NEU - Netfonds AG
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VERSICHERUNG<br />
Versorgungsordnung in der bAV<br />
Im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherung<br />
Bei der eigenverantwortlichen Altersabsicherung hat die be trieb-<br />
liche Altersversorgung in den letzten Jahren zunehmend an Be-<br />
deu tung ge won nen. Aktuell haben über 50,0 % der sozial ver-<br />
siche rungs pflich ti gen Ar beit neh mer in der Privatwirtschaft eine<br />
An wart schaft auf eine be trieb liche Al ters ver sorgung. In den Be-<br />
ra tungs ge sprä chen mit den Man dan ten muss festgestellt wer den,<br />
dass zwar die meisten Fir men bereits eine betriebliche Al ters ver-<br />
sorgung in ihrem Un ter neh men haben, jedoch bei diesen sehr<br />
häufig Miss ver ständ nisse bzw. Fragen bestehen. Häufig fehlt es<br />
auch an einer ent sprechen den Regelung, welche bei jedem Ver sor-<br />
gungs werk voran gehen sollte.<br />
Bei einer Einrichtung eines Versorgungswerkes stellen sich vor<br />
allem die folgenden Fragen:<br />
Wer soll die betriebliche Altersversorgung im<br />
Unternehmen erhalten?<br />
Die Frage stellt sich nicht nur bei arbeitgeberfinanzierten Leistungen,<br />
son dern auch bei Entgeltumwandlungsversorgungen, da sich der<br />
Rechts an spruch auf Entgeltumwandlung nur auf Arbeitnehmer be-<br />
zieht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert<br />
sind. Es bleibt also dem betreffenden Unternehmen überlassen, inwie<br />
weit Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
pflicht ver sichert sind (z. B. Handelsvertreter und geringfügig Be<br />
schäf tig te), durch das Versorgungswerk mit erfasst werden.<br />
Was soll vom Arbeitgeber zugesagt werden?<br />
Im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung können so wohl<br />
28 einBlick 06 2012<br />
Alters und Invaliditäts als auch Hinterbliebenenleistungen zu ge sagt<br />
wer den, wobei für die Umsetzung dieser Versorgung fünf Durch füh<br />
rungs wege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pen sions fonds, Un<br />
ter stüt zungs kasse und Pensionszusage) zur Ver fü gung stehen.<br />
Wie will der Arbeitgeber die in Aussicht gestellten<br />
Leistungen zusagen?<br />
Bei einer betrieblichen Altersversorgung differenziert man zwischen<br />
drei un ter schied lichen Zusageformen, wobei die Auswahl der Zu<br />
sa ge form von entscheidender Bedeutung ist, da diese die ar beits-<br />
recht liche Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer definiert.<br />
Bei einer betrieblichen Altersversorgung steht nicht die Vermittlung<br />
eines Ver sicherungsproduktes, sondern die Erteilung einer ar beits-<br />
recht lichen Zusage im Vordergrund. Sehr häufig wird für die Fi nan<br />
zie rung dieser Zusage eine Versicherung gewählt, welche kongruent<br />
zu der erteilten Zusage sein sollte. Jedoch stellen sich mit der betrieb<br />
lichen Altersversorgung Anforderungen an die Unternehmen,<br />
wel che über ein Versicherungsprodukt nicht gelöst werden können.<br />
Aus meiner Sicht ist es demnach empfehlenswert, eine verbindliche<br />
Re ge lung betreffend der arbeitsrechtlichen Zusage sowie der ad<br />
ministra tiven Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung zu<br />
schaf fen. Durch die Gesetzgebungen der letzten Jahre (allgemeines<br />
Gleich be hand lungsgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz) wurde<br />
die Not wen dig keit noch verstärkt.<br />
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit bieten wir über <strong>Netfonds</strong><br />
allen Maklern die Erstellung einer Versorgungsregelung sowie die<br />
ak tive Betreuung dieser Regelung zu einem Vorzugspreis an. Ab-<br />
ge wickelt wird dies rechtssicher über einen bAV-Advisor, einen<br />
Rechts anwalt und einen Wirtschaftsprüfer. (sr)<br />
Ihre Ansprechpartnerin<br />
Sabiné Reuter<br />
Fachbereich bAV<br />
sreuter@netfonds.de<br />
Tel: 040/822 267397<br />
Sabiné Reuter ist gelernte Versicherungskauffrau und<br />
Ex per tin betriebliche Altersversorgung (DMA) und seit<br />
März 2011 bei <strong>Netfonds</strong>. Sie ist im LVTeam ver ant wortlich<br />
für die vertriebliche Unterstützung der Makler in<br />
den Be reichen betriebliche Altersversorgung und Sof<br />
o r t r e n t e!