Im Visier: die Grundpfand- rechte in der Schweiz - Mattig-Suter und ...
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Mit dem Schuldbrief lässt sich <strong>der</strong> Bodenwert mobilisieren <strong>und</strong><br />
<strong>in</strong>sofern <strong>die</strong>nt <strong>der</strong> Schuldbrief nicht nur zur Begründung von<br />
<strong>Gr<strong>und</strong>pfand</strong><strong>rechte</strong>n. So kann <strong>der</strong> Schuldbrief jemandem verpfändet<br />
werden. Dadurch wird <strong>der</strong> Pfandnehmer zum Faustpfandgläubiger.<br />
Weiter ist <strong>die</strong> Sicherungsübereignung möglich, welche dem<br />
Fiduziar <strong>die</strong> Eigentümerstellung gibt <strong>und</strong> somit gegenüber e<strong>in</strong>em<br />
Dritten als unbeschränkt Berechtigter aufzutreten <strong>und</strong> sich so e<strong>in</strong>e<br />
For<strong>der</strong>ung sichern kann.<br />
<strong>Gr<strong>und</strong>pfand</strong>verschreibung: öffentlich beurk<strong>und</strong>eter<br />
Pfandvertrag<br />
In <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>pfand</strong>verschreibung entsteht das <strong>Gr<strong>und</strong>pfand</strong>recht<br />
durch E<strong>in</strong>tragung im Gr<strong>und</strong>buch. Voraussetzung ist <strong>der</strong><br />
Abschluss e<strong>in</strong>es öffentlich beurk<strong>und</strong>eten Pfandvertrages zwischen<br />
Gläubiger (Bank) <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>eigentümer. Der Gr<strong>und</strong>buchauszug<br />
über <strong>die</strong> e<strong>in</strong>getragene <strong>Gr<strong>und</strong>pfand</strong>verschreibung hat bloss Beweisfunktion<br />
<strong>und</strong> ist nicht wie <strong>der</strong> Schuldbrief e<strong>in</strong> Wertpapier.<br />
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