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März 2006 - Bundesverband für körper

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Die Patientenvertreter im Unterausschuss Heilund<br />

Hilfsmittel hatten im Herbst 2005 eine<br />

Umfrage zur Auswirkung der seit Juli 2005 gültigen<br />

Heilmittelrichtlinie (HMR) durchgeführt. Ziel<br />

war es, den Weiterentwicklungsbedarf der Richtlinie<br />

zu Identifizierung und Mängel in der Versorgung<br />

zu erkennen.<br />

Von den 13 angeschriebenen Institutionen und Organisationen<br />

erfolgten Rückmeldungen von fünf Betroffenenorganisationen,<br />

fünf Organisationen der Leistungserbringer<br />

und zwei weiteren Institutionen, darunter der Beauftragte<br />

<strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen. Auch die<br />

Rückmeldungen aus dem <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> Körper- und<br />

Mehrfachbehinderte flossen in die Auswertung ein.<br />

Allen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, danken<br />

wir <strong>für</strong> die zur Verfügung gestellten Informationen.<br />

Folgende Fragen zur Einschätzung der aktuellen Situation<br />

wurden gestellt:<br />

• Sind Ihnen aktuell bestehende Probleme bei der<br />

Umsetzung der Richtlinie bekannt?<br />

• Gibt es Ihrer Meinung nach Leistungen, die aufgrund<br />

fehlender Regelungen nicht (mehr)<br />

erbracht werden können, aber im Rahmen der<br />

Grundversorgung dringend notwendig wären?<br />

• Sehen Sie einen aktuellen Handlungsbedarf zu<br />

Änderungen der Richtlinie?<br />

Die Antworten beruhen z.T. auf Mitgliederbefragungen<br />

der Verbände.<br />

Allgemeine Einschätzung<br />

Nach Sichtung der meist mehrseitigen Schreiben können<br />

wir die Antworten wie folgt zusammenfassen:<br />

Die Rückmeldungen zur HMR waren begleitet von einer<br />

allgemeinen Kritik an der Gesundheitsreform 2004, in<br />

deren Folge besonders chronisch kranke und behinderte<br />

Patientinnen und Patienten deutliche Einschränkungen<br />

hinnehmen mussten. Angeführt wurden weniger Verordnungen<br />

und mehr Ablehnungen verordneter und/oder<br />

beantragter Leistungen sowie das diese höherem<br />

Kostenaufwand verbunden seien. Ein Teil der Zuschriften<br />

weist auf die Notwendigkeit hin, dass Leistungen im<br />

Widerspruchs- und Klageverfahren durchgesetzt werden<br />

mussten. In diese allgemeine Kritik wurden auch die Auswirkungen<br />

der Änderung in der HMR einbezogen. Es gibt<br />

Hinweise darauf, dass Patienten Heilmittel ohne Verordnung<br />

und auf eigene Kosten in Anspruch nehmen, um<br />

Therapiepausen zu vermeiden.<br />

Ein großer Teil der Kritik lässt sich nicht unmittelbar auf<br />

die Regelungen der HMR zurückführen. Die Probleme, die<br />

sich in der Anwendungspraxis ergeben, sind überwiegend<br />

auf Kenntnisdefizite, fehlerhafte Informationen,<br />

Falschauslegung sowie Verunsicherung und Mehraufwand<br />

<strong>für</strong> alle Beteiligten zurückzuführen.<br />

Kritikpunkte im Einzelnen<br />

Recht und Politik<br />

Nicht die Heilmittelrichtlinie ist das eigentliche Problem,<br />

sondern die Verordnungspraxis von Physiotherapie, Logopädie<br />

und Ergotherapie ...<br />

Auswertung einer Umfrage der PatientenvertreterInnen des Unterausschusses<br />

Heil- und Hilfsmittel zur Einschätzung der Heilmittelrichtlinie nach § 92 SGB V –<br />

Neue Probleme durch die Budgetierung<br />

Bei der konkreten Problembeschreibung haben sich folgende<br />

Schwerpunkte heraus kristallisiert:<br />

• Verordnungspraxis – in fast allen Schreiben<br />

spielt das Budget der Vertragsärzte und die<br />

Be<strong>für</strong>chtung von Regressen eine herausragende<br />

Rolle. Mit Hinweis darauf werden Verordnungen<br />

verweigert, ohne dass da<strong>für</strong> eine medizinische<br />

Begründung angeführt wird. Gerade die Behindertenorganisationen<br />

sprechen hier von einer<br />

Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung,<br />

die nicht mehr am medizinisch notwendigen<br />

Bedarf orientiert ist. Behindertenorganisationen<br />

wie auch Leistungserbringer klagen über die<br />

häufige Ausstellung von fehlerhaften und/oder<br />

unvollständigen Verordnungen (bis 50 %) und<br />

den dadurch höheren Mehr- und Verwaltungsaufwand<br />

sowie Schwierigkeiten bei der Vergütung<br />

durch die KK.<br />

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