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Instrumente der Stadtplanung.

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Abb. 1: <strong>Instrumente</strong> <strong>der</strong> räumlichen Entwicklung und<br />

Steuerung aus <strong>der</strong> Sicht kommunaler Akteure<br />

Im Folgenden werden diese <strong>Instrumente</strong>narten<br />

kurz skizziert:<br />

»Regulative« <strong>Instrumente</strong><br />

Es ist kein Zufall, dass das Planungsinstrumentarium<br />

oft mit den Plänen und Satzungen, den<br />

Ver- und Geboten gleichgesetzt wird, die auf<br />

<strong>der</strong> Basis des Baugesetzbuches (o<strong>der</strong> dem Naturschutzrecht<br />

des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>)<br />

erlassen werden. Denn diese <strong>Instrumente</strong> bilden<br />

den »harten Kern« <strong>der</strong> Steuerungsmöglichkeiten<br />

kommunaler Akteure. Sie wirken<br />

• einerseits auf an<strong>der</strong>e öffentliche Akteure (z.B.<br />

Fachbehörden) und binden sie an die Rahmen<br />

setzenden Pläne (etwa den Flächennutzungsplan)<br />

und<br />

• an<strong>der</strong>seits unmittelbar gegenüber privaten<br />

Akteuren – indem etwa die Bebauungspläne<br />

Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung auf einem<br />

Grundstück rechtlich verbindlich regeln.<br />

Typische Pläne und Festsetzungen aus dem<br />

Bündel des regulativen Instrumentariums sind<br />

etwa: Flächennutzungs- und Bebauungspläne<br />

(dazu mehr in Kap. 2), städtebauliche Verträge,<br />

Vorhaben- und Erschließungspläne, städtebau-<br />

liche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen,<br />

Maßnahmen des »Stadtumbaus« und<br />

<strong>der</strong> »Sozialen Stadt«, Landschafts- und Grünordnungspläne,<br />

Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen,<br />

Bodenordnung, Erschließungsregelungen<br />

etc.<br />

Weil diese Pläne und Satzungen an<strong>der</strong>e<br />

rechtlich binden, werden sie gelegentlich auch<br />

als »harte« <strong>Instrumente</strong> bezeichnet.<br />

»Persuasive« <strong>Instrumente</strong><br />

Wesentliche Ziele <strong>der</strong> Stadtentwicklung und<br />

<strong>Stadtplanung</strong> lassen sich nicht allein per Satzung<br />

durch öffentliche Akteure fixieren und<br />

an<strong>der</strong>en Akteuren zur Umsetzung vorschreiben.<br />

Vielmehr sind hier vielfältige Verständigungsbemühungen<br />

notwendig: Der Sinn von<br />

Maßnahmen muss vermittelt und <strong>der</strong> mögliche<br />

Nutzen aufgezeigt werden. Zudem gilt es, verschiedene<br />

Umsetzungsmöglichkeiten und den<br />

damit verbundenen Aufwand sichtbar zu machen<br />

und gemeinsam zu erörtern. Diese »persuasiven«,<br />

also auf die wechselseitige Überzeugungsarbeit<br />

<strong>der</strong> Gesprächspartner beru-<br />

Baustein <strong>Instrumente</strong> | Selle & Wachten 2|12

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