Leitlinie zu Medizinphysikalischen Aspekten - Strahlentherapie ...
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DGMP-<strong>Leitlinie</strong> <strong>zu</strong> <strong>Medizinphysikalischen</strong> <strong>Aspekten</strong> der intravaskulären Brachytherapie<br />
• Art und Zweck der Behandlung, Zielvolumen,<br />
• Angaben über die verabfolgte Dosis (Dosis an PRef ),<br />
• Angaben über Unterbrechungen,<br />
• Angaben über Zusatzmaßnahmen,<br />
• Istwerte der zeitlichen Dosisverteilung (Applikationsdauer, Dosisleistung an PRef,),<br />
• Bei radioaktiven Stents: maximale Dosisleistung an PRef,<br />
• Angaben über die Äquivalentdosisleistung des Patienten,<br />
• Angaben über mitwirkende Personen, Signaturen, Datum.<br />
Bei der intravaskulären Radionuklid-<strong>Strahlentherapie</strong> mit Radiopharmaka sind gemäß der<br />
Norm DIN 6827-2 u.a. <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> protokollieren:<br />
• Radioaktiver Stoff: Bezeichnung, Radionuklid, Herkunft, Aktivität, Be<strong>zu</strong>gstag,<br />
• Angaben <strong>zu</strong>r Applikation: Zeitpunkt, Applikationsart,<br />
• Angabe der für die Ermittlung der Dosis notwendigen Daten,<br />
• Angaben <strong>zu</strong>r Ermittlung der Dosis im Störfall (z.B. Radiotoxizität, retinierte Aktivität, effektive<br />
Halbwertzeit),<br />
• Angaben über den Patienten: Zeitpunkt der Entlassung, Angabe der Äquivalentdosisleistung.<br />
8.3 Bestrahlungsliste, Betriebstagebuch und Gerätebuch<br />
Alle patientenbezogenen Bestrahlungsdaten sind chronologisch in der Bestrahlungsliste auf<strong>zu</strong>zeichnen.<br />
Ein Betriebstagebuch und Gerätebuch ist <strong>zu</strong> führen. Neben Datum, Uhrzeit und Namen des<br />
verantwortlichen Anwenders müssen alle Beobachtungen über Störungen und die <strong>zu</strong>r Abhilfe<br />
getroffenen Maßnahmen sowie Qualitätskontrollen und Dichtheitsprüfungen eingetragen werden.<br />
Die Bestrahlungsliste ist vom fachkundigen Arzt, das Betriebstagebuch vom Medizinphysiker am<br />
Applikationstag <strong>zu</strong> unterzeichnen.<br />
Bestrahlungsliste sowie Betriebstagebuch und Gerätebuch sind 30 Jahre auf<strong>zu</strong>bewahren.<br />
9. Übergangsregelungen<br />
Die in dieser <strong>Leitlinie</strong> (u.a. in den Abschnitten 4., 5., 6., 7., 8.) gegebenen Empfehlungen sind<br />
notwendige Zielvorstellungen. Um die aktuelle Patientenversorgung und die technologischen<br />
Entwicklungen nicht <strong>zu</strong> behindern, soll eine Übergangsregelung angewendet werden. Während<br />
einer Übergangsfrist von zwei Jahren, d.h. bis Ende 2002 sollte versucht werden, diesem in der<br />
<strong>Leitlinie</strong> im Detail genannten Ziel möglichst nahe <strong>zu</strong> kommen.<br />
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