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NEU - Netfonds AG

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VERSICHERUNG<br />

Versorgungsordnung in der bAV<br />

Im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherung<br />

Bei der eigenverantwortlichen Altersabsicherung hat die be trieb-<br />

liche Altersversorgung in den letzten Jahren zunehmend an Be-<br />

deu tung ge won nen. Aktuell haben über 50,0 % der sozial ver-<br />

siche rungs pflich ti gen Ar beit neh mer in der Privatwirtschaft eine<br />

An wart schaft auf eine be trieb liche Al ters ver sorgung. In den Be-<br />

ra tungs ge sprä chen mit den Man dan ten muss festgestellt wer den,<br />

dass zwar die meisten Fir men bereits eine betriebliche Al ters ver-<br />

sorgung in ihrem Un ter neh men haben, jedoch bei diesen sehr<br />

häufig Miss ver ständ nisse bzw. Fragen bestehen. Häufig fehlt es<br />

auch an einer ent sprechen den Regelung, welche bei jedem Ver sor-<br />

gungs werk voran gehen sollte.<br />

Bei einer Einrichtung eines Versorgungswerkes stellen sich vor<br />

allem die folgenden Fragen:<br />

Wer soll die betriebliche Altersversorgung im<br />

Unternehmen erhalten?<br />

Die Frage stellt sich nicht nur bei arbeitgeberfinanzierten Leistungen,<br />

son dern auch bei Entgeltumwandlungsversorgungen, da sich der<br />

Rechts an spruch auf Entgeltumwandlung nur auf Arbeitnehmer be-<br />

zieht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert<br />

sind. Es bleibt also dem betreffenden Unternehmen überlassen, inwie<br />

weit Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

pflicht ver sichert sind (z. B. Handelsvertreter und geringfügig Be­<br />

schäf tig te), durch das Versorgungswerk mit erfasst werden.<br />

Was soll vom Arbeitgeber zugesagt werden?<br />

Im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung können so wohl<br />

28 einBlick 06 2012<br />

Alters­ und Invaliditäts­ als auch Hinterbliebenenleistungen zu ge sagt<br />

wer den, wobei für die Umsetzung dieser Versorgung fünf Durch füh­<br />

rungs wege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pen sions fonds, Un­<br />

ter stüt zungs kasse und Pensionszusage) zur Ver fü gung stehen.<br />

Wie will der Arbeitgeber die in Aussicht gestellten<br />

Leistungen zusagen?<br />

Bei einer betrieblichen Altersversorgung differenziert man zwischen<br />

drei un ter schied lichen Zusageformen, wobei die Auswahl der Zu­<br />

sa ge form von entscheidender Bedeutung ist, da diese die ar beits-<br />

recht liche Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer definiert.<br />

Bei einer betrieblichen Altersversorgung steht nicht die Vermittlung<br />

eines Ver sicherungsproduktes, sondern die Erteilung einer ar beits-<br />

recht lichen Zusage im Vordergrund. Sehr häufig wird für die Fi nan­<br />

zie rung dieser Zusage eine Versicherung gewählt, welche kongruent<br />

zu der erteilten Zusage sein sollte. Jedoch stellen sich mit der betrieb<br />

lichen Altersversorgung Anforderungen an die Unternehmen,<br />

wel che über ein Versicherungsprodukt nicht gelöst werden können.<br />

Aus meiner Sicht ist es demnach empfehlenswert, eine verbindliche<br />

Re ge lung betreffend der arbeitsrechtlichen Zusage sowie der ad­<br />

ministra tiven Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung zu<br />

schaf fen. Durch die Gesetzgebungen der letzten Jahre (allgemeines<br />

Gleich be hand lungsgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz) wurde<br />

die Not wen dig keit noch verstärkt.<br />

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit bieten wir über <strong>Netfonds</strong><br />

allen Maklern die Erstellung einer Versorgungsregelung sowie die<br />

ak tive Betreuung dieser Regelung zu einem Vorzugspreis an. Ab-<br />

ge wickelt wird dies rechtssicher über einen bAV-Advisor, einen<br />

Rechts anwalt und einen Wirtschaftsprüfer. (sr)<br />

Ihre Ansprechpartnerin<br />

Sabiné Reuter<br />

Fachbereich bAV<br />

sreuter@netfonds.de<br />

Tel: 040/822 267­397<br />

Sabiné Reuter ist gelernte Versicherungskauffrau und<br />

Ex per tin betriebliche Altersversorgung (DMA) und seit<br />

März 2011 bei <strong>Netfonds</strong>. Sie ist im LV­Team ver ant wortlich<br />

für die vertriebliche Unterstützung der Makler in<br />

den Be reichen betriebliche Altersversorgung und Sof<br />

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