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Alle inklusive! – - SPD-Landtagsfraktion Brandenburg

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Vorgaben der<br />

UN-Behindertenrechtskonvention<br />

Der Artikel 26 der Konvention betrifft Habili-<br />

tation und Rehabilitation. Das heißt, dass behinderte<br />

Menschen ihre Selbstbestimmung<br />

leben und volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen<br />

Bereichen erleben sollen. Besonders<br />

hervorgehoben wird der sogenannte Peer<br />

Support. Behinderte sollen also nicht nur<br />

immer durch nicht-behinderte Professionelle<br />

unterstützt werden, sondern auch durch<br />

andere Betroffene.<br />

Außerdem wird gemeindenahe Unterstüt-<br />

zung gefordert. Ausbildung, Rehabilitation<br />

und Ähnliches soll man immer auch vor Ort<br />

bekommen können, ohne dafür weit reisen<br />

zu müssen. Auch müssen die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter, die derzeit in diesem<br />

Bereich tätig sind, aus- und fortgebildet werden.<br />

In der Ausbildung muss der menschenrechtsorientierte<br />

Ansatz in die Curricula<br />

aufgenommen werden. Und unterstützende<br />

Technologien sollen natürlich eingesetzt<br />

werden.<br />

Der Artikel 27 der UN-Konvention betrifft<br />

Arbeit und Beschäftigung. Darin heißt es,<br />

dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt<br />

mit anderen und ohne Diskriminierung<br />

am Arbeitsleben teilhaben sollen.<br />

Sie sollen dieselben Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte<br />

haben wie alle anderen<br />

auch. Das ist in den Werkstätten für behinderte<br />

Menschen derzeit bei uns nicht der<br />

Fall. Es soll Beratungsprogramme geben und<br />

die jeweilige Unterstützung, die erforderlich<br />

ist. Außerdem ist der Staat verpflichtet, Fördermaßnahmen<br />

und Förderprogramme aufzulegen,<br />

um diese Dinge zur verwirklichen.<br />

Auch angemessene Vorkehrungen sollen<br />

getroffen werden. Dazu zählen zum Beispiel<br />

das Dolmetschen in Gebärdensprache und<br />

Barrierefreiheit, also stufenlose Zugänge<br />

und Toiletten für behinderte Menschen. Nur<br />

durch solche angemessenen Vorkehrungen<br />

können behinderte Menschen gleichberechtigt<br />

teilhaben. Laut Behindertenrechtskonvention<br />

liegt eine Diskriminierung vor, wenn<br />

angemessene Vorkehrungen vorenthalten<br />

werden. In Deutschland aber ist dieses<br />

Rechtsinstrument noch gar nicht definiert,<br />

das muss noch getan werden.<br />

Aktuelle Situation von behinderten Menschen<br />

am Arbeitsmarkt<br />

Die Zahl aller arbeitslosen Menschen ist im<br />

Zeitraum von März 2010 bis März 2011 um 10<br />

Prozent gesunken. Im selben Zeitraum stieg<br />

die Anzahl der schwerbehinderten arbeitslosen<br />

Menschen um 5 Prozent.<br />

In Westdeutschland ist die Zahl der arbeitslosen,<br />

schwerbehinderten Menschen sogar<br />

um 6 Prozent gestiegen, in Ostdeutschland<br />

nur um 2 Prozent. Möglicherweise heißt das,<br />

dass die Situation in Ostdeutschland etwas<br />

<strong>Alle</strong> <strong>inklusive</strong>! <strong>–</strong> Die neue UN-Konvention und die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen<br />

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