und Verfassungsrecht
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echte <strong>und</strong> den freiheitlichen Rechsstaat beinhaltet in dieser Perspektive eine Absage<br />
an die überkommene Form nationaler Existenz. Die Besonderheit, die die nationale<br />
Herkunft gegenüber solch universalen Prinzipien ausmacht, wird schließlich als<br />
„deutscher Sonderweg“ disqualifizierbar.<br />
Wer dagegen das Recht nationaler Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart behaupten wollte, verwies<br />
darauf, daß auch universalistische Größen wie „Menschenrechte“ <strong>und</strong> „Demokratie“<br />
der Positivierung bedürfen, diese Positivierung aber je nach Lebenszusammenhang<br />
notwendig unterschiedlich ausfallen muß - ohne daß jedoch durch diese Partikularität<br />
der allgemeine Verbindlichkeitscharakter aufgehoben würde. Ein nur universalistisch<br />
verstandener Verfassungspatriotismus vernachlässige aber die gegebene konkrete<br />
Nationalität, die so keine Rolle mehr spielen kann. Außerdem werde verkannt,<br />
daß es der Staat ist, der durch sein Gewalt- <strong>und</strong> Gesetzgebungsmonopol die Umsetzung<br />
der Verfassung erst erlaubt. Ein zu allgemein <strong>und</strong> daher abstrakt bleibender<br />
Verfassungspatriotismus, so diese Gegenposition, reicht daher nicht aus, weil er<br />
nicht auf die jeweilige Nation oder den jeweiligen Staat bezogen wird <strong>und</strong> somit überhaupt<br />
keine patriotische Verb<strong>und</strong>enheit zur Herkunftswelt ermöglicht: Verfassungspatriotismus<br />
ist damit letztlich „unpatriotisch“.<br />
Folgt man den solchermaßen „idealtypisch“ skizzierten Linien der bisher gängigen<br />
Argumentation zum Thema Verfassungspatriotismus, scheint die Diskussion tatsächlich<br />
mit der zukünftigen Einheit der Nation beendet, wenn ein neues „traditionelles“<br />
Nationalbewußtsein wieder möglich sein wird. Die einen werden dies im Sinne<br />
des „richtigen“ Patriotismus begrüßen, die anderen, die die Entwicklung nicht aufhalten<br />
können, sie doch mit vielerlei Bedenken begleiten <strong>und</strong> nationalistische Auswüchse,<br />
zumindest aber eine Fixierung auf die Nation zulasten allgemeiner Menschheitsanliegen<br />
befürchten.<br />
Läßt sich aber das Nation- <strong>und</strong> Patriotismusverständnis, das mit dem Begriff „Verfassungs-patriotismus“<br />
bezeichnet wird, auf diese spezifisch b<strong>und</strong>esrepublikanische<br />
Problemlage verengen oder ist damit „mehr“ beinhaltet als nur ein „Ersatz“konzept?<br />
Stellt „Verfassungspatrio-tismus“ vielmehr stattdessen eine Antwort auf ein allgemeineres<br />
<strong>und</strong> viel gr<strong>und</strong>sätzlicheres Problem dar, kann diese Antwort auch allgemeinere<br />
<strong>und</strong> vor allem bleibende Geltung beanspruchen? Wie die Deutschen sich „verfassungspatriotisch“<br />
zu einer nationalstaatlichen Einigung verhalten können oder sollen,<br />
wäre dann eine erst zu klärende, aber nicht automatisch „obsolete“ Frage............<br />
.............<br />
„Verfassungspatriotismus“ heißt, so verstanden, daß Nationalität <strong>und</strong> Humanität sich<br />
ergänzen müssen: ein Patriotismus, der nicht nach der humanen Qualität seines<br />
Vaterlandes fragt, ist moralisch ambivalent <strong>und</strong> kann in Nationalismus umschlagen -<br />
das ist der Kern der oben genannten befürwortenden Position -; ein Humanismus,<br />
der sich universal geltenden Werten verpflichtet weiß, ist aber erst wirklich, wenn er<br />
sich auf das konkrete Umfeld des eigenen Lebenskreises bezieht - damit hat die andere<br />
Seite recht. Verfassungspatriotismus ist kein Alternativkonzept, sondern die<br />
angemessene Form nationaler Identität <strong>und</strong> eines humanistisch kontrollierten Patriotismus..........<br />
.........<br />
Zusammenfassung:<br />
Der „Verfassungspatriotismus“ wird durch die nationalstaatliche Einheit Deutschlands<br />
nicht obsolet. Patriotismus rechtfertigt sich generell durch die Leistung der<br />
Gemeinschaft für das Individuum, das ihr seine physische <strong>und</strong> moralische Existenz<br />
verdankt. Das Stichwort „Verfassung“ bezeichnet in diesem Zusammenhang nur die<br />
menschlich-moralische Qualität des Vaterlandes <strong>und</strong> damit das, worauf sich der Pat-<br />
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© Prof. Dr. Schulz - Staats- u. VerfR<br />
Mär. 06