestitionsvorhaben<br />

ist ein Vorhaben<br />

zur Errichtung einer neuen<br />

Betriebsstätte, zur Erweiterung<br />

einer bestehen<strong>de</strong>n Betriebsstätte,<br />

zur Diversifizierung<br />

<strong>de</strong>r Produktion einer Betriebsstätte<br />

in neue, zusätzli-<br />

che Produkte o<strong>de</strong>r zur grund-<br />

legen<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesamtproduktionsverfahrens<br />

einer bestehen<strong>de</strong>n Betriebsstätte.<br />

Es ist nicht ausgeschlossen,<br />

dass ein Erstinvestitionsvorhaben<br />

im Einzelfall<br />

nur aus einer einzelnen Investition<br />

besteht.<br />

Wichtig ist, dass die einzelnen<br />

Wirtschaftsgüter nur<br />

dann begünstigt sind, wenn<br />

sie zu einem Erstinvestitionsvorhaben<br />

gehören, mit <strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>r Investor insgesamt erst<br />

nach <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Verkündung<br />

<strong>de</strong>s Gesetzes beginnt<br />

und die zum Investitionsvorhaben<br />

gehören<strong>de</strong>n begünstigten<br />

Wirtschaftsgüter nach<br />

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