NEU - Netfonds AG
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VERSICHERUNG<br />
Verlängerung der Stornohaftzeit/<br />
Maximierung der Abschlussvergütung<br />
Änderungen im Bereich der substitutiven Kranken<br />
ver sicherung aufgrund des Gesetzes zur<br />
Novellierung des Finanzanlagevermittler und Vermö<br />
gens an la gerechts<br />
Der Gesetzgeber hat das Versicherungsaufsichtsrecht ge än dert.<br />
Deshalb werden im Bereich der substitutiven Kran ken ver siche rung<br />
eine Neuordnung der Abschlussvergütung und eine Ver län ge rung<br />
der Haftzeiten erforderlich. Die gesetzlichen Änderungen treten<br />
zum 01.04.2012 in Kraft. Das Gesetz ordnet an, dass alle den neuen<br />
Vor gaben wider spre chenden Regelungen ab diesem Zeit punkt un<br />
wirk sam sind (§ 12 Absatz 9 und § 80 Absatz 5, Satz 3 V<strong>AG</strong> neu).<br />
Was ändert sich ab dem 01.04.2012?<br />
Die Änderungen betreffen nur die sog. substitutive Kran ken ver-<br />
siche rung. Das ist eine Krankenversicherung, die eine GKV ganz oder<br />
teil weise ersetzen kann. Da sich das Kriterium „Vollversicherung“<br />
auf die ver sicherte Person bezieht, gelten die Vorschriften für den<br />
ge sam ten Versicherungsschutz einer versicherten Person.<br />
Begrenzung der Vergütungshöhe in der substitutiven<br />
Krankenversicherung<br />
Die Vermittlung einer substitutiven Krankenversicherung unterliegt<br />
einer gesetzlichen Begrenzung der Abschlusskosten. Die Ab schlussver<br />
gü tung darf neun Monatsbeiträge nicht über stei gen. Unter diese<br />
Begrenzung fallen nicht nur direkte Courtagen, sondern alle im<br />
Zusammenhang mit konkreten Ver trags ab schlüs sen stehenden Ver<br />
gü tungen (sonstige Geldwerte Vor tei le, Bo ni fi ka tionen usw.).<br />
Veränderung der Haftungszeiten in der substitutiven<br />
Krankenversicherung<br />
In Bezug auf die Haftungszeiten hat der Gesetzgeber zum 01.04.2012<br />
eine Neuregelung beschlossen: Grundsätzlich beträgt die Haf tungs<br />
dauer künftig 60 Monate. Für diesen Zeitraum sind der kom plet te<br />
Neugeschäftsbeitrag sowie evtl. Erhöhungsbeiträge bei einer möglichen<br />
Rückbelastung der Abschlussvergütung zu be rück sich ti gen.<br />
Ausnahmen gibt es bei:<br />
• Tod, hier erfolgt bei den meisten Unternehmen keine Belastung<br />
der Abschlussvergütung<br />
• Versicherungspflicht, bei Kündigung/Minderung aufgrund Versicherungspflicht<br />
in der GKV gilt die Haftungszeit der „alten“<br />
Regelung (12 Monate)<br />
32 einBlick 06 2012<br />
• Einige Unternehmen haben noch weitere darüber hinausgehende<br />
positive Regelungen, wie z. B.: Wegzug ins Ausland, Nichtzahlung<br />
der Beiträge usw. (Übersichten folgen).<br />
Neuregelung der Stornohaftungsdauern im Bereich<br />
der Lebensversicherung<br />
Im Bereich der LV legt das Gesetz fest, dass für Verträge mit einer<br />
min des tens 5-jährigen Beitragszahldauer die ab schluss cour tagepflich<br />
tige Haf tungs dauer wie für den Haupttarif auch 60 Monate<br />
zu be tragen hat. Da für die meisten Lebensversicherungsverträge<br />
durch das VVG bereits seit 2008 eine Stornohaftungsdauer von 60<br />
Mo na ten gilt, wirkt sich diese neue gesetzliche Änderung nur bei<br />
ei ni gen Risiko tarifen aus. Betroffen sind ausgewählte Anbieter im<br />
Be reich der Be rufs un fähigkeit, die bis dato mit 36 Monaten Haf<br />
tung bzw. einer 50,0 %-Regelung gearbeitet haben.<br />
Wie ist der 01.04.2012 zu verstehen?<br />
Das Gesetz findet auf alle Vergütungen Anwendung, die für Vertrags<br />
ab schlüsse ab dem 01.04.2012 gezahlt werden. Als Ver trags-<br />
ab schluss gilt das die Vergütung auslösende Zustandekommen des<br />
Ver trages, entweder durch Policierung oder durch eine An nah me er-<br />
klä rung. Alle Verträge, die vor dem 01.04.2012 zustande ge kom men<br />
sind, fallen demnach noch unter die bisher geltenden Re ge lun gen.<br />
Fazit für Abschlüsse ab dem 01.04.2012<br />
Für Zusatz oder Anwartschaftsversicherungen ändert sich b zgl.des<br />
ge sam ten Versicherungsschutzes der versicherten Per son nichts.<br />
Für Vollversicherungen gelten b zgl. des gesamten Ver siche rungs-<br />
schutzes der versicherten Person die neuen gesetzlichen Re ge-<br />
lun gen. In der Lebensversicherung ändert sich bei ausgewählten<br />
Anbietern die Haftungszeit im Bereich der BUTarife. (ll)<br />
Ihr Ansprechpartner<br />
Lars Lüthans<br />
Teamleiter KV<br />
lluethans@netfonds.de<br />
Tel: 040/822 267370<br />
Lars Lüthans ist gelernter Versicherungskaufmann und<br />
seit 2004 als Teamleiter der Sparte Krankenversicherung<br />
bei <strong>Netfonds</strong> tätig. Herr Lüthans ist Ihr Ansprechpartner<br />
rund um das gesamte Thema Krankenversicherung.