Alle inklusive! – - SPD-Landtagsfraktion Brandenburg
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Ein weiteres Vorurteil: Behinderten darf man<br />
nicht kündigen. Auch das stimmt nicht. Innerhalb<br />
der Probezeit oder bei einem befristeten<br />
Vertrag kann man allen gleichermaßen<br />
kündigen. Es ist richtig, dass jene, die danach<br />
im Job sind, einer Sonderkündigungsschutzklausel<br />
unterliegen. Das erfolgt völlig zu<br />
Recht, denn sie haben es ungleich schwerer,<br />
wieder eine Arbeit zu finden. Also muss man<br />
sich die Kündigungsgründe genau ansehen.<br />
Eine Prüfung dieser Fälle übernimmt das<br />
Integrationsamt. Kündigt ein Betrieb aus<br />
wirtschaftlicher Not, dann wird das Integrationsamt<br />
dem auch zustimmen. Dagegen<br />
wird es eine Kündigung verweigern, wenn<br />
sie aufgrund einer Behinderung ausgesprochen<br />
wurde. Das Amt prüft dann aber auch,<br />
ob konkrete Hilfen aus der Ausgleichsabgabe<br />
an den Arbeitgeber den Job sichern könnten.<br />
89 Märkische Hefte 21 | Mai 2011<br />
Im Vorjahr gab es in <strong>Brandenburg</strong> 777 Kündigungsschutzverfahren.<br />
In 174 Fällen konnte<br />
mit Mitteln der Ausgleichsabgabe der Arbeitsplatz<br />
gehalten werden; immerhin mehr<br />
als jeder fünfte. Also ist es gut, sich nochmals<br />
genauer über Unterstützungsmöglichkeiten<br />
zu informieren, bevor man einem Menschen<br />
mit Behinderung kündigt.<br />
Im Land <strong>Brandenburg</strong> haben wir im vergangenen<br />
Jahr an Arbeitgeber und Integrationsprojekte<br />
für die Beschäftigung von schwerbehinderten<br />
Menschen sechs Millionen<br />
Euro ausgezahlt. Nicht unbedingt viel Geld<br />
angesichts der immer noch 5.000 schwerbehinderten<br />
Arbeitslosen. Aber vielen konnten<br />
wir damit doch wirksam helfen. Derzeit sind<br />
noch etwa zehn Millionen Euro in der Rücklage<br />
bei der Ausgleichsabgabe; auch deren<br />
Schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter in <strong>Brandenburg</strong><br />
60-65 Jahre<br />
(21 Prozent)<br />
55-60 Jahre<br />
(21 Prozent)<br />
15-25 J.<br />
(6 %)<br />
25-35 J.<br />
(8 %)<br />
45-50 Jahre<br />
(30 Prozent)<br />
35-45 Jahre<br />
(14 Prozent)<br />
(Quelle: Bericht des Integrationsamtes Land <strong>Brandenburg</strong> 2009)