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Alle inklusive! – - SPD-Landtagsfraktion Brandenburg

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Ein weiteres Vorurteil: Behinderten darf man<br />

nicht kündigen. Auch das stimmt nicht. Innerhalb<br />

der Probezeit oder bei einem befristeten<br />

Vertrag kann man allen gleichermaßen<br />

kündigen. Es ist richtig, dass jene, die danach<br />

im Job sind, einer Sonderkündigungsschutzklausel<br />

unterliegen. Das erfolgt völlig zu<br />

Recht, denn sie haben es ungleich schwerer,<br />

wieder eine Arbeit zu finden. Also muss man<br />

sich die Kündigungsgründe genau ansehen.<br />

Eine Prüfung dieser Fälle übernimmt das<br />

Integrationsamt. Kündigt ein Betrieb aus<br />

wirtschaftlicher Not, dann wird das Integrationsamt<br />

dem auch zustimmen. Dagegen<br />

wird es eine Kündigung verweigern, wenn<br />

sie aufgrund einer Behinderung ausgesprochen<br />

wurde. Das Amt prüft dann aber auch,<br />

ob konkrete Hilfen aus der Ausgleichsabgabe<br />

an den Arbeitgeber den Job sichern könnten.<br />

89 Märkische Hefte 21 | Mai 2011<br />

Im Vorjahr gab es in <strong>Brandenburg</strong> 777 Kündigungsschutzverfahren.<br />

In 174 Fällen konnte<br />

mit Mitteln der Ausgleichsabgabe der Arbeitsplatz<br />

gehalten werden; immerhin mehr<br />

als jeder fünfte. Also ist es gut, sich nochmals<br />

genauer über Unterstützungsmöglichkeiten<br />

zu informieren, bevor man einem Menschen<br />

mit Behinderung kündigt.<br />

Im Land <strong>Brandenburg</strong> haben wir im vergangenen<br />

Jahr an Arbeitgeber und Integrationsprojekte<br />

für die Beschäftigung von schwerbehinderten<br />

Menschen sechs Millionen<br />

Euro ausgezahlt. Nicht unbedingt viel Geld<br />

angesichts der immer noch 5.000 schwerbehinderten<br />

Arbeitslosen. Aber vielen konnten<br />

wir damit doch wirksam helfen. Derzeit sind<br />

noch etwa zehn Millionen Euro in der Rücklage<br />

bei der Ausgleichsabgabe; auch deren<br />

Schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter in <strong>Brandenburg</strong><br />

60-65 Jahre<br />

(21 Prozent)<br />

55-60 Jahre<br />

(21 Prozent)<br />

15-25 J.<br />

(6 %)<br />

25-35 J.<br />

(8 %)<br />

45-50 Jahre<br />

(30 Prozent)<br />

35-45 Jahre<br />

(14 Prozent)<br />

(Quelle: Bericht des Integrationsamtes Land <strong>Brandenburg</strong> 2009)

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