März 2006 - Bundesverband für körper
März 2006 - Bundesverband für körper
März 2006 - Bundesverband für körper
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Recht und Politik<br />
• Genehmigungsverfahren – Obwohl die meisten<br />
Krankenkassen auf eine Genehmigung verzichten,<br />
wirkt sich die uneinheitliche Handhabung<br />
nachteilig in der Praxis aus. Als besondere<br />
Schwierigkeit wird beispielsweise die Genehmigung<br />
von Therapien bei chronisch kranken und<br />
älteren Menschen genannt, ausführliche Berichte<br />
von Leistungserbringern ohne Vergütung werden<br />
gefordert, Verordnungsmengen werden ohne Einschaltung<br />
des MDK durch die Krankenkassen<br />
gekürzt, Ablehnungen ohne Begründungen<br />
erteilt. Der Umgang mit Verordnung außerhalb<br />
des Regelfalls als zentrales Problem. Hier treten<br />
Therapieunterbrechungen durch Verzögerungen<br />
im Entscheidungsprozess auf. Die Entscheidungen<br />
der Krankenkassen im Genehmigungsverfahren<br />
werden als willkürlich erlebt.<br />
• Ausschluss der Kombination von zwei Heilmitteln<br />
auf einer Verordnung (VO) – z.B. Krankengymnastik<br />
und Lymphdrainage. Diese Verordnungspraxis<br />
führt besonders zu finanzieller<br />
Mehrbelastung der darauf angewiesenen Patientinnen<br />
und Patienten. Die Möglichkeit der Ausstellung<br />
von zwei VO bleibt daher weiterhin<br />
unakzeptabel, solange eine Patientengruppe<br />
durch höhere Kosten benachteiligt wird.<br />
• Abgrenzungsprobleme in den Bereichen<br />
Früherkennung und Frühförderung sowie bei<br />
pflegebedürftigen Menschen. In beiden Fällen<br />
kommt es immer wieder zu Ablehnungen, die<br />
nicht durch die HMR gedeckt sind. Die Verordnungen<br />
werden verweigert, auch wenn die Leistungen<br />
nicht im Rahmen der Komplexleistung<br />
erbracht werden.<br />
• Terminologie der HMR – Die Leistungserbringer<br />
sprechen von einer nicht adäquaten, überholten<br />
Terminologie sowie einer teils unklaren, in der<br />
praktischen Anwendung irreführenden Systematik.<br />
Als Beispiele werden u.a. prä-, peri- und postnatale<br />
Schädigungen, Skoliose, Klumpfuß sowie<br />
Muskelerkrankungen aufgeführt.<br />
Daraus ergibt sich aus der Sicht der Patientenvertreterinnen<br />
und Patientenvertreter folgender Handlungsbedarf:<br />
•Verbesserung der Information der Vertragsärzte<br />
• Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei<br />
Verordnung außerhalb des Regelfalls<br />
• Verbesserung der Verordnungspraxis<br />
• Straffung und Vereinheitlichung von Verwaltungsabläufen<br />
• Wiederzulassung der Kombination von zwei<br />
Heilmitteln auf einer Verordnung<br />
• Lösungen <strong>für</strong> bestehende Abgrenzungsprobleme,<br />
z.B. durch die Umsetzung von Komplexleistungen<br />
oder pauschalierten Kostenteilungen<br />
• Prüfung, ob eine vereinfachte, klarer strukturierte<br />
Terminologie zur Verbesserung der Verordnungspraxis<br />
beitragen kann<br />
• Übernahme einzelner Regelungen des gemeinsamen<br />
Fragen-/Antwortenkatalogs der Krankenkassen<br />
und der Kassenärzte in die Heilmittelrichtlinie<br />
Heilmittelversorgung dramatisch<br />
verschlechtert<br />
Die Problematik der Heilmittelversorgung hat sich inzwischen<br />
durch weitere Probleme zumindest regional dramatisch<br />
zugespitzt.<br />
Im Jahr 2004 wurden <strong>für</strong> Heilmittel von den gesetzlichen<br />
Krankenkassen etwa 3,3 Milliarden Euro ausgegeben. Die<br />
<strong>für</strong> das Jahr 2005 angepeilte Obergrenze von 3,2 Milliarden<br />
soll nach den Daten des Heilmittelinformationssystems<br />
HIS (www.gkv-his.de) mit 2,83 Mrd. Euro zum<br />
21. Dezember 2005 deutlich unterschritten worden sein.<br />
In diesem Betrag sind die Zuzahlungen der Patienten enthalten.<br />
Der Nettoumsatz zu diesem Zeitpunkt betrug<br />
2,54 Mrd. Euro. Diese Zahlen dürften sich auch bis zum<br />
Jahresende 2005 nicht wesentlich verändert haben. Die<br />
Änderung der Heilmittelrichtlinie, vor allem aber die tiefe<br />
Verunsicherung der verordnenden Ärzte und Ärztinnen,<br />
hat also die erwünschte Begrenzung der Heilmittelrichtausgaben<br />
weit überzogen.<br />
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben <strong>für</strong> <strong>2006</strong><br />
eine Begrenzung der Heilmittel-Aufwendungen auf 3,25<br />
Milliarden Euro vereinbart. Damit diese Summe nicht<br />
überschritten wird, sind von den meisten kassenärztlichen<br />
Vereinigungen so genannte Richtgrößen pro Arztgruppe<br />
und Behandlungsfall mit den Kassen vereinbart<br />
worden, die jedoch in den verschiedenen Regionen<br />
erheblich voneinander abweichen. Grundlage <strong>für</strong> die<br />
Richtgrößen sind die vom HIS ermittelten Daten.<br />
Angesichts der deutlichen Einsparungen im Jahre 2005,<br />
nicht zuletzt auch bei behinderten Menschen, könnte<br />
angenommen werden, dass sich die Situation im Jahre<br />
<strong>2006</strong> entspannt und in der Weise normalisiert, dass die<br />
medizinisch notwendigen Verordnungen von Heilmitteln<br />
wieder erfolgen können. Das Gegenteil ist der Fall. Seit<br />
der Definition der Richtgrößen pro Fachgruppe, z. B. Kinderheilkunde<br />
oder Orthopädie, ist das Verordnungsverhalten<br />
der Ärzte und Ärztinnen in einzelnen Regionen<br />
8 Bitte heraustrennen und kopieren! bv-aktuell <strong>März</strong> <strong>2006</strong>