Alle inklusive! – - SPD-Landtagsfraktion Brandenburg
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Vorgaben der<br />
UN-Behindertenrechtskonvention<br />
Der Artikel 26 der Konvention betrifft Habili-<br />
tation und Rehabilitation. Das heißt, dass behinderte<br />
Menschen ihre Selbstbestimmung<br />
leben und volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen<br />
Bereichen erleben sollen. Besonders<br />
hervorgehoben wird der sogenannte Peer<br />
Support. Behinderte sollen also nicht nur<br />
immer durch nicht-behinderte Professionelle<br />
unterstützt werden, sondern auch durch<br />
andere Betroffene.<br />
Außerdem wird gemeindenahe Unterstüt-<br />
zung gefordert. Ausbildung, Rehabilitation<br />
und Ähnliches soll man immer auch vor Ort<br />
bekommen können, ohne dafür weit reisen<br />
zu müssen. Auch müssen die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter, die derzeit in diesem<br />
Bereich tätig sind, aus- und fortgebildet werden.<br />
In der Ausbildung muss der menschenrechtsorientierte<br />
Ansatz in die Curricula<br />
aufgenommen werden. Und unterstützende<br />
Technologien sollen natürlich eingesetzt<br />
werden.<br />
Der Artikel 27 der UN-Konvention betrifft<br />
Arbeit und Beschäftigung. Darin heißt es,<br />
dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt<br />
mit anderen und ohne Diskriminierung<br />
am Arbeitsleben teilhaben sollen.<br />
Sie sollen dieselben Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte<br />
haben wie alle anderen<br />
auch. Das ist in den Werkstätten für behinderte<br />
Menschen derzeit bei uns nicht der<br />
Fall. Es soll Beratungsprogramme geben und<br />
die jeweilige Unterstützung, die erforderlich<br />
ist. Außerdem ist der Staat verpflichtet, Fördermaßnahmen<br />
und Förderprogramme aufzulegen,<br />
um diese Dinge zur verwirklichen.<br />
Auch angemessene Vorkehrungen sollen<br />
getroffen werden. Dazu zählen zum Beispiel<br />
das Dolmetschen in Gebärdensprache und<br />
Barrierefreiheit, also stufenlose Zugänge<br />
und Toiletten für behinderte Menschen. Nur<br />
durch solche angemessenen Vorkehrungen<br />
können behinderte Menschen gleichberechtigt<br />
teilhaben. Laut Behindertenrechtskonvention<br />
liegt eine Diskriminierung vor, wenn<br />
angemessene Vorkehrungen vorenthalten<br />
werden. In Deutschland aber ist dieses<br />
Rechtsinstrument noch gar nicht definiert,<br />
das muss noch getan werden.<br />
Aktuelle Situation von behinderten Menschen<br />
am Arbeitsmarkt<br />
Die Zahl aller arbeitslosen Menschen ist im<br />
Zeitraum von März 2010 bis März 2011 um 10<br />
Prozent gesunken. Im selben Zeitraum stieg<br />
die Anzahl der schwerbehinderten arbeitslosen<br />
Menschen um 5 Prozent.<br />
In Westdeutschland ist die Zahl der arbeitslosen,<br />
schwerbehinderten Menschen sogar<br />
um 6 Prozent gestiegen, in Ostdeutschland<br />
nur um 2 Prozent. Möglicherweise heißt das,<br />
dass die Situation in Ostdeutschland etwas<br />
<strong>Alle</strong> <strong>inklusive</strong>! <strong>–</strong> Die neue UN-Konvention und die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen<br />
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