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und Verfassungsrecht

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dem 1. Weltkrieg nicht möglich war. Die Fürsten verlangten horrende Summen, die<br />

die Weimarer Republik, von der Inflation geschüttelt, nur auf Kosten der einfachen<br />

Bürger aufbringen konnte.<br />

Das Thema erregte große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. In Anbetracht der<br />

eigenen Armut wurden die Forderungen der Fürsten als ungerecht empf<strong>und</strong>en. An<br />

der Volksabstimmung beteiligten sich 39% aller Abstimmungsberechtigten. 96,1%<br />

stimmten für <strong>und</strong> nur 3,9% gegen den Entwurf. Der Volksentscheid blieb dennoch<br />

erfolglos, denn die Weimarer Verfassung sah vor, daß sich bei einer Volksabstimmung<br />

mindestens 50% aller Stimmberechtigten beteiligen mußten, damit die Abstimmung<br />

rechtsgültig war (WRV Art. 75).<br />

Dieses Beteiligungsquorum hatte fatale Folgen. Die Gegner der Fürstenenteignung<br />

riefen zum Abstimmungsboykott auf. Da somit nur Befürworter zur Urne gingen, war<br />

das Wahlgeheimnis de facto ausser Kraft gesetzt. Gerade in ländlichen Gebieten<br />

trauten sich viele Arbeiter, nach Drohungen der Gutsbesitzer <strong>und</strong> Fabrikanten, nicht<br />

ins Abstimmungslokal. Obwohl die Befürworter der Fürstenenteignung die Mehrheit<br />

der Bevölkerung hinter sich hatten, konnten sie durch den Abstimmungsboykott <strong>und</strong><br />

die Ausserkraftsetzung des Wahlgeheimnisses die 50%-Hürde unmöglich überwinden.<br />

Bei einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung von ca. 75% <strong>und</strong> gleichzeitigem Abstimmungsboykott<br />

der Gegner hätten also ca. 2/3 der Menschen, die normalerweise<br />

zur Wahl gehen, mit Ja stimmen müssen, damit die 50%-Hürde überw<strong>und</strong>en wäre.<br />

Das Quorum benachteiligt also die BefürworterInnen eines Volksentscheids <strong>und</strong> war<br />

ein schwerer Fehler in der Weimarer Volksgesetzgebung.<br />

Trotz des Scheiterns der Volksabstimmung brachte die Kampagne für die demokratischen<br />

Kräfte einen enormen Auftrieb <strong>und</strong> Sympathiezuwachs in der Öffentlichkeit.<br />

Bei der nächsten Wahl hatten die rechten republikfeindlichen Parteien grosse<br />

Stimmverluste zu verzeichnen. Auch machten nun einige Fürsten Zugeständnisse<br />

<strong>und</strong> verzichteten auf Teile ihrer Forderungen. Durch diesen, wenn auch gescheiterten<br />

Volksentscheid wurden also die demokratiefre<strong>und</strong>lichen Kräfte <strong>und</strong> somit die<br />

Weimarer Republik gestärkt.<br />

* Panzerkreuzerverbot<br />

1928 initiierte die KPD das Volksbegehren “Panzerkreuzerverbot“. Die Millionenausgaben<br />

für das Kriegsschiff sollten sozialen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.<br />

Voraus ging ein gleichlautendes Wahlversprechen der SPD, das nach der Wahl nicht<br />

eingehalten wurde. Obwohl das Thema in der Bevölkerung grosse Bedeutung hatte,<br />

verlief das Volksbegehren im Sande. Es wurde zwar auch von den Weimarer Pazifisten<br />

unterstützt, aber dennoch konnte es als "Kommunisten-Aktion" ins Abseits gedrängt<br />

werden. Es beteiligten sich nur ca. 3% der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger, 10%<br />

hätten es sein müssen.<br />

* Youngplan<br />

Das einzige Volksbegehren, das von den Rechtsparteien <strong>und</strong> den Nazis getragen<br />

wurde, war das gegen den "Youngplan" (1929). Das Volksbegehren erreichte jedoch<br />

nur knapp die 10%-Hürde <strong>und</strong> die Volksabstimmung wurde ein Reinfall. Nur 13,8%<br />

der Bevölkerung stimmten gegen den Young-Plan, obwohl zu dieser Zeit ca. 23%<br />

der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger die Rechtsparteien wählten. Mit einer Beteiligung von<br />

14,9% scheiterte die Volksabstimmung klar an der 50%-Hürde.Die SPD-<br />

Parteizeitung "Vorwärts" sprach von einer "Pleite" für die Nazis. Nach diesen<br />

schlechten Erfahrungen mied Hitler die Volksgesetzgebung. Er konzentrierte sich<br />

statt dessen auf die Wahlen, um an die Macht zu kommen.<br />

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© Prof. Dr. Schulz - Staats- u. VerfR<br />

Mär. 06

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