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März 2006 - Bundesverband für körper

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Recht und Politik<br />

Bundesminister Müntefering<br />

spricht sich gegen<br />

Bundesteilhabegeld aus<br />

Sozialminister Franz Müntefering hat dem<br />

Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages<br />

am 18. Januar die Arbeitsschwerpunkte<br />

seines Hauses vorgestellt. Im Anschluss an seine<br />

Rede wurde auf der Internetseite des Bundesministeriums<br />

<strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung das<br />

Papier “Vorhaben Arbeit und Soziales” veröffentlicht,<br />

das zur Teilhabe behinderter Menschen folgende<br />

Aussage enthält:<br />

“Die Aufwendungen der Sozialhilfe <strong>für</strong> Leistungen zur<br />

Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben<br />

in der Gesellschaft steigen seit Jahren dynamisch an, in<br />

2004 auf 11,5 Milliarden Euro Brutto. In den nächsten Jahren<br />

sind weitere Ausgabesteigerungen zu erwarten, die –<br />

so die Be<strong>für</strong>chtungen – die Finanzkraft der Länder und<br />

Kommunen übersteigen werden. Diesem Problem wollen<br />

Bund, Länder, Kommunen und andere durch<br />

Weiterentwicklung der Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe<br />

begegnen, damit auch künftig ein effizientes<br />

und leistungsfähiges Hilfesystem <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen zur Verfügung steht. Eine Umverteilung der<br />

Aufwendungen zu Lasten des Bundes ist dabei keine<br />

Lösung.”<br />

Damit bringt das Ministerium deutlich zum Ausdruck,<br />

dass es die Einführung eines aus Bundesmitteln finanzierten<br />

Bundesteilhabegeldes <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

ablehnt. Das Bundesteilhabegeld geht auf eine<br />

Empfehlung des Deutschen Vereins <strong>für</strong> öffentliche und<br />

private Fürsorge zurück. Sie sieht die Zahlung eines<br />

monatlichen Geldbetrages in Höhe von 553 Euro an Personen<br />

mit Behinderung vor, die<br />

•das 27. Lebensjahr vollendet haben,<br />

•einen Grad der Behinderung von 80 oder höher<br />

wegen zerebraler Störungen, geistig-seelischer<br />

Behinderungen, Suchtkrankheiten einschließlich<br />

entsprechender Mehrfachbehinderung bei Sinnesbehinderung<br />

als Folge angeborener oder vor<br />

Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretener<br />

Behinderung haben und<br />

•die keinen Anspruch auf korrespondierende Leistungen<br />

der Sozialversicherungsträger, Schadensersatz<br />

oder Sonderopferausgleich haben.<br />

Das Bundesteilhabegeld soll den leistungsberechtigten<br />

Personen zur eigenständigen Verwendung <strong>für</strong> Teilhabebedarfe<br />

der Eingliederungshilfe nach SGB XII in Verbindung<br />

mit SGB IX zur Verfügung stehen. Die Entlastungswirkung,<br />

die sich <strong>für</strong> die Träger der Sozialhilfe aufgrund<br />

des aus dem Bundeshaushalt finanzierten Teilhabegeldes<br />

ergeben würde, wird auf etwa 1,38 Milliarden Euro<br />

beziffert. Dies entspricht etwa 13 % der gesamten jährlichen<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> die Eingliederungshilfe.<br />

Neben zahlreichen Wohlfahrts- und Behindertenverbänden<br />

hatten sich auch die überörtlichen Träger der Sozialhilfe<br />

<strong>für</strong> die Einführung des Bundesteilhabegeldes ausgesprochen,<br />

um die Finanzierung der Eingliederungshilfe<br />

nachhaltig zu sichern. Das Bundessozialministerium<br />

setzt stattdessen auf die „Weiterentwicklung der Leistungsstrukturen<br />

der Eingliederungshilfe“. Dabei haben<br />

laut Koalitionsvertrag der Grundsatz „ambulant vor stationär“,<br />

die Verzahnung ambulanter und stationärer<br />

Dienste, die Leistungserbringung „aus einer Hand“ sowie<br />

die Umsetzung der Einführung des Persönlichen Budgets<br />

einen zentralen Stellenwert.<br />

Reiseführer <strong>für</strong> behinderte<br />

Fußballfans erschienen<br />

Katja Kruse<br />

Pünktlich zum Rückrundenstart der Fußball-Bundesliga<br />

ist der erste Reiseführer <strong>für</strong> behinderte Fußballfans<br />

in Deutschland erschienen. Er wird gemeinsam<br />

von der Bundesbehindertenfanarbeitsgemeinschaft<br />

e. V. (BBAG) und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH<br />

herausgegeben. Unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit<br />

erhalten behinderte Fußballfans auf über<br />

250 Seiten nützliche Informationen aus den 35 Städten<br />

der Bundesliga und 2. Bundesliga – so z. B. zu den<br />

Plätzen <strong>für</strong> Rollstuhlbenutzer und blinde Fans in den<br />

Stadien, über die Anreise mit dem Pkw, der Bahn und<br />

dem örtlichen ÖPNV, zu Unterkünften und Gaststätten,<br />

aber beispielsweise auch über öffentliche Behindertentoiletten<br />

sowie Fahrdienste und Taxiunternehmen,<br />

die auch Rollstuhlfahrer befördern können.<br />

Der Reiseführer kann von Interessierten kostenlos<br />

angefordert werden unter info@bbag-online.de.<br />

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