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NEU - Netfonds AG

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VERSICHERUNG<br />

Verlängerung der Stornohaftzeit/<br />

Maximierung der Abschlussvergütung<br />

Änderungen im Bereich der substitutiven Kranken<br />

ver sicherung aufgrund des Gesetzes zur<br />

Novellierung des Finanzanlagevermittler­ und Vermö<br />

gens an la gerechts<br />

Der Gesetzgeber hat das Versicherungsaufsichtsrecht ge än dert.<br />

Deshalb werden im Bereich der substitutiven Kran ken ver siche rung<br />

eine Neuordnung der Abschlussvergütung und eine Ver län ge rung<br />

der Haftzeiten erforderlich. Die gesetzlichen Änderungen treten<br />

zum 01.04.2012 in Kraft. Das Gesetz ordnet an, dass alle den neuen<br />

Vor gaben wider spre chenden Regelungen ab diesem Zeit punkt un­<br />

wirk sam sind (§ 12 Absatz 9 und § 80 Absatz 5, Satz 3 V<strong>AG</strong> neu).<br />

Was ändert sich ab dem 01.04.2012?<br />

Die Änderungen betreffen nur die sog. substitutive Kran ken ver-<br />

siche rung. Das ist eine Krankenversicherung, die eine GKV ganz oder<br />

teil weise ersetzen kann. Da sich das Kriterium „Vollversicherung“<br />

auf die ver sicherte Person bezieht, gelten die Vorschriften für den<br />

ge sam ten Versicherungsschutz einer versicherten Person.<br />

Begrenzung der Vergütungshöhe in der substitutiven<br />

Krankenversicherung<br />

Die Vermittlung einer substitutiven Krankenversicherung unterliegt<br />

einer gesetzlichen Begrenzung der Abschlusskosten. Die Ab schlussver<br />

gü tung darf neun Monatsbeiträge nicht über stei gen. Unter diese<br />

Begrenzung fallen nicht nur direkte Courtagen, sondern alle im<br />

Zusammenhang mit konkreten Ver trags ab schlüs sen stehenden Ver­<br />

gü tungen (sonstige Geldwerte Vor tei le, Bo ni fi ka tionen usw.).<br />

Veränderung der Haftungszeiten in der substitutiven<br />

Krankenversicherung<br />

In Bezug auf die Haftungszeiten hat der Gesetzgeber zum 01.04.2012<br />

eine Neuregelung beschlossen: Grundsätzlich beträgt die Haf tungs­<br />

dauer künftig 60 Monate. Für diesen Zeitraum sind der kom plet te<br />

Neugeschäftsbeitrag sowie evtl. Erhöhungsbeiträge bei einer möglichen<br />

Rückbelastung der Abschlussvergütung zu be rück sich ti gen.<br />

Ausnahmen gibt es bei:<br />

• Tod, hier erfolgt bei den meisten Unternehmen keine Belastung<br />

der Abschlussvergütung<br />

• Versicherungspflicht, bei Kündigung/Minderung aufgrund Versicherungspflicht<br />

in der GKV gilt die Haftungszeit der „alten“<br />

Regelung (12 Monate)<br />

32 einBlick 06 2012<br />

• Einige Unternehmen haben noch weitere darüber hinausgehende<br />

positive Regelungen, wie z. B.: Wegzug ins Ausland, Nichtzahlung<br />

der Beiträge usw. (Übersichten folgen).<br />

Neuregelung der Stornohaftungsdauern im Bereich<br />

der Lebensversicherung<br />

Im Bereich der LV legt das Gesetz fest, dass für Verträge mit einer<br />

min des tens 5-jährigen Beitragszahldauer die ab schluss cour tagepflich<br />

tige Haf tungs dauer wie für den Haupttarif auch 60 Monate<br />

zu be tragen hat. Da für die meisten Lebensversicherungsverträge<br />

durch das VVG bereits seit 2008 eine Stornohaftungsdauer von 60<br />

Mo na ten gilt, wirkt sich diese neue gesetzliche Änderung nur bei<br />

ei ni gen Risiko tarifen aus. Betroffen sind ausgewählte Anbieter im<br />

Be reich der Be rufs un fähigkeit, die bis dato mit 36 Monaten Haf­<br />

tung bzw. einer 50,0 %-Regelung gearbeitet haben.<br />

Wie ist der 01.04.2012 zu verstehen?<br />

Das Gesetz findet auf alle Vergütungen Anwendung, die für Vertrags<br />

ab schlüsse ab dem 01.04.2012 gezahlt werden. Als Ver trags-<br />

ab schluss gilt das die Vergütung auslösende Zustandekommen des<br />

Ver trages, entweder durch Policierung oder durch eine An nah me er-<br />

klä rung. Alle Verträge, die vor dem 01.04.2012 zustande ge kom men<br />

sind, fallen demnach noch unter die bisher geltenden Re ge lun gen.<br />

Fazit für Abschlüsse ab dem 01.04.2012<br />

Für Zusatz­ oder Anwartschaftsversicherungen ändert sich b zgl.des<br />

ge sam ten Versicherungsschutzes der versicherten Per son nichts.<br />

Für Vollversicherungen gelten b zgl. des gesamten Ver siche rungs-<br />

schutzes der versicherten Person die neuen gesetzlichen Re ge-<br />

lun gen. In der Lebensversicherung ändert sich bei ausgewählten<br />

Anbietern die Haftungszeit im Bereich der BU­Tarife. (ll)<br />

Ihr Ansprechpartner<br />

Lars Lüthans<br />

Teamleiter KV<br />

lluethans@netfonds.de<br />

Tel: 040/822 267­370<br />

Lars Lüthans ist gelernter Versicherungskaufmann und<br />

seit 2004 als Teamleiter der Sparte Krankenversicherung<br />

bei <strong>Netfonds</strong> tätig. Herr Lüthans ist Ihr Ansprechpartner<br />

rund um das gesamte Thema Krankenversicherung.

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