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März 2006 - Bundesverband für körper

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Recht und Politik<br />

• Genehmigungsverfahren – Obwohl die meisten<br />

Krankenkassen auf eine Genehmigung verzichten,<br />

wirkt sich die uneinheitliche Handhabung<br />

nachteilig in der Praxis aus. Als besondere<br />

Schwierigkeit wird beispielsweise die Genehmigung<br />

von Therapien bei chronisch kranken und<br />

älteren Menschen genannt, ausführliche Berichte<br />

von Leistungserbringern ohne Vergütung werden<br />

gefordert, Verordnungsmengen werden ohne Einschaltung<br />

des MDK durch die Krankenkassen<br />

gekürzt, Ablehnungen ohne Begründungen<br />

erteilt. Der Umgang mit Verordnung außerhalb<br />

des Regelfalls als zentrales Problem. Hier treten<br />

Therapieunterbrechungen durch Verzögerungen<br />

im Entscheidungsprozess auf. Die Entscheidungen<br />

der Krankenkassen im Genehmigungsverfahren<br />

werden als willkürlich erlebt.<br />

• Ausschluss der Kombination von zwei Heilmitteln<br />

auf einer Verordnung (VO) – z.B. Krankengymnastik<br />

und Lymphdrainage. Diese Verordnungspraxis<br />

führt besonders zu finanzieller<br />

Mehrbelastung der darauf angewiesenen Patientinnen<br />

und Patienten. Die Möglichkeit der Ausstellung<br />

von zwei VO bleibt daher weiterhin<br />

unakzeptabel, solange eine Patientengruppe<br />

durch höhere Kosten benachteiligt wird.<br />

• Abgrenzungsprobleme in den Bereichen<br />

Früherkennung und Frühförderung sowie bei<br />

pflegebedürftigen Menschen. In beiden Fällen<br />

kommt es immer wieder zu Ablehnungen, die<br />

nicht durch die HMR gedeckt sind. Die Verordnungen<br />

werden verweigert, auch wenn die Leistungen<br />

nicht im Rahmen der Komplexleistung<br />

erbracht werden.<br />

• Terminologie der HMR – Die Leistungserbringer<br />

sprechen von einer nicht adäquaten, überholten<br />

Terminologie sowie einer teils unklaren, in der<br />

praktischen Anwendung irreführenden Systematik.<br />

Als Beispiele werden u.a. prä-, peri- und postnatale<br />

Schädigungen, Skoliose, Klumpfuß sowie<br />

Muskelerkrankungen aufgeführt.<br />

Daraus ergibt sich aus der Sicht der Patientenvertreterinnen<br />

und Patientenvertreter folgender Handlungsbedarf:<br />

•Verbesserung der Information der Vertragsärzte<br />

• Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei<br />

Verordnung außerhalb des Regelfalls<br />

• Verbesserung der Verordnungspraxis<br />

• Straffung und Vereinheitlichung von Verwaltungsabläufen<br />

• Wiederzulassung der Kombination von zwei<br />

Heilmitteln auf einer Verordnung<br />

• Lösungen <strong>für</strong> bestehende Abgrenzungsprobleme,<br />

z.B. durch die Umsetzung von Komplexleistungen<br />

oder pauschalierten Kostenteilungen<br />

• Prüfung, ob eine vereinfachte, klarer strukturierte<br />

Terminologie zur Verbesserung der Verordnungspraxis<br />

beitragen kann<br />

• Übernahme einzelner Regelungen des gemeinsamen<br />

Fragen-/Antwortenkatalogs der Krankenkassen<br />

und der Kassenärzte in die Heilmittelrichtlinie<br />

Heilmittelversorgung dramatisch<br />

verschlechtert<br />

Die Problematik der Heilmittelversorgung hat sich inzwischen<br />

durch weitere Probleme zumindest regional dramatisch<br />

zugespitzt.<br />

Im Jahr 2004 wurden <strong>für</strong> Heilmittel von den gesetzlichen<br />

Krankenkassen etwa 3,3 Milliarden Euro ausgegeben. Die<br />

<strong>für</strong> das Jahr 2005 angepeilte Obergrenze von 3,2 Milliarden<br />

soll nach den Daten des Heilmittelinformationssystems<br />

HIS (www.gkv-his.de) mit 2,83 Mrd. Euro zum<br />

21. Dezember 2005 deutlich unterschritten worden sein.<br />

In diesem Betrag sind die Zuzahlungen der Patienten enthalten.<br />

Der Nettoumsatz zu diesem Zeitpunkt betrug<br />

2,54 Mrd. Euro. Diese Zahlen dürften sich auch bis zum<br />

Jahresende 2005 nicht wesentlich verändert haben. Die<br />

Änderung der Heilmittelrichtlinie, vor allem aber die tiefe<br />

Verunsicherung der verordnenden Ärzte und Ärztinnen,<br />

hat also die erwünschte Begrenzung der Heilmittelrichtausgaben<br />

weit überzogen.<br />

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben <strong>für</strong> <strong>2006</strong><br />

eine Begrenzung der Heilmittel-Aufwendungen auf 3,25<br />

Milliarden Euro vereinbart. Damit diese Summe nicht<br />

überschritten wird, sind von den meisten kassenärztlichen<br />

Vereinigungen so genannte Richtgrößen pro Arztgruppe<br />

und Behandlungsfall mit den Kassen vereinbart<br />

worden, die jedoch in den verschiedenen Regionen<br />

erheblich voneinander abweichen. Grundlage <strong>für</strong> die<br />

Richtgrößen sind die vom HIS ermittelten Daten.<br />

Angesichts der deutlichen Einsparungen im Jahre 2005,<br />

nicht zuletzt auch bei behinderten Menschen, könnte<br />

angenommen werden, dass sich die Situation im Jahre<br />

<strong>2006</strong> entspannt und in der Weise normalisiert, dass die<br />

medizinisch notwendigen Verordnungen von Heilmitteln<br />

wieder erfolgen können. Das Gegenteil ist der Fall. Seit<br />

der Definition der Richtgrößen pro Fachgruppe, z. B. Kinderheilkunde<br />

oder Orthopädie, ist das Verordnungsverhalten<br />

der Ärzte und Ärztinnen in einzelnen Regionen<br />

8 Bitte heraustrennen und kopieren! bv-aktuell <strong>März</strong> <strong>2006</strong>

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