März 2006 - Bundesverband für körper
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März 2006 - Bundesverband für körper
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Die Patientenvertreter im Unterausschuss Heilund<br />
Hilfsmittel hatten im Herbst 2005 eine<br />
Umfrage zur Auswirkung der seit Juli 2005 gültigen<br />
Heilmittelrichtlinie (HMR) durchgeführt. Ziel<br />
war es, den Weiterentwicklungsbedarf der Richtlinie<br />
zu Identifizierung und Mängel in der Versorgung<br />
zu erkennen.<br />
Von den 13 angeschriebenen Institutionen und Organisationen<br />
erfolgten Rückmeldungen von fünf Betroffenenorganisationen,<br />
fünf Organisationen der Leistungserbringer<br />
und zwei weiteren Institutionen, darunter der Beauftragte<br />
<strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen. Auch die<br />
Rückmeldungen aus dem <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> Körper- und<br />
Mehrfachbehinderte flossen in die Auswertung ein.<br />
Allen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, danken<br />
wir <strong>für</strong> die zur Verfügung gestellten Informationen.<br />
Folgende Fragen zur Einschätzung der aktuellen Situation<br />
wurden gestellt:<br />
• Sind Ihnen aktuell bestehende Probleme bei der<br />
Umsetzung der Richtlinie bekannt?<br />
• Gibt es Ihrer Meinung nach Leistungen, die aufgrund<br />
fehlender Regelungen nicht (mehr)<br />
erbracht werden können, aber im Rahmen der<br />
Grundversorgung dringend notwendig wären?<br />
• Sehen Sie einen aktuellen Handlungsbedarf zu<br />
Änderungen der Richtlinie?<br />
Die Antworten beruhen z.T. auf Mitgliederbefragungen<br />
der Verbände.<br />
Allgemeine Einschätzung<br />
Nach Sichtung der meist mehrseitigen Schreiben können<br />
wir die Antworten wie folgt zusammenfassen:<br />
Die Rückmeldungen zur HMR waren begleitet von einer<br />
allgemeinen Kritik an der Gesundheitsreform 2004, in<br />
deren Folge besonders chronisch kranke und behinderte<br />
Patientinnen und Patienten deutliche Einschränkungen<br />
hinnehmen mussten. Angeführt wurden weniger Verordnungen<br />
und mehr Ablehnungen verordneter und/oder<br />
beantragter Leistungen sowie das diese höherem<br />
Kostenaufwand verbunden seien. Ein Teil der Zuschriften<br />
weist auf die Notwendigkeit hin, dass Leistungen im<br />
Widerspruchs- und Klageverfahren durchgesetzt werden<br />
mussten. In diese allgemeine Kritik wurden auch die Auswirkungen<br />
der Änderung in der HMR einbezogen. Es gibt<br />
Hinweise darauf, dass Patienten Heilmittel ohne Verordnung<br />
und auf eigene Kosten in Anspruch nehmen, um<br />
Therapiepausen zu vermeiden.<br />
Ein großer Teil der Kritik lässt sich nicht unmittelbar auf<br />
die Regelungen der HMR zurückführen. Die Probleme, die<br />
sich in der Anwendungspraxis ergeben, sind überwiegend<br />
auf Kenntnisdefizite, fehlerhafte Informationen,<br />
Falschauslegung sowie Verunsicherung und Mehraufwand<br />
<strong>für</strong> alle Beteiligten zurückzuführen.<br />
Kritikpunkte im Einzelnen<br />
Recht und Politik<br />
Nicht die Heilmittelrichtlinie ist das eigentliche Problem,<br />
sondern die Verordnungspraxis von Physiotherapie, Logopädie<br />
und Ergotherapie ...<br />
Auswertung einer Umfrage der PatientenvertreterInnen des Unterausschusses<br />
Heil- und Hilfsmittel zur Einschätzung der Heilmittelrichtlinie nach § 92 SGB V –<br />
Neue Probleme durch die Budgetierung<br />
Bei der konkreten Problembeschreibung haben sich folgende<br />
Schwerpunkte heraus kristallisiert:<br />
• Verordnungspraxis – in fast allen Schreiben<br />
spielt das Budget der Vertragsärzte und die<br />
Be<strong>für</strong>chtung von Regressen eine herausragende<br />
Rolle. Mit Hinweis darauf werden Verordnungen<br />
verweigert, ohne dass da<strong>für</strong> eine medizinische<br />
Begründung angeführt wird. Gerade die Behindertenorganisationen<br />
sprechen hier von einer<br />
Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung,<br />
die nicht mehr am medizinisch notwendigen<br />
Bedarf orientiert ist. Behindertenorganisationen<br />
wie auch Leistungserbringer klagen über die<br />
häufige Ausstellung von fehlerhaften und/oder<br />
unvollständigen Verordnungen (bis 50 %) und<br />
den dadurch höheren Mehr- und Verwaltungsaufwand<br />
sowie Schwierigkeiten bei der Vergütung<br />
durch die KK.<br />
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