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Unfalldatenspeicher (UDS) - Gesellschaft für Medizinische und ...

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(2) Der <strong>UDS</strong> als stiller Beifahrer <strong>und</strong> stummer Zeuge? 15<br />

Fahrzeug (Audi 100) auf diesen aufgeschoben. Der Pkw Mercedes-Benz bewegte<br />

sich zum Zeitpunkt des Aufpralls des Pkw Audi mit einer Geschwindigkeit von 9<br />

km/h. Im Anschluss an den Aufprall verzögerte der Lenker des Mercedes sein Fahrzeug<br />

weiter, so dass sein Pkw <strong>und</strong> der Pkw Audi 100 gemeinsam nach 2,7 Metern<br />

(2,5 Sek<strong>und</strong>en) zum Stehen kamen. Der Aufprall verursachte eine Längsbeschleunigung<br />

des Pkw Mercedes-Benz mit einem Spitzenwert von 37 m/s². Im jeweils unteren<br />

Diagramm sind die Statusdaten dargestellt. Daraus lässt sich erkennen, dass während<br />

des gesamten Aufzeichnungszeitraumes die Fahrzeugbeleuchtung (Abblendlicht)<br />

in Betrieb war. Die Unterbrechungen in der Aufzeichnung des Bremslichtsignals<br />

kurz vor der Kollision deuten auf die Intervallbremsung hin. Die gerade noch sichtbaren<br />

Statussignale <strong>für</strong> linken <strong>und</strong> rechten Blinker zum Zeitpunkt t = 4,2 zeigen das<br />

Einschalten der Warnblinklichtanlage durch den Fahrer an.<br />

Anhand dieser Daten konnte gezeigt werden, dass der Pkw Audi 100 nicht auf den<br />

Pkw Mercedes-Benz aufgefahren ist, sondern von einem weiteren, auf den Audi 100<br />

aufgefahrenen Fahrzeug, aufgeschoben wurde. Wäre der Pkw Audi 100 selbst auf<br />

den Pkw Mercedes-Benz aufgefahren, so hätte der <strong>UDS</strong> im Mercedes einen zweiten<br />

Anstoß (eine zweite starke, kurzzeitige Längsbeschleunigung) aufgezeichnet, der<br />

vom zeitlich späteren Anprall des auf den Audi aufgefahrenen Pkw verursacht worden<br />

wäre. Im Anschluss an die Kollision des Audi 100 mit dem Mercedes bis zum<br />

Stillstand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt t = 2,5 s sind jedoch keine weiteren Längsbeschleunigungen,<br />

die auf einen weiteren Anstoß hindeuten, aufgezeichnet worden.<br />

Somit konnte unter Zuhilfenahme der im <strong>UDS</strong> gespeicherten Daten ohne aufwändige<br />

Rekonstruktion des Unfallgeschehens die Schuldfrage am Unfall eindeutig geklärt<br />

werden. Hätte der Lenker des hinter dem Audi fahrenden Fahrzeugs entweder einen<br />

genügend großen Sicherheitsabstand oder eine dem Verkehrsaufkommen angepasste<br />

Geschwindigkeit eingehalten <strong>und</strong> wäre dadurch rechtzeitig vor dem Pkw Audi<br />

zum Stehen gekommen, wäre es nicht zu den beschriebenen Kollisionen gekommen.<br />

Des weiteren wurde aufgr<strong>und</strong> der eindeutigen Beweislage zugunsten des Lenkers<br />

des Pkw Audi kein gerichtliches Verfahren gegen diesen zur Klärung der Schuldfrage<br />

angestrebt, was ebenfalls zu einer Vereinfachung <strong>und</strong> vor allem zu einer Beschleunigung<br />

im Verfahrensablauf geführt hat (Berg & Mayer, 1997).<br />

2.2.2 Unfall-Dokumentations-System der Arbeitsgemeinschaft <strong>UDS</strong>:<br />

ARGE-<strong>UDS</strong><br />

Die Entwicklung des vom damaligen BMFT geförderten Unfall-Dokumentations-<br />

Systems (<strong>UDS</strong>) der „Arbeitsgemeinschaft <strong>UDS</strong>“ mit den Partnern Kolley & Partnern,<br />

<strong>Unfalldatenspeicher</strong> (<strong>UDS</strong>) als möglicher Beitrag zur Verkehrssicherheit im Meinungsbild Jugendlicher <strong>und</strong> Heranwachsender

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