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Kirchliches Amtsblatt - DRS Mitarbeiterportal - Diözese Rottenburg ...

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432 <strong>Kirchliches</strong> <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Rottenburg</strong>-Stuttgart 2011, Nr. 12, 15.10.2011<br />

Die Veranstaltung findet statt am:<br />

Mittwoch, den 9. November 2011<br />

von 10:30 bis 12:30 Uhr<br />

im Bischof-Sproll-Saal,<br />

St.-Claude-Straße 72 (3. Stock),<br />

72108 <strong>Rottenburg</strong><br />

Referentinnen sind:<br />

Frau Brigitta Negwer vom Fachverband Familienpflege<br />

und Nachbarschaftshilfe in der <strong>Diözese</strong> <strong>Rottenburg</strong>-<br />

Stuttgart und<br />

Frau Andrea Apprich von der Arbeitsgemeinschaft<br />

katholischer Sozialstationen.<br />

Die Informationsveranstaltung ist gedacht für alle<br />

kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich<br />

in einer Pflegesituation befinden oder sich darauf vorbereiten<br />

wollen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit,<br />

Fragen zur persönlichen Pflegesituation zu stellen.<br />

Die Veranstaltung wird von der Gleichstellungsbeauftragten,<br />

Frau Susanne Traulsen organisiert. Bei Interesse<br />

an dieser Veranstaltung wird um Anmeldung bis<br />

spätestens 31.10.2011 per E-Mail beim Sekretariat der<br />

Stabsstelle Entwicklung – Gleichstellung, Frau Christine<br />

Grill, (CGrill@bo.drs.de) gebeten. Bitte stimmen Sie<br />

Ihre Anmeldung mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten ab.<br />

BO Nr. 4811 – 13.09.11<br />

PfReg. H 5.16<br />

Heizkostenabrechnung<br />

Für die Berechnung der Heizkosten bei Dienst- und<br />

Werkmietwohnungen, bei denen die Abrechnung nach<br />

den staatlichen Heizkostensätzen erfolgt, teilen wir<br />

die vom Finanzministerium Baden-Württemberg für<br />

die Heizperiode 2011/2012 festgesetzten Entgelte bzw.<br />

Verbrauchsmengen wie folgt mit:<br />

1. Für Wohnungen, die an eine Ölheizung angeschlossen<br />

sind 14,23 Euro je m² Wohnfläche/Jahr.<br />

2. Für Wohnungen, die mit Gas oder Fernwärme<br />

beheizt werden, gilt der jeweilige Gasbezugs- oder<br />

Fernwärmepreis auf der Grundlage einer Verbrauchsmenge<br />

von 211 kWh/m² Wohnfläche/Jahr<br />

bei Gas- und 171 kWh/m² Wohnfläche/Jahr bei<br />

Fernheizung.<br />

Das Finanzministerium behält sich bei einer wesentlichen<br />

Änderung der Brennstoffpreise eine Anpassung<br />

vor.<br />

Bezüglich der Berechnung des Heizkostenentgeltes<br />

bei einem Wechsel des Wohnungsinhabers und der Berechnung<br />

des Entgeltes für die Warmwasserversorgung<br />

weisen wir auf die im Kirchlichen <strong>Amtsblatt</strong> 1984,<br />

S. 634, veröffentlichten Regelungen hin.

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