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Leitlinie zu Medizinphysikalischen Aspekten - Strahlentherapie ...

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DGMP-<strong>Leitlinie</strong> <strong>zu</strong> <strong>Medizinphysikalischen</strong> <strong>Aspekten</strong> der intravaskulären Brachytherapie<br />

Muster-Strahlenschutzanweisung<br />

10.2 Inkorporationsüberwachung (offene radioaktive Stoffe)<br />

[Der Strahlenschutzbeauftragte hat gemäß der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle<br />

<strong>zu</strong>r Ermittlung der Körperdosis fest<strong>zu</strong>stellen, ob eine regelmäßige Inkorporationsüberwachung notwendig<br />

ist. Ergibt sich hierbei eine solche Notwendigkeit, sind die geeigneten und die erforderlichen Überwachungsverfahren<br />

an<strong>zu</strong>geben.]<br />

10.3 Kontaminationskontrolle (umschlossene und offene radioaktive Stoffe)<br />

Nach dem Verlassen der Kontrollbereiche, in denen mit offenen z.T. auch umschlossenen radioaktiven<br />

Stoffen gearbeitet wurde oder bei besonderen Vorkommnissen ist <strong>zu</strong> prüfen, ob die Haut oder<br />

Kleidung kontaminiert ist. Da<strong>zu</strong> dienen folgende Kontaminationsmonitore [Standortangabe, Hinweis<br />

auf Bedienungsanleitung und Kalibrierfaktoren].<br />

Bei festgestellten Kontaminationen sind unverzüglich Maßnahmen gemäß der Anweisung <strong>zu</strong>m<br />

Verhalten bei Kontaminationen <strong>zu</strong> ergreifen.<br />

Danach verbleibende Kontamination über 10 Bq/cm² sind unverzüglich dem Strahlenschutzbeauftragten<br />

für den physikalisch-technischen Bereich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

[In der Praxis wird es sinnvoll sein, diesen Richtwert der SSK-Empfehlung durch einen geeigneten<br />

Messwert (z. B. Zählrate oder eingestellte Schwelle) des verwendeten Kontaminationsmessgerätes <strong>zu</strong> ersetzen.]<br />

10.4 Betriebliche Strahlenschutzkontrollen<br />

10.4.1 Überwachung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe<br />

Für die Einhaltung der Fristen der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen ist der Strahlenschutzbeauftragte<br />

für den physikalisch-technischen Bereich verantwortlich.<br />

Falls der Verdacht auf Beschädigung von umschlossenen radioaktiven Stoffen besteht, sind diese<br />

nicht mehr <strong>zu</strong> verwenden und als offene radioaktive Stoffe <strong>zu</strong> behandeln.<br />

In Kontrollbereichen, in denen offene radioaktive Stoffe verwendet werden, sind nach der Anwendung<br />

im Rahmen der Brachytherapie Kontaminationskontrollen an ausgewählten Stellen durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Kontrollen sind außerdem sofort durch<strong>zu</strong>führen, wenn Kontaminationsverdacht besteht.<br />

Für diese Kontaminationskontrollen sind <strong>zu</strong> dokumentieren:<br />

[Angabe der Messgeräte, Bereiche in denen Wischtests genommen werden ..... ].<br />

10.4.2 Qualitätskontrolle der Strahlenschutzmessgeräte<br />

Die Einsatzbereitschaft und die richtige Funktion der Strahlenschutzmessgeräte sind vor dem Einsatz<br />

<strong>zu</strong> prüfen und regelmäßig auf richtige Funktion <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Der Eichpflicht unterliegen folgende Strahlenschutzdosimeter:<br />

[Nr., Bezeichnung, Standort].<br />

Muster-Strahlenschutzanweisung<br />

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