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A K T U E L L<br />

Verpackungssammlung und -verwertung<br />

ARA Service für Österreichs Baustoffhändler<br />

Durch den Einkauf von Waren, deren Verpackungen bereits ARAlizenziert<br />

sind, werden für die Baustoffhändler die Verpflichtungen aus der<br />

Verpackungsverordnung rechtssicher und bequem erfüllt.<br />

Wenn ein Unternehmen Verpackungen<br />

oder verpackte Waren<br />

in Österreich auf den Markt bringt,<br />

ist es von der Verpackungsverordnung<br />

(VerpackVO) betroffen. Grundsätzlich<br />

können die Verpflichtungen daraus auf<br />

verschiedene Arten erfüllt werden:<br />

1. Es werden sämtliche in Verkehr gesetzte<br />

Verpackungen, wie z.B. Folien,<br />

Papiersäcke, Umreifungsbänder,<br />

Einwegpaletten u.ä. kostenlos wieder<br />

zurückgenommen, auf eigene Kosten<br />

der jeweiligen stofflichen Verwertung<br />

zugeführt und dem Bundesministerium<br />

für Land- und Forstwirtschaft,<br />

Umwelt und Wasserwirtschaft (BML-<br />

FUW) gegenüber einmal im Jahr den<br />

Nachweis erbracht, dass die Verpflichtungen<br />

aus der VerpackVO selbst erfüllt<br />

wurden.<br />

2. Ein Unternehmen entpflicht (=lizenziert)<br />

selbst die von ihm in Verkehr<br />

gebrachten Verpackungen bei einem<br />

dafür zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem,<br />

wie der ARA. Dadurch<br />

werden die Verpflichtungen<br />

aus der VerpackVO auf das Sammelund<br />

Verwertungssystem übertragen.<br />

Der „Inverkehrsetzer“ muss sich um<br />

Sammlung, stoffliche Verwertung,<br />

Nachweisführung und Meldung an<br />

das BMLFUW nicht mehr selbst<br />

kümmern.<br />

3. Es wird beim Einkauf darauf geachtet,<br />

dass die mitgelieferten Verpackungsmaterialen<br />

bereits lizenziert wurden.<br />

Dadurch müssen die Verpflichtungen<br />

aus der VerpackVO nicht selbst erfüllen<br />

werden. Es entsteht keine zusätzliche<br />

Arbeit mit der Meldung der<br />

Verpackungsmengen an ein Sammel-<br />

und Verwertungssystem. Diese<br />

Arbeiten übernehmen in diesem Fall<br />

die Lieferanten.<br />

VBÖ: RECHTSSICHERHEIT DURCH<br />

DEN EINKAUF ARA-LIZENZIERTER<br />

VERPACKUNGEN<br />

Der Verband der Baustoffhändler Österreichs<br />

VBÖ empfiehlt, nur Waren, deren<br />

Verpackung bereits vom Lieferanten bei<br />

der ARA lizenziert wurde, zu kaufen.<br />

Damit nicht am Ende der Baustoffhändler<br />

sich um die Lizenzierung kümmern<br />

muss. So ist sichergestellt, dass die Verpflichtungen<br />

aus der Verpackungsverordnung<br />

bereits erfüllt sind. Bei Verpa-<br />

ARA<br />

Die Altstoff Recycling Austria<br />

AG ist Österreichs führendes<br />

Sammel- und Verwertungssystem<br />

für Verpackungen und<br />

übernimmt für mehr als 15.000<br />

Unternehmen deren Rücknahme-<br />

und Verwertungspflicht gemäß<br />

Verpackungsverordnung.<br />

Als Non-Profit-Unternehmen<br />

führt die ARA etwaige Überschüsse<br />

über Tarifkalkulationen<br />

der Folgejahre an ihre Kunden<br />

zurück.<br />

ckungsprüfungen durch Behörden kann<br />

auf die Lizenzierung durch die Lieferanten<br />

verwiesen werden.<br />

Um sicherzustellen, dass Verpackungsmaterial<br />

lizenziert ist, sollte vom Lieferanten<br />

zumindest einmal jährlich eine<br />

sogenannte rechtsverbindliche Erklärung<br />

über die Lizenzierung der Verpackungen<br />

eingeholt werden. Rechnungen bzw. Lieferscheine<br />

des Lieferanten müssen unbedingt<br />

einen Hinweis auf die Lizenzierung<br />

enthalten. Diese Überprüfung ist<br />

besonders bei Lieferanten aus dem Ausland<br />

wichtig. Sonst bleibt<br />

am Schluss der Baustoffhändler<br />

als „Inverkehrsetzer“<br />

über. Er hat dann die<br />

Kosten und macht sich<br />

auch noch einer Verwaltungsübertretungschuldig.<br />

❙<br />

Bei Fragen steht die<br />

ARA Servicehotline,<br />

Tel. 01/599 97-999,<br />

E-Mail: vertrieb@<br />

ara.at zur Verfügung.<br />

14 | 7-8 . 2012

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