Leitlinie zu Medizinphysikalischen Aspekten - Strahlentherapie ...
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DGMP-<strong>Leitlinie</strong> <strong>zu</strong> <strong>Medizinphysikalischen</strong> <strong>Aspekten</strong> der intravaskulären Brachytherapie<br />
Muster-Strahlenschutzanweisung<br />
10.2 Inkorporationsüberwachung (offene radioaktive Stoffe)<br />
[Der Strahlenschutzbeauftragte hat gemäß der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle<br />
<strong>zu</strong>r Ermittlung der Körperdosis fest<strong>zu</strong>stellen, ob eine regelmäßige Inkorporationsüberwachung notwendig<br />
ist. Ergibt sich hierbei eine solche Notwendigkeit, sind die geeigneten und die erforderlichen Überwachungsverfahren<br />
an<strong>zu</strong>geben.]<br />
10.3 Kontaminationskontrolle (umschlossene und offene radioaktive Stoffe)<br />
Nach dem Verlassen der Kontrollbereiche, in denen mit offenen z.T. auch umschlossenen radioaktiven<br />
Stoffen gearbeitet wurde oder bei besonderen Vorkommnissen ist <strong>zu</strong> prüfen, ob die Haut oder<br />
Kleidung kontaminiert ist. Da<strong>zu</strong> dienen folgende Kontaminationsmonitore [Standortangabe, Hinweis<br />
auf Bedienungsanleitung und Kalibrierfaktoren].<br />
Bei festgestellten Kontaminationen sind unverzüglich Maßnahmen gemäß der Anweisung <strong>zu</strong>m<br />
Verhalten bei Kontaminationen <strong>zu</strong> ergreifen.<br />
Danach verbleibende Kontamination über 10 Bq/cm² sind unverzüglich dem Strahlenschutzbeauftragten<br />
für den physikalisch-technischen Bereich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
[In der Praxis wird es sinnvoll sein, diesen Richtwert der SSK-Empfehlung durch einen geeigneten<br />
Messwert (z. B. Zählrate oder eingestellte Schwelle) des verwendeten Kontaminationsmessgerätes <strong>zu</strong> ersetzen.]<br />
10.4 Betriebliche Strahlenschutzkontrollen<br />
10.4.1 Überwachung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe<br />
Für die Einhaltung der Fristen der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen ist der Strahlenschutzbeauftragte<br />
für den physikalisch-technischen Bereich verantwortlich.<br />
Falls der Verdacht auf Beschädigung von umschlossenen radioaktiven Stoffen besteht, sind diese<br />
nicht mehr <strong>zu</strong> verwenden und als offene radioaktive Stoffe <strong>zu</strong> behandeln.<br />
In Kontrollbereichen, in denen offene radioaktive Stoffe verwendet werden, sind nach der Anwendung<br />
im Rahmen der Brachytherapie Kontaminationskontrollen an ausgewählten Stellen durch<strong>zu</strong>führen.<br />
Kontrollen sind außerdem sofort durch<strong>zu</strong>führen, wenn Kontaminationsverdacht besteht.<br />
Für diese Kontaminationskontrollen sind <strong>zu</strong> dokumentieren:<br />
[Angabe der Messgeräte, Bereiche in denen Wischtests genommen werden ..... ].<br />
10.4.2 Qualitätskontrolle der Strahlenschutzmessgeräte<br />
Die Einsatzbereitschaft und die richtige Funktion der Strahlenschutzmessgeräte sind vor dem Einsatz<br />
<strong>zu</strong> prüfen und regelmäßig auf richtige Funktion <strong>zu</strong> prüfen.<br />
Der Eichpflicht unterliegen folgende Strahlenschutzdosimeter:<br />
[Nr., Bezeichnung, Standort].<br />
Muster-Strahlenschutzanweisung<br />
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