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EINZELHANDELSKONZEPT FÜR DIE STADT MENDEN (SAUERLAND)<br />
5 Einzelhandel und Planungsrecht<br />
5.1 Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben<br />
Die beiden nachfolgenden Schaubilder verdeutlichen den Ablauf des Genehmigungsver-<br />
fahrens für die Zulassung eines Einzelhandelsvorhabens. Es kann sowohl bei großflächigen<br />
Einzelhandelsbetrieben als auch bei kleineren Geschäften z.B. in der Innenstadt angewendet<br />
werden.<br />
In zwei getrennten Darstellungen werden hier die unterschiedlichen Wege bei der planungs-<br />
rechtlichen Beurteilung nach § 34 BauGB (im Zusammenhang bebauter Ortsteil) oder § 30<br />
BauGB (Bebauungsplan) deutlich. Ob es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan oder<br />
um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, ist im Rahmen dieses Schaubildes<br />
unerheblich.<br />
Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben nach § 34 BauGB, eigene Darstellung<br />
30<br />
Einzelhandelsvorhaben<br />
Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB, d.h. innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ?<br />
Vorlagebericht bei der BezReg erforderlich,<br />
weil Einkaufszentrum oder großflächiger Einzelhandel ?<br />
nein<br />
zulässig nach § 34 BauGB<br />
ja<br />
ja<br />
Positive Entscheidung der BezReg ?<br />
ja nein<br />
nein<br />
Notwendiges Planerfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ?<br />
Anpassung des FNP an die Ziele der Raumordnung erforderlich ?<br />
ja nein<br />
Genehmigung der FNP-Änderung durch die BezReg ?<br />
nein<br />
unzulässig<br />
ja<br />
Aufstellung nein eines Angebots- oder vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
mit erfolgreichem Abschluss des Verfahrens ?<br />
nein<br />
ja<br />
zulässig nach § 30 BauGB