Instrumente der Stadtplanung.
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Abb. 1: <strong>Instrumente</strong> <strong>der</strong> räumlichen Entwicklung und<br />
Steuerung aus <strong>der</strong> Sicht kommunaler Akteure<br />
Im Folgenden werden diese <strong>Instrumente</strong>narten<br />
kurz skizziert:<br />
»Regulative« <strong>Instrumente</strong><br />
Es ist kein Zufall, dass das Planungsinstrumentarium<br />
oft mit den Plänen und Satzungen, den<br />
Ver- und Geboten gleichgesetzt wird, die auf<br />
<strong>der</strong> Basis des Baugesetzbuches (o<strong>der</strong> dem Naturschutzrecht<br />
des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>)<br />
erlassen werden. Denn diese <strong>Instrumente</strong> bilden<br />
den »harten Kern« <strong>der</strong> Steuerungsmöglichkeiten<br />
kommunaler Akteure. Sie wirken<br />
• einerseits auf an<strong>der</strong>e öffentliche Akteure (z.B.<br />
Fachbehörden) und binden sie an die Rahmen<br />
setzenden Pläne (etwa den Flächennutzungsplan)<br />
und<br />
• an<strong>der</strong>seits unmittelbar gegenüber privaten<br />
Akteuren – indem etwa die Bebauungspläne<br />
Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung auf einem<br />
Grundstück rechtlich verbindlich regeln.<br />
Typische Pläne und Festsetzungen aus dem<br />
Bündel des regulativen Instrumentariums sind<br />
etwa: Flächennutzungs- und Bebauungspläne<br />
(dazu mehr in Kap. 2), städtebauliche Verträge,<br />
Vorhaben- und Erschließungspläne, städtebau-<br />
liche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen,<br />
Maßnahmen des »Stadtumbaus« und<br />
<strong>der</strong> »Sozialen Stadt«, Landschafts- und Grünordnungspläne,<br />
Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen,<br />
Bodenordnung, Erschließungsregelungen<br />
etc.<br />
Weil diese Pläne und Satzungen an<strong>der</strong>e<br />
rechtlich binden, werden sie gelegentlich auch<br />
als »harte« <strong>Instrumente</strong> bezeichnet.<br />
»Persuasive« <strong>Instrumente</strong><br />
Wesentliche Ziele <strong>der</strong> Stadtentwicklung und<br />
<strong>Stadtplanung</strong> lassen sich nicht allein per Satzung<br />
durch öffentliche Akteure fixieren und<br />
an<strong>der</strong>en Akteuren zur Umsetzung vorschreiben.<br />
Vielmehr sind hier vielfältige Verständigungsbemühungen<br />
notwendig: Der Sinn von<br />
Maßnahmen muss vermittelt und <strong>der</strong> mögliche<br />
Nutzen aufgezeigt werden. Zudem gilt es, verschiedene<br />
Umsetzungsmöglichkeiten und den<br />
damit verbundenen Aufwand sichtbar zu machen<br />
und gemeinsam zu erörtern. Diese »persuasiven«,<br />
also auf die wechselseitige Überzeugungsarbeit<br />
<strong>der</strong> Gesprächspartner beru-<br />
Baustein <strong>Instrumente</strong> | Selle & Wachten 2|12