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Finanzbericht <strong>Valora</strong> 2010<br />

ANHANG DER KONZERNRECHNUNG<br />

(Seite 73 im <strong>Valora</strong> Geschäftsbericht)<br />

Finanzbericht <strong>Valora</strong> 2010<br />

anhang der konzernrechnung<br />

des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Ist dies der Fall, so wird der Buchwert des Vermögenswerts<br />

auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Dieser Betrag darf jedoch nicht den Buchwert<br />

übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren<br />

Jahren keine Wertminderung für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung<br />

wird sofort erfolgswirksam erfasst.<br />

Leasing. Aktiven, die aufgrund von Leasingverträgen übernommen werden und bei denen die Chancen<br />

und Risiken aus Eigentum auf den Leasingnehmer übergehen, werden entsprechend der Eigenschaft<br />

der geleasten Sache als Anlagevermögen ausgewiesen. Dabei erfolgt die erstmalige Bilanzierung<br />

von Anlagen im Finanzleasing zum Marktwert der geleasten Sache oder zum tieferen<br />

Netto-Barwert der zukünftigen, unkündbaren Leasingzahlungen zu Beginn des Leasingvertrags.<br />

Derselbe Betrag wird als Verbindlichkeit aus Finanzleasing erfasst. Die Abschreibung des Leasinggutes<br />

erfolgt über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder falls der Eigentumsübergang zum Ende<br />

der Leasingdauer nicht sicher ist, über die kürzere Vertragsdauer.<br />

Analog werden Sachanlagen, die gegen Entgelt Dritten zur Nutzung überlassen werden, nicht<br />

als Sachanlagen ausgewiesen, sondern der Barwert der künftig zu erhaltenden Leasingzahlungen<br />

als Finanzanlage bilanziert, wenn die mit dem Halten der Anlagen verbundenen Chancen und<br />

Risiken im Wesentlichen auf den Leasingnehmer übergehen.<br />

Aufwand/Ertrag aus Operatingleasing wird linear über die Laufzeit der Erfolgsrechnung belastet/gutgeschrieben.<br />

Immaterielle Anlagen (ohne Goodwill). Die immateriellen Anlagen werden in die Kategorien Software,<br />

immaterielle Anlagen mit begrenzter Nutzungsdauer und immaterielle Anlagen mit unbegrenzter<br />

Nutzungsdauer gegliedert. Immaterielle Anlagen (ohne Goodwill) werden zu Anschaffungs-<br />

beziehungsweise Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert.<br />

Software. Die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellkosten von Software werden<br />

aktiviert, wenn <strong>Valora</strong> daraus zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Die Abschreibungen<br />

werden nach der linearen Methode über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer berechnet.<br />

Immaterielle Anlagen mit begrenzter Nutzungsdauer. Die immateriellen Anlagen mit begrenzter<br />

Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben.<br />

Immaterielle Anlagen mit unbegrenzter Nutzungsdauer. <strong>Valora</strong> verfügt über keine immaterielle<br />

Anlagen mit unbegrenzter Nutzungsdauer.<br />

Abschreibungen werden nach der linearen Methode aufgrund folgender, geschätzter wirtschaftlicher<br />

Nutzungsdauer berechnet:<br />

Jahre<br />

Software 3 – 5<br />

immaterielle anlagen mit begrenzter nutzungsdauer 3 – 20<br />

Wertminderungen bei immateriellen Anlagen. Die Werthaltigkeit des immateriellen Anlagevermögens<br />

(ohne Goodwill) wird immer überprüft, wenn aufgrund veränderter Umstände oder<br />

Ereignisse eine Überbewertung der Buchwerte möglich scheint. Falls der Buchwert den erzielbaren<br />

Betrag, der dem höheren der beiden Beträge aus seinem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten<br />

und seinem Nutzungswert (value-in-use) entspricht, übersteigt, dann wird der<br />

Buchwert auf den erzielbaren Betrag berichtigt. Eine zuvor erfasste Wertminderung beim immateriellen<br />

Anlagevermögen (ohne Goodwill) wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung<br />

der letzten Wertminderung eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung<br />

des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Ist dies der Fall, so wird der Buchwert<br />

des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Dieser Betrag darf jedoch nicht den<br />

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