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A K T U E L L<br />
Verpackungssammlung und -verwertung<br />
ARA Service für Österreichs Baustoffhändler<br />
Durch den Einkauf von Waren, deren Verpackungen bereits ARAlizenziert<br />
sind, werden für die Baustoffhändler die Verpflichtungen aus der<br />
Verpackungsverordnung rechtssicher und bequem erfüllt.<br />
Wenn ein Unternehmen Verpackungen<br />
oder verpackte Waren<br />
in Österreich auf den Markt bringt,<br />
ist es von der Verpackungsverordnung<br />
(VerpackVO) betroffen. Grundsätzlich<br />
können die Verpflichtungen daraus auf<br />
verschiedene Arten erfüllt werden:<br />
1. Es werden sämtliche in Verkehr gesetzte<br />
Verpackungen, wie z.B. Folien,<br />
Papiersäcke, Umreifungsbänder,<br />
Einwegpaletten u.ä. kostenlos wieder<br />
zurückgenommen, auf eigene Kosten<br />
der jeweiligen stofflichen Verwertung<br />
zugeführt und dem Bundesministerium<br />
für Land- und Forstwirtschaft,<br />
Umwelt und Wasserwirtschaft (BML-<br />
FUW) gegenüber einmal im Jahr den<br />
Nachweis erbracht, dass die Verpflichtungen<br />
aus der VerpackVO selbst erfüllt<br />
wurden.<br />
2. Ein Unternehmen entpflicht (=lizenziert)<br />
selbst die von ihm in Verkehr<br />
gebrachten Verpackungen bei einem<br />
dafür zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem,<br />
wie der ARA. Dadurch<br />
werden die Verpflichtungen<br />
aus der VerpackVO auf das Sammelund<br />
Verwertungssystem übertragen.<br />
Der „Inverkehrsetzer“ muss sich um<br />
Sammlung, stoffliche Verwertung,<br />
Nachweisführung und Meldung an<br />
das BMLFUW nicht mehr selbst<br />
kümmern.<br />
3. Es wird beim Einkauf darauf geachtet,<br />
dass die mitgelieferten Verpackungsmaterialen<br />
bereits lizenziert wurden.<br />
Dadurch müssen die Verpflichtungen<br />
aus der VerpackVO nicht selbst erfüllen<br />
werden. Es entsteht keine zusätzliche<br />
Arbeit mit der Meldung der<br />
Verpackungsmengen an ein Sammel-<br />
und Verwertungssystem. Diese<br />
Arbeiten übernehmen in diesem Fall<br />
die Lieferanten.<br />
VBÖ: RECHTSSICHERHEIT DURCH<br />
DEN EINKAUF ARA-LIZENZIERTER<br />
VERPACKUNGEN<br />
Der Verband der Baustoffhändler Österreichs<br />
VBÖ empfiehlt, nur Waren, deren<br />
Verpackung bereits vom Lieferanten bei<br />
der ARA lizenziert wurde, zu kaufen.<br />
Damit nicht am Ende der Baustoffhändler<br />
sich um die Lizenzierung kümmern<br />
muss. So ist sichergestellt, dass die Verpflichtungen<br />
aus der Verpackungsverordnung<br />
bereits erfüllt sind. Bei Verpa-<br />
ARA<br />
Die Altstoff Recycling Austria<br />
AG ist Österreichs führendes<br />
Sammel- und Verwertungssystem<br />
für Verpackungen und<br />
übernimmt für mehr als 15.000<br />
Unternehmen deren Rücknahme-<br />
und Verwertungspflicht gemäß<br />
Verpackungsverordnung.<br />
Als Non-Profit-Unternehmen<br />
führt die ARA etwaige Überschüsse<br />
über Tarifkalkulationen<br />
der Folgejahre an ihre Kunden<br />
zurück.<br />
ckungsprüfungen durch Behörden kann<br />
auf die Lizenzierung durch die Lieferanten<br />
verwiesen werden.<br />
Um sicherzustellen, dass Verpackungsmaterial<br />
lizenziert ist, sollte vom Lieferanten<br />
zumindest einmal jährlich eine<br />
sogenannte rechtsverbindliche Erklärung<br />
über die Lizenzierung der Verpackungen<br />
eingeholt werden. Rechnungen bzw. Lieferscheine<br />
des Lieferanten müssen unbedingt<br />
einen Hinweis auf die Lizenzierung<br />
enthalten. Diese Überprüfung ist<br />
besonders bei Lieferanten aus dem Ausland<br />
wichtig. Sonst bleibt<br />
am Schluss der Baustoffhändler<br />
als „Inverkehrsetzer“<br />
über. Er hat dann die<br />
Kosten und macht sich<br />
auch noch einer Verwaltungsübertretungschuldig.<br />
❙<br />
Bei Fragen steht die<br />
ARA Servicehotline,<br />
Tel. 01/599 97-999,<br />
E-Mail: vertrieb@<br />
ara.at zur Verfügung.<br />
14 | 7-8 . 2012